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Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung
Instruktion Redemptionis Sacramentum

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  • Kapitel II Die Teilnahme der christgläubigen Laien an der Feier der Eucharistie
    • 1. Die tätige und bewusste Teilnahme
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Kapitel II

Die Teilnahme der christgläubigen Laien an der Feier der Eucharistie

1. Die tätige und bewusste Teilnahme

36. Als Handlung Christi und der Kirche ist die Meßfeier der Mittelpunkt des ganzen christlichen Lebens, und zwar für die Gesamtkirche wie auch für die Teilkirche und für die einzelnen Gläubigen,87 die «“in verschiedener Weise, entsprechend der Verschiedenheit von Stand, Aufgabe und tätiger Teilnahme”88 daran beteiligt sind. Auf diese Weise drückt das christliche Volk, “ein auserwähltes Geschlecht, eine königliche Priesterschaft, ein heiliger Stamm, ein Volk, das sein besonderes Eigentum wurde”,89 seine ihm entsprechende und hierarchische Ordnung aus».90 «Das gemeinsame Priestertum der Gläubigen aber und das amtliche oder hierarchische Priestertum unterscheiden sich zwar dem Wesen und nicht bloß dem Grade nach, sind jedoch einander zugeordnet: das eine wie das andere nämlich nimmt auf je besondere Weise an dem einen Priestertum Christi teil».91

37. Alle Christgläubigen, die durch die Taufe von ihren Sünden befreit und in die Kirche eingegliedert worden sind, werden durch das ihnen eingeprägte Siegel zum Kult der christlichen Religion bestellt,92 damit sie sich kraft ihres königlichen Priestertums,93 beharrlich im Gebet und im Lob Gottes,94 als lebendiges und heiliges Opfer darbringen, das Gott gefällt und sich in allen ihren Taten bewährt,95 und damit sie überall auf der Erde von Christus Zeugnis ablegen und jedem Rede und Antwort stehen, der nach der Hoffnung auf das ewige Leben fragt, die sie erfüllt.96 Daher kann die Teilnahme der gläubigen Laien an der Feier der Eucharistie und der anderen Riten der Kirche auch nicht auf eine bloß passive Anwesenheit reduziert werden, sondern ist als wahre Ausübung des Glaubens und der Taufwürde zu betrachten.

38. Die beständige Lehre der Kirche über das Wesen der Eucharistie, die nicht nur ein Gastmahl, sondern auch und vor allem ein Opfer ist, muß mit Recht zu den grundlegenden Kriterien für eine volle Teilnahme aller Gläubigen an diesem so großen Sakrament gezählt werden.97 «Bisweilen wird ein stark verkürzendes Verständnis des eucharistischen Mysteriums sichtbar. Es wird seines Opfercharakters beraubt und in einer Weise vollzogen, als ob es den Sinn und den Wert einer brüderlichen Mahlgemeinschaft nicht übersteigen würde».98

39. Um die tätige Teilnahme zu fördern und zum Ausdruck zu bringen, hat die jüngste Reform der liturgischen Bücher gemäß dem Willen des Konzils den Akklamationen des Volkes, den Antworten, dem Psalmengesang, den Antiphonen, den Liedern sowie den Handlungen und Gesten und den Körperhaltungen Aufmerksamkeit geschenkt, für die Einhaltung des heiligen Schweigens zu gegebener Zeit Sorge getragen und in den Rubriken auch die Teile, die das Volk betreffen, in Betracht gezogen.99 Außerdem wird für eine angemessene Gestaltung nach dem Grundsatz, daß jede Feier gemäß den durch die liturgischen Normen festgesetzten Befugnissen den Bedürfnissen, dem Fassungsvermögen, der geistigen Vorbereitung und der Wesensart der Teilnehmer entsprechen soll, ein weiter Raum gewährt. In der Auswahl der Gesänge, der Melodien, der Orationen und der biblischen Lesungen, in der Homilie, die zu halten ist, in der Vorbereitung der Fürbitten, in den Hinweisen, die manchmal zu verlesen sind, und im Schmuck der Kirche entsprechend den verschiedenen Zeiten gibt es vielfältige Möglichkeiten, in jede Feier eine gewisse Abwechslung einzufügen, die dazu beiträgt, den Reichtum der liturgischen Tradition deutlicher in Erscheinung treten zu lassen und der Feier mit Sorgfalt unter Beachtung der pastoralen Erfordernisse eine besondere Note zu verleihen, so daß die innere Teilnahme gefördert wird. Es muß jedoch daran erinnert werden, daß die Wirksamkeit der liturgischen Handlungen nicht in der ständigen Änderung der Riten liegt, sondern in der tieferen Besinnung auf das Wort Gottes und das Mysterium, das gefeiert wird.100

40. Obwohl die Feier der Liturgie zweifellos das Kennzeichen der tätigen Teilnahme aller Christgläubigen hat, folgt daraus jedoch nicht, daß alle über die Gesten und Körperhaltungen hinaus gleichsam aus Notwendigkeit tatsächlich etwas tun müßten, so als ob jeder zwingend irgendeine besondere liturgische Aufgabe verrichten müßte. In der katechetischen Ausbildung ist gewissenhaft dafür zu sorgen, daß oberflächliche Auffassungen und Gewohnheiten korrigiert werden, die sich in den letzten Jahren mancherorts eingeschlichen haben, und daß bei allen Christgläubigen immer wieder neu der Sinn für das echte Staunen vor der Größe jenes Glaubensmysterium geweckt wird, das die Eucharistie ist, in deren Feier die Kirche immerfort «von der alten in die neue Wirklichkeit» übergeht.101 Denn in der Feier der Eucharistie wie auch im ganzen christlichen Leben, das aus ihr Kraft schöpft und zu ihr hinstrebt, wirft sich die Kirche, wie der heilige Apostel Thomas, anbetend vor dem Herrn nieder, der gekreuzigt wurde, gestorben ist, begraben wurde und auferstanden ist, und ruft «in der Fülle seines göttlichen Glanzes [...] in alle Ewigkeit aus: “Mein Herr und mein Gott!”».102

41. Um den inneren Sinn für die liturgische Teilnahme zu wecken, zu fördern und zu nähren, sind die eifrige, ausgedehnte Feier des Stundengebetes, der Gebrauch der Sakramentalien und die Übungen der christlichen Volksfrömmigkeit sehr nützlich. Die Übungen dieser Art, «die, obwohl sie nicht streng zur heiligen Liturgie gehören, gleichwohl von besonderer Bedeutung und Würde sind», müssen in einer gewissen Verbindung mit der liturgischen Ordnung gesehen werden, besonders wenn sie vom Lehramt empfohlen und bestätigt wurden,103 wie dies besonders beim Gebet des Rosenkranzes der Fall ist.104 Da diese Formen der Frömmigkeit das christliche Volk zur Mitfeier der Sakramente, vor allem der Eucharistie, «wie auch zur Betrachtung der Mysterien unserer Erlösung und zur Nachahmung der leuchtenden Beispiele der Heiligen im Himmel» führen, «machen sie uns daher nicht ohne heilsamen Nutzen des liturgischen Kultes teilhaftig».105

42. Man muß verstehen, daß die Kirche nicht aus menschlichem Willen zusammenkommt, sondern von Gott im Heiligen Geist zusammengerufen wird und im Glauben auf eine ungeschuldete Berufung antwortet (ekklesia ist nämlich eng verbunden mit klesis – Berufung).106 Das eucharistische Opfer darf ferner nicht als «Konzelebration» des Priesters mit dem anwesenden Volk im strengen Sinn betrachtet werden.107 Im Gegenteil, die von den Priestern gefeierte Eucharistie ist eine Gabe, «die auf radikale Weise die Vollmacht der Gemeinde überragt. [...] Die Gemeinde, die zur Feier der Eucharistie zusammenkommt, bedarf unbedingt eines geweihten Priesters, der ihr vorsteht, um wirklich eucharistische Versammlung sein zu können. Die Gemeinde kann sich aber nicht selbst einen geweihten Amtsträger geben».108 Es bedarf dringend des gemeinsamen Willens, daß in dieser Sache jede Zweideutigkeit vermieden und für die Schwierigkeiten der letzten Jahre eine Abhilfe geschaffen wird. Daher sollen Ausdrücke wie «zelebrierende Gemeinde» oder «zelebrierende Versammlung» - oder in anderen modernen Sprachen «celebrating assembly», «asamblea celebrante», «assemblée célébrante», «assemblea celebrante» - und ähnliche Redewendungen nur behutsam gebraucht werden.




87 Vgl. ebd., Nr. 41; II. Vat. Ökum. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen gentium, Nr. 11; Dekr. über Dienst und Leben der Priester Presbyterorum ordinis, Nrn. 2, 5, 6; Dekr. über den Hirtendienst der Bischöfe in der Kirche Christus Dominus, Nr. 30; Dekr. über den Ökumenismus Unitatis redintegratio (21. November 1964), Nr. 15; Hl. Kongr. für die Riten, Instr. Eucharisticum mysterium, Nrn. 3 u. 6: AAS 59 (1967) 542, 544-545; Missale Romanum, Institutio Generalis, Nr. 16.



88 II. Vat. Ökum. Konzil, Konst. über die hl. Liturgie Sacrosanctum Concilium, Nr. 26; vgl. Missale Romanum, Institutio Generalis, Nr. 91.



89 1 Petr 2, 9; vgl. 2, 4-5.



90 Missale Romanum, Institutio Generalis, Nr. 91; vgl. II. Vat. Ökum. Konzil, Konst. über die hl. Liturgie Sacrosanctum Concilium, Nr. 14.



91 II. Vat. Ökum. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen gentium, Nr. 10.



92 Vgl. hl. Thomas von Aquin, Summa Theol., III, q. 63, a. 2.



93 Vgl. II. Vat. Ökum. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen gentium, Nr. 10; vgl. Papst Johannes Paul II., Enzykl. Ecclesia de Eucharistia, Nr. 28: AAS 95 (2003) 452.



94 Vgl. Apg 2, 42-47.



95 Vgl. Röm 12, 1.



96 Vgl. 1 Petr 3, 15; 2, 4-10.



97 Vgl. Papst Johannes Paul II., Enzykl. Ecclesia de Eucharistia, Nrn. 12-18: AAS 95 (2003) 441-445; Ders., Schreiben Dominicae Cenae (24. Februar 1980), Nr. 9: AAS 72 (1980) 129-133.



98 Papst Johannes Paul II., Enzykl. Ecclesia de Eucharistia, Nr. 10: AAS 95 (2003) 439.



99 Vgl. II. Vat. Ökum. Konzil, Konst. über die hl. Liturgie Sacrosanctum Concilium, Nrn. 30-31.



100 Vgl. Hl. Kongr. für den Gottesdienst, Instr. Liturgicae instaurationes, Nr. 1: AAS 62 (1970) 695.



101 Vgl. Missale Romanum, Feria secunda post Dominica V in Quadragesima, Collecta, 258.



102 Papst Johannes Paul II., Apost. Schreiben Novo Millennio ineunte (6. Januar 2001), Nr. 21: AAS 93 (2001) 280; vgl. Joh 20, 28.



103 Vgl. Papst Pius XII., Enzykl. Mediator Dei: AAS 39 (1947) 586; vgl. auch II. Vat. Ökum. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen gentium, Nr. 67; Papst Paul VI., Apost. Schreiben Marialis cultus (11. Februar 1974), Nr. 24: AAS 66 (1974) 113-168, hier 134; Kongr. für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Direktorium über die Volksfrömmigkeit und die Liturgie (17. Dezember 2001).



104 Vgl. Papst Johannes Paul II., Apost. Schreiben Rosarium Virginis Mariae (16. Oktober 2002): AAS 95 (2003) 5-36.



105 Papst Pius XII., Enzykl. Mediator Dei: AAS 39 (1947) 586-587.



106 Vgl. Kongr. für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Instr. Varietates legitimae, Nr. 22: AAS 87 (1995) 297.



107 Vgl. Papst Pius XII., Enzyklika Mediator Dei: AAS 39 (1947) 553.



108 Papst Johannes Paul II., Enzykl. Ecclesia de Eucharistia, Nr. 29: AAS 95 (2003) 453; vgl. IV. Ökum. Laterankonzil (11.-30. November 1215), Kap. 1: DS 802; Ökum. Konzil v. Trient, Sessio XXIII (15. Juli 1563), Lehre und Kanones über das Sakrament der Weihe, Kap. 4: DS 1767-1770; Papst Pius XII., Enzykl. Mediator Dei: AAS 39 (1947) 553.






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