Die mit Verpflichtungen
zusammenbestehende Freiheit danach abgestuft, ob jene sich auf die
Persönlichkeit oder auf die Arbeitsprodukte erstrecken; die
Geldverpflichtung als die Form, mit der die äußerste Freiheit
vereinbar ist.
Einstellung in das Problem
der Maximisierung der Werte durch den Besitzwechsel. Kulturelle Steigerung der
Personenzahl, von der man abhängt, unter gleichzeitigem Sinken der
Bindungen an individuell bestimmte Personen.
Das Geld als der
Träger der unpersönlichen Beziehungen zwischen Personen und dadurch
der individuellen Freiheit.
Man kann die Entwicklung
jedes menschlichen Schicksals von dem Gesichtspunkte aus darstellen, daß
es in einer ununterbrochenen Abwechslung von Bindung und Lösung, von
Verpflichtung und Freiheit verläuft.
Dieser erste
Überschlag indes stellt eine Scheidung dar, deren Schroffheit die nähere
Betrachtung mildert.
Was wir nämlich als
Freiheit empfinden, ist tatsächlich oft nur ein Wechsel der
Verpflichtungen; indem sich an die Stelle der bisher getragenen eine neue
schiebt, empfinden wir vor allen Dingen den Fortfall jenes alten Druckes, und
weil wir von ihm frei werden, scheinen wir im ersten Augenblick überhaupt
frei zu sein - bis die neue Pflicht, die wir zuerst gleichsam mit bisher
geschonten und deshalb besonders kräftigen Muskelgruppen tragen, mit der
allmählichen Ermüdung derselben ihr Gewicht geltend macht und nun der
Befreiungsprozeß ebenso an sie ansetzt, wie er vorher in ihr
gemündet hatte.
Dieses Schema vollzieht
sich nicht an allen Bindungen mit quantitativer Gleichheit: es gibt vielmehr
gewisse, mit welchen der Ton der Freiheit länger, intensiver,
bewußter, verbunden ist als mit anderen; manche Leistungen, die nicht
weniger streng gefordert werden als andere und im ganzen die Kräfte der
Persönlichkeit nicht weniger beanspruchen, scheinen dennoch dieser ein besonders
großes Maß von Freiheit zu gewähren.
Der Unterschied der
Verpflichtungen, der diesen Unterschied der damit verträglichen Freiheit
zur Folge hat, weist folgenden Typus auf.
Jeder Verpflichtung, die
nicht einer bloßen Idee gegenüber besteht, entspricht das
Forderungsrecht eines anderen: weshalb denn die Moralphilosophie allenthalben
die sittliche Freiheit mit denjenigen Verpflichtungen identifiziert, die ein
ideeller oder gesellschaftlicher Imperativ oder die das eigne Ich uns
auferlegt.
Der Anspruch des anderen
kann das persönliche Tun und Leisten des Verpflichteten zum Inhalt haben;
oder er kann wenigstens das unmittelbare Ergebnis der persönlichen Arbeit
betreffen; oder es kann sich endlich bloß um ein bestimmtes Objekt
handeln, auf dessen Genuß der Berechtigte Anspruch
hat, während er auf den Weg, auf dem der Verpflichtete dasselbe beschafft,
keinen Einfluß mehr besitzt.
Diese Skala ist zugleich
die der Freiheitsgrade, die mit der Leistung zusammen bestehen.
Gewiß werden im
ganzen alle Verpflichtungen durch das persönliche Tun des Subjektes
solviert; allein es ist ein großer Unterschied, ob das Recht des
Berechtigten sich unmittelbar auf die leistende Persönlichkeit erstreckt,
oder nur auf das Produkt ihrer Arbeit; oder endlich auf das Produkt an und
für sich, gleichviel durch welche Arbeit und ob überhaupt durch
eigene, der Verpflichtete dazu gekommen ist.
Selbst bei objektiv gleich
großen Vorteilen des Berechtigten wird der erste dieser Fälle die
Freiheit des Verpflichteten völlig binden, der zweite ihr schon etwas
größeren, der dritte sehr erheblichen Spielraum gewähren.
Das extremste Beispiel des
ersten Falles ist die Sklaverei; hier betrifft die Verpflichtung überhaupt
nicht eine irgendwie objektiv bestimmte Leistung, sondern den Leistenden
selbst; sie umschließt die Betätigung aller überhaupt
vorhandenen Spannkräfte des Subjektes.
Wenn in modernen
Verhältnissen derartige Pflichten, welche die Leistungskraft
überhaupt, aber nicht das objektiv bestimmte Resultat derselben betreffen
- wie bei gewissen Arbeiterkategorien, Beamten, Dienstboten - dennoch der
Freiheit keine allzu große Gewalt antun, so folgt dies entweder aus der
zeitlichen Beschränkung der Leistungsperioden oder aus der
Möglichkeit der Wahl zwischen den Personen, denen man sich verpflichten will,
oder aus der Größe der Gegenleistung, die den Verpflichteten sich
doch zugleich als einen Berechtigten fühlen läßt.
Auf jener Stufe befinden
sich ferner die Hörigen, solange sie schlechthin und mit ihrer gesamten
Arbeitskraft dem Herrnhofe angehören, bzw. solange ihre Dienste
»ungemessen« sind.
Der Übergang zur
zweiten vollzieht sich, indem die Dienste zeitlich beschränkt werden
(womit nicht gesagt sein soll, daß diese Stufe historisch immer die
spätere war; im Gegenteil, die Verschlechterung der bäuerlichen
Freiheit führt sehr oft von dem zweiten zum ersten Verhältnis).
Vollständig wird diese
zweite Stufe erreicht, wenn anstatt der bestimmten Arbeitszeit und Kraft ein
bestimmtes Arbeitsprodukt verlangt wird.
Innerhalb dieser Stufe ist
nun die Graduierung zu beobachten: daß der herrschaftliche Untertan
entweder einen aliquoten Teil der Bodenerträge - etwa die zehnte Korngarbe
- abzuliefern hat, oder ein ein für allemal fixiertes Quantum an Getreide,
Vieh, Honig usw.
Obgleich der letztere Modus
unter Umständen der härtere und schwierigere sein kann, so
läßt er doch andrerseits dem Verpflichteten auch wieder
größere individuelle Freiheit, denn er macht den Grundherrn
gleichgültiger gegen die Wirtschaftsart des Bauern:
wenn er nur soviel produziert, daß jene bestimmte Abgabe herauskommt, so
hat jener kein Interesse an dem Gesamtertrage, was bei der aliquoten Abgabe
sehr erheblich der Fall ist und zu Beaufsichtigungen, Zwangsmaßregeln,
Bedrängungen führen muß.
Die Fixierung der Abgaben
auf ein absolutes statt eines relativen Quantums ist schon eine
Übergangserscheinung, die auf die Geldablösung hinweist.
Freilich könnte,
prinzipiell betrachtet, auf dieser ganzen Stufe schon vollständige
Freiheit und Lösung der Persönlichkeit als solcher aus dem
Pflichtverhältnisse gegeben sein; denn dem Berechtigten kommt es nur
darauf an, daß er die bestimmte objektive Abgabe erhält, der
Pflichtige mag sie hernehmen, wo er will.
Allein tatsächlich
kann er sie bei dieser Wirtschaftsführung nirgends hernehmen als aus der
eigenen Arbeit, und auf dieser Grundlage ist auch das Verhältnis
errichtet.
Die Betätigung der
Persönlichkeit war durch ihre Verpflichtungen eindeutig bestimmt.
Und dies ist der allgemeine
Typus, wo nur immer in der Naturalwirtschaft Leistung zu Gegenleistung
verpflichtet: Leistung und Persönlichkeit tritt allerdings bald soweit
auseinander, daß der Verpflichtete prinzipiell das Recht haben
würde, seine Persönlichkeit ganz aus der Leistung zurückzuziehen
und diese rein objektiv, etwa durch die Arbeit eines anderen hergestellt, zu
prästieren.
Aber in Wirklichkeit
schließt die ökonomische Verfassung dies so gut wie aus, und durch
das schuldige Produkt hindurch und in ihm bleibt das Subjekt selbst
verpflichtet, die persönliche Kraft in einer bestimmten Richtung gebunden.
Wie sehr immerhin das
Prinzip der Sachlichkeit gegenüber dem der Persönlichkeit eine
Wendung zur Freiheit bedeutet, zeigt z. B. die im 13- Jahrhundert sehr
vorschreitende Lehnsfähigkeit der Ministerialen.
Durch diese nämlich
wurde ihre bisher persönliche Abhängigkeit in eine bloß
dingliche verwandelt und sie dadurch in allen anderen als Lehnsangelegenheiten
unter das Landrecht, d. h. in die Freiheit, gestellt.
Es ist genau in demselben
Sinn, wenn begabte Persönlichkeiten, die zur Lohnarbeit genötigt
sind, es heutzutage vorziehen, einer Aktiengesellschaft mit ihrem streng
objektiven Betriebe, als einem Einzelunternehmer zu dienen; oder wenn der
Dienstbotenmangel daher entsteht, daß die Mädchen die Fabrikarbeit
dem Dienst bei einer Herrschaft vorziehen, in dem sie zwar materiell besser
gestellt sind, aber sich in der Unterordnung unter subjektive
Persönlichkeiten weniger frei fühlen. - Die dritte Stufe, bei der aus
dem Produkt die Persönlichkeit wirklich ausgeschieden ist und der Anspruch
sich gar nicht mehr in diese hineinerstreckt, wird mit der Ablösung der
Naturalabgabe durch die Geldabgabe erreicht.
Man hat es deshalb
gewissermaßen als eine magna charta der persönlichen Freiheit im
Gebiete des Privatrechts bezeichnet, wenn das klassische
römische Recht bestimmte, jeder beliebige Vermögensanspruch
dürfe bei Verweigerung seiner Naturalerfüllung in Geld solviert
werden; das ist also das Recht, jede persönliche Verpflichtung mit Geld
abzukaufen.
Der Grundherr, der ein
Quantum Bier oder Geflügel oder Honig von seinem Bauern fordern darf, legt
dadurch die Tätigkeit desselben in einer bestimmten Richtung fest; sobald
er nur Geldzins erhebt, ist der Bauer insoweit völlig frei, ob er
Bienenzucht, Viehzucht oder was sonst treiben will.
Auf dem Gebiete
persönlicher Arbeitsdienste vollzieht sich der formal gleiche Prozeß
mit der Berechtigung, einen Ersatzmann zu stellen, den die andre Partei, wenn
er sachlich einwandfrei ist, akzeptieren muß.
Diese Berechtigung, die das
Verhältnis seinem Sinne nach auf eine ganz neue Basis stellt, muß
wie die Geldablösung oft erst erkämpft werden, weil man wohl
fühlt, daß sie, wie auch die Geldablösung, der Weg zur
Lösung der Verpflichtung überhaupt ist.
Die Verfasser des Domesday
Survey wählten charakteristischerweise für die Bauern, die ihre
Frohnden durch regelmäßige Geldleistungen ersetzten, Ausdrücke,
die bezeichnen sollten, daß sie weder ganz frei, noch ganz untertan
wären.
Nur an den Namen der
Geldzinse haftete noch lange ihr Ursprung aus Naturallieferungen: es wurden
Küchensteuer, Faßpfennige, Herbergsgelder (statt der Beherbergung
der umherreisenden Herren und ihrer Beamten), Honigpfennige usw. erhoben.
Als Übergangsstufe
tritt oft ein, daß die ursprüngliche Naturalabgabe in Geld taxiert
und dieser Betrag als stellvertretend für sie gefordert wurde.
Diese vermittelnde
Erscheinung findet sich auch in Verhältnissen, die von dem hier
behandelten Beispiel weit abliegen: in Japan wurden noch 1877 alle Zinsen und
Steuern entweder in Reis bezahlt oder in Reis kalkuliert und in Geld bezahlt
-entsprechend wie unter der Königin Elisabeth bei der Vermietung gewisser,
den Universitäten gehöriger Ländereien der Pachtschilling in
Korn vereinbart, obgleich offenbar in Silber erlegt wurde.
Damit wird wenigstens die
Identität des Wertquantums der Pflicht noch betont, während sie schon
jede durch Inhaltsbestimmtheit bewirkte persönliche Bindung abgestreift
hat.
Wenn das ius primae noctis
wirklich irgendwo bestanden hat, so nimmt es seine Entwicklung über
analoge Stufen; jenes Recht des Grundherrn hatte das Ganze der verpflichteten
Persönlichkeit, die Hingabe ihres zentralsten Habens oder vielmehr Seins
zum Inhalt gehabt: dies wäre der Preis gewesen, um den er der Untertanin
das Recht zur Eheschließung einräumte.
Die nächste Stufe ist,
daß er dieses Recht - das er jederzeit noch versagen kann - gegen Zahlung
einer Geldsumme gibt; die dritte, daß sein Einspruchsrecht überhaupt fortfällt, daß der Untertan vielmehr frei ist,
sich zu verheiraten, sobald er dem Herrn eine festgesetzte Summe: Brautgeld,
Ehegeld, Frauengeld oder ähnliches zahlt.
Die Befreiung der
Persönlichkeit wird also auf der zweiten Stufe zwar schon auf Geld
gestellt, aber doch nicht ausschließlich, indem immerhin noch die
Einwilligung des Grundherrn gewonnen werden mußte, die man nicht
erzwingen konnte.
Das Verhältnis wird
erst vollständig entpersonalisiert, wenn gar kein anderes Moment als das
der Geldzahlung darüber entscheidet.
Höher kann die
persönliche Freiheit vor dem Wegfall jedes bezüglichen Rechtes des
Grundherrn nicht steigen, als wenn die Verpflichtung des Untertanen in eine
Geldabgabe verwandelt ist, die der Grundherr annehmen muß.
Deshalb hat denn auch
-vielfach die Verringerung und die schließlich völlige Ablösung
der bäuerlichen Dienste und Lieferungen ihren Weg über ihre
Umwandlung in Geldbezüge genommen.
Dieser Zusammenhang
zwischen Geldleistung und Befreiung kann unter Umständen von dem
Berechtigten als so wirksam vorgestellt werden, daß er selbst das
lebhafteste Interesse an barem Gelde übertönt.
Die Umwandlung der
bäuerlichen Frohnden und Naturallieferungen in Geldzinse hatte in
Deutschland seit dem 12. Jahrhundert begonnen; und gerade dadurch wurde sie
unterbrochen, daß der Kapitalismus im 14. und 15. Jahrhundert auch die Grundherren
ansteckte.
Denn sie erkannten,
daß die naturalen Leistungen außerordentlich viel dehnbarer und
willkürlich vermehrbarer waren als die Geldzinsungen, an deren
quantitative, zahlenmäßige Bestimmtheit nicht mehr zu rühren
war.
Dieser Vorteil der Naturalleistungen
erschien ihnen groß genug, um ihre Habgier gerade in dem Augenblick daran
festhalten zu lassen, in dem im übrigen die Geldinteressen bei ihnen
herrschend wurden. Es ist eben dieser Grund, aus dem man überhaupt den
Bauer nicht will zu Gelde kommen lassen.
Der englische Hintersasse
durfte ganz allgemein kein Stück Vieh ohne besondere Erlaubnis seines
Lords verkaufen.
Denn durch den Viehverkauf
bekam er Geld in die Hand, mit dem er anderswo Land
erwerben und sich den Verpflichtungen gegen seinen bisherigen Herrn entziehen
konnte.
- Der äußerste
Grad des Befreiungsprozesses wird durch eine Entwicklung innerhalb der
Geldabgabe selbst erreicht: indem statt des periodischen Zinses eine einmalige
Kapitalzahlung erfolgt.
Wenngleich der objektive
Wert in beiden Formen der identische sein mag, so ist doch der Reflex auf das
Subjekt ein ganz verschiedener.
Die einzelne Zinszahlung
läßt zwar, wie hervorgehoben, dem Pflichtigen völlige Freiheit
in bezug auf das eigene Tun, wenn er nur das erforderliche Geld erwirbt; allein
die Regelmäßigkeit der Abgaben zwingt dieses Tun in ein bestimmtes,
ihm von einer fremden Macht aufgedrungenes Schema, und so
wird denn erst mit der Kapitalisierung der Abgaben diejenige Form jeglicher
Verpflichtungen erreicht, die zugleich der größten persönlichen
Freiheit entspricht.
Erst mit der Kapitalzahlung
ist die Verpflichtung restlos in Geldleistung übergegangen, während
die Zinszahlung durch ihre regelmäßige Periodizität noch ein
wenigstens formelles Element von Gebundenheit über das bloße
Wertquantum hinaus enthält.
Dieser Unterschied tritt
etwa so hervor: im 13- Jahrhundert und noch später votierte das englische
Parlament öfters, daß die Shires eine bestimmte Anzahl von Soldaten
oder Arbeitern für den König zu liefern hätten;
regelmäßig aber lösten die Repräsentantenversammlungen der
Shires die Gewähr von Menschen gegen eine Geldleistung ab.
So viel personale Freiheit
damit aber auch gerettet war - es unterscheidet sich doch wesentlich von jenen
Rechten und Freiheiten, die das englische Volk seinen Königen durch
einmalige Geldvotierungen abkaufte.
Wenn derjenige, der das
Kapital erhält, damit all den Unsicherheiten enthoben ist, denen er bei
einzelnen Zinsungen unterliegt, so ist das entsprechende Äquivalent
dafür auf der Seite des Leistenden, daß seine Freiheit nun aus der
labilen Form, die sie bei immer wiederholter Zinsung aufweist, in die stabile
übergeht.
Die Freiheit des englischen
Volkes seinen Königen gegenüber beruht zum Teil darauf, daß es
sich durch Kapitalzahlungen ein für allemal in Bezug auf bestimmte Rechte
mit ihnen auseinandersetzte: pro hac concessione, sagt z. B. eine Urkunde
Heinrichs III., dederunt nobis quintam decimam partem omnium mobilium suorum.
Nicht trotzdem, sondern
gerade weil eine solche Handelschaft um die Freiheiten des Volkes einen etwas
brutalen, äußerlichen, mechanischen Charakter trägt, bedeutet
sie ein reinliches Sichabfinden miteinander, den völligsten Gegensatz
gegen die Empfindung des Königs, daß sich »kein Blatt Papier
zwischen ihn und sein Volk drängen sollte« -aber eben deshalb auch
eine radikale Beseitigung aller der Imponderabilien gemütvollerer
Beziehungen, die bei einem weniger geldgeschäftsmäßigen Erwerb
von Freiheiten oft die Handhabe bieten, sie zurückzunehmen oder illusorisch
zu machen.
Ein gutes Beispiel der
stufenweisen Entwicklung, in der die Geldablösung der Naturalleistung die
Befreiung des Individuums trägt, vollzieht sich an der Verpflichtung der
Untertanen, Bürger und Hintersassen, ihre Landesherren bzw. Beamte,
Schirmvögte, Gerichtsherren bei ihren Reisen zu beherbergen und zu
verpflegen. Diese Last stammte aus dem alten Königsdienste und erlangte im
Mittelalter eine sehr bedeutende Ausdehnung.
Es ist der erste Schritt
zur Sachlichkeit und Unpersönlichkeit dieser Verpflichtung, wenn dieselbe
streng umgrenzt wird; so finden wir schon früh genau
vorgeschrieben, wie viele Ritter und Knechte beherbergt werden müssen, wie
viele Pferde und Hunde mitgebracht werden dürfen, wieviel Brot, Wein,
Fleisch, Schüsseln, Tischtücher usw. zu liefern sind.
Immerhin, sobald
unmittelbar Beherbergung und Atzung stattfand, mußten einerseits die
Grenzen der Leistungen leicht ins Schwanken geraten, andrerseits trugen sie
entschieden den Charakter der persönlichen Beziehung.
Demgegenüber ist es
die entwickeltere Stufe, wenn wir hören, daß bloße Lieferungen
von Naturalien ohne Beherbergung stattfanden; dabei konnten die Abmessungen des
Quantums viel genauer sein, als wenn die Personen beherbergt und satt gemacht
werden sollten.
So heißt es, der Graf
von Rieseck sollte eine bestimmte Abgabe Korn erhalten: »Davon sul man
syme gesinde brot backen, wan er in dem Dorf zu Crotzenburg ist, off daz er die
arme lüde in dem dorff nit furter besweren oder schedigen solle.«
Diese Entwicklung führt weiter dahin, daß feste Geldleistungen
gelegentlich der Anwesenheit der hohen Herren bei ihren Reisen und
Gerichtssitzungen stipuliert werden.
Und endlich wird auch das
hierin noch liegende variable und personale Moment beseitigt, indem diese Leistungen
in ständige Abgaben übergeführt werden, die als Atzgeld,
Herrentaggeld, Reisigvogtgeld, auch dann erhoben wurden, als die alten
Amtsreisen der Richter usw. durch ganz andere Organisationen ersetzt wurden.
Das war der Weg, auf dem
die Leistungen solcher Art schließlich ganz fortfielen und in der
allgemeinen Steuerleistung der Untertanen aufgingen, der sozusagen jede
spezifische Formung fehlt und die deshalb das Korrelat der persönlichen
Freiheit der Neuzeit ist.
In solchen Fällen von
Ablösung der naturalen Leistungen durch Geldzahlungen pflegt der Vorteil
auf beiden Seiten zu sein.
Dies ist eine sehr
merkwürdige und zur Einstellung in größere Zusammenhänge
auffordernde Tatsache.
Wenn man von der
Vorstellung ausgeht, daß das zum Genuß verfügbare Güterquantum
ein begrenztes ist; daß es den vorhandenen Ansprüchen nicht
genügt; daß endlich »die Welt weggegeben ist«, das
heißt, daß im allgemeinen jedes Gut seinen Besitzer hat - so folgt
daraus, daß, was dem einen gegeben wird, dem anderen genommen werden
muß.
Zieht man hier nun alle die
Fälle ab, in denen dies ersichtlich nicht gilt, so bleiben doch immer noch
unzählig viele, in denen die Bedürfnisbefriedigung des einen nur auf
Kosten des anderen erfolgen kann.
Wollte man dies als das
oder ein Charakteristikum oder Fundament unseres Wirtschaftens ansehen, so
würde es sich in alle jene Weltanschauungen einordnen, die überhaupt
das Quantum der der Menschheit beschiedenen Werte - der Sittlichkeit, des
Glückes, der Erkenntnis - für ein seiner oder
ihrer Natur nach unveränderliches halten, so daß nur die Formen und
die Träger desselben wechseln können.
Schopenhauer neigt sich der
Annahme zu, daß jedem Menschen sein Maß von Leiden und Freuden von
vornherein durch seine Wesensart bestimmt ist; es könne weder
überfüllt werden noch leer bleiben, und alle äußeren
Umstände, auf die wir unser Befinden zu schieben pflegen, stellten nur
einen Unterschied in der Form, jenes unveränderliche Lust- und Leidquantum
zu empfinden, dar.
Erweitert man diese individualistische
Vorstellung auf die menschliche Gesamtheit, so erscheint all unser
Glücksstreben, die Entwicklung aller Verhältnisse, aller Kampf um
Haben und Sein als ein bloßes Hin- und Herschieben von Werten, deren
Gesamtsumme dadurch nicht verändert werden kann, so daß aller
Wechsel in der Verteilung nur die fundamentale Erscheinung bedeutet, daß
der eine jetzt besitzt, was der andere - freiwillig oder nicht - weggegeben
hat.
Diese Erhaltung der Werte
entspricht ersichtlich einer pessimistisch-quietistischen Weltansicht; denn je
weniger man uns imstande glaubt, wirklich neue Werte hervorzubringen, um so
wichtiger ist es, daß auch keiner wirklich verloren gehe.
In paradoxer Konsequenz
lehrt das die in Indien verbreitete Vorstellung, daß, wenn man einen
heiligen Asketen zu Falle bringe, sein Verdienst auf den Versucher
übergehe.
Aber auch direkt
gegenteilige Erscheinungen sind zu beachten.
Mit allen jenen
Gemütsverhältnissen, deren Glück nicht nur in dem Gewinnen,
sondern ebenso in dem eigenen Sichhingeben liegt, und wo jeder wechselseitig
und gleichmäßig durch den anderen bereichert wird, erwächst ein
Wert, dessen Genuß nicht durch die Entbehrung einer Gegenpartei erkauft
wird.
Ebensowenig bedeutet die
Mitteilung intellektueller Güter, daß dem einen genommen werden
muß, was der andere genießen soll; wenigstens kann nur eine an das
Pathologische streifende Empfindungssubtilität sich wirklich beraubt
fühlen, wenn irgendein objektiver geistiger Inhalt nicht mehr
subjektiv-ausschließliches Eigentum ist, sondern von anderen nachgedacht
wird.
Im ganzen kann man vom
geistigen Besitz, wenigstens soweit er sich nicht in ökonomischen
fortsetzt, sagen, daß er nicht auf Kosten eines anderen gewonnen wird,
weil er nicht aus einem Vorrat genommen ist, sondern selbst bei aller Gegebenheit
seines Inhaltes doch schließlich aus dem eigenen Bewußtsein des
Erwerbers erzeugt werden muß.
Diese Versöhnung der
Interessen, die hier aus der Natur des Objektes hervorgeht, gilt es nun
offenbar auch auf denjenigen ökonomischen Gebieten herzustellen, wo die
Konkurrenz um die Befriedigung des einzelnen Bedürfnisses jeden nur auf
Kosten eines anderen bereichert.
Es gibt zwei Typen von
Mitteln, um diesen Zustand in jenen vollkommeneren
überzuführen: das nächstliegende ist die Ablenkung des Kampfes
gegen den Mitmenschen in den Kampf gegen die Natur.
In dem Maße, in dem
man weitere Substanzen und Kräfte aus dem noch unokkupierten Vorrat der
Natur in die menschlichen Nutznießungen hineinzieht, werden die bereits
okkupierten von der Konkurrenz um sie entlastet.
Die Sätze von der
Erhaltung des Stoffes und der Energie gelten glücklicherweise nur für
das absolute Ganze der Natur, nicht aber für denjenigen Ausschnitt
derselben, den das menschliche Zweckhandeln für sich designiert; dies relative
Ganze ist allerdings ins unbestimmte vermehrbar ' indem wir immer mehr Stoffe
und Kräfte in die für uns zweckmäßige Form bringen,
gleichsam annektieren können.
Selbst aus demjenigen, was
seinem Umfange nach bereits okkupiert ist, lehrt uns fortschreitende Technik
immer weitere Nutzungen gewinnen: der Übergang von der extensiven zur
intensiven Wirtschaft vollzieht sich keineswegs nur auf dem Gebiete der
Bodenkultur, sondern an jeder Substanz, die in immer feinere Teile zu immer
spezielleren Nutzungen zerlegt, oder deren latente Kräfte immer
vollständiger entbunden werden.
Die so nach verschiedenen
Dimensionen gehende Ausdehnung des menschlichen Machtgebietes, die es zur
Unwahrheit macht, daß die Welt weggegeben ist, und die die
Bedürfnisbefriedigung nicht erst an einen Raub irgend welcher Art
knüpft - könnte man den substanziellen Fortschritt der Kultur nennen.
Neben diesem steht nun,
zweitens, was man als den funktionellen Fortschritt bezeichnen dürfte.
Bei diesem handelt es sich
darum, für den Besitzwechsel bestimmter gegebener Objekte die Formen zu
finden, welche denselben für beide Parteien vorteilhaft machen: zu einer
solchen Form kann es ursprünglich nur dann gekommen sein, wenn der erste
Besitzer die physische Macht besaß, den von anderen begehrten Gegenstand
festzuhalten, bis ihm ein entsprechender Gegenvorteil geboten wurde; denn
anderenfalls würde ihm der Gegenstand einfach weggenommen werden.
Der Raub, vielleicht das
Geschenk erscheint als die primitivste Stufe des Besitzwechsels, auf der also
der Vorteil noch ganz auf der einen, die Last ganz auf der anderen Seite ruht.
Wenn sich über dieser
nun die Stufe des Tausches als Form des Besitzwechsels erhebt, zunächst,
wie gesagt, als bloße Folge der gleichen Macht der Parteien, so ist dies
einer der ungeheuersten Fortschritte, die die Menschheit überhaupt machen
konnte.
Angesichts der bloßen
Gradunterschiede, die nach so vielen Seiten hin zwischen den Menschen und den
niederen Tieren bestehen, hat man bekanntlich oft versucht, die spezifische
Differenz festzustellen, die den Menschen unverkennbar und eindeutig von der
übrigen Tierreihe abscheidet: als das politische Tier,
das werkzeugmachende Tier, das zwecksetzende Tier, das hierarchische Tier, ja -
seitens eines ernsthaften Philosophen - als das vom Größenwahn
befallene Tier hat man ihn definiert.
Vielleicht kann man dieser
Reihe hinzufügen, der Mensch sei das tauschende Tier; und das ist freilich
nur eine Seite oder Form der ganz allgemeinen Charakteristik, in der das
Spezifische des Menschen zu bestehen scheint: der Mensch ist das objektive
Tier.
Nirgends in der Tierwelt
finden wir auch nur Ansätze zu demjenigen, was man Objektivität
nennt, der Betrachtung und Behandlung der Dinge, die sich jenseits des
subjektiven Fühlens und Wollens stellt.
Ich habe schon angedeutet,
wie dies die Menschheitstragödie der Konkurrenz mindert.
Das ist die eigentliche
Versittlichung durch den Kulturprozeß, daß immer mehr Lebensinhalte
in transindividueller Gestalt objektiviert werden: Bücher, Kunst, ideale
Gebilde wie Vaterland, allgemeine Kultur, die Formung des Lebens in
begrifflichen und ästhetischen Bildern, das Wissen von tausenderlei
Interessantem und Bedeutsamem - alles dies kann genossen werden, ohne daß
einer es dem anderen wegnimmt.
Je mehr die Werte in solche
objektive Form übergehen, um so mehr Platz ist in ihnen, wie in Gottes
Hause, für jede Seele.
Vielleicht wäre die
Wüstheit und Erbitterung der modernen Konkurrenz überhaupt nicht
erträglich, wenn ihr nicht ,diese wachsende Objektivierung von
Daseinsinhalten, in ihrer Unberührsamkeit von allem ôte-toi que je
m'y mette, zur Seite ginge.
Es ist wohl von tieferer
Bedeutung, daß eben dasselbe, was den Menschen rein
tatsächlich-psychologisch von der niederen Tierreihe scheidet: die
Fähigkeit der objektiven Betrachtung, des Absehens vom Ich mit seinen
Impulsen und Zuständen zugunsten der reinen Sachlichkeit - daß eben
dies dem geschichtlichen Prozeß zu seinem vielleicht edelsten,
veredelndsten Ergebnis verhilft, zu dem Aufbau einer Welt, die ohne Streit und
gegenseitige Verdrängung aneigenbar ist, zu Werten, deren Erwerb und
Genuß seitens des einen den anderen nicht ausschließt, sondern
tausendmal dem anderen den Weg zu dem gleichen öffnet.
Der Lösung dieses
Problems, die der Welt des Objektiven gleichsam in substanzieller Form gelingt,
nähert sich der Tausch in funktioneller.
Gegenüber dem
einfachen Wegnehmen oder der Schenkung, in denen sich der rein subjektive
Impuls auslebt, setzt der Tausch, wie wir früher sahen, eine objektive
Abschätzung, Überlegung, gegenseitige Anerkennung, eine Reserve des
unmittelbar subjektiven Begehrens voraus.
Daß diese
ursprünglich keine freiwillige, sondern durch die Machtgleichheit der
anderen Partei erzwungene sein mag, ist dafür ohne Belang; denn das
Entscheidende, spezifisch Menschliche ist eben, daß die Machtgleichheit
nicht zum gegenseitigen Raub und Kampf, sondern zu dem
abwägenden Tausch führt, in dem das einseitige und persönliche
Haben und Habenwollen in eine objektive, aus und über der Wechselwirkung
der Subjekte sich erhebende Gesamtaktion eingeht.
Der Tausch, der uns als
etwas ganz Selbstverständliches erscheint, ist das erste und in seiner
Einfachheit wahrhaft wunderbare Mittel, mit dem Besitzwechsel die Gerechtigkeit
zu verbinden; indem der Nehmende zugleich Gebender ist, verschwindet die
bloße Einseitigkeit des Vorteils, die den Besitzwechsel unter der
Herrschaft eines rein impulsiven Egoismus oder Altruismus charakterisiert;
welche letztere übrigens keineswegs immer die zeitlich erste Stufe der
Entwicklung ausmacht.
Allein die bloße
Gerechtigkeit, die der Tausch bewirkt, ist doch nur etwas Formales und
Relatives: der eine soll nicht mehr und nicht weniger haben als der andere.
Darüber hinaus aber
bewirkt er eine Vermehrung der absoluten Summe empfundener Werte.
Indem jeder nur in den
Tausch gibt, was ihm relativ überflüssig ist, und in den Tausch
nimmt, was ihm relativ nötig ist, gelingt es durch ihn, die zu jedem
gegebenen Zeitpunkt der Natur abgewonnenen Werte zu immer höherer
Verwertung zu bringen.
Angenommen, die Weltware
wirklich »weggegeben« und alles Tun bestünde wirklich in einem
bloßen Hin- und Herschieben innerhalb eines objektiv
unveränderlichen Wertquantums, so bewirkte dennoch die Form des Tausches
gleichsam ein interzellulares Wachstum der Werte.
Die objektiv gleiche
Wertsumme geht durch die zweckmäßigere Verteilung, die der Tausch
bewirkt, in eine subjektiv größere, in ein höheres Maß
empfundener Nutzungen über.
Das ist die große
kulturelle Aufgabe bei jeder Neuverteilung von Rechten und Pflichten, die doch
immer einen Austausch enthält; selbst bei scheinbar ganz einseitiger
Verlegung des Vorteils wird ein wirklich soziales Verfahren sie nicht
vernachlässigen.
So war es z. B. bei der
Bauernbefreiung des 18. und 19. Jahrhunderts die Aufgabe, die Herrschaften
nicht einfach das verlieren zu lassen, was die Bauern gewinnen sollten, sondern
einen Verteilungsmodus von Besitz und Rechten zu finden, der zugleich die
Totalsumme der Nutzungen vergrößerte.
Hier sind es nun zwei
Eigenschaften des Geldes, die nach dieser Richtung hin den Tausch von Waren
oder Leistungen gegen dasselbe als den vollkommensten erscheinen lassen: seine
Teilbarkeit und seine unbeschränkte Verwertbarkeit.
Die erstere bewirkt,
daß überhaupt eine objektive Äquivalenz zwischen Leistung und
Gegenleistung stattfinden kann.
Naturale Objekte lassen
sich in ihrem Werte selten so bestimmen und abstufen, daß ihr Austausch
von jeder der beiden Parteien als ein völlig gerechter anerkannt werden
muß; erst das Geld, weil es selbst nichts anderes ist
als die Darstellung des Wertes anderer Objekte und weil es fast unbegrenzt zu
teilen und zu summieren ist, gibt die technische Möglichkeit für
genaue Gleichheit der Tauschwerte.
Allein mit dieser wird, wie
ich hervorhob, erst die erste Stufe der von der Einseitigkeit des
Besitzwechsels aufwärts führenden Entwicklung erreicht.
Die zweite erhebt sich
über der Tatsache, daß der Naturaltausch selten beiden Teilen
gleichmäßig erwünschte Objekte zuführen bzw. sie von
gleichmäßig überflüssigen befreien wird.
In der Regel wird der
lebhaftere Wunsch auf seiten des Einen sein, und der Andere entweder nur
gezwungen oder gegen ein unverhältnismäßig hohes Entgelt auf
den Tausch eingehen.
Beim Tausch von Leistungen
für Geld dagegen erhält der Eine den Gegenstand, den er ganz speziell
braucht; der Andere etwas, was jeder ganz allgemein braucht.
Vermöge seiner
unbeschränkten Verwertbarkeit und daraus folgenden jederzeitigen
Erwünschtheit kann es - wenigstens prinzipiell - jeden Tausch zu einem
solchen machen, der beiden Teilen gleichmäßig vorteilhaft ist: der
Eine, der das naturale Objekt nimmt, tut es sicher nur, weil er jetzt gerade
dessen bedarf; der Andere, der das Geld nimmt, bedarf dessen ebenso gerade
jetzt, weil er seiner überhaupt in jedem Augenblick bedarf.
Damit ermöglicht der
Tausch um Geld beiden Parteien eine Erhöhung ihres Befriedigungsniveaus,
während bei naturalem Tausch sehr häufig nur die eine das spezifische
Interesse am Erwerben oder Loswerden des Objekts haben wird.
So ist er die bisher
vollendetste Form für die Lösung des großen Kulturproblems, das
sich über den einseitigen Vorteil des Besitzwechsels hinweg erhebt: das
objektiv gegebene Wertquantum durch bloßen Wechsel seiner Träger zu
einem höheren Quantum subjektiv empfundener Werte zu gestalten.
Dies ist, neben dem
ursprünglichen Schaffen der Werte, für die soziale
Zweckmäßigkeit offenbar die Aufgabe schlechthin, der von ihr zu
lösende Teil der allgemein menschlichen: durch die Form, die man den
Lebensinhalten gibt, ein Maximum des in ihnen latenten Wertes zu entbinden.
Die Fälle, in denen
wir das Geld dieser Aufgabe dienen sehen, zeigen also die technische Rolle, die
das Geld daraufhin spielt, daß der Tausch die wesentliche soziale Art
ist, jene Aufgabe zu lösen, und daß der Tausch selbst im Gelde
Körper geworden ist.
Die Vermehrung des
Genußquantums, die der Waren ? Geld-Tausch, unter allen seinen
eudämonistischen Herabsetzungen durch anderweitige Erfolge, doch
prinzipiell immer ermöglicht, ruht nicht allein in den subjektiven
Zuständen des einen und des anderen Kontrahenten.
Es hängt nämlich
ersichtlich auch die objektiv-wirtschaftliche Fruchtbarkeit, das intensive und
extensive Wachstum des Güterkreises selbst für
die Zukunft davon ab, in welcher Weise jenes gegebene Güterquantum in
einer Gegenwart verteilt ist.
Je nach den Händen, in
die seine Teilquantitäten gelangen, wird es sich zu äußerst
verschiedenen wirtschaftlichen Ergebnissen weiterentfalten.
Der bloße
Übergang von Gütern aus einer Hand in die andere kann das aus ihnen
entwickelte Güterquantum der Folgezeit erheblich nach oben wie nach unten
modifizieren.
Man kann direkt sagen - das
gleiche Güterquantum in verschiedenen Händen bedeutet ein
verschiedenes Güterquantum, wie derselbe Same in -verschiedenen
Böden.
Diese Folge der
Verteilungsverschiedenheiten scheint ihre größte Ausdehnung am Gelde
zu gewinnen.
So wechselnde
ökonomische Bedeutungen ein Landgut oder eine Fabrik je nach ihren
wechselnden Besitzern haben mögen, so tragen diese Ertragsschwankungen,
jenseits ganz geringfügiger Maße, den Charakter der
Zufälligkeit und Innormalität.
Daß dagegen die
gleiche Summe in der Hand des Börsenspekulanten oder des Rentiers, des
Staates oder des Großindustriellen außerordentlich differente
Ertragsbedeutungen habe -das ist hier das Normale, entsprechend dem
unvergleichlichen Entfaltungsspielraum, den gerade der Geldbesitz den
objektiven und subjektiven, den guten und schlechten Faktoren seiner Verwertung
bietet.
Am wenigsten kann man dem
Gesamt-Geldbesitz einer Gruppe gegenüber sagen, daß die Ungleichheit
und der Wechsel seiner Verteilung nur ein Formwechsel, bei gleichbleibender
Bedeutung des Ganzen sei; eben dieser Formwechsel entwickelt an diesem Material
die wesentlichsten Unterschiedsfolgen für die Totalität von
Wirtschaft und Reichtum.
Auch handelt es sich hier
nicht nur um quantitative Differenzen, sondern - für unser Problem
höchst wesentlich und andrerseits auch wieder in die Quantitätsfrage
zurückführend um qualitative.
Das gleiche Sachgut in verschiedenen
Händen bedeutet wirtschaftlich im allgemeinen nur eine quantitative
Verschiedenheit des Geldertrages; dasselbe Geldgut aber in verschiedenen
Händen bedeutet zunächst eine qualitative Verschiedenheit seiner
sachlichen Bewirkungen.
Die zweifellos hier
eingreifende soziale Zweckmäßigkeit macht es erklärlich,
weshalb moderner Reichtum so viel kürzer in einer und derselben Familie zu
verbleiben pflegt, als früherer, der nicht geldwirtschaftlicher Natur war.
Das Geld sucht sozusagen
die fruchtbarere Hand, und das ist um so auffallender und muß um so
tieferen Notwendigkeiten entsprießen, als man scheinbar auf dem
Geldbesitz ruhiger, sicherer, passiver sitzen kann, als auf irgendeinem
anderen.
Da das Geld durch seine
bloße Verteilung in einem gegebenen Augenblicke ein Minimum wie ein
Maximum wirtschaftlicher Fruchtbarkeit entfaltet, und zudem sein Besitzwechsel
nicht soviel Reibungs- und Interregnumsverluste mit sich zu
bringen pflegt, wie der anderer Objekte, so hat die ökonomische
Zweckmäßigkeit ihm gegenüber ein besonders reiches Feld
für ihre Aufgabe, durch die Verteilungsart des Besitzes ein Maximum seiner
Gesamtbedeutung zu erreichen.
Es handelt sich nun hier im
speziellen um die Wiederaufnahme der unterbrochenen Untersuchung, inwieweit die
Geldwirtschaft imstande ist, das Gut der individuellen Freiheit seiner
Gesamtsumme nach zu erhöhen, d. h. es aus jener primären Form der
sozialen Werte zu erlösen, in der dem einen genommen werden muß, was
dem anderen gegeben werden soll.
Es zeigen zunächst
ganz an der Oberfläche liegende Erscheinungen der Geldwirtschaft diese
Doppelseitigkeit ihrer Vorteile.
Der gewöhnliche
Warentausch, bei dem die Ware unmittelbar besichtigt und übergeben wird,
verpflichtet den Käufer in seinem Interesse zu einer sehr genauen und
sachkundigen Prüfung derselben, weil der Verkäufer, sobald er zu
solcher die Gelegenheit gegeben hat, jede spätere Reklamation abweisen
kann.
Entwickelt sich der Handel
dahin weiter, daß nach Proben gekauft wird, so ,geht die Last auf den Verkäufer
über; er ist nicht nur für die genaue Übereinstimmung der
Lieferung mit der Probe verantwortlich, sondern von jedem Irrtum, der ihm etwa
zu seinen Ungunsten in der Qualität der Probe begegnet ist, wird
natürlich der Käufer rücksichtslos profitieren.
Das Geschäft an
unseren heutigen Produktenbörsen hat nun eine Form, die beide Teile von
diesen Verantwortlichkeiten entlastet, indem es nicht nach Probe, sondern nach
einem ein für allemal festgestellten, allgemein gültigen Standard erfolgt.
Nun ist der Käufer
nicht mehr an vorherige Prüfung des Ganzen oder der Probe mit all ihren
Irrtumschancen gebunden, während auch der Verkäufer nicht mehr nach
der individuellen, relativ zufälligen und allerhand Gefahren für ihn
einschließenden Probe zu liefern hat; beide wissen jetzt vielmehr genau,
wenn sie über eine bestimmt benannte Qualität von Weizen oder
Petroleum abschließen, daß sie an eine objektiv fixierte, jenseits
aller persönlichen Unsicherheiten und Unzulänglichkeiten stehende
Norm der Ware gebunden sind.
So ist also auf dem Gipfel
der Geldwirtschaft ein Handelsmodus möglich geworden, der, durch die
Überführung des subjektiven Fundamentes des Geschäfts in ein
objektives, beiden Parteien ihre Verantwortlichkeiten erleichtert und dem Vorteil
der einen keinerlei Nachteil der anderen gegenüberstellt.
Eine genaue Parallele dazu
zeigt das Kreditgeschäft.
Im Mittelalter war es sehr
schwierig, die Kreditwürdigkeit des einzelnen Kaufmanns zu ermitteln,
wodurch dieser selbst ebenso wie der Geldgeber in ihren Aktionen gehemmt und
herabgesetzt wurden.
Erst an
den Börsen des 16. Jahrhunderts, besonders Lyons und Antwerpens, kam es
dahin, daß die Wechsel gewisser Häuser von vornherein als
»gut« galten, es entstand der Begriff einer nicht abgestuften Kreditwürdigkeit
schlechthin, die die Obligation zu einem objektiven, fungibeln, von der
persönlichen Abwägung der Kreditwürdigkeit unabhängigen
Werte machte; die Häuser mochten sonst noch recht verschieden qualifiziert
sein, für ihre Verpflichtungen aber waren sie gut, und damit wurden diese,
für den sachlichen Zweck genügend, von den sonstigen individuellen
Bestimmtheiten gelöst.
Wie allenthalben die
Börse das Geldwesen zu seiner reinsten Form steigert, so hat sie hier
durch Kreierung des allgemeinen und sachlichen Begriffes des
»Gutseins« in typischer Weise eine Entlastung nach einer Seite hin
geschaffen, der keine Belastung nach der anderen gegenübersteht, sondern
durch Überführung individuell schwankender Taxierungen in eine objektiv
gültige Qualität sowohl dem Kreditgeber wie dem Kreditnehmer
gleichmäßige Erleichterungen gewährt.
Die Bedeutung der
Geldwirtschaft für die individuelle Freiheit vertieft sich nun, wenn wir
nach der Form fragen, welche die bei ihr noch fortbestehenden
Abhängigkeitsverhältnisse eigentlich haben; sie ermöglicht nicht
nur, wie nach dem bisherigen, eine Lösung, sondern eine besondere Art der
gegenseitigen Abhängigkeit, die einem gleichzeitigen Maximum von Freiheit
Raum gibt.
Zunächst stiftet sie,
äußerlich angesehen, eine Reihe sonst ungekannter Bindungen.
Seit in den Boden, um ihm
das erforderliche Früchtequantum abzugewinnen, ein erhebliches
Betriebskapital versenkt werden muß, das meistens nur durch
hypothekarische Beleihung aufkommt; seit die Geräte nicht mehr unmittelbar
aus den Rohstoffen, sondern auf dem Wege über soundso viele
Vorbearbeitungen hergestellt werden; seit der Arbeiter im wesentlichen mit
Produktionsmitteln arbeitet, die ihm selbst nicht gehören - hat die
Abhängigkeit von dritten Personen ganz neue Gebiete ergriffen.
Von je mehr sachlichen
Bedingungen vermöge der komplizierteren Technik das Tun und Sein der
Menschen abhängig wird, von desto mehr Personen muß es notwendig
abhängig werden.
Allein diese Personen
erhalten ihre Bedeutung für das Subjekt ausschließlich als Träger
jener Funktionen, Besitzer jener Kapitalien, Vermittler jener
Arbeitsbedingungen; was sie außerdem als Personen sind, steht in dieser
Hinsicht gar nicht in Frage.
Diese allgemeine Tatsache,
deren Bedeutung das Folgende darstellen wird, hat die Entwicklung zur
Voraussetzung, durch die die Person überhaupt zur bestimmten
Persönlichkeit wird.
Dies geschieht offenbar erst dadurch, daß eine Mehrzahl von Qualitäten,
Charakterzügen, Kräften sich in ihr zusammenfinden.
Sie ist freilich relative
Einheit, aber diese Einheit wird doch nur wirklich und wirksam, indem sie
verschiedene Bestimmungen vereinheitlicht.
Wie der physische
Organismus darin sein Wesen hat, daß er aus einer Vielheit materieller
Teile die Einheit des Lebensprozesses bildet, so beruht auch die innere
persönliche Einheit des Menschen auf der Wechselwirkung und dem
Zusammenhang vielfacher Elemente und Bestimmungen.
Jedes einzelne derselben,
isoliert betrachtet, trägt objektiven Charakter, d. h. es ist an und
für sich noch nichts eigentlich Persönliches.
Weder Schönheit noch
Häßlichkeit, weder das physische noch das intellektuelle
Kraftmaß, weder Berufstätigkeit noch Neigungen, noch all die anderen
unzähligen Züge des Menschlichen legen als vereinzelte eine
Persönlichkeit unzweideutig fest; denn jede von ihnen kann mit beliebigen
anderen, einander ganz entgegengesetzten Eigenschaften verbunden sein und sich
als die immer gleiche in dem Bilde unbegrenzt vieler Persönlichkeiten
finden.
Erst indem mehrere von
ihnen sich gleichsam in einem Brennpunkt treffen und aneinander haften, bilden
sie eine Persönlichkeit, welche nun ihrerseits zurückwirkend jeden
einzelnen Zug als einen persönlich-subjektiven charakterisiert.
Nicht daß er dieses
oder jenes ist, macht den Menschen zu der unverwechselbaren
Persönlichkeit, sondern daß er dieses und jenes ist.
Die rätselhafte
Einheit der Seele ist unserem Vorstellen nicht unmittelbar zugängig,
sondern nur, wenn sie sich in eine Vielheit von Strahlen gebrochen hat, durch
deren Synthese sie dann erst wieder als diese eine und bestimmte bezeichenbar
wird.
Die so bedingte
Personalität nun wird in den geldwirtschaftlichen Verhältnissen fast
gänzlich aufgelöst.
Der Lieferant, der
Geldgeber, der Arbeiter, von denen man abhängig ist, wirken gar nicht als
Persönlichkeiten, weil sie in das Verhältnis nur nach der je einen
Seite eintreten, daß sie Waren liefern, Geld geben, Arbeit leisten, und
anderweitige Bestimmtheiten ihrer gar nicht in Betracht kommen, deren
Hinzutreten zu jenen doch allein ihnen die persönliche Färbung
verleihen würde; womit natürlich nur der absolute Endpunkt der sich
jetzt vollziehenden, aber an vielen Punkten noch unvollendeten Entwicklung
bezeichnet wird - denn die Abhängigkeiten der Menschen voneinander sind
tatsächlich heute noch nicht völlig objektiviert, die
persönlichen Momente noch nicht vollkommen ausgeschlossen.
Die allgemeine Tendenz aber
geht zweifellos dahin, das Subjekt zwar von den Leistungen immer mehrer
Menschen abhängig, von den dahinterstehenden Persönlichkeiten als
solchen aber immer unabhängiger zu machen.
Beide Erscheinungen
hängen in der Wurzel zusammen, bilden die sich
gegenseitig bedingenden Seiten eines und desselben Vorgangs: die moderne
Arbeitsteilung läßt ebenso die Zahl der Abhängigkeiten wachsen,
wie sie die Persönlichkeiten hinter ihren Funktionen zum Verschwinden
bringt, weil sie eben nur eine Seite derselben wirken läßt, unter
Zurücktreten aller anderen, deren Zusammen erst eine Persönlichkeit
ergäbe.
Die soziale Gestaltung, die
sich bei restloser Ausführung dieser Tendenz einstellen müßte,
würde eine entschiedene formale Beziehung zum Sozialismus, mindestens zu
einem extremen Staatssozialismus aufweisen.
Denn für diesen
handelt es sich zu äußerst darum, jedes sozial zu
berücksichtigende Tun in eine objektive Funktion zu verwandeln; wie heute
schon der Beamte eine »Stellung« einnimmt, die objektiv
präformiert ist und nur ganz bestimmte einzelne Seiten oder Energien der
Persönlichkeit in sich aufnimmt, so würde sich in einem absolut
durchgeführten Staatssozialismus über der Welt der
Persönlichkeiten gleichsam einer Welt objektiver Formen des sozial
wirksamen Tuns erheben, welche den Kräften jener nur ganz genau und
sachlich bestimmte Äußerungen gestattet und vorschreibt; diese Welt
verhielte sich zu der ersteren etwa wie die geometrische Figur zu den
empirischen Körpern.
Die subjektiven Tendenzen
und das Ganze der Persönlichkeiten könnten sich dann nicht anders in
äußeres Tun umsetzen, als in der Beschränkung auf eine der
einseitigen Funktionsweisen, in welche die notwendige gesellschaftliche
Gesamtaktion zerlegt, fixiert, objektiviert ist.
Die Qualifizierung des Tuns
der Persönlichkeit wäre damit von dieser als dem terminus a quo
völlig auf die sachliche Zweckmäßigkeit, den terminus ad quem,
übergegangen; und die Formen des menschlichen Tuns stünden dann
über der vollen psychologischen Wirklichkeit des Menschen, wie das Reich
der platonischen Ideen über der realen Welt.
Ansätze zu einer
solchen Gestaltung sind, wie gesagt, vielfach vorhanden, oft genug hat sich die
arbeitsteilige Funktion als ein selbständiges ideelles Gebilde ihren
Trägern gegenübergestellt, so daß diese, nicht mehr voneinander
individuell unterschieden, nun gleichsam nur durch sie hindurch passieren, ohne
in dieser fest umschriebenen Einzelforderung das Ganze ihrer
Persönlichkeit unterbringen zu können oder zu dürfen; die
Persönlichkeit ist vielmehr als bloßer Träger einer Funktion
oder einer Stellung so gleichgültig, wie die des Gastes in einem Hotelzimmer.
In einer nach dieser Richtung
hin ganz vollendeten Gesellschaftsverfassung würde der Einzelne unendlich
abhängig sein; die einseitige Bestimmtheit der ihm zugewiesenen Leistung
würde ihn auf die Ergänzung durch den Komplex aller anderen anweisen,
und die Befriedigung der Bedürfnisse würde nur sehr unvollkommen aus
dem eigensten Können des Individuums, sondern
würde aus einer ihm gleichsam gegenüberstehenden, rein sachlichen
Gesichtspunkten folgenden Arbeitsorganisation hervorgehen.
Wenn es je einen seiner
Grundidee adäquaten Staatssozialismus geben könnte, so würde er
diese Differenzierung der Lebensform ausprägen.
Die Geldwirtschaft aber
zeichnet die Skizze derselben auf dem Gebiet der privaten Interessen, indem das
Geld einerseits durch seine unendliche Biegsamkeit und Teilbarkeit jene
Vielheit ökonomischer Abhängigkeiten ermöglicht, andrerseits
durch sein indifferentes und objektives Wesen die Entfernung des personalen
Elementes aus den Beziehungen zwischen Menschen begünstigt.
Mit dem modernen
Kulturmenschen verglichen ist der Angehörige irgendeiner alten oder
primitiven Wirtschaft nur von einem Minimum von Menschen abhängig; nicht
nur ist der Kreis unserer Bedürfnisse ein sehr erheblich weiterer, sondern
selbst die elementaren Notwendigkeiten, die uns mit jenen gemeinsam sind
(Nahrung, Kleidung, Obdach), können wir nur mit Hilfe eines viel
größeren Apparates und durch vielmehr Hände hindurch
befriedigen; und nicht nur verlangt die Spezialisierung unserer Tätigkeit
einen unendlich ausgedehnteren Kreis anderer Produzenten, mit denen wir die
Produkte austauschen, sondern die unmittelbare Tätigkeit selbst ist auf
eine wachsende Zahl von Vorarbeiten, Hilfskräften, Halbprodukten
angewiesen.
Nun aber war der relativ
ganz enge Kreis, von dem der Mensch einer wenig oder gar nicht entwickelten
Geldwirtschaft abhängig war, dafür viel mehr personal festgelegt.
Es waren diese bestimmten,
persönlich bekannten, gleichsam unauswechselbaren Menschen, mit denen der
altgermanische Bauer oder der indianische Gentilgenosse, der Angehörige
der slavischen oder der indischen Hauskommunion, ja vielfach noch der
mittelalterliche Mensch in wirtschaftlichen
Abhängigkeitsverhältnissen stand; um je wenigere aufeinander
angewiesene Funktionen es sich handelt, um so beharrender und bedeutsamer waren
ihre Träger.
Von wie vielen
»Lieferanten« allein ist dagegen der geldwirtschaftliche Mensch
abhängig!
Aber von dem einzelnen,
bestimmten derselben ist er unvergleichlich unabhängiger und wechselt
leicht und beliebig oft mit ihm.
Wir brauchen noch jetzt nur
die Lebensverhältnisse in einer kleinen Stadt mit denen einer großen
zu vergleichen, um diese Entwicklung, zwar herabgesetzt, aber doch noch
unverkennbar vor uns zu haben.
Während der Mensch der
früheren Stufe die geringere Anzahl seiner Abhängigkeiten mit der
Enge persönlicher Beziehung, oft persönlicher Unersetzbarkeit
derselben bezahlen mußte, werden wir für die Vielheit unserer
Abhängigkeiten durch die Gleichgültigkeit gegen die dahinter stehen
den Personen und durch die Freiheit des Wechsels mit ihnen
entschädigt.
Und wenn wir durch die
Kompliziertheit unserer Bedürfnisse einerseits, die Spezialisiertheit
unserer Fähigkeiten andrerseits von dem Ganzen der Gesellschaft sehr viel
abhängiger sind als der primitive Mensch, der sich allenfalls bemüht
seiner ganz engen isolierten Gruppe durchs Leben schlagen konnte - so sind wir
dafür von jedem bestimmten Elemente dieser Gesellschaft
außerordentlich unabhängig, weil seine Bedeutung für uns in die
einseitige Sachlichkeit seiner Leistung übergegangen ist, die deshalb viel
leichter auch von soundso viel anderen und persönlich verschiedenen
Menschen produziert werden kann, mit denen uns nichts als das in Geld restlos
ausdrückbare Interesse verbindet.
Dies ist nun die
günstigste Lage, um innere Unabhängigkeit, das Gefühl
individuellen Fürsichseins, zustande zu bringen.
Denn der bloßen
Isolierung anderen gegenüber gelingt die positive, hiermit gemeinte
Verfassung noch nicht; rein logisch formuliert: die Unabhängigkeit ist
noch etwas anderes als die bloße Nicht-Abhängigkeit - wie etwa
Unsterblichkeit noch etwas anderes ist als Nicht-Sterblichkeit; denn nicht
sterblich ist auch der Stein oder das Metall, die man indes nicht unsterblich
nennen dürfte. Ist doch schon an der anderen Bedeutung des Isoliertseins,
der Einsamkeit, der Anschein reiner Negativität ein irriger.
Auch diese, wenn sie eine
psychologische Wirksamkeit und Betonung hat, meint keineswegs nur die
Abwesenheit jeder Gesellschaft, sondern gerade ihr ideelles und dann erst
verneintes Dasein; sie ist eine Fernwirkung der Gesellschaft, die positive
Bestimmung des Individuums durch negative Vergesellschaftung.
Falls die bloße
Isolierung nicht eine Sehnsucht nach anderen oder ein Glück des Fernseins
von ihnen, kurz eine Abhängigkeit des Gefühls erzeugt, so stellt sie
den Menschen überhaupt jenseits der Frage von Abhängigkeit oder
Freiheit und läßt die tatsächliche Freiheit zu keinem
Bewußtseinswert kommen, weil ihr der Gegensatz, die Reibung, Versuchung,
Nähe des Unterschiedes fehlt.
Wenn die Entwicklung der Individualität, die Überzeugung, mit allem
einzelnen Wollen und Fühlen den Kern unseres Ich zu entfalten, als
Freiheit gelten soll, so tritt sie unter diese Kategorie nicht als bloße
Beziehungslosigkeit, sondern gerade als eine ganz bestimmte Beziehung zu
Anderen - Diese Anderen müssen zunächst doch da sein und empfunden
werden, damit sie einem gleichgültig sein können. Die individuelle
Freiheit ist keine rein innere Beschaffenheit eines isolierten Subjekts,
sondern eine Korrelationserscheinung, die ihren Sinn verliert, wenn kein
Gegenpart da ist.
Wenn jedes Verhältnis
zwischen Menschen aus Elementen der Annäherung und
Elementen der Distanz besteht, so ist Unabhängigkeit eines, in dem die
letzteren zwar ein Maximum geworden, die ersteren aber so wenig ganz
verschwunden sein können, wie aus der Vorstellung des Linken die des
Rechten.
Die Frage ist jetzt nur,
welches die günstigste konkrete Gestaltung beider Elemente ist, um die
Unabhängigkeit, sowohl als objektive Tatsache wie im subjektiven
Bewußtsein, hervorzubringen.
Eine solche scheint nun
gegeben, wenn zwar ausgedehnte Beziehungen zu anderen Menschen da sind, aus
denen aber alle Elemente eigentlich individueller Natur entfernt sind;
Einflüsse, welche indes gegenseitig ganz anonym ausgeübt werden;
Bestimmungen ohne Rücksicht darauf, wen sie treffen.
Die Ursache wie die Wirkung
derartiger objektiver Abhängigkeiten, bei denen das Subjekt als solches
frei ist, liegt in der Auswechselbarkeit der Personen: in dem freiwilligen oder
durch die Struktur des Verhältnisses bewirkten Wechsel der Subjekte
offenbart sich jene Gleichgültigkeit des subjektiven Momentes der
Abhängigkeit, die das Gefühl der Freiheit trägt.
Ich erinnere an die
Erfahrung, mit der ich dies Kapitel begann: daß der Wechsel der
Verpflichtungen sehr oft von uns als Freiheit empfunden wird; es ist dieselbe
Verhältnisform zwischen Bindungen und Freiheit, die sich hier nur in die
einzelne Bindung hinein fortsetzt.
Ein primitives Beispiel
gibt die charakteristische Differenz des mittelalterlichen Vasallen vom
Unfreien: jener konnte den Herrn wechseln, während dieser unwandelbar an
einen einzigen gefesselt war.
Das bedeutete, selbst wenn
das Maß der Bindung dem Herrn gegenüber, an sich betrachtet, das
gleiche gewesen wäre, für den einen ein unvergleichlich höheres
Maß von Selbständigkeit als für den anderen.
Nicht die Bindung
überhaupt, sondern die an einen individuell bestimmten Herrn, ist der
eigentliche Gegenpol der Freiheit.
Noch das moderne
Dienstbotenverhältnis ist dadurch bezeichnet, daß die Herrschaft
zwar nach den Zeugnissen und dem persönlichen Eindruck den Dienstboten
auswählt, dieser aber im allgemeinen zu einer entsprechenden Wahl
seinerseits weder Möglichkeit noch Kriterien besitzt.
Erst in der allerneuesten
Zeit hat die Knappheit der Dienstboten in den größeren Städter
ihnen hier und da die Chance gewährt, angebotene Stellen aus imponderabeln
Gründen ablehnen zu können.
Von beiden Seiten wird dies
als ein gewaltiger Schritt zur Unabhängigkeit des Dienstboten empfunden,
selbst wenn der schließlich angenommene Dienst ihn, seinen
tatsächlichen Anforderungen nach, nicht weniger umfänglich als
früher bindet.
Darum ist es, die gleiche
Form auf ein völlig anderes Gebiet übertragen, doch auch nur die
Karikatur einer prinzipiell richtigen Empfindung, wenn eine
wiedertäuferische Sekte die Vielzahl der an getrauten
Frauen und ihren häufigen Wechsel damit rechtfertigte, daß gerade so
die innere Abhängigkeit von dem weiblichen Prinzip gebrochen würde.
Unsere Gesamtlage setzt
sich in jedem Augenblick aus einem Maß von Bindung und einem Maß
von Freiheit zusammen - innerhalb der einzelnen Lebensprovinz oft so, daß
das eine sich mehr an ihrem Inhalt, das andere mehr an ihrer Form verwirklicht.
Die Fesselung, die ein bestimmtes
Interesse uns auferlegt, empfinden wir sogleich durch Freiheit gemildert, wenn
wir sie gleichsam lokal umlagern können, d. h. ohne Herabsetzung des
Abhängigkeitsquantums die sachlichen, idealen oder personalen Instanzen
selbst auswählen können, denen gegenüber dies letztere sich
verwirklicht.
In dem Lohnarbeitertum der
Geldwirtschaft kommt eine formal gleiche Entwicklung auf.
Sieht man auf die
Härte und Erzwungenheit der Arbeit, so scheint es, als wären die
Lohnarbeiter nur umgekleidete Sklaven.
Wir werden nachher sehen,
wie die Tatsache, daß sie die Sklaven des objektiven Produktionsprozesses
sind, als Übergang zu ihrer Befreiung gedeutet werden kann; die subjektive
Seite davon aber ist, daß das Dienstverhältnis zu dem einzelnen
Unternehmer früheren Arbeitsformen gegenüber ein unvergleichlich viel
lockreres ist.
Gewiß ist der
Arbeiter an die Arbeit gefesselt wie der Bauer an die Scholle, allein die
Häufigkeit, mit der die Geldwirtschaft die Unternehmer austauscht, und die
vielfache Möglichkeit der Wahl und des Wechsels derselben, die die Form
des Geldlohnes dem Arbeiter gewährt, geben diesem doch eine ganz neue
Freiheit innerhalb seiner Gebundenheit.
Der Sklave konnte selbst
dann den Herrn nicht wechseln, wenn er bereit war, sehr viel schlechtere Lebensbedingungen
auf sich zu nehmen - was der Lohnarbeiter in jedem Augenblick kann; indem so
der Druck der unwiderruflichen Abhängigkeit von dem individuell bestimmten
Herrn in Wegfall kommt, ist, bei aller sachlichen Bindung, doch der Weg zu
einer personalen Freiheit beschritten. Diese beginnende Freiheit anzuerkennen,
darf uns ihre häufige Einflußlosigkeit auf die materielle Lage des
Arbeiters nicht verhindern.
Denn hier wie auf anderen
Gebieten besteht zwischen Freiheit und eudämonistischer Hebung keineswegs
der notwendige Zusammenhang, den die Wünsche, die Theorien und die
Agitationen ohne weiteres vorauszusetzen pflegen.
Vor allem wirkt nach dieser
Richtung, daß der Freiheit des Arbeiters auch eine Freiheit des
Arbeitgebers entspricht, die bei gebundneren Arbeitsformen nicht bestand.
Der Sklavenhalter wie der
Gutsherr hat das persönliche Interesse, seine Sklaven oder seine
frohnpflichtigen Bauern in gutem und leistungsfähigem Stande zu halten:
sein Recht über sie wird um seines eigenen Vorteils willen zur Pflicht
was für den Kapitalisten dem Lohnarbeiter
gegenüber entweder nicht der Fall ist oder wo es dies doch ist, keineswegs
immer eingesehen wird.
Die Befreiung des Arbeiters
muß sozusagen auch mit einer Befreiung des Arbeitgebers, d. h. mit dem
Wegfall der Fürsorge, die der Unfreie genoß, bezahlt werden.
Die Härte oder
Unsicherheit seiner momentanen Lage ist also gerade ein Beweis für den
Befreiungsprozeß, der mit der Aufhebung der individuell festgelegten
Abhängigkeit beginnt.
Freiheit im sozialen Sinne
ist, ebenso wie Unfreiheit, ein Verhältnis zwischen Menschen.
Die Entwicklung von dieser
zu jener geht so vor sich, daß das Verhältnis zunächst aus der
Form der Stabilität und Unveränderlichkeit in die der Labilität
und des Personentausches übergeht.
Ist Freiheit die
Unabhängigkeit von dem Willen anderer überhaupt, so beginnt sie mit
der Unabhängigkeit von dem Willen bestimmter anderer.
Nicht abhängig ist der
einsame Siedler im germanischen oder amerikanischen Walde; unabhängig,
impositiven Sinne des Wortes, ist der moderne Großstadtmensch, der zwar
unzähliger Lieferanten, Arbeiter und Mitarbeiter bedarf und ohne diese
ganz hilflos wäre, aber mit ihnen nur in absolut sachlicher und nur durch
das Geld vermittelter Verbindung steht, so daß er nicht von irgendeinem
einzelnen als diesem bestimmten abhängt, sondern nur von der objektiven,
geldwerten Leistung, die so von ganz beliebigen und wechselnden
Persönlichkeiten getragen werden kann.
Indem nun die bloße
Geldbeziehung den Einzelnen sehr eng an die Gruppe als - sozusagen abstraktes -
Ganzes bindet, und zwar schon, weil gemäß unseren früheren
Ausführungen das Geld der Repräsentant der abstrakten
Gruppenkräfte ist, wiederholt das Verhältnis des einzelnen Menschen
zu den anderen nur dasjenige, das er vermöge des Geldes auch zu den Dingen
hat.
Durch die rapide Vermehrung
der Warenvorräte einerseits, durch die eigentümliche Herabsetzung und
Verlust an Betonung, die die Dinge in der Geldwirtschaft erfahren, andrerseits,
wird der einzelne Gegenstand gleichgültiger, oft fast wertlos.
Dagegen behält die
ganze Gattung eben dieser Gegenstände nicht nur ihre Bedeutung, sondern
mit steigender Kultur werden wir immer mehr von den Objekten und von immer mehr
Objekten abhängig; so ist, wie uns schon früher wichtig wurde, die
einzelne Stecknadel so gut wie wertlos, aber ohne Stecknadel überhaupt
kann der moderne Kulturmensch nicht mehr auskommen.
Und nach derselben Norm
entwickelt sich endlich die Bedeutung des Geldes selbst: die ungeheuere
Verbilligung des Geldes macht das einzelne Geldquantum immer wertloser und
irrelevanter, aber die Rolle des Geldes überhaupt wird immer
mächtiger und umfassender.
In all diesen Erscheinungen
werden innerhalb der Geldwirtschaft die Objekte in ihrer
Einzelheit und Individualität für uns immer gleichgültiger,
wesenloser, auswechselbarer, während die sachliche Funktion, die die ganze
Gattung übt, uns immer wichtiger wird, uns immer abhängiger macht.
Diese Entwicklung reiht
sich in ein noch allgemeineres Schema ein, das für außerordentlich
viele Inhalte und Beziehungen des Menschlichen gilt.
In ungeschiedener Einheit
des Sachlichen und des Persönlichen pflegen diese ursprünglich
aufzutreten.
Nicht als ob, wie wir es
heute empfinden, die Inhalte des Lebens: Eigentum und Arbeit, Pflicht und
Erkenntnis, soziale Stellung und Religion -irgendein Fürsichsein, eine
reale oder begriffliche Selbständigkeit besäßen und dann erst,
von der Persönlichkeit aufgenommen, jene enge und solidarische Verbindung mit
ihr eingingen.
Vielmehr, der primäre
Zustand ist eine völlige Einheit, eine ungebrochene Indifferenz, die
überhaupt noch jenseits des Gegensatzes persönlicher und sachlicher
Seiten des Lebens steht.
So weiß z. B. das
Vorstellungsleben auf seinen niedrigen Stufen gar nicht zwischen objektiver,
logischer Wahrheit und subjektiven, nur psychologischen Gebilden zu
unterscheiden: dem Kinde und dem Naturmenschen gilt das psychologische Gebilde
des Augenblicks, das Phantasma, der subjektiv erzeugte Eindruck ohne weiteres
als Wirklichkeit; das Wort und die Sache, das Symbol und das Symbolisierte, der
Name und die Person fallen ihm zusammen, wie unzählige Tatsachen der
Ethnologie und der Kinderpsychologie beweisen.
Und zwar ist nicht dies der
Vorgang, daß zwei an sich getrennte Reihen irrtümlich verschmelzen
und sich verwirren; sondern die Zweiheit besteht überhaupt noch nicht,
weder abstrakt noch in tatsächlicher Anwendung, die Vorstellungsinhalte
treten von vornherein als völlig einheitliche Gebilde auf, deren Einheit
nicht in einem Zusammengehen jener Gegensätze, sondern in der
Unberührtheit durch den Gegensatz überhaupt besteht.
So entwickeln sich
Lebensinhalte, wie die vorhin genannten, unmittelbar in personaler Form; die
Betonung des Ich einerseits, der Sache andrerseits geht erst als Erfolg eines
langen, niemals ganz abzuschließenden Differenzierungsprozesses aus der
ursprünglichen naiven Einheitsform hervor.
Dieses Herausbilden der
Persönlichkeit aus dem Indifferenzzustande der Lebensinhalte, der nach der
anderen Seite hin die Objektivität der Dinge aus sich hervortreibt, ist
nun zugleich der Entstehungsprozeß der Freiheit.
Was wir Freiheit nennen,
steht mit dem Prinzip der Persönlichkeit im engsten Zusammenhang, in so
engem, daß die Moralphilosophie oft genug beide Begriffe als identisch
proklamiert hat.
Jene Einheit Psychischer
Elemente, jenes Zusammengeführtsein ihrer wie in einem
Punkt, jene feste Umschriebenheit und Unverwechselbarkeit des Wesens, die wir
eben Persönlichkeit nennen - bedeutet doch die Unabhängigkeit und den
Abschluß allem Äußeren gegenüber, die Entwicklung
ausschließlich nach den Gesetzen des eigenen Wesens, die wir Freiheit
nennen.
In beiden Begriffen liegt
gleichmäßig die Betonung eines letzten und tiefsten Punktes in
unserem Wesen, der sich allem Dinglichen, Äußeren, Sinnlichen -
sowohl außerhalb wie innerhalb unserer eigenen Natur -
gegenüberstellt, beides sind nur zwei Ausdrücke für die eine
Tatsache, daß hier dem natürlichen, kontinuierlichen, sachlich
bestimmten Sein ein Gegenpart entstanden ist, der seine Besonderung nicht nur
in dem Anspruch auf eine Ausnahmestellung diesem gegenüber, sondern ebenso
in dem Ringen nach einer Versöhnung mit ihm zeigt.
Wenn nun die Vorstellung
der Persönlichkeit, als Gegenstück und Korrelat zu der der
Sachlichkeit, im :gleichen Maße wie diese erwachsen muß, so wird
nun aus diesem Zusammenhang klar, daß eine strengere Ausbildung der
Sachlichkeitsbegriffe mit einer ebensolchen der individuellen Freiheit Hand in
Hand geht.
So sehen wir die
eigentümliche Parallelbewegung der letzten drei Jahrhunderte: daß
einerseits die Naturgesetzlichkeit, die sachliche Ordnung der Dinge, die
objektive Notwendigkeit des Geschehens immer klarer und exakter hervortritt,
und auf der anderen Seite die Betonung der unabhängigen Individualität,
der persönlichen Freiheit, des Fürsichseins gegenüber allen
äußeren und Naturgewalten eine immer schärfere und
kräftigere wird.
Auch die ästhetische
Bewegung der neueren Zeit setzt mit dem gleichen Doppelcharakter ein: der
Naturalismus der van Eycks und des Quattrocento ist zugleich ein Herausarbeiten
des Individuellsten in den Erscheinungen, das gleichzeitige Auftauchen der
Satire, der Biographie, des Dramas in ihren ersten Formen trägt ebenso
naturalistischen Stil, wie es auf das Individuum als solches angelegt ist - das
geschah, beiläufig bemerkt, in der Zeit, in der die Geldwirtschaft ihre
sozialen Folgen merkbar zu entfalten begann.
Hat doch auch schon der
Höhepunkt des Griechentums ein recht objektives, dem naturgesetzlichen
nahes Bild der Welt als die eine Seite seiner Lebensanschauung hervorgebracht,
deren andere Seite die volle innere Freiheit und Aufsichselbst-Gestelltheit der
Persönlichkeit bildete; und soweit bei den Griechen eine Unvollkommenheit
in der theoretischen Ausbildung des Freiheits- und Ichbegriffes bestand,
entsprach ihr das gleiche Manko in der Strenge der naturgesetzlichen Theorien.
Welche Schwierigkeiten auch
die Metaphysik in dem Verhältnis zwischen der objektiven Bestimmtheit der
Dinge und der subjektiven Freiheit des Individuums finde: als Kulturinhalte
gehen ihre Ausbildungen einander parallel und die
Vertiefungen des einen scheinen, um das Gleichgewicht des inneren Lebens zu
retten, die des anderen zu fordern.
Und hier mündet diese
allgemeine Betrachtung in unser engeres Gebiet ein.
Auch die Wirtschaft beginnt
mit einer Ungeschiedenheit der personalen und der sachlichen Seite der
Leistung.
Die Indifferenz spaltet
sich erst allmählich zum Gegensatz, aus der Produktion, dem Produkte, dem
Umsatz tritt das personale Element mehr und mehr zurück.
Dieser Prozeß aber entbindet die individuelle Freiheit.
Wie wir eben sahen, daß diese sich in dem Maße entfaltet, in dem
die Natur für uns objektiver, sachlicher, eigen-gesetzmäßiger
wird - so steigert sie sich mit der Objektivierung und Entpersonalisierung des
wirtschaftlichen Kosmos.
So wenig in der wirtschaftlichen Einsamkeit einer unsozialen Existenz das
positive Gefühl der individuellen Unabhängigkeit erwächst, so
wenig in einem Weltbild, das von der Gesetzmäßigkeit und der
strengen Objektivität der Natur noch nichts weiß; erst an diesem
Gegensatz kommt, wie an jenem, das Gefühl einer eigentümlichen Kraft
und eines eigentümlichen Wertes des Fürsichseins zustande.
Ja, auch für das Verhältnis zur Natur scheint es, als ob in der
Isolierung der Primitivwirtschaft - also in der Periode der Unkenntnis der
Naturgesetzlichkeit im heutigen Sinne - eine um so stärkere Unfreiheit
durch die abergläubische Auffassung der Natur geherrscht habe.
Erst indem die Wirtschaft sich zu ihrer vollen Ausdehnung, Komplikation,
innerlichen Wechselwirksamkeiten entwickelt, entsteht jene Abhängigkeit
der Menschen untereinander, die durch die Ausschaltung des persönlichen
Elementes den Einzelnen stärker auf sich zurückweist und seine
Freiheit zu positiverem Bewußtsein bringt, als die gänzliche
Beziehungslosigkeit es vermöchte.
Das Geld ist der absolut geeignete Träger eines derartigen
Verhältnisses; denn es schafft zwar Beziehungen zwischen Menschen, aber es
läßt die Menschen außerhalb derselben, es ist das genaue
Äquivalent für sachliche Leistungen; aber ein sehr inadäquates
für das Individuelle und Personale an ihnen: die Enge der sachlichen
Abhängigkeiten, die es stiftet, ist für das unterschiedsempfindliche
Bewußtsein der Hintergrund, von dem sich die aus ihnen
herausdifferenzierte Persönlichkeit und ihre Freiheit erst deutlich
abhebt.
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