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| Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung Instruktion Redemptionis Sacramentum IntraText CT - Text |
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172. Die graviora delicta gegen die Heiligkeit des hochheiligen Opfers und Sakramentes der Eucharistie sind gemäß den «Normen über die graviora delicta, die der Kongregation für die Glaubenslehre vorbehalten sind»,280 zu behandeln. Diese sind: a) Das Entwenden oder Zurückbehalten der eucharistischen Gestalten in sakrilegischer Absicht oder das Wegwerfen derselben;281 b) Der Versuch oder die Vortäuschung der liturgischen Handlung des eucharistischen Opfers;282 c) Die verbotene Konzelebration des eucharistischen Opfers zusammen mit Dienern kirchlicher Gemeinschaften, die nicht in der apostolischen Sukzession stehen und die sakramentale Würde der Priesterweihe nicht anerkennen;283 d) Die Konsekration der einen Gestalt ohne die andere in der Eucharistiefeier in sakrilegischer Absicht oder auch von beiden Gestalten außerhalb der Eucharistiefeier.284
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