Kapitel, Teil
1 2, II | dieselbe aber niemandem einen Vorteil bringen würde; der ganze
2 2, II | fortfallen, sondern nun würde der Vorteil der Geldvermehrung hervortreten,
3 2, III| gegen Spanien den ungeheuren Vorteil, daß ihr Geld eben da, wo
4 2, III| geliefert. Der wesentliche Vorteil der mittelalterlichen Münzprivilegien
5 2, III| gutes Geld verlangt, ist der Vorteil an einem aufgezwungenen
6 2, III| Goldrechnung der entscheidende Vorteil der Goldwährung, nämlich
7 2, III| Exportunfähigkeit nicht nur den Vorteil, überhaupt im Lande zu bleiben
8 2, III| Kasse zu halten, allein der Vorteil davon liegt doch nur darin,
9 3, I | Möglichkeit der Wahl ist ein Vorteil, der im Werte des Geldes
10 3, I | Bezeichnenderweise verbleibt dieser Vorteil dem »Käufer«, auch wenn
11 3, I | Verhältnis derjenige im Vorteil ist, dem weniger als dem
12 3, I | bewirkt und rechtfertigt den Vorteil des weniger stark Begehrenden. (>
13 3, I | äußerlich genommen, im Vorteil; denn der andere verzichtet
14 3, I | Bedingungen Stellende ist.~Der Vorteil des Geldgebers ist deshalb
15 3, I | intensiver Begehrende ihm einen Vorteil über die objektive Äquivalenz
16 3, I | bedenken ist, dass er den Vorteil nicht genießt, weil er das
17 3, I | weil er es fortgibt.~Der Vorteil, den das Geld aus seiner
18 3, I | höhere irgendeinen sachlichen Vorteil oder größere Bequemlichkeit
19 3, I | der Wohlhabendere einen Vorteil ganz unmittelbar dadurch,
20 3, I | Wohlhabende gewinnt seinen Vorteil ohne Umweg über eine Sache
21 3, I | bedeutet einen ungeheuren Vorteil für den Wohlhabenden.~Denn
22 3, I | dazu noch den additionellen Vorteil, dass er seine nötigsten
23 3, I | damit noch den zusätzlichen Vorteil, es verachten zu können.~
24 3, I | fortnimmt, so kann man den Vorteil davon - außer wenn man es
25 4, I | mehr zu rühren war.~Dieser Vorteil der Naturalleistungen erschien
26 4, I | Geldzahlungen pflegt der Vorteil auf beiden Seiten zu sein.~
27 4, I | Besitzwechsels, auf der also der Vorteil noch ganz auf der einen,
28 4, I | sich über den einseitigen Vorteil des Besitzwechsels hinweg
29 4, I | Verantwortlichkeiten erleichtert und dem Vorteil der einen keinerlei Nachteil
30 5, I | Anderen einer rechtswidrigen Vorteil zu verschaffen« begeht.~
31 5, I | in dem Übergewicht und Vorteil von vornherein auf der einen
32 5, I | zu treten pflegt.~Solcher Vorteil der Geldbestechung wird
33 5, II | Verpflichtungen in Geldleistungen dem Vorteil beider Parteien dienen kann,
34 6, II | einem einzelnen Kinde den Vorteil, der doch zugleich die Bedingung
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