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Der Besitz als Tun.
Gegenseitige Abhängigkeit zwischen Haben und Sein. Gelöstheit derselben vermittels des
Geldbesitzes.
Unfreiheit als Verflechtung
psychischer Reihen ineinander: am geringsten bei Verflechtung je einer mit dem
Allgemeinsten der anderen Reihe.
Anwendung auf die Bindung
durch das ökonomische Interesse.
Freiheit als
Ausprägung des Ich an den Dingen, als Besitz.
Unbedingte und bedingte
Nachgiebigkeit des Geldbesitzes gegenüber dem Ich.
Unter den Bewegungen des
Lebens, insbesondere soweit sie sich an äussere Gegenstände heften,
pflegt man entweder das Erwerben, in dessen weiteren Sinn ich hier die Arbeit
einbeziehe, oder das Geniessen der Dinge zu verstehen.
Das Besitzen ihrer
erscheint dagegen nicht als Bewegung, sondern als ein ruhender, gleichsam
substanzieller Zustand, zu jenen anderen sich verhaltend, wie das Sein zum
Werden.
Im Gegensatz dazu glaube
ich, dass man auch das Besitzen als ein Tun bezeichnen muss, wenn man die ganze
Tiefe und Breite seiner Bedeutung ergreifen will.
Es ist eine falsche
Gewöhnung, den Besitz als etwas passiv Hingenommenes zu betrachten, als
das unbedingt nachgiebige Objekt, das, soweit es eben Besitz ist, keine
Betätigung unsererseits mehr erfordert.
Nur in das Reich des
Ethischen, d. h. der frommen Wünsche, hat sich jene im Reiche des Seins
verkannte Tatsache geflüchtet, wenn wir es als Ermahnung hören, dass
wir erwerben sollen, was wir besitzen wollen, dass jeder Besitz zugleich
Pflicht sei, dass man mit seinem Pfunde wuchern solle usw.
Höchstens gibt man zu,
dass man mit dem Besitze weiterhin etwas anzufangen habe, allein an und
für sich sei er etwas Ruhendes, sei er der Endpunkt, vielleicht auch der
Ausgangspunkt einer Aktion, aber nicht selbst Aktion.
Sieht man näher zu, so
zeigt sich dieser passivistische Eigentumsbegriff als eine Fiktion; was in
gewissen primitiveren Verhältnissen besonders nachdrücklich
hervortritt.
Im alten Nord-Peru und
ebenso im alten Mexiko war die Be-arbeitung der - jährlich aufgeteilten -
Felder eine gemeinsame; der Ertrag aber war individueller Besitz.
Nicht nur aber durfte
niemand seinen Anteil verkaufen oder verschenken, sondern, wenn er freiwillig
verreiste und nicht zur Bebauung seines Feldes zurückkehrte, so ging er
seines Anteils überhaupt verlustig.
Ganz ebenso bedeutete in
den alten deutschen Marken der Besitz eines Stückes Land für sich
selbst noch nicht, dass man auch wirklicher Mark-genosse war: dazu musste man
den Besitz auch wirklich selbst bebauen, musste, wie es in den Weistümern
heisst, dort selbst Wasser und Weide geniessen und seinen eigenen Rauch haben.
Der Besitz, der nicht irgendein Tun ist, ist eine blosse Abstraktion: der Besitz als
der Indifferenzpunkt zwischen der Bewegung, die zu ihm hin, und der Bewegung,
die über ihn fortführt, schrumpft auf Null zu-sammen; jener ruhende
Eigentumsbegriff ist nichts als das in latenten Zustand übergeführte
aktive Geniessen oder Behandeln des Objektes und die Garantie dafür, dass
man es jederzeit geniessen oder etwas mit ihm tun kann.
Das Kind will jeden
Gegenstand, der seine Aufmerksamkeit erregt, »haben«, man soll ihn
ihm »schenken«.
Das bedeutet aber nur, dass
es im Augenblick etwas damit anfangen, oft nur, es genau besehen und betasten
will.
Ebensowenig hat der
Eigentumsbegriff niederer Völker die Dauer, ja, die prinzipielle Ewigkeit
des unsrigen zum Kennzeichen, er enthält nur eine momentane Beziehung von
Genuss und Aktion mit dem Dinge, das oft im nächsten Augenblick mit der
grössten Gleichgültigkeit verschenkt oder verloren wird.
So ist der Besitz in seiner
ursprünglichen Form vielmehr labil als stabil.
jede höhere Besitzform
entwickelt sich daraus als bloss graduelle Steigerung der Dauer, Sicherheit,
Stetigkeit der Beziehung zu dem Dinge, die blosse Momentaneität derselben
verwandelt sich in eine beharrende Möglichkeit, in jedem Augenblick auf
sie zurückzugreifen, ohne dass doch der Inhalt und die Realisierung
derselben anderes oder mehr als eine Reihenfolge einzelner Vornahmen oder
Fruktifizierungen bedeutete.
Die Vorstellung, als sei
der Besitz etwas qualitativ Neues und Substanzielles gegenüber den
einzelnen Verfügungsakten über die Dinge, gehört in jene
Kategorie typischer Irrtümer, die z. B. in der Geschichte des
Kausalitätsbegriffes so wichtig geworden ist.
Nachdem Hume darauf
aufmerksam gemacht hatte, dass jene sachlich notwendige Verbindung, die wir als
Ursache und Wirkung bezeichnen, niemals konstatierbar sei, dass das erfahrbare
Wirkliche daran vielmehr nur die zeitliche Folge zweier Ereignisse sei, schien
nachher Kant die Festigkeit unseres Weltbildes durch den Nachweis zu retten,
dass die blosse sinnliche Wahrnehmung einer zeitlichen Folge noch gar nicht
Erfahrung sei, diese vielmehr auch in dem Sinn des Empiristen eine wirkliche
Objektivität und Notwendigkeit des kausalen Erfolgens voraussetzte.
Mit anderen Worten,
während dort die Erkenntnis auf bloss subjektive und einzelne
Eindrücke beschränkt werden sollte, wurde hier die objektive
Gültigkeit unseres Wissens nachgewiesen, die sich ganz über den
einzelnen Fall und über das einzelne vorstellende Subjekt erhebt - gerade
wie sich das Eigentum jenseits der einzelnen Nutzniessung stellt.
Es handelt sich hier um
eine Anwendung eben derselben Kategorie, durch die wir im ersten Kapitel das
Wesen des objektiven Wertes festzustellen suchten.
Oberhalb der einzelnen
In-halte unseres Bewusstseins: der Vorstellungen,
Willensimpulse, Gefühle, steht ein Bezirk von Objekten, mit deren
Bewusstsein der Gedanke mitschwebt, sie hätten eine dauernde, sachliche,
jenseits aller Singularität und Zufälligkeit ihres Vorgestelltwerdens
stehende Gültigkeit.
Die beharrende Substanz der
Dinge und die gesetzmässige Ordnung ihrer Schicksale, der beständige
Charakter der Menschen und die Normen der Sittlichkeit, die Forderungen des
Rechtes und der religiöse Sinn des Weltganzen - alles dies hat eine
sozusagen ideelle Existenz und Gültigkeit, die sprachlich nicht anders zu
be-zeichnen ist als durch die Unabhängigkeit von den einzelnen
Vor-gängen, in denen jene Substanz und Gesetzlichkeit sich darstellt oder
in denen jenen Forderungen und Normen genügt oder nicht ge-nügt wird.
Wie wir den beharrenden
Charakter einer Person von den einzelnen Handlungen unterscheiden, in denen er
sich ausprägt oder die ihm auch widersprechen, so besteht etwa der
sittliche Imperativ in ganz ungebrochener Würde, ob ihm im Empirischen
gehorcht wird oder nicht; wie der geometrische Satz gilt, unabhängig von
den einzelnen Figuren, die ihn genau oder ungenau repräsentieren, so
bestehen die Stoffe und Kräfte des Weltganzen, gleichviel welche Teile
davon das menschliche Vorstellen abwechselnd für sich herauslöst.
Gewiss muss die
Erkenntnistheorie das ewige Naturgesetz von der zeitlichen Summe seiner
Verwirklichungen unterscheiden; allein ich sehe nicht ein, was es innerhalb der
Praxis des Erkennens noch ausser der Bestimmung jeder überhaupt je
eintretenden einzelnen Verwirklichung leisten soll.
Gewiss ist der objektive Gegenstand
im gleichen Sinn zu unterscheiden von den subjektiven Wahrnehmungen, in denen
er sich darstellt; allein seine Bedeutung besteht doch nur darin, jede
überhaupt mögliche Wahrnehmung seiner eindeutig zu bestimmen; gewiss
steht die sittliche Norm jenseits der einzelnen Handlungen, auf die sie
positive oder negative Anwendung findet, aber sie hat doch nur den Sinn, jeder
dergleichen Handlung ihren Wert zu bestimmen, und wenn es überhaupt keine
Einzelhandlungen gäbe noch geben könnte, mit denen sie sich
berührt, so würde ihre reale Bedeutung gleich Null sein.
Kurz, wovon die Kategorie
jener Substanzen und Werte sich allerdings generell unterscheidet, ist jeder
Einzelfall als solcher und die noch so grosse relative Summe der
Einzelfälle; ihre absolute Summe aber ist ihr restloses Äquivalent,
sie sind, von ihrem metaphysischen Sinne abgesehen, nur der abgekürzte
Ausdruck für die Totalität der einzelnen Ereignisse, Vorstellungen,
Aktionen. Und daran darf man sich nicht durch die Tatsache irre machen lassen,
dass allerdings keine empirische Reihe von Einzelheiten -
als welche immer unvollständig und relativ ist - die Inhalte jener
Kategorien deckt oder erschöpft.
Dies ist nun die Formel, in
die der Eigentumsbegriff sich einstellt. Gewiss ist das Eigentum begrifflich
und juristisch von den einzelnen Rechten und Nutzniessungen an der Sache zu
unterscheiden. Und was jemand mit seinem Eigentum vornehmen wird, lässt
sich niemals von vornherein so bestimmen, dass man sagen könnte: diese Summe
von Aktion und Genuss decke sich mit seinem Eigentum an der Sache.
Allein die Gesamtheit der
überhaupt möglichen und je wirklichen Benutzung deckt sich doch
damit.
So sehr sich die iura in re
aliena von dem Eigentum unterscheiden mögen, so ist doch inhaltlich zwischen
beiden nur ein gradueller Unterschied: in etwas anderem als einer Summe von
Rechten über das Objekt kann kein Eigentum bestehen; selbst ein so
einheitlich und geschlossen erscheinender Besitz wie der römische
Prinzipat ist rechtshistorisch der Eintritt in eine Reihe auf verschiedene
Weise erworbener Ämter, gerade wie, dass der Gutsherr den
untertänigen Bauern als »Eigentum« besass, doch nur die
Summiertheit einzelner, allmählich angewachsener Rechte über ihn
bedeutete.
Nur dass das Eigentum nicht
eine relative, sondern prinzipiell die absolute Summe der Rechte an der Sache
ausdrückt und garantiert.
Eben deshalb hat das
Eigentum als Wirklichkeit, wenn auch nicht als begriffliche Abstraktion, die
Aktion des Eigentümers zum notwendigen Korrelat.
Nur in der ideellen
Nachwirkung der Prozesse, die zu ihm führten, und in der ideellen
Vorwegnahme künftigen Geniessens oder Verwertens besteht der ruhende
Besitz; zieht man diese Erscheinungen, die man fälschlich für nur
begleitende anzusehen pflegt, von ihm ab, so bleibt nichts von ihm übrig.
Nun aber sind die
wechselnden Arten dieser subjektiven Bewe-gung, die Besitz heisst, in
irgendeinem Masse von der Eigenart des Objekts abhängig, an dem sie sich
vollzieht; das Geld aber ist das-jenige Besitzobjekt, bei dem diese
Abhängigkeit die geringste ist.
Erwerb und Fruktifizierung
von Besitzobjekten, die nicht Geld sind, ist von bestimmten Kräften,
spezifischen Eigenschaften und Bemühungen abhängig.
Daraus ergibt sich aber
unmittelbar, dass umgekehrt der eigenartige Besitz auch auf die Qualität
und Betätigung des Besitzers Einfluss üben muss.
Wer ein Landgut oder eine
Fabrik besitzt, soweit er den Betrieb nicht anderen überlässt und
ausschliesslich Rentenempfänger ist; wer als zentrales Besitzstück
eine Gemäldegalerie oder einen Rennstall besitzt, der ist in seinem Sein
nicht mehr vollkommen frei; und das bedeutet nicht nur, dass seine Zeit in
einem bestimmten Mass und Art beansprucht ist, sondern vor
allem, dass eine bestimmte Qualifikation seiner dazu vorausgesetzt wird.
Der spezifische Sachbesitz
enthält gleichsam eine rückwärts-gewendete Prädestination;
der Besitz von Verschiedenem ist ein ver-schiedenes Besitzen, sobald nicht nur
der juristische Sinn des Eigen-tums in Frage steht.
Der Besitz eines besonders
charakterisierten Objektes, der mehr als jenen abstrakten Eigentumsbegriff
bedeuten will, ist nichts, was jeder Persönlichkeit ohne weiteres und wie
von aussen angeheftet werden könnte: er besteht vielmehr aus einer
Wechselwirkung zwischen den Kräften oder Qualitäten des Subjekts und
denen des Objekts, und diese Wechselwirkung kann nur bei einem bestimmten
Verhältnis beider, d. h. bei einer bestimmten Qualifikation auch des
Subjektes entstehen.
Es ist nur der Revers
dieser Überlegung, dass die Wirkung des Besitzes auf den Besitzer diesen
bestimmt.
Wie der Besitz besonderer
Objekte um so mehr ein echter und aktiver ist, je entschiedener und
unzweideutiger das Subjekt dafür veranlagt ist, so umgekehrt: je
gründlicher und eindringlicher der Besitz wirklich besessen, d. h.
fruchtbar gemacht und genossen wird, um so entschiednere und determinierendere
Wirkungen wird er auf das innere und das äussere Wesen des Subjekts
ausüben.
So geht eine Kette vom Sein
zum Haben und vom Haben zurück zum Sein.
Die Marxische Frage, ob das
Bewusstsein der Menschen ihr Sein oder ihr Sein ihr Bewusstsein bestimme,
findet für ein Teilgebiet hier ihre Antwort: denn unter das Sein im Sinne
von Marx gehört das Haben der Menschen.
Diese eigentümliche
Verbindung aber, vermittels deren der Mensch durch eine spezifische Anlage auf
einen bestimmten Besitz hingewiesen, durch diesen Besitz aber andrerseits in
seinem Wesen bestimmt wird, ist straffer oder loser je nach dem Objekt, das
ihren Drehpunkt bildet.
Bei Gegenständen von
rein ästhetischer Bedeutung, ökonomischen Werten von sehr
arbeits-teiliger Bestimmtheit, Objekten von schwieriger Zugängigkeit und
Verwertbarkeit wird jene Verbindung eine sehr stringente sein, und sie wird
sich durch die Skala immer geringerer spezifischer Bestimmtheit der Objekte
hindurch mehr und mehr lockern, bis sie schliesslich beim Gelde ganz
auseinanderzufallen scheint.
Die Unabhängigkeit des
Seins vom Haben und des Habens vom Sein, die das Geld zuwege bringt, zeigt sich
zunächst an seinem Er-werb.
Denn vermöge des
abstrakten Wesens des Geldes münden alle möglichen Anlagen und
Betätigungen in ihm.
Wie alle Wege nach Rom
führen - indem Rom als die oberhalb jedes lokalen Interesses gelegene und
im Hintergrunde jeder Einzelaktion stehende Instanz gedacht wird - so führen
alle ökonomischen Wege auf Geld; und wie deshalb Irenäus Rom das
Kompendium der Welt nannte, so Spinoza das Geld omnium
rerum compendium.
Es ist mindestens das immer
gleiche Nebenprodukt aller noch so ungleichen Produk-tionen.
Das Geld hat die
Eigentümlichkeit, dass es durch die Tüchtigkeit in der Behandlung
anderer Dinge erworben wird.
Viel Bodenfrüchte
werden durch die Tüchtigkeit des Landwirts, viel Stiefel durch den Fleiss
des Schuhmachers gewonnen, viel Geld aber durch die Tüchtigkeit in
jedweder besonderen Tätigkeit.
Zu seinem Gewinn bedarf es
deshalb nicht jener speziellen Anlagen, die den Erwerb anderer Objekte sonst an
das Sein des Subjekts knüpft.
Es gibt allerdings
Persönlichkeiten, die für die Behandlung der Geldseite alles Verkehrs
besondere Begabung zeigen; allein da der Erfolg des wirtschaftlichen Verkehrs
überhaupt sich jetzt in Geld ausdrückt, so wird sehr häufig
allgemeine kaufmännische Beanlagung sich als Talent zum Geldverdienen
darstellen.
Umgekehrt aber wird die oben
vorgetragene Deutung gerade dadurch bestärkt, dass gewisse
Persönlichkeiten durch ihren Mangel an Verständnis für alles
Geldwesen auffallen.
Dass derartige Personen
sich so charakteristisch abheben - ganz anders als solche, die etwa kein Talent
für Landwirtschaft oder für literarische oder für technische
Aufgaben haben -- beweist gerade, dass der Gewinn von Geld an einen viel
weiteren Kreis von Qualitäten appelliert, als der jedes anderen Wertes.
Dadurch, dass das Geld
seinen Ursprung, d. h. die spezifische Tätigkeit, durch die es, nicht nur
im ökonomischen, sondern auch im moralischen Sinne des Wortes
»verdient« wird, völlig abstreift, erklärt es sich, dass
der Genuss auch des wohlverdientesten Vermögens leicht etwas Protziges hat
und in dem Proletarier ein Hassgefühl erzeugt, wie es aus andern
Prärogativen - aus Geburt, Amt, Überlegenheit - nicht entspringt,
falls nicht noch erschwerende, verbitternde Momente zu diesen hinzutreten.
Andrerseits mag sich eine entsprechende Ausnahme auf den höchsten
Höhen der Geldwirtschaft beobachten lassen.
An den Trans-aktionen des
grossen Finanziers oder Spekulanten kann der Kenner vielleicht die
»Hand« der bestimmten Persönlichkeit erkennen, einen eigenen
Stil und Rhythmus, der die Unternehmungen des einen von denen des anderen
charakteristisch unterscheidet.
Allein hier kommt erstens
in Betracht, was noch an anderen Erscheinungen nach-zuweisen sein wird, dass
der blosse Quantitätscharakter des Geldes bei ausserordentlich hohen
Summen allerdings einer Nüance qualitativer Eigenheit Platz macht.
Die Indifferenz,
Abgeschliffenheit und Banalität, die das Los des fortwährend
kursierenden Geldes bilden, reichen nicht in gleichem Masse an die seltenen und
auffälligen Konzentrierungen ungeheurer Geldmittel in einer einzigen Hand
her-an. Als das Wesentliche kommt hier hinzu, dass das Geld
überhaupt in spezifischen »Geldgeschäften« ein ganz
besonderes Wesen an-nimmt, d. h., wenn es nicht als Tauschmittel in bezug auf
andere Ob-jekte, sondern als zentraler Inhalt, als für jetzt nicht
über sich hinausweisendes Objekt der Transaktion fungiert.
In dem reinen zweiseitigen
Finanzgeschäft ist das Geld nicht nur in dem Sinne Selbstzweck, dass es
ein zu einem solchen ausgewachsenes Mittel wäre, sondern es ist von
vornherein das auf nichts anderes hinweisende Interessenzentrum, das also auch
ganz eigene Normen ausbildet, gleichsam ganz autochthone Qualitäten
entfaltet und eine nur von diesen abhängige Technik erzeugt.
Unter diesen
Umständen, wo es wirklich eine eigene Färbung und eigentümliche
Qualifikation besitzt, kann sich in der Gebarung mit ihm viel eher eine
Persönlichkeit ausdrücken, als wenn es das an sich farblose Mittel zu
schliesslich anders gearteten Zwecken ist.
Vor allem: es gelangt in
diesem Falle, wie erwähnt, zu einer ganz eigenartigen und tatsächlich
sehr ausgebildeten Technik; und allenthalben ermöglicht nur eine solche
den individuellen Stil der Persönlichkeit.
Nur wo die Erscheinungen
einer bestimmten Kategorie in solcher Fülle und inneren Abgeschlossenheit
auftreten, dass eine besondere Technik zu ihrer Be-wältigung
erwächst, wird das Material eben durch diese so geschmeidig und bildsam,
dass der Einzelne in der Handhabung desselben einen eigenen Stil zum Ausdruck
bringen kann.
Die besonderen Bedingungen
dieser Fälle, in denen zwischen dem Geld und der Persönlichkeit ein
spezifisches Verhältnis aufwächst, lassen nicht zu, dieselben als
Widerlegungen seiner behaupteten Funktion: Haben und Sein voneinander zu
trennen - aufzufassen.
Diese Funktion stellt sich
nun, insbesondere von der Seite der Verwendung her, noch folgendermassen dar.
Wir hatten gesehen: was das
Eigentum von der momentanen Nutzniessung unterscheidet, ist die Garantie
dafür, dass die Nutzniessung in jedem Augenblick und nach jeder Richtung
hin erfolgen kann.
Die Tatsache des Eigentums
einer Sache ist gleich der vollständigen Summe alles Benutzens und
Geniessens ihrer. Die Form, in der diese Tatsache in jedem einzelnen Augenblick
uns gegenwärtig wird, ist eben die Gewährleistung aller künftigen
Nutzniessungen, die Sicherheit, dass kein Anderer ohne den Willen des
Eigentümers dieses Objekt wird benutzen und geniessen können.
Solche Sicherheit nun wird
in einem vorrechtlichen Zustande - ebenso natürlich in denjenigen
Sphären kultivierter Zustände, die keiner direkten rechtlichen
Regelung unterliegen - nur durch die Kraft des Eigentümers, sein Eigentum
zu schützen, gegeben.
Sobald diese erlahmt, kann
er Andere nicht mehr von dem Genuss seines bisherigen
Eigentums ausschliessen, und dieses wird ohne weiteres an einen Anderen
übergehen, dem es gleichfalls so lange verbleibt, wie seine Kraft
ausreicht, ihm die Ausschliesslichkeit der Nutzungen des Objekts zu
garantieren.
Im rechtlichen Zustande
bedarf es dieser persönlichen Kraft nicht mehr, indem die Gesamtheit dem
Eigentümer den dauernden Besitz seines Eigentums und die Ausschliessung
aller Anderen davon sichert.
Eigentum, so könnte
man in diesem Falle sagen, sei die sozial garantierte Potenziali-tät der
vollständigen Nutzniessungen eines Objekts.
Dieser Eigentumsbegriff nun
erfährt gewissermassen eine Steigerung, sobald er sich am Gelde
verwirklicht.
Denn indem jemand Geld
besitzt, ist ihm durch die Verfassung des Gemeinwesens nicht nur der Besitz
desselben, sondern eben damit der Besitz sehr vieler anderer Dinge zugesichert.
Wenn jedes Eigentum an
einer Sache nur die Möglichkeit derjenigen bestimmten Nutzniessung
bedeutet, die die Natur dieser Sache gestattet, so bedeutet Eigentum an Geld
die Möglichkeit der Nutzniessung unbestimmt vieler Sachen.
In Bezug auf alles andere
kann die öffentliche Ordnung dem Besitzer nichts anderes
gewähr-leisten, als was die besondere Art des Objekts mit sich bringt:
dein Landeigentümer, dass niemand ausser ihm von seinem Felde Früchte
gewinnen darf, dass er allein es bebauen oder brachliegen lassen darf, dem
Waldbesitzer, dass er das Holz schlagen und das Wild jagen darf usw.; indem sie
aber Geld prägt, garantiert sie damit dem Be-sitzer desselben, dass er
für sein Geld Getreide, Holz, Wild usw. sich aneignen kann.
Das Geld erzeugt so eine
höhere Potenz des all-gemeinen Eigentumsbegriffes; eine solche, in der
schon durch die Rechtsverfassung der spezifische Charakter jedes sonstigen
Sach-besitzes aufgelöst und das geldbesitzende Individuum einer Unend-lichkeit
von Objekten gegenübergestellt wird, deren Genuss ihm gleichmässig
durch die öffentliche Ordnung garantiert ist: es legt also von sich aus
nicht seine weitere Ausnutzung und Fruktifizierung fest, wie einseitig
bestimmte Objekte es tun.
Vom Geldbesitz gilt absolut
nicht, was man von Staaten gesagt hat: dass sie nur durch dieselben Mittel
erhalten werden, durch die sie gegründet sind - was doch von so vielen
anderen Besitzen, namentlich geistigen, aber auch so-gar von vielfachem durch
Geld erworbenem Besitz gilt, der aus-schliesslich durch dasselbe Interesse an
der Sache erhalten werden kann, das zu seinem Erwerbe führte.
Die völlige
Unabhängigkeit des Geldes von seiner Genesis, sein eminent unhistorischer
Charakter spiegelt sich nach vorwärts in der absoluten Unbestimmtheit
seiner Verwendung.
Darum empfinden wir als
ganz unbegründet und verschroben die Vorstellung einer personalen
Bedeutung seiner, wie sie das kirchliche Zinsverbot
erzeugte: ein Kaufmann, sogar noch im 16. Jahrhundert, sah es zwar für
eine Sünde an, mit eigenem Gelde zu wuchern, aber nicht, es mit fremdem
geborgtem zu tun. Dieser Unterschied scheint allerdings nur dann möglich
zu sein, wenn es überhaupt eine innere ethische Beziehung zwischen dem
Geld und der Persönlichkeit gibt.
Aber die
Unmöglichkeit, ihn nachzuempfinden, beweist den Mangel dieser Beziehung.
Und wo eine solche dennoch
stattfindet, da knüpft sie sich eben nicht an das Geld überhaupt,
sondern nur an Unterschiede seiner Quantität.
Gewiss wird die Wir-kung
auch anderer Besitztümer auf den Besitzer und seine Wirkung auf jene eine
verschiedene sein je nach ihrem in Frage kommenden Quantum; z. B. beim Grund
und Boden der Unterschied zwischen bäuerlichem und Grossgrundbesitz.
Es bleibt aber selbst hier
eine ge-wisse Gleichheit der Interessen und erforderten Beanlagung, durch
welche sich die Qualität des Besitzes als das Band zwischen dem Haben und
dem Sein des Besitzers erweist.
Wo aber zwischen dem
Menschen und dem Geldbesitz eine bestimmende Verbindung besteht, da ist es eben
die reine Quantität des Geldes, die als charakteristische Ursache oder
Folge auftritt; während bei anderen Besitzen gerade die blosse
Qualität schon mit gewissen personalen Ursachen oder Folgen verbunden zu
sein pflegt.
So gibt etwa erst der
Besitz eines ganz enormen Geldvermögens dem Leben von sich aus eine
bestimmende Richtung, der sich der Reiche allerdings schwer entziehen kann.
Es sind nur ganz
spärliche und diffizile Erscheinungen, die sonst die Persönlichkeit
in einem unmittelbaren Verhältnis zum Gelde zeigen.
Man pflegt z. B. zu sagen,
in jedem Menschen stecke ein Geiziger und ein Verschwender; das bedeutet, dass
von der rein durchschnittlichen Art, mit der ein Kulturkreis sein Einkommen
verwendet, jedes Individuum sowohl nach oben wie nach unten ab-weicht; fast
unvermeidlich allerdings muss es dem Einzelnen von seinem subjektiven Empfinden
der Werte aus scheinen, als ob jeder Andere für bestimmte Dinge zu viel
oder zu wenig ausgäbe.
Der auf der Hand liegende
Grund: die Verschiedenheit in der Schätzung der konkreten, mit Geld zu
bezahlenden Dinge, ist nicht der einzige; neben ihm steht vielmehr die
individuelle Art, wie sich der Einzelne zum Gelde als solchem stellt: ob jemand
leicht ein erheblicheres Geld auf einmal aufwendet oder ob er vielerlei
kleinere Ausgaben zu machen Vorzieht; ob der Gewinn einer grösseren Summe
ihn zur Ver-schwendung oder gerade zu doppelter Sparsamkeit anregt; ob er beim
Geldausgeben leicht auf die schiefe Ebene gerät und jede Aus-gabe die
nächste psychologisch erleichtert, oder ob jede gleichsam eine innere
Obstruktion hinterlässt, so dass selbst die gerechtfertigte Aus-gabe jetzt nur zögernd erfolgt.
Das alles sind individuelle
Differenzen, die in die Tiefen der Persönlichkeit hinabreichen, aber erst
innerhalb der Geldwirtschaft so prägnant oder überhaupt in die
Erscheinung treten.
Indes ist doch auch hier
das Material für diese Äusserung die blosse Quantität; diese
ganzen, für das Individuum so bezeichnenden Unterschiede der Geldgebarung
kommen doch auf solche des Mehr oder Weniger hinaus, ganz im Gegensatz zu den
Unterschieden zwischen den Persönlichkeiten, die sich in ihrem sonstigen
Verfahren mit Dingen und Menschen finden.
Im allgemeinen wird es also
dabei bleiben, dass jeder andere Besitz viel bestimmtere Forderungen an das
Individuum stellt und viel bestimmtere Wirkungen auf da-selbe ausübt,
somit als eine Determination oder Fesselung desselben erscheint; erst der
Geldbesitz gibt, wenigstens unterhalb einer sehr hoch gesteckten und sehr selten
erreichten Grenze, nach beiden Seiten hin volle Freiheit.
Darum hat auch erst die
Geldwirtschaft die Herausbildung der-jenigen Berufsklassen ermöglicht,
deren Produktivität sich inhaltlich ganz jenseits jeder wirtschaftlichen
Bewegung stellt - die der spezi-fisch geistigen Tätigkeiten, der Lehrer
und Literaten, der Künstler und Ärzte, der Gelehrten und
Regierungsbeamten.
Solange Naturalwirtschaft
herrscht, erlangen diese überhaupt nur geringen Umfang und nur auf der
Basis des Grossgrundbesitzes, weshalb denn auch im Mittelalter die Kirche und,
nach manchen Seiten hin, das Rittertum das geistige Leben trugen.
Die bezeichnete Kategorie
von Menschen erhält ihren Rang durch die Strenge der Frage, von der der
ganze Wert ihrer Persönlichkeiten abhängt: ob sie sich oder ob sie
die Sache suchen.
Wo die erwerbende
Tätigkeit prinzipiell kein Motiv ausserhalb des Erwerbes selbst
einzusetzen hat, fällt dieses Kriterium ganz fort und wird höchstens
durch die Alternative zwischen rück-sichtslosem Egoismus und
anständiger Gesinnung - die aber hier wesentlich prohibitiv wirkt -
ersetzt.
Das Eigentümliche ist,
dass das Geld, obgleich, oder vielmehr weil es der sublimierteste
Wirtschaftswert ist, uns von der wirtschaftlichen Seite der Dinge am
voll-ständigsten erlösen kann - freilich um den Preis, uns den
Betätigungen, die ihren Sinn nicht in ihrem wirtschaftlichen Erfolge
haben, mit jener unerbittlichen Frage gegenüberzustellen.
Wie aber die der
höheren Entwicklung eigene Differenzierung der Lebenselemente allenthalben
bewirkt, dass sie als verselbständigte dann wiederum neue Synthesen
bilden, so zeigt sich schon hier das später Aus-zuführende, dass die
geldmässige Fremdheit zwischen dem Besitz und dem Kern der
Persönlichkeit doch einer neuen Bedeutung des einen für das andere
Raum gibt. Denn das Wirken des Künstlers, des Beamten,
des Predigers, des Lehrers, des Forschers misst sich, seinem sachlichen Inhalt
nach, zwar an einem objektiven Ideale und schafft nach der an diesem
fest-gestellten Höhe die subjektive Befriedigung des Leistenden.
Neben dem aber steht der
wirtschaftliche Erfolg jener Tätigkeiten, der bekanntlich nicht immer eine
stetige Funktion des sachlichen oder idealen ist.
Und jener kann sich nicht
nur, bei den niedrigsten Naturen, so in den Vordergrund drängen, dass er
den anderen zu einem Mittel degradiert; sondern selbst für feinere und der
Sache lebende Menschen kann in dem Gelingen der Leistung nach der
ökonomischen Seite hin ein Trost, Ersatz, Rettung für die
gefühlte Unzulänglichkeit nach der Seite des Haupterfolges hin
liegen; zum mindesten etwas wie ein Ausruhen und eine momentane Verpflanzung
des Interesses, die der Hauptsache schliesslich gewachsene Kräfte
zuführt.
Viel schwieriger,
klippenreicher ist das Los dessen, der mit seiner Leistung nicht zugleich Geld
verdient, sondern diese ausschliesslich an der Sache und ihren inneren
Anforderungen messen darf.
Ihm fehlt jene
wohltätige Ableitung und Tröstung durch den Gedanken, wenigstens im
wirtschaftlichen Sinne das Seinige getan und die Anerkennung dafür
empfangen zu haben; er sieht sich ganz anders als jener vor ein: Alles oder
Nichts - gestellt und muss über sich selbst nach einem Gesetzbuch richten,
das keine mildernden Umstände kennt.
So gleicht sich die
Begünstigung derer aus, die darum beneidet werden, dass sie »nicht
aufs Geld zu sehen brauchen« nur der Sache leben können.
Sie müssen das damit
bezahlen, dass über den Wert ihres Tuns jetzt nur ein einziger Erfolg
entscheidet, bei dessen Verfehlen sie nicht den wie auch geringen Trost haben,
dass wenigstens ein greifbarer Nebenerfolg geglückt ist.
Dass dieser gerade in der
Form des verdienten Geldes auftritt, erleichtert ihm ausserordentlich das
Gewinnen solcher Bedeutung. Es wird darin erstens in der unzweideutigsten Form
ausgewiesen, dass die Leistung, trotz ihres Zurückbleibens hinter dem
eigenen oder dem sachlichen Endwerte, doch für andere Menschen etwas wert
sein muss; ferner macht die Struktur des Geldes es so besonders geeignet, als
relativ befriedigender Ersatz für einen ausgebliebenen idealen Haupterfolg
zu funktionieren, weil es durch seine Greifbarkeit und nüchtern
quantitative Bestimmtheit einen gewissen Halt und psychische Er-lösung
gegenüber dem Schwanken und Fliessen qualitativer Lebens-werte
gewährt, insbesondere wenn diese sich erst im Zustande des Erobertwerdens
befinden; endlich wird durch die völlige innere Fremdheit des Geldes gegen
die idealen Werte einer Verwirrung des Wertempfindens, die für feinere
Naturen höchst beängstigend sein müsste,
vorgebeugt, die beiden Erfolge bleiben in unbedingter Getrenntheit bestehen,
der eine kann wohl einmal eine gewisse innere Bedeutung erlangen, wenn die des
anderen versagt, aber sich doch nicht mit dieser mischen.
So gelingt es dem Gelde,
nachdem es durch die Scheidung von Haben und Sein die rein geistigen Berufe
geschaffen hat, durch neue Synthese des Differenzierten, die Produktion rein
geistiger Werte sozusagen nicht nur auf der absoluten, sondern auch auf den
relativen Stufen - dort, wo man der Unbedingtheit jener Entscheidung nicht
gewachsen ist - zu tragen.
Eben durch jene
fundamentale Scheidung hilft die Geldwirtschaft einen der Betrachtung nicht
unwerten Begriff der Freiheit zu verwirklichen.
Die Unfreiheit des Menschen
ist damit, dass er von äusseren Mächten abhängig ist, doch erst
ganz oberflächlich bezeichnet. Diese äussere Abhängigkeit findet
ihr Gegenbild in jenen inneren Verhältnissen, die ein Interesse oder ein
Tun der Seele mit anderen so eng verflechten, dass die selbständige
Bewegung und Entwicklung desselben verhindert wird.
Die Unfreiheit nach aussen
hin setzt sich sehr oft in das Innere fort; sie verleiht einer psychischen
Provinz oder Energie eine überwuchernde Betonung, so dass diese sich in
die Entwicklung anderer gleichsam hineinmischt und das freie Sich-Selbst-Gehören
derselben stört.
Diese Konstellation kann
natürlich auch auf andere Ursachen als die einer äusseren Bindung hin
eintreten.
Wenn die Moralphilosophie
die sittliche Freiheit als die Unabhängigkeit der Vernunft von den
sinnlich-egoistischen Impulsen zu definieren pflegt, so ist dies doch nur ein
einseitiger Fall des ganz allgemeinen Ideals der Freiheit, das in der
gesonderten Entfaltung, dem unabhängigen Sich-Ausleben einer Seelenenergie
allen anderen gegenüber, besteht; auch die Sinnlichkeit ist
»frei«, wenn sie mit den Normen der Vernunft nicht mehr verbunden,
also nicht mehr durch sie gebunden ist, das Denken ist frei, wenn es nur seinen
eigenen, ihren innerlichen Motiven folgt und sich von den Verknüpfungen
mit Gefühlen und Wollungen gelöst hat, die es auf einen Weg, der
nicht sein eigener ist, mitziehen wollen.
So kann man Freiheit in
diesem Sinne als innere Arbeitsteilung definieren, als eine gegenseitige
Lösung und Differenzierung der Triebe, Interessen, Fähigkeiten.
Der Mensch ist als ganzer
frei, innerhalb dessen jede einzelne Energie ausschliesslich ihren eigenen
Zwecken und Normen gemäss sich entwickelt und auslebt.
Darin ist die Freiheit im
gewöhnlichen Sinne, als Unabhängigkeit von äusseren
Mächten, einbegriffen.
Denn die Unfreiheit, die
wir durch solche erleiden, bedeutet, genau angesehen, nichts anderes, als dass
die für sie in Bewegung gesetzte innere Kraft, die zu einem oktroyierten
Zweck engagierte Seelenprovinz andere Energien und
Interessen in eine Richtung mit hineinzieht, die diese, sich selbst
überlassen, nicht nehmen würden.
Eine uns aufgezwungene
Arbeit würden wir nicht als Unfreiheit empfinden, wenn sie uns nicht an
anderweitigem Tun oder Geniessen hinderte; eine uns auferlegte Entbehrung
niemals als Unfreiheit, wenn sie nicht andere, normale oder erwünschte
Empfindungsenergien abböge oder unterdrückte.
Jener alte Satz, dass
Freiheit bedeutet, der eigenen Natur gemäss zu leben, ist nur der
zusammenfassende und abstrakte Ausdruck für das, was hier in konkreter
Einzelheit gemeint ist; da der Mensch aus einer Anzahl von Qualitäten,
Kräften und Impulsen besteht, so bedeutet Freiheit die
Selbständigkeit und nur dem eigenen Lebensgesetz folgende Entfaltung jedes
derselben. Nun kann diese Lösung der einzelnen psychischen Reihen von
gegenseitiger Beeinflussung niemals eine absolute werden; sie findet vielmehr
ihre Grenze an den tatsächlichen und unentbehrlichen psychischen
Zusammenhängen, vermöge deren der Mensch schliesslich in aller
Mannigfaltigkeit seines Seins und Tuns als eine relative Einheit erscheint.
Die vollständige
Differenziertheit oder Freiheit einer inneren Reihe ist ein unvollziehbarer
Begriff.
Die Formel des in dieser
Hinsicht Erreichbaren dürfte die sein, dass die Verschlingungen und
Bindungen immer weniger die einzelnen Punkte der Reihen betreffen, wo eine
Reihe mit einem anderen psychischen Gebiet un-vermeidlich verbunden ist, wird
sie ihre selbständigste Ausbildung erreichen, wenn sie mit diesem Gebiet
nur im allgemeinen, nicht aber mit seinen Elementen ganz im einzelnen verbunden
ist.
Während z. B. die
Intelligenz im engen Zusammenhang mit dem Willen steht, derart, dass ihre
grössten Vertiefungen und Leistungen nur bei der energischsten
Lebendigkeit des letzteren zustande kommen - wird das Denken sogleich von
seinen eigenen Normen, von der Unabhängigkeit seiner inneren
Folgerichtigkeit abgebogen, sobald der Wille, der es treibt, eine spezifische
Färbung, einen speziellen Inhalt besitzt.
Die Intelligenz bedarf
durchaus der Verschmelzung mit der allgemeinen Lebensenergie; je mehr sie aber
mit besonderen Ausgestaltungen der letzteren: religiösen, politischen,
sinnlichen usw. verschmilzt, um so mehr kommt sie in Gefahr, ihre eigene
Wesensrichtung nicht mehr unabhängig entwickeln zu können.
So ist die künstlerische
Produktion in Stadien besonderer Verfeinerung und Vergeistigung an ein
höheres Mass intellektueller Ausbildung gebunden; aber nur dann wird sie
dies ausnützen, ja ertragen können, wenn es nicht spezialistisch
zugespitzt ist, sondern seinen Umfang und seine Vertiefungen nur auf
allgemeineren Gebieten entfaltet; anderenfalls wird die Selbständigkeit
und rein künstlerische Moti-vierung der Produktion
Abbiegungen und Beengungen erfahren.
So wird das Gefühl der
Liebe freilich die genaueste Kenntnis der geliebten Person zur Ursache wie zur
Wirkung oder zur Begleiterscheinung haben können; dennoch wird die
Steigerung des Gefühls zu seiner Höhe und sein Verbleiben auf ihr
leicht dadurch gehindert, dass das Bewusstsein sich mit einseitiger Zuspitzung
auf irgendeine einzelne Eigenschaft des Anderen richtet; vielmehr, nur wenn das
allgemeine Bild desselben, wie unter Ausgleich alles Einzelnen und Einseitigen,
was man von ihm weiss, das Bewusstsein über ihn ausmacht, ist es eine
Grundlage, auf der das liebende Gefühl seine Kraft und Innigkeit am
ungestörtesten und gleichsam nur auf sich selber hörend entfalten
kann.
So scheint allenthalben die
unvermeidliche Verschmelzung der psychischen Energien die freie, nur der
eigenen Norm folgende Entwicklung der einzelnen nur dann nicht zu behindern,
wenn sie nicht mit einer spezialisierten Seite oder Ausbildungsstadium der
anderen, sondern mit dem ganz Allgemeinen derselben verbunden ist; nur so
scheint die Distanz zwischen beiden herstellbar, die je der einen von ihnen
eine differenzierte Entfaltung ermöglicht.
Diesem Typus gehört
wohl auch der Fall an, der uns hier beschäftigt.
Die rein geistigen Reihen
der psychischen Prozesse sind von denen, die die ökonomischen Interessen
tragen, nicht völlig zu trennen; der fundamentale Charakter der letzteren
verhindert das zwar nicht im einzelnen und in Ausnahmefällen, wohl aber in
den durchgängigen Zusammenhängen des individuellen und sozialen
Lebens.
Wenn dies nun die absolute
Ungestörtheit und Freiheit der bloss geistigen Arbeit einschränkt, so
wird es das doch um so weniger tun, je weniger die Bindung ein speziell
bestimmtes Ökonomisches Objekt betrifft.
Wenn es gelingt, die
ökonomische Interessenreihe in dieser Hinsicht nur auf das ganz Allgemeine
ihrer zu stellen, so gewinnt die geistige Reihe eine Distanz von ihr, die sie,
bei der Zuspitzung jener auf ein spezifisches und deshalb spezifische
Aufmerksamkeit erforderndes Objekt, nicht einhalten könnte.
Die nach dieser Richtung
geeignetste Besitzart war lange Zeit hindurch, wie erwähnt, der
Grundbesitz.
Die Art seines Betriebes,
die unmittelbare Verwendbarkeit seiner Produkte einerseits, die
gleichmässige Absetzbarkeit derselben andrerseits gestattet der
intellektuellen Energie eine relative Differenziertheit und Ungestörtheit;
aber erst die Geldwirtschaft vermochte dies so zu steigern, dass jemand nun
bloss geistiger Arbeiter und sozusagen weiter nichts sein konnte.
Das Geld ist so sehr nur
wirtschaftlicher Wert überhaupt, es steht von jeder ökonomischen
Einzelheit soweit ab, dass es, innerhalb der psycho-
logischen Zusammenhänge, der rein geistigen Betätigung die meiste
Freiheit lässt; die Ablenkung dieser wird so ein Minimum, die
Differenzierung zwischen den inneren Reihen, die man auch hier als Sein und
Haben bezeichnen kann, wird ein Maximum, so dass jene völlige
Konzentration des Bewusstseins auf die immateriellen Interessen, jenes
arbeitsteilige Sich-Selbst-Gehören der Intellektualität möglich
wird, das sich in der Entstehung der oben genannten Klassen der bloss geistigen
Produktion ausspricht.
Man hat die geistige
Blüte von Florenz, gegenüber den doch auch reichen und mit Talenten
gesegneten Genua und Venedig, teilweise dem Umstande zugeschrieben, dass diese
beiden während des Mittelalters wesentlich als Warenhändler, die
Florentiner aber schon seit dem 13- Jahrhundert hauptsächlich als Bankiers
reich geworden waren.
Die Natur dieses Erwerbes
fordere weniger Einzelarbeit, und so habe sie ihnen mehr Freiheit für die
Ausbildung höherer Interessen gelassen ? Eine Erscheinung, die auf den
ersten Blick dieser befreienden Wirksamkeit des Geldes entgegengesetzt ist,
weil sie es immer enger an die Person herandrängt, hat schliesslich
dennoch den gleichen Sinn: die Entwicklung der direkten Steuer. In den ersten
Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts war dieselbe allenthalben an das Objekt
geknüpft: der Grund und Boden, Gebäude, Gewerbe, der Besitz jeder Art
trug die Steuer, gleichviel in welchen persönlichen Verhältnissen
sich der Besitzer oder Gewerbetreibende befand, ob er verschuldet war, ob er
wirklich den normalen Ertrag herauswirtschaftete.
Zur Individualität als
solcher verhält sich diese Steuerform nicht viel adäquater als die
Kopfsteuer, die freilich von allen bekannten Steuerformen die
unpersönlichste ist; denn selbst die Realsteuer trifft doch eben den
Besitzer des Objekts, der durch diesen Besitz irgendwie individuell bestimmt
und von anderen, die keinen genau gleichen zu eigen haben, unterschieden ist.
So hatten sich schon im
deutschen Mittelalter die unfreien und die besser berechtigten Zinsbauern
unterschieden; jene zahlten einen Kopfzins, jedes Mitglied des Hofes oder
Bezirkes den gleichen, für diese galten individuell verabredete, je nach
der objektiven Lage differenzierte Zinsleistungen.
Der Objektsteuer, die zwar
nicht in der Zeitfolge, aber doch sozusagen systematisch die zweite dem
Personalismus zustrebende Stufe bildet, folgte nun historisch die
Klassensteuer. Hier gab allerdings auch noch nicht das wirkliche individuelle
Einkommen des Bürgers das Fundament ab, sondern es wurden nach den
hauptsächlichsten sozialen und ökonomischen Unterschieden grosse
Klassen gebildet, in deren weiter Grenze der einzelne, aber immerhin doch nach
seiner sozialen und wirtschaftlichen Gesamtlage, eingestellt wurde. Erst die
heutige Staatssteuer fasst das genaue personale Einkommen,
so dass alles einzelne Objek-tive zu einem blossen Element und für sich
nichts entscheidenden Material herabgesetzt ist. Genau angesehen ist dieses mit
steigender Geldwirtschaft immer präzisere Anschmiegen der Steuer an die
per-sönliche Situation eine steigende Freiheit der Person. Denn es
ge-hört zu jener Differenzierungsform der Lebensreihen, durch die jede
einzelne, streng innerhalb ihres eigenen Gebietes verbleibend, auch jede andere
möglichst sich selbst gehören lässt. Gerade das objektivste
Prinzip, die Kopfsteuer, durchschneidet am rücksichtslosesten die
persönliche Verschiedenheit der Verhältnisse, und auch jede andere
Steuer, die nicht eine genaue Funktion des individuellen Einkommens ist,
greift, da sie doch von diesem entrichtet werden muss, über ihr
eigentliches Gebiet hinaus und in andere ein, in die sie, streng genommen,
nicht gehört.
Es wiederholt sich nur, wie
so oft, zwischen den Elementen der Wirtschaft derselbe Prozess, den wir
zwischen den wirtschaftlichen und den übrigen Lebenselementen
beobachteten. Dieser Zusammenhang ist wirksam, wenn man im 18. Jahrhundert
schon beim ersten Aufdämmern der liberalen Ideen verlangte, die Steuer
solle das Existenzminimum des Einzelnen freilassen, und dieses Existenzminimum
bei den verschiedenen Ständen verschieden ansetzte: auch hier also die
Tendenz, dass die Steuer sich zunächst negativ, in dem, was sie
verschonte, den besonderen Verhältnissen anschmiege und die rein personale
Existenz ganz unangegriffen lasse.
Und wenn neuerdings
Vermögenssteuern diese Entwicklung wieder etwas umbiegen, indem sie von
Geld- und Sachwerten, gleichgültig gegen deren Einkommensertrag, erfordert
werden, so geht dies eben von sozialen Gesichtspunkten aus, denen das Interesse
an der individuellen Freiheit als solches fernliegt.
So zeigen positive wie
negative Instanzen, dass mit der steigenden Bedeutung des Geldes auch der
Schatten des Besitzes, die Steuer, sich in immer differenzierterer Weise in der
ihr genau zukommenden Reihe lokalisiert und eben durch das biegsame Anschmiegen
an dieselbe den anderen, der Totalität des wirtschaftlichen und sonstigen
Seins, möglichste Freiheit lässt.
Dass überhaupt durch
die Steuern das Verhältnis des Staates zu seinen Bürgern wesentlich
geldwirtschaftlich bestimmt wird, gehört einer Korrelation an, die
für die jetzige Zusammenfassung wichtig und auf dem folgenden Wege
darstellbar ist.
Wenn die Stände sich
in der Hauptsache nach ihrem Geldeinkommen scheiden, so ist eine mit den
Ständen als ganzen rechnende Politik sehr eingeschränkt, weil die
allerverschiedensten sachlichen Interessen doch mit dem gleichen Geldeinkommen
verbunden sind, und deshalb jede im Inter-esse eines Standes
ergriffene Massregel zugleich innerhalb desselben unvermeidlich vielerlei
Interessen verletzt.
So kann es z. B. eine
einheitliche Mittelstandspolitik gar nicht geben, wenn man unter Mittelstand
die Einkommensstufen etwa von 1200-3000 Mk. versteht.
Denn die darunter begriffenen
Kaufleute, Arbeiter, Bauern, Handwerker, Angestellten, Rentiers, Beamten -
haben fast in bezug auf keinen einzigen Punkt der Gesetzgebung parallele
Interessen.
Die Fragen der Zollpolitik,
des Arbeiterschutzes, des Koalitions-rechtes, der Begünstigung von Gross-
oder Kleinhandel, der Gewerbeordnung, bis zu denen des
Unterstützungswohnsitzes und der Sonntagsheiligung werden innerhalb dieses
Komplexes auf das ent-gegengesetzteste beantwortet werden.
Ebenso liegen die Dinge
zwischen Grossindustrie und Grossgrundbesitz, die ihrem Einkommen nach
demselben Stande, ihren politischen Bedürfnissen nach oft in völlig
geteilte Lager gehören.
So verlieren die
Verschmelzungen zu je einem Stande, nach dem formalen Kriterium des
Geldeinkommens vollbracht, überhaupt an praktisch-politischer Bedeutung.
Dadurch aber wird der Staat
mehr auf Massregeln hingewiesen, die für die Gesamtheit und
Mannigfaltigkeit der Interessen passend sind.
Diese Entwicklung mag von
unzähligen Gegenkräften abgelenkt und überdeckt werden - im Prinzip
hat die Verdrängung der Gruppierung nach Beruf und Geburt durch die nach
Einkommensquanten zur Folge, dass die quantitativ nicht ausdrückbaren
Interessenqualitäten die äussere Bedeutung der Standeskomplexe
zerstören und die Politik insoweit auf eine objektive Höhe, jenseits
jener Klassifizierungen überhaupt, hinweisen.
Dies gehört nun einer
ganz typischen Korrelation an: zwischen der vollkommensten Objektivität
und der vollkommensten Berücksichtigung des Subjektiven - die sich an der
dargelegten Entwicklung der Steuer offenbart hatte.
Ich zeige nun weiter, wie
das Geld die technische Möglichkeit für die Herstellung dieser
Korrelation auch weiterhin in sozialen Grundverhältnissen gewährt.
Ich hatte mehrfach die
mittelalterliche Theorie hervorgehoben, die jeder Ware einen gerechten, d. h.
sachlich angemessenen, in der arithmetischen Gleichheit von Geldwert und
Sachwert bestehenden Preis zusprach und denselben gegen Erhöhungen wie
Herabdrückungen gesetzlich festzulegen suchte.
Was dabei herauskam, musste
doch 'm schlechten Sinne subjektiv sein: willkürliche, unzulängliche,
die momentane Konstellation zu Fesseln künftiger Bewegung festschmiedende
Wertsetzungen.
Statt durch so unmittelbare
Gleichsetzung näherte man sich vielmehr der inhaltlich gerechten Angemessenheit
der Preise erst, als man die Gesamtlage der Wirtschaft, die mannigfaltigen
Kräfte von Angebot und Nachfrage, die fluktuierende
Produktivität der Menschen und der Dinge als Bestimmungsgründe der
Preise anerkannte.
Obgleich dies nun eine die
Individuen bindende Festlegung der Preise ausschloss und die Berechnung der
immerfort wechselnden Situation den Einzelnen überlassen musste, so wurde
doch hiermit die Preisgestaltung durch viel mehr tatsächlich wirksame
Momente bestimmt und war seitdem eine objektiv angemessenere und gerechtere.
Diese Entwicklung
lässt sich nun noch vervollkommnet denken. Ein weiter-gehendes
Gerechtigkeitsideal würde die Preise gestalten, wenn nicht nur die
Komplikationen und Wandlungen der überindividuellen Momente, sondern auch
die persönliche Vermögenslage des Konsumenten ihre Höhe
mitbestimmten.
Die Verhältnisse der
Individuen sind doch auch objektive Tatsachen, die für den einzelnen
Kaufvollzug sehr bedeutsam sind, aber jetzt in der Preisgestaltung prinzipiell gar
nicht zum Ausdruck kommen.
Dass man es dennoch
gelegentlich beobachten kann, nimmt der Idee ihre erste Paradoxität.
Unter den Erscheinungen,
die ich früher als das Superadditum des Reichtums zusammenfasste,
begegnete es uns in einer freilich sehr outrierten Weise: der Arme bezahlte die
gleiche Ware teurer als der Reiche.
Allein vielfach liegt es
doch auch umgekehrt: oft versteht der Un-bemittelte allerdings seine
Bedürfnisse billiger und doch nicht schlechter zu befriedigen als jener.
Mit einer gewissen Betonung
tritt die Preisregulierung nach den Verhältnissen des Konsumenten bei dem
Ärztehonorar auf; es ist innerhalb bestimmter Grenzen legitim, dass der
Patient den Arzt »nach seinen Verhältnissen« bezahlt.
Dies ist freilich dadurch
besonders gerechtfertigt, dass der Kranke sich in einer Zwangslage befindet; er
muss den Arzt haben und dieser muss sich deshalb von vornherein auf ungleiche
Entgelte für gleiche Leistungen einrichten.
In solcher Zwangslage aber
befindet sich auch der Bürger dem Staate gegenüber, dessen Dienste er
nicht entbehren, ja selbst, wenn er wollte, nicht abweisen kann.
Deshalb ist es in der
Ordnung, dass der Staat von dem Armen ein geringeres Entgelt für seine
Dienste, geringere Steuern nimmt, und zwar nicht nur, weil er dem Reicheren
grösseren Nutzen gewährt als diesem.
Diese äusserliche
Objektivität in der Ausgleichung von Dienst und Gegendienst ist
längst als unzutreffend erkannt und an ihre Stelle das Prinzip der
Leistungsfähigkeit getreten.
Die neue Gleichung ist
nicht weniger objektiv als die alte, nur dass sie die personalen
Verhältnisse als ihre Elemente in sich aufgenommen hat; ja, sie hat eine
viel angemessenere Objektivität, weil das Ausschalten der wirtschaftlichen
Gesamtlage des Individuums aus der Preisgestaltung -- insbesondere wo es sich
um Unentbehrlichkeiten handelt ? dieser letzteren etwas
Willkürliches und die Sachlage nicht genau Treffendes verleiht.
In dieser Richtung liegt
auch schon die Honorierung des Rechtsanwalts nach der Höhe des
Streitobjekts.
Wer um 2o Mark prozessieren
muss, darf von dem Rechtsanwalt dieselbe Bemühung für wenige Mark
verlangen, wie wer in der Lage ist, Prozesse um das Tausendfache zu
führen. So wird auch der Rechtsanwalt »nach den Verhältnissen«
bezahlt, wenn dieselben sich auch an etwas Ob-jektiverem äussern, wie
gegenüber dem Arzte.
Dies Prinzip liegt nun
weiteren Vorschlägen zugrunde: so dem noch später zu behandelnden,
dass das Gesetz Geldstrafen nicht nach absoluten Höhen, son-dern nach
Einkommensquoten fixiere; oder dass die Höhe des Streitobjekts, von der an
die Anrufung der höchsten Gerichtsinstanz zu-lässig ist, nicht mehr,
wie bisher, eine absolute Summe, sondern ein bestimmter Teil vom
Jahreseinkommen des Beschwerdeführers sei.
Ja, man hat neuerdings das
System der ungleichen, den Kaufmitteln der Konsumenten entsprechenden Preise
zum Allheilmittel der Sozialpolitik erklärt, das die Vorteile des
Sozialismus ohne seine Nachteile gewähren würde.
Hier interessiert uns nicht
die Richtigkeit, sondern nur die Tatsache dieses Vorschlags, der einen
eigenartigen Abschluss der wirtschaftlichen Verkehrsentwicklung markiert.
Mit rein
subjektiv-personalen Besitzwechseln sahen wir diese beginnen: mit dem Geschenk
und dem Raub.
Der Tausch, der statt der
Menschen die Dinge untereinander in Relation setzt, schafft damit die Stufe der
Objektivität.
Diese ist zunächst
eine formalistisch-starre, indem sie entweder durch feststehende
naturalistische Tauschquanten oder gesetzliche Preistaxen verwirklicht und so
bei aller objektiven Form doch inhaltlich ganz subjektiv-zufällig ist.
Der freiere Handelsverkehr
der Neuzeit erweiterte diese Sachlichkeit, indem er alle variabeln und der
zufälligen Sachlage entspringenden Momente in die Preisbestimmung aufnahm:
die Objektivität des Verkehrs wurde elastischer und dadurch ausgreifender.
Jener Vorschlag endlich
sucht auch noch die individuellsten Momente zu objektivieren: die
wirtschaftliche Lage des einzelnen Käufers soll den Preis des Gegenstandes
modifizieren können, dessen er bedarf.
Das wäre das Gegenstück
oder wenigstens die Ergänzung zur Kostentheorie; diese behauptet: der
Preis hängt von den Bedingungen der Produktion ab; jene: er soll von den
Bedingungen der Konsumtion abhängen oder wenigstens -diesen gemäss
variiert werden.
Blieben bei einem Zustand
der letzteren Art die Interessen des Produzenten gewahrt - was logisch nicht
ausgeschlossen, wenn auch utopisch ist - so würde nun wirklich der Preis
bei jedem Kauf alle individuellen Verhält-nisse, die
ihm zugrunde liegen, adäquat ausdrücken; alles Subjektive wäre
zu einem objektiv-legalen Moment der Preisgestaltung geworden.
Diese Entwicklung ginge
etwa der eines philosophischen Weltbildes parallel, das alle
ursprünglichen objektiven Gegebenheiten als subjektive Gebilde erkennte:
aber eben durch diese absolute Zurückführung auf das Ich verliehe es
ihnen erst die Einheit, Zusammenhang, Greifbarkeit, die den eigentlichen Sinn
und Wert dessen, was wir die Objektivität nennen, ausmacht.
Wie hier das Subjekt
über seinen Gegensatz zum Objekt hinaus wäre, weil es dieses
völlig in sich aufgenommen und aufgehoben hat, so ist er in jenem Falle
dadurch überwunden, dass das objektive Verhalten alles Subjektive in sich
eingezogen hat, ohne einen Rückstand zu lassen, an dem der Gegensatz noch
weiter leben könnte.
Für unseren
Zusammenhang handelt es sich darum, dass diese Idealbildung und die
fragmentarischen Annäherungen der Wirklichkeit an sie durch den
Geldbegriff ermöglicht werden.
Die Gesamtheit der
wirtschaftlichen Situationsmomente wird erst dann restlos für die
Preisbestimmung verwendet werden können, wenn für sie alle ein
gleichmässiger Wertausdruck besteht.
Erst die Reduktion auf
einen gemeinsamen Nenner stiftet die Einheit zwischen allen Elementen der
individuellen Lagen, die ihre Zusammenwirksamkeit, nach gerechten Massen, zu
der Bestimmung der Preise gestattet.
Es ist die grossartige
Leistung des Geldes, durch die Nivellierung des Mannigfaltigsten gerade jeder
individuellen Komplikation die angemessenste Ausprägung und Wirksamkeit zu
ermöglichen - als müssten alle spezifischen Formen erst in das allen
gemeinsame Urelement zurückgebildet werden, um die völlige Freiheit
zu individueller Neugestaltung zu gewähren; diese Leistung ist die
Voraussetzung für einen Entwicklungsgang, der aus den Preisen der Dinge
alles Starre, die Einzelsituation Vergewaltigende hinwegläutern will und
dies mit einer gewissen Vehemenz in dem Sozialprinzip der ungleichen Preise
ausdrückt - die aber im Verhältnis zu der Lage der Konsumenten gerade
relative Gleichheit haben und damit die sub-jektiven Bedingungen, durch die
Totalität ihres Einbezogenseins, nach einem Prinzip von völliger
Objektivität formen.
Alle Objektivi-tät
beginnt für das Bewusstsein mit dem unbedingten Gegensatz gegen das
Subjekt, die Unterscheidung kann gar nicht scharf genug sein, um das Objekt aus
seiner naiven oder verworrenen Einheit mit dem Subjekt zu erlösen; die
höhere Entwicklungsstufe des Geistes zeitigt dann erst wieder den
umfassenden Begriff der Objektivität, der das Subjekt in sich einbezieht;
er braucht diesen Gegensatz in seiner Unmittelbarkeit nicht
mehr, um in sich fest und eindeutig zu sein, sondern macht im Gegenteil das
Subjekt selbst zum Bestandteil eines objektiven Bildes der Welt oder eines
ihrer Aspekte.
Die frühere
Formulierung, in die auch diese Entwicklung einzustellen ist: dass das Geld
Haben und Sein gegeneinander verselbständigt - lässt das Geld doch
nur einen Prozess am entschiedensten ausdrücken und vergleichsweise
abschliessen, der sich schon auf andern Stufen des geschichtlichen Lebens
vollzieht. Solange die Gentilverfassung bestand, war ohne weiteres eine
unerschütterte Verbindung des Einzelnen mit dem Grund und Boden gegeben.
Denn die Gens war
einerseits die Obereigentümerin des Bodens und schmolz andrerseits den
Einzelnen völlig in ihre Interessen ein; sie bildete so das Band, das sein
Sein mit seinem Haben, das allerdings noch kein individualistisches war,
verband.
Die darauf folgende
Verwandlung des Bodens in Privateigentum, so sehr sie gerade Person und Besitz
zu verbinden schien, löste dennoch jenen prinzipiellen Zusammenhang
zwischen ihnen, indem nun jede beliebige Aktion mit dem Besitz möglich
wurde. Die eindringende Geldwirtschaft hat zu-erst in den mittelalterlichen
Städten bewirkt, dass man den Boden belasten, Renten auf ihn aufnehmen
konnte, ohne dass die Person des Besitzers dadurch betroffen und in ihrer
sozialen Stellung herabgesetzt worden wäre.
Die Geldwirtschaft trieb
den Boden und den Eigentümer als Person so weit auseinander, dass eine Beschränkung
des vollen Eigen, wie sie in der Hypothek lag, nicht mehr wie früher als
eine Deteriorierung des Eigentümers empfunden wurde.
Die Hypothezierung und der
Verkauf erscheinen nur als die äussersten und allerdings erst durch das
Geld möglichen Folgen jener Trennung zwischen der Person und dem Grund und
Boden; begonnen aber hatte dieser Prozess schon vor dem Gelde und mit dem
Augenblick, als die Gentilverfassung sich löste.
Ähnlich liegt es mit
der späteren Entwicklung, die die patriarchalische Verfassung in den
Rechtsstaat mit Gleichberechtigung aller Bürger vor dem Gesetz
überführte.
Auch sie bedeutet eine
Lösung des Seins vom Haben und des Habens vorn Sein: die Stellung wird
nicht mehr durch den Landbesitz bestimmt, der Besitz andrerseits nicht mehr
durch die Zugehörigkeit zu der adligen Klasse.
Eine ganze Anzahl von
gesellschaftlichen Bewegungen drängt auf dieses Resultat: die
Schwächung des Adels durch den quantitativen Zuwachs der unteren
Stände, die Arbeitsteilung in diesen, die einerseits eine Art Aristokratie
unter ihnen erzeugt, andrerseits sie dem Landadel unentbehrlicher macht, die
grössere Bewegungsfreiheit der nicht an den Grundbesitz gebundenen
Stände usw.
All diese Kräfte
mussten z. B. am Ende des »griechischen Mittelalters« die Grundherrschaft breitete sich aus,
insbesondere im Osten der Elbe, und strebte mit Erfolg dahin, den Bauer an die
Scholle zu binden; zugleich aber wurden die geldwirtschaftlichen wieder durch
naturalwirtschaftliche Verhältnisse verdrängt.
Die Fesselung des Bauern an
seine ökonomische Stellung, seines Seins an sein Haben, geht hier dem
Sinken der Geldwirtschaft parallel.
Und wenn dies letztere
Phänomen auch als Ursache des ersteren angesprochen worden ist, so ist es
doch sicher nur die hervorstechendste des ganzen Komplexes von Ursachen, die
damals zur Bildung der Grundherrschaften führten.
Wenn das Geld an und
für sich, als Besitzobjekt betrachtet, gleichsam durch eine Isolierschicht
vom Sein des Be-sitzenden getrennt ist, so stellt es in der historischen
Beziehung zwischen Haben und Sein das entschiedenste und entscheidendste, ich
möchte sagen symptomatischste unter den Momenten dar, die den
weltgeschichtlichen Wechsel zwischen Kontraktion und Lockerung jener Beziehung
veranlassen.
Wenn also Freiheit den Sinn
hat, Sein und Haben voneinander unabhängig zu machen, und wenn der
Geldbesitz die Bestimmtheit des einen durch das andere am entschiedensten
lockert und durchbricht - so steht dem ein anderer und positiverer Begriff der
Freiheit gegenüber, der das Sein und das Haben auf einer anderen Stufe
wiederum enger verbindet, darum aber nicht weniger am Geld seine energischste
Verwirklichung findet.
Ich knüpfe an die
obige Bestimmung an, dass der Besitz nicht, wie es oberflächlich scheint,
ein passives Aufnehmen von Objekten ist, sondern ein Tun an und mit ihnen.
Nichts anderes kann der
Besitz, auch der umfassendste und unbeschränkteste, mit den Dingen tun,
als den Willen des Ich an ihnen ausprägen: denn das eben heisst eine Sache
besitzen, dass sie meinem Willen keinen Widerstand entgegensetzt, dass er sich
ihr gegenüber durchsetzen kann: und wenn ich von einem Menschen sage, dass
ich ihn »besitze«, so bedeutet dies, dass er meinem Willen
nachgibt, dass natürliche Harmonie oder suggestive Vergewaltigung mein
Sein und Wollen sich gleichsam an ihm fortsetzen lassen.
Wie mein Körper deshalb
mein ist und in höherem Masse »mein« als jedes andere Objekt,
weil er unmittelbarer und vollständiger als jedes andere meinen
psychischen Impulsen gehorcht, und diese sich relativ vollständig in ihm
ausdrücken: so ist jedes Ding in demselben Masse mein, in dem dies von ihm
gilt.
Dass man mit einer Sache
»machen kann, was man will«, das ist nicht erst eine Folge des
Besitzens, sondern das eben heisst es, sie zu besitzen.
So wird das Ich von seinem
gesamten »Besitz« wie von einem Bereich umgeben, in dem seine
Tendenzen und Charakterzüge sichtbare Wirklichkeit gewinnen, erbildet
eine Erweiterung des Ich, das nur das Zentrum ist, von dem
aus Fulgurationen in die Dinge hineingehen; und die Dinge sind eben mein, wenn
sie sich dem Recht und der Kraft meines Ich ergeben, sie nach seinem Willen zu
gestalten.
Diese enge Beziehung zum
Ich, die den Besitz gleichsam als dessen Sphäre und Ausdruck erscheinen
lässt, knüpft sich keineswegs nur an ihn, soweit er dauert und
behalten wird. Es stimmt vielmehr mit unserer Vorstellung vom Besitz als einer
Summe von Aktionen durchaus überein, dass gerade das Fortgeben von Werten,
sei es im Tausch, sei es als Geschenk, eine gewisse Steigerung des
Persönlichkeitsgefühls mit sich führen kann - den Reiz, der mit
der Selbstentäusserung, Selbstopferung verbunden ist und der auf dem
Umwege über eine Verminderung eine Erhöhung des Selbst bedeutet.
Oft empfindet man erst im
Fortgeben den Besitz, ganz wie man ein Körperelement am energischsten im
Moment der Exstirpation fühlt.
Der Reiz des Habens spitzt
sich im Augenblick des Fortgebens so stark zu - schmerzlich oder geniessend wie
es ohne diesen Preis nie stattfindet.
Dieser Augenblick ist -
genau wie der des Gewinnens - ein eminent »fruchtbarer Moment«, das
Können der Persönlichkeit, das der Besitz darstellt, erscheint in
dieser äussersten Verfügung über ihn am fühlbarsten
aufgegipfelt - wie es mit einer gewissen Modifikation auch in der Wollust des
Zerstörens geschieht.
Wenn deshalb von den
arabischen Beduinen berichtet wird, dass bei ihnen Betteln, Schenken und
Plündern Wechselbegriffe und notwendig zusammenhängende Handlungen
sind, so beweist dies, insbesondere in Anbetracht des stark individualistischen
Charakters jener Stämme, wie alle diese verschiedenen Aktionen mit dem
Besitz doch nur, mit verschiedenen Vorzeichen und nach verschiedenen Richtungen
hin, einen und denselben Sinn und Grundwert aller Besitzobjekte aussprechen:
dass die Persönlichkeit sich in ihnen auslebt, ausprägt, ausbreitet.
So ist das Entscheidende für
das Verständnis des Besitzes, dass die scharfe Grenzsetzung zwischen ihm
und dem Ich, zwischen dem Inneren und dem Äusseren als eine ganz
oberflächliche erkannt und für eine tiefere Betrachtung
verflüssigt werde. Einerseits liegt die ganze Bedeutung des Besitzes
darin, gewisse Gefühle und Impulse in der Seele auszulösen,
andrerseits erstreckt sich die Sphäre des Ich über diese
»äusseren« Objekte und in sie hinein, wie sich in der Bewegung
des Violinbogens oder des Pinsels doch der Vorgang in der Seele des Geigers
oder des Malers kontinuierlich fortsetzt.
Wie jedes äussere
Objekt als Besitz sinnlos wäre, wenn es nicht zu einem psychischen Wert
würde, so würde das Ich gleichsam ausdehnungslos in einen Punkt
zusammenfallen, wenn es nicht äussere Objekte um sich herum hätte, die seine Tendenzen, Kraft und individuelle Art an sich
ausprägen lassen, weil sie ihm gehorchen, d. h. gehören.
Es ist mir auch deshalb
wahrscheinlich, dass die Entwicklung des Privateigentums nicht gerade die
Arbeitsprodukte als solche am ehesten und intensivsten ergriffen habe, sondern
die Arbeitswerkzeuge, einschliesslich der Waffen.
Denn gerade die Werkzeuge
funktionieren am unmittelbarsten als Verlängerungen der
Körperglieder, erst an ihrem Endpunkt pflegt der Widerstand der Dinge
gegen unsere Impulse empfunden zu werden; so ist das Aktivitätsmoment an
ihrem Besitze grösser als an anderweitigem und sie werden deshalb
nächst dem Körper am gründlichsten in das Ich einbezogen.
Diese Deutung des Besitzes
erst zeigt auf den Weg, auf dem die Weltanschauung des Idealismus und der
Freiheit ihre Ergänzung durch ihr Gegenbild findet: die Dinge müssen
in das Ich, aber auch das Ich in die Dinge eingehen.
Man könnte sagen, das
Erwerben von Besitz sei gleichsam ein Wachstum der Persönlichkeit
über das Mass des Individuums hinaus - wie man die Zeugung als ein solches
Wachstum bezeichnet hat.
In diesem wie in jenem
Falle dehnt sich die individuelle Sphäre über die Grenze hinaus, die
sie ursprünglich bezeichnete, das Ich setzt sich jenseits seines
unmittelbaren Umfanges fort und erstreckt sich in ein Ausser-Sich, das dennoch
im weiteren Sinne »sein« ist.
Bei einigen malaiischen
Stämmen gehören dem Vater nur diejenigen Kinder, welche nach
Bezahlung des Brautpreises geboren werden, während die vorher - aber
zweifellos in derselben Ehe - geborenen der Familie der Mutter gehören.
Der Grund dieser Bestimmung
ist natürlich der rein äusserliche: dass die Kinder
Wertgegenstände darstellen, die man durch die Verheiratung der Tochter an
den Mann fortgibt, an die man sich aber hält, bis der Preis für die
Mutter selbst bezahlt ist.
Dennoch offenbart sie jene
tief gelegene Beziehung zwischen dem Besitz und der Proliferation.
Der Mann hat gleichsam die
Wahl, ob er seine Machtsphäre durch den Besitz seiner Kinder oder durch
Einbehalten der schuldigen Vermögensstücke er-weitern will.
In den Veden heisst es
über die frühesten brahmanischen Mönche: »Sie lassen davon
ab, nach Söhnen zu trachten und nach Habe zu trachten.
Denn was das Trachten nach
Söhnen ist, das ist auch das Trachten nach Habe.
Trachten ist das eine wie
das andere.« Dies will freilich an sich noch nicht die Identität
beider Bestrebungen ihrem Inhalte nach aussagen: aber das Be-zeichnende ist
doch, dass gerade sie als Beispiele gewählt sind, um die Identität
alles Strebens zu beweisen.
In der Erzeugung von
Seinesgleichen setzt sich das Ich ebenso über seine ursprüngliche
Beschränkung auf sich selbst fort, wie wenn es, in der
Verfügung über Besitz, diesem -die Form seines Willens einprägt.
Dieser Begriff des Besitzes
als einer blossen Erweiterung der Persönlichkeit erfährt keine
Widerlegung, sondern gerade eine tiefere Bestätigung durch die Fälle,
in denen das Persönlichkeitsgefühl gleichsam den Zentralpunkt des Ich
verlassen und sich auf jene umgebenden Schichten, den Besitz, übertragen
hat - gerade wie die Deutung der Proliferation und Familienbildung als
Expansion des Ich dadurch nicht gestört wird, dass die direkten
Ichinteressen schliesslich hinter die Interessen der Kinder zurücktreten
können.
Im mittelalterlichen
England galt es als das Zeichen unfreier Stellung, wenn man nicht ohne die
Einwilligung des Lords eine Tochter verheiraten und einen Ochsen verkaufen
durfte.
Ja, wer dazu ohne weiteres
berechtigt war, wurde sogar oft als frei angesehen, auch wenn er
persönliche Frohndienste zu leisten hatte.
Dass das Ichgefühl so
seine unmittelbaren Grenzen überschritten und sich in Objekten, die es
doch nur mittelbar berühren, angesiedelt hat, beweist gerade, wie sehr der
Besitz als solcher nichts anderes bedeutet ' als dass die Persönlichkeit
sich in jene hinein erstreckt und in der Herrschaft über sie ihre
Ausdehnungssphäre gewinnt.
Daher die
eigentümliche Erscheinung, dass gelegentlich gerade die Totalität des
Habens als Äquivalent der Totalität des Seins erscheint.
Im mittelalterlichen
Frankreich gab es eine bestimmte Klasse von Leibeigenen, für die die
Rechtsbestimmung galt: sie durften in den Stand der Freiheit treten, wenn sie
ihre gesamte Habe dem Herrn überliessen.
Dies hat nun mannigfache
Folgen für das Verständnis der Besitzarten.
Wenn Freiheit bedeutet,
dass der Wille sich ungehindert verwirklichen kann, so scheinen wir also um so
freier zu sein, je mehr wir besitzen; denn das hatten wir als den Sinn des
Besitzens erkannt, dass wir mit seinem Inhalt »machen können, was
wir wollen«; mit dem Besitz eines Anderen oder demjenigen, was sich
überhaupt dem Besessenwerden entzieht, haben wir keine
»Freiheit« mehr, zu schalten, wie wir wollen: darum hat, genau im
Sinn unserer Auffassung der Freiheit, die lateinische und lange Zeit auch die
deutsche Sprache mit dem Wort Freiheit die Bedeutung des Vorrechts, der
besonderen Begünstigung, verbunden.
Die Freiheit findet nun
ihre Grenze an der Beschaffenheit des besessenen Objektes selbst.
Das wird schon demjenigen
Objekt gegenüber sehr fühlbar, das wir doch am unbeschränktesten
zu besitzen glauben, unserem Körper.
Auch er gibt den
psychischen Impulsen nur innerhalb der eigenen Gesetze seiner Konstitution
nach, und gewisse Bewegungen und Leistungen kann unser Wille nicht mit irgend
welchem Erfolge von ihm ver- langen.
Und so mit allen anderen
Objekten.
Die Freiheit meines Willens
gegenüber einem Stück Holz, das ich besitze, geht freilich so weit,
dass ich allerlei Geräte daraus schnitzen kann; aber sie erlahmt, sobald
ich solche davon herstellen will, die die Biegsamkeit des Gummis oder die
Härte des Steins verlangen.
Was unser Wie mit dem Dinge
machen kann, gleicht doch schliesslich nur dem, was der Künstler seinem
Instrumente entlocken kann.
So tief sein Fühlen
und Können sich auch in das Instrument einbohren mögen und sowenig
die Grenze, bis zu der er es sich unterwerfen kann, auch vorherzubestimmen sei:
irgendwo muss sie liegen; von irgendeinem Punkt an gestattet seine Struktur
keine weitere Nachgiebigkeit gegen die Seele; das ist der Punkt, von dem an die
Dinge uns nicht mehr »gehören«.
Diese prinzipielle Schranke
des Besitzens zu übersehen, liegt freilich der jetzigen Epoche nahe, in
der unterbrochene Anpassungen und gleichzeitiger ungezügelter Freiheits-
und Besitzdrang unzähliges von den Dingen verlangen lassen, was sie uns
ihrer und unserer Natur nach nicht geben können.
Ich erinnere an die - erst
ganz neuerdings einigermassen sich korrigierende - Verständnislosigkeit
für das Material in der Kunst; und daran, dass man Glück und Frieden
der Seele immer mehr von den äusseren Lebensbedingungen erwartet, von den
Fortschritten der Technik wirkliche Kultur, von der objektiven Struktur der
Gesellschaft Zufriedenheit und Vollkommenheit des Individuums.
Im Grossen und Ganzen ist
der Wille unseren Lebensbedingungen so angepasst, dass er von den Dingen nicht
verlangt, was sie nicht leisten können, dass die Beschränkung unserer
Freiheit durch die eigenen Gesetze des Besitzes ihnen gegenüber nicht zu
positiver Empfindung gelangt; dennoch liesse sich eine Skala der Objekte
aufstellen, von der Frage aus, wie weit das Wollen sich im allgemeinen ihrer
bemächtigen kann und von wo an sie diesem nicht mehr durchdringbar sind,
wie weit sie also wirklich »besessen« werden können.
Die äusserste Stufe
einer solchen Skala würde das Geld darstellen.
Hier ist jenes
Ungewinnbare, das die Objekte gleichsam für sich reservieren und das sich
auch einem noch so unumschränkten Besitz ihrer versagt, völlig verschwunden.
Es fehlt ihm ganz jene
eigene Struktur, durch die die anderen, bestimmt qualifizierten Dinge, so sehr
wir sie auch im juristischen Sinne besitzen mögen, sich unserem Willen
verweigern, es fügt sich mit unterschiedsloser Leichtigkeit jeder Form und
jedem Zweck, den dieser in ihm ausprägen will; nur aus den Dingen, die
hinter ihm stehen, mögen uns Hemmnisse quellen; es selbst gibt jeder
Direktive, auf welches Objekt, auf welches Mass der Verteilung, auf welches
Tempo des Hingebens oder Reservierens immer,
gleichmässig nach.
So gewährt es denn dem
Ich die entschiedenste und restloseste Art, sich in ein Objekt hinein
auszuleben - freilich innerhalb der Grenzen, die es dem durch seine
Qualitätslosigkeit steckt, die so aber eben bloss negative sind und nicht
wie bei allen anderen Objekten aus seiner positiven Natur hervorgehen. Alles,
was es ist und hat, gibt es vorbehaltlos dem menschlichen Willen hin, es wird
völlig von diesem aufgesogen, und wenn es ihm nicht mehr leistet, als der
Fall ist, so liegt jenseits dieser Grenze nicht wie bei allen anderen Objekten
ein vorbehaltener und unnachgiebiger Teil seiner Existenz, sondern schlechthin
nichts.
Wir haben am Geld das
formal nachgiebigste, aber, aus eben dem Grunde, der es dazu macht, nämlich
durch seine völlige Leerheit, zugleich unnachgiebigste Objekt: indem das
Geld, das wir besitzen, uns von vornherein und wie mit einem Schlage auch
wirklich absolut und vorbehaltlos gehört, können wir ihm nun auch
sozusagen nichts weiter entlocken.
Im allgemeinen muss man
sagen: nur indem ein Objekt etwas für sich ist, kann es etwas für uns
sein; nur also, indem es unserer Freiheit eine Grenze setzt, gibt es ihr Raum.
Diese logische
Entgegengesetztheit, in deren Spannung sich dennoch die Einheit unseres
Verhaltens zu den Dingen realisiert, erreicht am Gelde ihr Maximum: es ist mehr
für uns, als irgendein Besitzstück, weil es uns ohne Reserve gehorcht
- und es ist weniger für uns, als irgendeines, weil ihm jeglicher Inhalt
fehlt, der über die blosse Form des Besitzes hinaus aneigenbar wäre.
Wir haben es mehr als alles andere, aber wir haben weniger an ihm, als an allem
andern.
Jene Nachgiebigkeit des
Geldes findet, wie so viele seiner Wesensfolgen überhaupt, ihren reinsten
und gesteigertsten Ausdruck an der Börse, in der die Geldwirtschaft ebenso
zu einem selbständigen Gebilde kristallisiert ist, wie die politische
Organisation im Staate.
Die Kursschwankungen
nämlich zeigen vielfach subjektiv-psychologische Motivierungen, wie sie in
dieser Krassheit und dieser Unabhängigkeit von aller Objektiven
Begründung ganz unvergleichlich sind.
Zwar wäre es
oberflächlich, dafür anzuführen, dass den Kursbewegungen nur
selten reale Veränderungen in der Güte des einzelnen, das Papier
fundierenden Objektes genau entsprechen.
Denn diese Güte, in
ihrer Bedeutung für den Markt, besteht doch nicht bloss in den inneren
Qualitäten des Staates oder der Brauerei, des Bergwerkes oder der Bank,
sondern in dem Verhältnis derselben zu den gesamten sonstigen Inhalten des
Marktes und ihrer Lage.
Es entbehrt deshalb nicht
der sachlichen Begründung, wenn z. B. grosse Insolvenzen in Argentinien
den Kurs der chinesischen Rente drücken, obgleich die
Sicherheit derselben sowenig durch jenes Ereignis, wie durch eines auf dem Monde
alteriert wird.
Denn die Wertbedeutung
jener hängt, bei aller äusseren Ungeändertheit, doch von der
Gesamtlage des Marktes ab, deren Erschütterung von irgendeinem Punkte her
z. B. die Weiterverwertung jener Erträgnisse ungünstiger ge-stalten
kann.
Jenseits dieser, wenn auch
die Synthese des Einzelobjekts mit anderen voraussetzenden, so doch objektiven
Verursachung der Kursänderungen steht aber diejenige, die von der
Spekulation selbst ausgeht: denn diese Wetten über den künftigen
Kursstand eines Papiers haben auf diesen Kursstand selbst den er-heblichsten
Einfluss.
Sobald z. B. eine
mächtige Finanzgruppe aus Gründen, die mit der Qualität des
Papiers gar nichts zu tun haben, sich in ihm engagiert, so treibt dies den Kurs
desselben in die Höhe., umgekehrt ist auch die Baissepartei imstande,
durch blosse Börsenmanöver den Kurs eines Papiers fast beliebig zu
senken.
Hier erscheint also der
reale Wert des Objekts als der blosse, an sich irrelevante Untergrund,
über dem sich die Bewegung des Marktwertes erhebt, weil sie sich doch an
irgendeine Substanz, richtiger: an irgendeinen Namen knüpfen muss; die
Proportion zwischen dem sachlichen und schliesslichen Wert des Objekts und
seiner Vertretung durch das Börsenpapier hat jede Stetigkeit verloren.
Damit also zeigt sich die
unbedingte Nachgiebigkeit der Wertform, die die Dinge mit dem Geld gewonnen
haben und die sie von ihrer sachlichen Grundlage ganz gelöst hat; jetzt
folgt der Wert relativ widerstandslos den psychologischen Impulsen der Laune,
der Habsucht, der un-begründeten Meinungen, und zwar in um so
auffälligerer Weise, als doch reale Verhältnisse da sind, welche
durchaus treffende Massstäbe der Bewertung bilden könnten.
Aber seiner eigenen Wurzel
und Substanz gegenüber hat der zu einem Geldgebilde gewordene Wert sich
verselbständigt, um sich nun subjektiven Energien vorbehaltlos
auszuliefern.
Hier, wo die Wette selbst
den Gegenstand der Wette in seinem Schicksal zu bestimmen vermag, und zwar in
Unabhängigkeit von vorhandenen sachlichen Gründen, hat die Durchdringbarkeit
und Bildsamkeit der Geldform der Werte durch die Subjektivität in ihrem
engsten Sinne den triumphierendsten Ausdruck gefunden.
Nach alledem ist die
Ausdehnung des Ich, die der Geldbesitz bedeutet, eine sehr eigenartige - in
gewissem Sinne die vollständigste, die uns von einem Objekt überhaupt
kommen kann, in anderem gerade die beschränkteste, weil seine
Nachgiebigkeit doch schliesslich nur die eines absolut flüssigen
Körpers ist, der freilich jegliche Form annimmt, keine aber sozusagen in
sich selbst ausprägt, sondern jede Bestimmtheit derselben erst von dem
umschliessenden Körper erhält. Aus dieser
Konstellation erklären sich psychologische Tatsachen des folgenden Typus.
Jemand sagte mir, er
hätte das Bedürfnis, alle Dinge, die ihm sehr gefallen, zu kaufen,
wenn auch nicht für sich und um sie zu besitzen; es käme ihm nur
darauf an, seinem Gefallen an den Dingen damit einen aktiven Ausdruck zu geben,
sie durch sich durchgehen zu lassen und ihnen so irgendwie den Stempel seiner
Persönlichkeit aufzudrücken.
Hier ermöglicht also
das Geld eine ganz eigenartige Expansion der Persönlichkeit, sie sucht
sich nicht mit dem Besitz der Dinge selbst zu schmücken, die Herrschaft
über diese ist ihr gleichgültig; es genügt ihr vielmehr jene
momentane Macht über sie, und während es scheint, als ob dieses
SichFernhalten von jeder qualitativen Beziehung zu ihnen der
Persönlichkeit gar keine Erweiterung und Befriedigung gewähren
könne, wird doch gerade der Aktus des Kaufens als eine solche empfunden, weil
die Dinge ihrer Geldseite nach sozusagen absolut gehorsam sind; wegen der
Vollständigkeit, mit der das Geld und die Dinge als Geldwerte dem Impulse
der Persönlichkeit gehorchen, wird diese schon durch ein Symbol derjenigen
Herrschaft über sie befriedigt, die sonst nur in dem wirklichen Besitze
liegt.
Der Genuss dieser blossen
Symbolik des Genusses kann sich nahe an das Pathologische hin verirren, wie in
dem folgenden Falle, den ein französischer Romancier offenbar der
Wirklichkeit nacherzählt.
Gewissen Pariser
Bohème-Kreisen habe ein Engländer angehört, dessen
Lebensgenuss darin bestand, dass er die tollsten Orgien mitmachte, nie aber
selbst etwas genoss, sondern immer nur für alle bezahlte; er tauchte auf,
sprach nichts, tat nichts, bezahlte alles und verschwand.
Die eine Seite der
fraglichen Vorgänge, das Bezahlen, muss für das Gefühl dieses
Mannes zu ihrem Ganzen geworden sein.
Es ist wohl anzunehmen,
dass hier eine jener perversen Befriedigungen vorliegt, von denen neuerdings in
der Sexual-Pathologie häufig die Rede ist; der gewöhnlichen
Verschwendungssucht gegenüber, die auch an der Vorstufe des Besitzens und
Geniessens, dem blossen Geldausgeben, haltmacht, ist das Verfahren jenes Mannes
deshalb so besonders auffällig, weil die Genüsse die hier durch ihr
Äquivalent vertreten werden, ihm so sehr nahekommende und unmittelbar
verführerische sind.
Das Fernbleiben von dem
positiven Haben und Ausschöpfen der Dinge einerseits, die Tatsache
andrerseits, dass schon ihr blosser Kauf als ein Verhältnis zwischen der
Persönlichkeit und ihnen und als eine persönliche Befriedigung
empfunden wird, erklärt sich aus der Expansion, die die blosse Funktion
des Geldaufwandes der Persönlichkeit gewährt.
Das Geld baut eine
Brücke zwischen dem so empfindenden Menschen und den Dingen, über die
hinschreitend die Seele den Reiz ihres Besitzes auch dann
empfindet, wenn sie zu diesem selbst gar nicht gelangt.
Dieses Verhältnis
bildet ferner eine Seite der sehr komplexen und oben schon wichtig gewordenen
Erscheinung des Geizes.
Indem der Geizige in dem
Besitz des Geldes seine Seligkeit findet, ohne zum Erwerb und Genuss einzelner
Gegenstände vorzuschreiten, muss sein Machtgefühl tiefer und
wertvoller sein, als alle Herrschaft über bestimmt qualifizierte Dinge ihm
sein könnte.
Denn jeder Besitz eines
solchen, so sahen wir, hat seine Schranke in sich.
Die begierige Seele die
restlose Befriedigung trinken und das Letzte, Innerste, Absolute der Dinge mit
sich durchdringen will, erfährt von ihnen schmerzlichste Zurückweisungen,
sie sind und bleiben etwas für sich, was ihrer völligen Einschmelzung
in die Sphäre des Ich Widerstand leistet und so gerade den
leidenschaftlichsten Besitz in Unbefriedigung ausklingen lässt.
Der Besitz des Geldes ist
von diesem geheimen Widerspruch alles sonstigen Habens frei.
Um den Preis, an die Dinge
selbst nicht heranzukommen und auf alle spezifischen, an Einzelnes
geknüpften Freuden zu verzichten, kann das Geld ein Herrschaftsgefühl
gewähren, das aber weit genug von den eigentlich empfindbaren Objekten
absteht, um sich an den Schranken des Besitzens ihrer nicht zu stossen.
Das Geld allein besitzen
wir ganz und ohne Reserve, es allein geht völlig in der Funktion auf, die
wir mit ihm vornehmen.
So müssen die Freuden
des Geizigen den ästhetischen ähnlich sein.
Denn auch diese stellen
sich jenseits der undurchdringlichen Realität der Welt und halten sich an
ihren Schein und Schimmer, der dem Geiste völlig durchdringlich ist, wie
er ohne Rückstand in ihn eingeht.
Indes sind auch hier die an
das Geld geknüpften Erscheinungen nur die reinsten und durchsichtigsten
Stufen einer Reihe, die das gleiche Prinzip auch an anderen Inhalten
verwirklicht.
Ich lernte einen Mann
kennen, der, nicht mehr ganz jung, Familienvater, in guten Verhältnissen,
seine gesamte Zeit damit ausfüllte, alle möglichen Dinge zu lernen,
Sprachen, ohne sie je praktisch anzuwenden, vollendet tanzen, ohne es
auszuüben, Fertigkeiten jeder Art, ohne einen Gebrauch von ihnen zu machen
oder auch nur machen zu wollen.
Dies ist vollkommen der Typus
des Geizhalses: die Befriedigung an der voll besessenen Potenzialität, die
niemals an ihre Aktualisierung denkt.
Aber auch hier muss deshalb
der dem Ästhetischen verwandte Reiz vorhanden sein: die Beherrschung
gleichsam der reinen Form und Idee der Dinge oder des Handelns, der
gegenüber jedes Vorschreiten zur Wirklichkeit durch deren unvermeidliche
Hindernisse, Rückstösse, Unzulänglichkeiten nur ein Herabsteigen
sein könnte, und das Gefühl, die Objekte durch das Können absolut zu beherrschen, einschränken müsste.
Die ästhetische
Betrachtung - die als blosse Funktion jeglichem Gegenstande gegenüber
möglich und dem »Schönen« gegenüber nur besonders
leicht ist - beseitigt am gründlichsten die Schranke zwischen dem Ich und
den Objekten; sie lässt die Vorstellung der letzteren so leicht,
mühelos, harmonisch abrollen, als ob sie von den Wesensgesetzen des
ersteren allein bestimmt wären.
Daher das Gefühl der
Befreiung, das die ästhetische Stimmung mit sich führt, die
Erlösung von dem dumpfen Druck der Dinge, die Expansion des Ich mit all
seiner Freude und Freiheit in die Dinge hinein, von deren Realität es
sonst vergewaltigt wurde.
Das muss die Psychologische
Färbung der Freude am blossen Geldbesitz sein.
Die eigentümliche
Verdichtung, Abstraktion, Antizipation des Sachbesitzes, die er bedeutet,
lässt dem Bewusstsein eben jenen freien Spielraum, jenes ahnungsvolle
Sich-erstrecken durch ein widerstandsloses Medium hindurch, jenes
In-Sich-Einziehen aller Möglichkeiten, ohne Vergewaltigungen und Dementierungen
durch die Wirklichkeit - wie es alles dem ästhe-tischen Geniessen eigen
ist.
Und wenn man die
Schönheit als une promesse de bonheur definiert hat, so weist auch dies
auf die psycho-logische Formgleichheit zwischen dem ästhetischen Reiz und
dem des Geldes hin; denn worin anders kann dieser letztere bestehen als in dem
Versprechen der Freuden, die uns das Geld vermitteln soll?
- Es gibt übrigens
Versuche, jenen Reiz des noch ungeformten Wertes mit dem Reiz der Formung zu
vereinigen: das ist eine der Bedeutungen des Schmuckes und der Pretiosen.
Der Besitzer davon
erscheint als Repräsentant und Herr einer, unter Umständen sehr
hohen, Wertsumme, die gleichsam eine verdichtete Macht in seiner Hand
darstellt, während andrerseits die absolute Flüssigkeit und blosse
Potenzialität, die diese Bedeutung sonst bedingt, doch zu einer gewissen
Formbestimmtheit und spezifischen Qualität geronnen ist.
Besonders schlagend tritt
dieser Vereinigungsversuch im folgenden hervor: in Indien war es lange
üblich, Geld in Form von Schmucksachen aufzubewahren, bzw. zu sparen: d.
h., man liess die Rupien einschmelzen, zu Schmuck verarbeiten (was nur einen
sehr geringen Wertverlust erzeugte) und thesaurierte diesen, um ihn im Notfall
wieder als Silber auszugeben.
Offenbar wirkt der Wert so
zugleich kondensierter und qualitätenreicher.
Diese Vereinigung
lässt ihn, indem er so selbst eigenartiger und seine atomistische Struktur
aufgehoben ist, gewissermassen der Persönlichkeit enger zugehörig
erscheinen; so sehr ist dies der Fall, dass die fürstlichen
Thesaurierungen von Edelmetallen in Gerätform seit Salomons Zeiten von dem
trügerischen Glauben getragen wurden, in dieser Form sei der Schatz
am engsten der Familie verbunden und vor den Griffen der
Feinde am gesichertsten.
Die unmittelbare Verwendung
der Münzen als Schmuck hat vielfach den Sinn, dass man das Vermögen
fortwährend an sich, also unter Aufsicht, haben will.
Der Schmuck, der eine
Bestrahlung der Persönlichkeit ist, wirkt als eine Ausstrahlung derselben,
und darum ist es wesentlich, dass er etwas Wertvolles ist: der ideale wie jener
praktische Sinn seiner erheben sich auf seiner engen Zugehörigkeit zum
Ich.
Für den Orient ist
hervorgehoben, die Bedingung alles Reichtums sei, dass man ihn flüchten
könne, sozusagen also ihn dem Besitzer und seinen Schicksalen absolut
folgsam mache.
Andrerseits aber
enthält auch schon die Freude am Geldbesitz zweifellos ein idealistisches
Moment, dessen Hervorhebung nur deshalb paradox erscheint, weil einerseits die
Mittel, zu ihm zu gelangen, an solchen Momenten meistens Mangel leiden, und
weil andrerseits diese Freude in dem Augenblick, wo sie als Äusserung aus
dem Subjekt heraustritt, dies gleichfalls in ganz anderer als idealistischer
Form zu tun pflegt; das darf aber nicht die Tatsache verdecken, dass die Freude
am Geldbesitz bloss als solchem eine der abstraktesten, von aller sinnlichen
Unmittelbarkeit entferntesten, am ausschliesslichsten durch einen Prozess des
Denkens und der Phantasie vermittelten ist.
So gleicht sie der Freude
am Siege, die bei manchen Naturen so stark ist, dass sie gar nicht danach
fragen, was sie denn eigentlich durch den Sieg gewinnen.
Diese eigentümliche
Art, in der der Geldbesitz die Erweiterung der Persönlichkeit, wie sie in
jedem Besitz liegt, darstellt, findet eine Bestätigung oder Ergänzung
in der folgenden Überlegung. Jede Sphäre von Objekten, die ich mit
meiner Persönlichkeit erfülle, in-dem sie meinen Willen sich in ihr
ausprägen lässt, fand ihre Grenze an den eigenen Gesetzen der Dinge,
die mein Wille nicht brechen kann.
Allein diese Grenze setzt
nicht nur der passive Widerstand der Objekte, sondern, von der anderen Seite
her, die Beschränktheit in der Expansionsfähigkeit des Subjekts.
Der Kreis der Objekte, die
dem Willen gehorchen, kann so gross sein, dass das Ich seinerseits nicht mehr
imstande ist, ihn zu erfüllen.
Wenn wir sagen, dass Besitz
so viel ist als Freiheit, wenn meine Freiheit, das Sich-Durchsetzen meines
Willens, sich nach dem Quantum des mir Gehörenden steigert, so geschieht
dies tatsächlich nur bis zu einer gewissen Grenze, von der an das Ich
seine potenzielle Herrschaft über die Dinge nicht mehr verwirklichen und
geniessen kann.
Die Habgier kann
natürlich über diesen Punkt hinausführen, aber sie offenbart
ihre Sinnlosigkeit in der Unbefriedigung, die selbst ihrer Erfüllung eigen
ist, ja in der gelegentlichen Bindung und Beengung, mit der das Übermass des Besitzes in das Gegenteil seines eigentlichen
Charakters und Zweckes umschlägt.
Das ergibt Erscheinungen,
wie die des unfruchtbaren Besitzes, weil die Tätigkeit des Besitzers nicht
ausreicht, ihn zu befruchten; des Despoten, der es müde wird, über
Sklaven zu herrschen, weil an der unbedingten Unterwerfung unter seinen Willen
auch der Wille zur Macht endet und ihm der Reibungswiderstand fehlt, an dem er
sich seiner erst eigentlich bewusst wird; des Eigentümers, der weder Zeit
noch Kraft für den Genuss seines Eigentums übrig hat, weil dessen
Verwaltung und Fruktifizierung beide bis zu ihrer äussersten Grenze
verbraucht.
Die Objekte unterscheiden
sich nun an der Frage, welches Quantum von Persönlichkeit sie gleichsam
absorbieren, d. h., von welchem Masse an ihr Besitz sinn-los wird, weil nur bis
zu diesem noch das Ich imstande ist, ihn mit sich zu erfüllen.
Auch hier nimmt das Geld
eine besondere Stellung ein.
Man kann sagen, dass zu
seiner Verwaltung, Beherrschung, Ge-nuss weniger Persönlichkeit eingesetzt
zu werden braucht, als anderen Besitzobjekten gegenüber, und dass deshalb
das Mass des Besitzes, das man wirklich erfüllen und zur wirtschaftlichen
Persönlichkeitssphäre machen kann, ein grösseres ist, als bei
anderen Besitzformen.
Abgesehen sogar von dem
wirklichen Geniessen ist in der Regel schon die Begierde nach allen anderen
Dingen durch die Aufnahme-fähigkeit des Subjektes begrenzt, sowenig die
Grenzen beider auch zusammenfallen und in so weitem Kreise die erstere auch die
letztere umgeben mag.
Das Geld allein
enthält - wie früher schon ein anderer Zusammenhang ergab - jenes
innere Mass nicht, das sich schliesslich auch als Begrenzung der Begierde nach
dem Objekt geltend macht.
Alles dies ist
natürlich um so mehr der Fall, je mehr das Geld wirklich blosses
»Geld« ist, d. h. reines Tauschmittel ohne unmittelbar zu
geniessenden Eigenwert.
Solange als Geld noch Vieh,
Esswaren, Sklaven usw., also eigentlich Konsumwaren, fungieren, bedeutet sein
Besitz weniger, dass er ausgedehnte Kaufkraft, als reiche Fülle des
eigenen Konsumierens verleiht.
Hier sind sozusagen zwei
verschiedene Formeln für die Ausdehnung der Persönlichkeit
nahegelegt.
In dem primitiveren,
naturalwirtschaftlichen Fall besteht sie in dem Sich-Aneignen der Objekte durch
unmittelbaren Genuss, man könnte sagen: das Ich dehnt sich von seinem
Zentrum her kontinuierlich aus - während mittels des abstrakten Metallgeldes
oder gar des Kredites diese näheren Stufen gleichgültig und
übersprungen werden.
Im Gegensatz zu dem
»reichen« Manne der Naturalwirtschaft kann der moderne Reiche das
bescheidenste, eingeschränkteste, im unmittelbaren Sinne genussloseste
Leben führen; man kann z. B. auf kulinarischem Gebiet, wie ich glaube, als
Folge der vorschreitenden Geldwirtschaft die zweiseitige
Entwicklungstendenz feststellen, dass die Reichen immer einfacher essen - von
Festlichkeiten abgesehen - und der Mittelstand immer besser - wenigstens in den
Städten.
Durch die Fernwirkungen des
Geldes kann das Ich seine Macht, seinen Genuss, seinen Willen an entferntesten
Objekten ausleben, indem es die nächstgelegenen Schichten
vernachlässigt und übergeht, die jener primitivere Reichtum ihm
allein zur Verfügung stellt.
Die
Expansionsfähigkeit des Subjekts, die durch seine Natur selbst
beschränkt ist, zeigt dem blossen Gelde gegenüber eine grössere
Weite und Freiheit als an jedem anderen Besitz.
So ist der Unterschied
gegen die vorige Überlegung der: dort war es der eigene Charakter der
Dinge selbst, an dem sich die Expansion des Ich brach; hier ist es die eigene
Beschränkung der Persönlichkeitskräfte, die selbst bei
völliger Nachgiebigkeit der Dinge von einem gewissen Besitzquantum dieser
an erlahmen muss, eine Erscheinung, die, wie sich zeigte, am spätesten
eintritt, wenn der Besitz nicht die Form spezifischer Objekte, sondern die des
Geldes aufweist. (357)
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