Art.
1 | 1
2 | 2
3 | 3
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6 | 7
7 | 8
8 7 | sich wie folgt zusammen:~a) Mitglieder von Amts wegen:~-
9 7 | Fachleuten, das aus drei Abteilungen besteht: Film, Rundfunk
10 Sch| vorliegenden Statuten in den Acta Apostolicae Sedis tritt
11 4 | den Hl. Kongregationen und Ämtern des Heiligen Stuhles sowie
12 3 | Fernsehsendungen zu beobachten, die Aktivität der Katholiken zu lenken,
13 7 | Präsident, welcher 6 Jahre im Amt bleibt.~II. der Präsidialrat.
14 7 | Rundfunk und Fernsehen.~Die Amtsdauer der Mitglieder des Geschäftsführenden
15 | an
16 5 | vor solchen die moralisch anfechtbar sind zu bewahren, steht
17 Sch| vorliegenden Statuten in den Acta Apostolicae Sedis tritt die Päpstliche
18 | aus
19 5 | O. C. I. C., UNDA) durch Austausch von Nachrichten, Zusammenarbeit
20 5 | Nachrichten, Zusammenarbeit und Auswertung der Tätigkeit.~
21 3 | der höchsten kirchlichen Autorität erlassen werden. ~
22 7 | Staatssekretariates Sr. Heiligkeit. ~b) Höchtens vier Mitglieder
23 7 | Sekretär,~- drei oder mehr Beiräte zu denen von Amts wegen
24 3 | Strömungen und die praktischen Bemühungen der Filmproduktion und der
25 3 | und Fernsehsendungen zu beobachten, die Aktivität der Katholiken
26 7 | das aus drei Abteilungen besteht: Film, Rundfunk und Fernsehen.~
27 7 | Geschäftsführenden Komitees beträgt vier Jahre.~
28 5 | moralisch anfechtbar sind zu bewahren, steht die Päpstliche Kommission
29 Sch| wegen an die Stelle der bisherigen Päpstlichen Filmkommission. ~ ~
30 7 | welcher 6 Jahre im Amt bleibt.~II. der Präsidialrat. Dieser
31 5 | Art. 5~Um die dem christlichen Geist entsprechenden Produktionen
32 | dem
33 | denen
34 | diese
35 | Dieser
36 7 | denen von Amts wegen der Direktor der Vatikanischen ~
37 6 | des Heiligen Stuhles, den einzelnen nationalen Zentralen, die
38 5 | die dem christlichen Geist entsprechenden Produktionen und Sendungen
39 3 | höchsten kirchlichen Autorität erlassen werden. ~
40 7 | wird vom Heiligen Stuhl ernannt. Sie setzt sich wie folgt
41 7 | gehört,~- ein Kollegium von Fachleuten, das aus drei Abteilungen
42 | ferner
43 2 | der Film-, Rundfunk- und Fernsehprobleme, soweit sie mit der Glaubens-
44 5 | für Film-, Rundfunk- und Fernsehwesen, sowie mit den betreffenden
45 6 | oder negativen Urteile über Filme oder Rundfunk- und Fernsehsendungen,
46 Sch| der bisherigen Päpstlichen Filmkommission. ~ ~
47 3 | praktischen Bemühungen der Filmproduktion und der Rundfunk- und Fernsehsendungen
48 4 | Studium der ihr vorgelegten Fragen. ~
49 7 | Höchtens vier Mitglieder nach freier Wahl des Heiligen Stuhles.~
50 7 | Vatikanischen ~Rundfunkstation gehört,~- ein Kollegium von Fachleuten,
51 5 | Um die dem christlichen Geist entsprechenden Produktionen
52 7 | Heiligen Stuhles.~III. Das Geschäftsführende Komitee das sich wie folgt
53 7 | Amtsdauer der Mitglieder des Geschäftsführenden Komitees beträgt vier Jahre.~
54 7 | Präsident der Kommission,~- ein Geschäftsführender Sekretär,~- drei oder mehr
55 6 | Fernsehen veröffentlicht für gewöhnlich keine positiven oder negativen
56 5 | Sendungen zu fördern und um die Gläubigen vor solchen die moralisch
57 2 | Fernsehprobleme, soweit sie mit der Glaubens- und Sittenlehre im Zusammenhang
58 7 | Sekretär der Kongregation der Glaubensverbreitung,~- der Sekretär der Studienkongregation,~-
59 7 | Obersten Kongregation des H. Offiziu~- der Assessor
60 7 | Staatssekretariates Sr. Heiligkeit. ~b) Höchtens vier Mitglieder
61 6 | die durch die kirchliche Hierarchie in den betreffenden Ländern
62 | Hiermit
63 4 | und Fernsehen steht den Hl. Kongregationen und Ämtern
64 4 | Heiligen Stuhles sowie der hochwürdigsten Ordinarien zur Verfügung
65 3 | zu fördern, die von der höchsten kirchlichen Autorität erlassen
66 7 | Staatssekretariates Sr. Heiligkeit. ~b) Höchtens vier Mitglieder nach freier
67 3 | Fernsehen hat die Aufgabe, die ideologischen Strömungen und die praktischen
68 | ihr
69 | ihren
70 7 | welcher 6 Jahre im Amt bleibt.~II. der Präsidialrat. Dieser
71 7 | Wahl des Heiligen Stuhles.~III. Das Geschäftsführende Komitee
72 4 | Ordinarien zur Verfügung für Informationen und für das Studium der
73 5 | sowie mit den betreffenden Internationalen Organisationen (O. C. I.
74 3 | beobachten, die Aktivität der Katholiken zu lenken, ferner die Verwirklichung
75 5 | Verbindung mit den nationalen Katholischen Zentralen für Film-, Rundfunk-
76 | keine
77 6 | Zentralen, die durch die kirchliche Hierarchie in den betreffenden
78 3 | fördern, die von der höchsten kirchlichen Autorität erlassen werden. ~
79 7 | Rundfunkstation gehört,~- ein Kollegium von Fachleuten, das aus
80 7 | III. Das Geschäftsführende Komitee das sich wie folgt zusammensetzt:~-
81 7 | Mitglieder des Geschäftsführenden Komitees beträgt vier Jahre.~
82 4 | Fernsehen steht den Hl. Kongregationen und Ämtern des Heiligen
83 7 | Offiziu~- der Assessor der Konsistorialkongregation,~- der Assessor der Kongregation
84 7 | Ostkirche,~- der Sekretär der Konzilskongregation,~- der Sekretär der Kongregation
85 6 | Hierarchie in den betreffenden Ländern errichtet sind.~
86 3 | Aktivität der Katholiken zu lenken, ferner die Verwirklichung
87 6 | überweist diese Aufgabe, nach Maßgabe der Weisungen des Heiligen
88 | mehr
89 5 | Gläubigen vor solchen die moralisch anfechtbar sind zu bewahren,
90 5 | UNDA) durch Austausch von Nachrichten, Zusammenarbeit und Auswertung
91 6 | gewöhnlich keine positiven oder negativen Urteile über Filme oder
92 3 | Verwirklichung der richtunggebenden Normen zu fördern, die von der
93 5 | Internationalen Organisationen (O. C. I. C., UNDA) durch Austausch
94 7 | wegen:~- der Assessor der Obersten Kongregation des H. Offiziu~-
95 7 | Obersten Kongregation des H. Offiziu~- der Assessor der Konsistorialkongregation,~-
96 4 | sowie der hochwürdigsten Ordinarien zur Verfügung für Informationen
97 2 | Funk und Fernsehen ist das Organ des Heiligen Stuhles für
98 5 | betreffenden Internationalen Organisationen (O. C. I. C., UNDA) durch
99 7 | der Kongregation für die Ostkirche,~- der Sekretär der Konzilskongregation,~-
100 Sch| die Stelle der bisherigen Päpstlichen Filmkommission. ~ ~
101 6 | veröffentlicht für gewöhnlich keine positiven oder negativen Urteile über
102 7 | Jahre im Amt bleibt.~II. der Präsidialrat. Dieser setzt sich wie folgt
103 3 | ideologischen Strömungen und die praktischen Bemühungen der Filmproduktion
104 5 | christlichen Geist entsprechenden Produktionen und Sendungen zu fördern
105 Sch| Funk und Fernsehen von Rechts wegen an die Stelle der
106 3 | ferner die Verwirklichung der richtunggebenden Normen zu fördern, die von
107 7 | Abteilungen besteht: Film, Rundfunk und Fernsehen.~Die Amtsdauer
108 7 | der Vatikanischen ~Rundfunkstation gehört,~- ein Kollegium
109 Sch| Schlußverfügung ~Mit der Veröffentlichung
110 Sch| in den Acta Apostolicae Sedis tritt die Päpstliche Kommission
111 5 | entsprechenden Produktionen und Sendungen zu fördern und um die Gläubigen
112 2 | sie mit der Glaubens- und Sittenlehre im Zusammenhang stehen. ~
113 8 | und Fernsehen hat ihren Sitz in der Vatikanstadt.~ ~
114 5 | und um die Gläubigen vor solchen die moralisch anfechtbar
115 6 | Rundfunk- und Fernsehsendungen, sondern überweist diese Aufgabe,
116 2 | Rundfunk- und Fernsehprobleme, soweit sie mit der Glaubens- und
117 7 | des Staatssekretariates Sr. Heiligkeit. ~b) Höchtens
118 7 | Studienkongregation,~- der Substitut des Staatssekretariates Sr. Heiligkeit. ~b) Höchtens
119 Sch| Veröffentlichung der vorliegenden Statuten in den Acta Apostolicae
120 2 | Sittenlehre im Zusammenhang stehen. ~
121 Sch| von Rechts wegen an die Stelle der bisherigen Päpstlichen
122 3 | Aufgabe, die ideologischen Strömungen und die praktischen Bemühungen
123 7 | Glaubensverbreitung,~- der Sekretär der Studienkongregation,~- der Substitut des Staatssekretariates
124 7 | Fernsehen wird vom Heiligen Stuhl ernannt. Sie setzt sich
125 7 | Studienkongregation,~- der Substitut des Staatssekretariates
126 5 | Zusammenarbeit und Auswertung der Tätigkeit.~
127 Sch| den Acta Apostolicae Sedis tritt die Päpstliche Kommission
128 | über
129 6 | Fernsehsendungen, sondern überweist diese Aufgabe, nach Maßgabe
130 5 | Organisationen (O. C. I. C., UNDA) durch Austausch von Nachrichten,
131 6 | positiven oder negativen Urteile über Filme oder Rundfunk-
132 7 | Amts wegen der Direktor der Vatikanischen ~Rundfunkstation gehört,~-
133 8 | Fernsehen hat ihren Sitz in der Vatikanstadt.~ ~
134 5 | Film, Funk und Fernsehen in Verbindung mit den nationalen Katholischen
135 4 | hochwürdigsten Ordinarien zur Verfügung für Informationen und für
136 6 | Film, Funk und Fernsehen veröffentlicht für gewöhnlich keine positiven
137 Sch| Schlußverfügung ~Mit der Veröffentlichung der vorliegenden Statuten
138 3 | Katholiken zu lenken, ferner die Verwirklichung der richtunggebenden Normen
139 | vom
140 5 | fördern und um die Gläubigen vor solchen die moralisch anfechtbar
141 4 | für das Studium der ihr vorgelegten Fragen. ~
142 Sch| der Veröffentlichung der vorliegenden Statuten in den Acta Apostolicae
143 7 | vier Mitglieder nach freier Wahl des Heiligen Stuhles.~III.
144 6 | Aufgabe, nach Maßgabe der Weisungen des Heiligen Stuhles, den
145 7 | zusammen:~I. der Präsident, welcher 6 Jahre im Amt bleibt.~II.
146 | werden
147 | wird
148 | zur
149 5 | Austausch von Nachrichten, Zusammenarbeit und Auswertung der Tätigkeit.~
150 2 | Glaubens- und Sittenlehre im Zusammenhang stehen. ~
151 7 | Komitee das sich wie folgt zusammensetzt:~- der Präsident der Kommission,~-
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