Kapitel, Teil
1 1, II | Verkäufer das Objekt dem Käufer »schenkt« aber wehe diesem,
2 1, II | angemessenen Preises nicht, der für Käufer wie Verkäufer eine Schranke
3 1, II | zu viel forderte und der Käufer zu wenig böte und man sich
4 1, III| jenseits der Verhältnisse von Käufer und Verkäufer haftete dem
5 2, II | dessen Sinken, noch der Käufer dessen Steigen mit jener
6 2, III| für den Verkehr zwischen Käufer und Verkäufer habe, denn
7 2, III| Scheck, der auch zwischen Käufer und Verkäufer nur ein Versprechen
8 2, III| festgesetzt, während der (> 182) Käufer ihn zahlen darf, in quo
9 2, III| pro rata teil - wie der Käufer eines patentierten Gegenstandes
10 3, I | verbleibt dieser Vorteil dem »Käufer«, auch wenn sein Gegenpart
11 3, I | Gefahren für Verkäufer oder Käufer, Gläubiger oder Schuldner
12 3, I | und beeiferter ist als der Käufer.~Denn es verwirklicht sich
13 3, I | man beobachten, wie dem Käufer der kostspieligeren Warengattung,
14 4, I | übergeben wird, verpflichtet den Käufer in seinem Interesse zu einer
15 4, I | ist, wird natürlich der Käufer rücksichtslos profitieren.~
16 4, I | Standard erfolgt.~Nun ist der Käufer nicht mehr an vorherige
17 5, I | Höflichkeitsformel statt, dass der Käufer den Gegenstand als Geschenk
18 5, I | doch mindestens, dass die Käufer sich gut zu führen bestrebten:
19 5, II | Ware, sondern auch, daß der Käufer zufrieden sei - und das
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