Kapitel, Teil
1 1, II | Friedensvertrag mit Nachbarn - der den Kauf und Austausch der Weiber
2 2, III| sonstige Gegenstände in Kauf nehmen.~Wogegen aus Bornu
3 3, I | unmittelbarer Tausch oder Kauf zu der erforderlichen Verteilung;
4 3, III| bezahlt werden.~Für den Kauf von Frauen finden wir gleichfalls
5 4, II | wirklich der Preis bei jedem Kauf alle individuellen Verhält-
6 4, II | dass schon ihr blosser Kauf als ein Verhältnis zwischen
7 4, III| Konsequenzen verfolgend, als Kauf der Ware Arbeit auftritt,
8 5, I | spezielleren, die sich an den Kauf der Frauen für Geld knüpfte.~
9 5, I | von Entwürdigung, das der Kauf einer Person für Geld oder
10 5, I | sind.~So erniedrigend der Kauf der Frau in höheren Verhältnissen
11 5, I | den der sozial geregelte Kauf darbietet.~Die Entwicklung
12 5, I | andere Ehe, als die durch Kauf der Weiber geschlossene,
13 5, I | notgedrungen zurückdämmt, muss der Kauf zu einer Höherschätzung
14 5, I | darstellt als die durch direkten Kauf.~Es scheint indes, dass
15 5, I | Sklaven stellen muss, wie ihr Kauf für Geld oder substanziellen
16 5, I | freilich keinen eigentlichen Kauf darzustellen scheinen -
17 5, I | am auffälligsten bei dem »Kauf« eines Menschen im sprachgebräuchlichsten
18 5, I | Bestechung tatsächlich als ein Kauf der Persönlichkeit empfunden,
19 5, I | noch oft im Orient findet Kauf und Verkauf unter der Höflichkeitsformel
20 5, II | Stelle schieben - den Ver- kauf von Persönlichkeitswerten.~
21 6, I | sobald sie auf eine Frage von Kauf und Verkauf zurück-geführt
22 6, II | Besitzer von B das Geld für den Kauf von A dadurch beschafft,
23 6, III| ein ganz anderer Anstoß zu Kauf und Verkauf gegeben, als
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