Kapitel, Teil
1 1, III| der Ware für sich und der Geldsumme für sich, die sich so vielmehr
2 2, I | einzelnen Ware und der einzelnen Geldsumme in die Gleichheit zweier
3 2, I | nicht, kann die bestimmte Geldsumme den Wert des Gegenstandes
4 2, I | anderen) zu bestimmen und der Geldsumme, d. h. dem entsprechenden
5 2, I | Ware und dem Werte einer Geldsumme bedeutet keine Gleichung
6 2, I | Fähigkeit einer bestimmten Geldsumme, den Wert einer einzelnen
7 2, I | Waren erfolgt, wird die Geldsumme gegenüber dem, was durch
8 2, I | Ware und der bestimmten Geldsumme braucht ihre gegenseitige
9 2, I | zwischen einer Ware und einer Geldsumme die Gleichheit des Bruches
10 2, II | derjenigen zwischen einer Geldsumme und dem augenblicklich ökonomisch
11 2, II | zwischen der Ware und der Geldsumme stattzufinden scheint, die
12 2, III| gezogen; die identische Geldsumme gilt ohne weiteres als der
13 2, III| kondensieren.~In der Einheit der Geldsumme, mit der ein Gegenstand
14 2, III| nicht für den Fall, daß die Geldsumme den Wert eines Objektes
15 2, III| jede einzelne angebbare Geldsumme jetzt weniger wert ist als
16 3, I | der Wert einer gegebenen Geldsumme gleich dem Werte jedes einzelnen
17 3, II | Lebens für eben dieselbe Geldsumme haben kann, innerlich Macht
18 3, III| ja innere Bedeutung einer Geldsumme ist eine andere, je nachdem
19 3, III| doch so ausdrücken: jede Geldsumme hat, auf eine Mehrheit von
20 4, I | kann - gegen Zahlung einer Geldsumme gibt; die dritte, daß sein
21 5, I | eines Menschen durch eine Geldsumme zu interpretieren.~Wie sehr
22 5, I | entreissbare Wert sich in einer Geldsumme müsse darstellen lassen.~
23 5, I | objektiven, einer bestimmten Geldsumme unmittelbar äquivalenten
24 5, I | Hingabe einer bestimmten Geldsumme geleistet: die jenseits
25 5, I | als in der dahingegebenen Geldsumme mit ihrer unbarmherzigen
26 5, I | Persönlichkeitswertes für eine Geldsumme sonst folgen müsste.~Bei
27 5, I | Diebstahl der gleichwertigen Geldsumme unter Umständen recht streng
28 6, III| Wechselmessen eine erheblichere Geldsumme aufzutreiben; die Verbreitung
29 6, III| Rechten darf eine gestohlene Geldsumme, sobald sie von einer dritten
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