Kapitel, Teil
1 1, I | zureichender Index des wirklich wirksamen Wertempfindens gelten.~Eine
2 1, II | bestimmen.~Den praktisch wirksamen Wert verleiht dem Gegenstand
3 1, II | bedarf des gleichzeitig wirksamen analytischen Prinzips, das
4 2, I | zwischen jener und dem momentan wirksamen Gesamtwarenquantum einerseits,
5 2, I | dieser und dem momentan wirksamen Geldquantum andererseits.~
6 2, I | alle momentan ökonomisch wirksamen Waren zu allem momentan
7 2, I | Waren zu allem momentan wirksamen Geld.~Ob dieses letztere
8 2, I | entsprechenden Bruchteil des wirksamen Geldvorrates gleichzusetzen;
9 2, I | wenn er denjenigen Teil des wirksamen Gesamtgeldquantums darstellt,
10 2, I | darstellt, den die Ware von dem wirksamen Gesamtwarenquantum ausmacht.~
11 2, I | Proportion zwischen dem wirksamen Gesamtwarenvorrat und dem
12 2, II | augenblicklich ökonomisch wirksamen Gesamtwarenquantum unter
13 2, II | augenblicklich ökonomisch wirksamen Gesamtgeldquantum; daß die
14 3, II | selbst später die eigentlich wirksamen und gültigen Zwecke weit
15 4, I | objektiver Formen des sozial wirksamen Tuns erheben, welche den
16 6, II | inhaltlich in diesem Sinne wirksamen Momenten ein einzelnes anführen.~
17 6, III| dem Gelde ebenso den real wirksamen Träger wie das abspiegelnde
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