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Differenzierung von Person und
Besitz: räumliche Distanzierung und technische Objektivierung durch das
Geld.
Die Trennung der
Gesamtpersönlichkeit von ihren einzelnen Leistungen und deren Folgen
für die Leistungsäquivalente.
Verselbständigung des
Individuums der Gruppe gegenüber und neue Assoziationsformen vermöge
des Geldes; der Zweckverband.
Allgemeine Beziehungen
zwischen der Geldwirtschaft und dem Prinzip des Individualismus.
Innerhalb der
Geistesgeschichte begegnet uns eine Entwicklung, die, so einfach ihr Schema
ist, durch ihre umfassende und tiefgreifende Verwirklichung zu den
bedeutsamsten Formen der geistigen Realität gehört.
Wir finden nämlich
gewisse Gebiete zuerst von je einem Charakterzuge uneingeschränkt
beherrscht; die Entwicklung zerspaltet die Einheitlichkeit des einzelnen in
mehrere Teilgebiete, von welchen nun eines den Charakter des Ganzen im engeren
Sinne und im Gegensatz gegen die anderen Teile repräsentiert.
Oder, anders
ausgedrückt: bei allem relativen Gegensatz zweier Elemente eines Ganzen
können doch beide den Charakter des einen von ihnen, aber in absoluter
Form, gemeinsam tragen.
So könnte z. B. der
moral-philosophische Egoismus recht haben, dass wir überhaupt nicht anders
als im eigenen Interesse und um persönlicher Lust willen handeln
können.
Dann aber müsste
weiterhin zwischen einem Egoismus im engeren und einem im weiteren Sinne
unterschieden werden; wer seinen Egoismus an dem Wohlergehen anderer, etwa
unter Aufopferung des eignen Lebens, befriedigt, den würden wir zweifellos
weiter einen Altruisten nennen und ihn von demjenigen unterscheiden, dessen
Handeln nur auf Schädigung und Unterdrückung anderer geht; diesen
müssen wir als den Egoisten schlechthin bezeichnen, so sehr der Egoismus,
in seiner absoluten und weitesten Bedeutung sich mit jedem Handeln als solchem
deckend, auch jenen ersteren einschließen mag.
- Ferner: die
erkenntnistheoretische Lehre, dass alles Erkennen ein rein subjektiver,
ausschließlich im Ich verlaufender und vom Ich bestimmter Prozess ist,
mag ihre Richtigkeit haben; dennoch unterscheiden wir nun solche Vorstellungen,
die objektiv wahr sind, von den nur subjektiv, durch Phantasie, Willkür,
Sinnestäuschung erzeugten - wenngleich, absolut genommen, auch jene
objektiveren Erkenntnisse bloß subjektiver Provenienz sein mögen.
Die Entwicklung geht auf
immer gründlichere, bewusstere Scheidung zwischen den objektiven und den
subjektiven Vorstellungen, die sich ursprünglich in einem unklaren
psychologischen Indifferenzzustand bewegten.
An dem Verhältnis des
Menschen zu seinem Besitz scheint sich diese Fortschrittsform zu wiederholen.
Prinzipiell angesehen ist
jeder Besitz eine Erweiterung des Ich, eine Erscheinung innerhalb des
subjektiven Lebens, und sein ganzer Sinn besteht in dem Bewußtseins-
bzw. Gefühlsreflex, den die durch ihn bezeichnete
Beziehung zu den Dingen in der Seele auslöst.
In dem gleichen Sinne ist
alles, was mit den Besitzgegenständen geschieht, eine Funktion des
Subjekts, das sich selbst, seinen Willen, sein Gefühl, seine Denkart in
sie ausströmt und an ihnen ausprägt.
Historisch indes stellt
sich, worauf ich schon früher hindeutete, diese absolute Bedeutung des
praktischen Besitzes, gerade wie die des intellektuellen Besitzes,
zunächst in einem Indifferenzzustand dar, der das Ich und die Dinge
verschmilzt und jenseits des Gegensatzes zwischen beiden steht.
Die altgermanische
Verfassung, die den Besitz unmittelbar an die Person knüpfte, der
spätere Feudalismus, der umgekehrt die Person an den Besitz band; die enge
Verbindung mit der Gruppe überhaupt, die jedes Mitglied a priori in seine
ökonomische Stellung hineinwachsen lässt; die Erblichkeit der Berufe,
durch welche Tätigkeit und Position einerseits, die familiäre
Persönlichkeit andrerseits, zu Wechselbegriffen werden; jede ständische
oder zunftartige Verfassung der Gesellschaft, die ein organisches Verweben der
Persönlichkeit mit ihrem ökonomischen Sein und Haben bedingt - dies
alles sind Zustände von Undifferenziertheit zwischen Besitz und Person;
ihre ökonomischen Inhalte oder Funktionen und diejenigen, welche das Ich
im engeren Sinne ausmachen, stehen in sehr unmittelbarer gegenseitiger
Bedingtheit.
Ersichtlich wirkt diese
Gefühlsweise, wenn in primitiven Zeiten dem Toten seine eigentlich
persönlichen Besitzstücke ins Grab mitgegeben werden - nicht weniger
aber, wenn der angelsächsische König, während dieser Usus
besteht, doch beim Tod des Dienstmannes das Anspruchsrecht auf dessen
Rüstung hat; denn diese bleibt dem König als Rudiment und Ersatz der
Persönlichkeit, die mit ihr verbunden war.
Ganz allgemein: wie das
Denken des primitiven Menschen keine gesonderten Kategorien für die
bloß subjektive Einbildung und die objektiv wahre Vorstellung besitzt, so
unterscheidet seine Praxis auch nicht klar zwischen der eigenen
Gesetzmäßigkeit der Dinge (wo er diese anerkennt, nimmt sie leicht
wieder die personifizierende Gestalt eines göttlichen Prinzips an) und der
nach innen konzentrierten, von dem Äußeren unabhängigen
Persönlichkeit.
Die Entwicklung über
dieses Stadium hinaus besteht nun in der Sonderung jener Elemente.
Alle höhere
wirtschaftliche Technik beruht auf einer Verselbständigung der
ökonomischen Prozesse: sie werden von der Unmittelbarkeit der personalen
Interessen gelöst, sie funktionieren, als ob sie Selbstzwecke wären,
ihr mechanischer Ablauf wird immer weniger von den
Unregelmäßigkeiten und Unberechenbarkeiten des personalen Elementes
gekreuzt.
Und auf der andern Seite
differenziert sich eben dieses zu wachsender Selbständigkeit, das Individuum erhält eine Ausbildungsfähigkeit, die zwar
nicht von seiner ökonomischen Lage überhaupt, wohl aber von den
apriorischen Bestimmtheiten derselben immer unabhängiger wird.
Bei dieser sondernden
Entwicklung der objektiven und der subjektiven Momente der Lebenspraxis bleibt
natürlich die oben bezeichnete Tatsache unbewusst, dass im letzten Grunde
und absolut genommen, die Gesamtheit dieser Praxis doch nur
menschlich-subjektiver Natur ist: die Einrichtung einer Maschine oder einer
Fabrik , so sehr sie den Gesetzen der Sache gemäß ist, wird doch
schließlich auch von den persönlichen Zwecken, von der subjektiven
Denkfähigkeit des Menschen umfasst.
Aber dieser allgemeine und
absolute Charakter hat sich im relativen Sinne auf eines der Elemente
konzentriert, in die das Ganze des Gebietes auseinandergegangen ist.
Wenn wir die Rolle des
Geldes in diesem Differenzierungsprozess untersuchen, so fällt
zunächst auf, dass derselbe sich an die räumliche Entfernung zwischen
dem Subjekt und seinem Besitz knüpft.
Der Aktieninhaber, der mit
der Geschäftsführung der Gesellschaft absolut nichts zu tun hat; der
Staatsgläubiger, der das ihm verschuldete Land nie betreten hat; der
Großgrundbesitzer, der seine Ländereien in Pacht ausgetan hat - sie
alle überlassen ihre Besitzquanten einem rein technischen Betriebe, dessen
Früchte sie allerdings ernten, mit dem an und für sich sie aber gar
nichts zu schaffen haben.
Und das eben ist
ausschließlich durch das Geld möglich.
Erst wenn der Ertrag des
Betriebes eine Form annimmt, in der er ohne weiteres an jeden Punkt
übertragbar ist, gewährt er, durch die Entfernung zwischen Besitz und
Besitzer, beiden jenes hohe Maß von Unabhängigkeit, sozusagen von
Eigenbewegung: dem einen die Möglichkeit, ausschließlich nach den
inneren Anforderungen der Sache betrieben zu werden, dem anderen die
Möglichkeit, sein Leben ohne Rücksicht auf die spezifischen
Anforderungen seines Besitzes einzurichten.
Die Fernwirkung des Geldes
gestattet dem Besitz und dem Besitzer so weit auseinander zutreten, dass jedes
seinen eigenen Gesetzen ganz anders folgen kann, als da der Besitz noch in
unmittelbarer Wechselwirkung mit der Person stand, jedes ökonomische
Engagement zugleich ein persönliches war, jede Wendung in der
persönlichen Direktive oder Stellung zugleich eine solche innerhalb der
ökonomischen Interessen bedeutete.
So äußert sich,
wie schon angeführt, die Solidarität zwischen Person und Besitz bei
sehr vielen Naturvölkern aller Erdteile darin, dass der letztere, soweit
er ganz individuell, erobert oder erarbeitet ist, mit dem Besitzenden ins Grab
geht.
Es liegt auf der Hand, wie
sehr hierdurch auch die objektive Kultur hintangehalten wird, deren Fortschritt
gerade auf dem Weiterbauen auf ererbten Produkten ruht.
Erst durch die Vererbung
erstreckt sich der Besitz über die Grenze des Individuums hinaus und
beginnt, eine sachliche und für sich entwickelbare Existenz zu
führen.
Für jenes personale,
dem Eigener gleichsam angewachsene Wesen des Besitzes ist es bezeichnend, dass
im frühgermanischen Recht jede Schenkung im Falle der Undankbarkeit des
Beschenkten und in einigen anderen Fällen widerrufbar war.
Weniges zeigt so scharf den
ganz personalen Charakter jener frühen Besitzformen: eine rein
individuell-ethische Beziehung zwischen Schenker und Beschenktem hat eine
unmittelbare rechtlich-ökonomische Folge.
Schon äußerlich
widerstrebt die Geldwirtschaft der hiermit ausgedrückten Empfindungsweise;
das naturale Geschenk kann wirklich in natura zurückgegeben werden, das
Geldgeschenk aber, nach ganz kurzer Zeit, nicht mehr als »dasselbe«,
sondern nur dem gleichen Werte nach.
Damit ist die Beziehung
geschwächt oder vernichtet, die für das Gefühl noch zwischen dem
naturalen Geschenk und seinem Geber fortbestehen und die Rückforderbarkeit
begründen mochte; die Geldform des Geschenks entfernt und entfremdet es ihm
sehr viel definitiver.
Wegen dieses
Auseinandertreibens von Sache und Person sind auch Zeitalter der
ausgebildetsten und ganz objektiv gewordenen Technik zugleich solche der
individualisiertesten und subjektivsten Persönlichkeiten: der Beginn der
römischen Kaiserzeit und die letzten 100-150 Jahre sind beides Zeiten
intensivster Geldwirtschaft.
Der technisch verfeinerte
Charakter der Rechtsbegriffe stellt sich gleichfalls erst als Korrelat jenes
abstrakten Individualismus her, der mit der Geldwirtschaft Hand in Hand geht.
Bevor, zugleich mit dieser,
das römische Recht in Deutschland rezipiert wurde, kannte das deutsche
Recht keine Stellvertretung in Rechtssachen, nicht die Institution der
juristischen Person, nicht das Eigentum als Gegenstand freier individueller
Willkür, sondern nur als Träger von Rechten und Pflichten.
Ein mit solchen Begriffen
arbeitendes Recht ist nicht mehr möglich, wo das Individuum sich von der
Verschmelzung mit besonderen Bestimmtheiten des Besitzes, der sozialen
Position, der materialen Inhalte des Seins gelöst hat und jenes
völlig freie und auf sich gestellte, aber von allen speziellen
Daseinstendenzen begrifflich geschiedene Wesen geworden ist, das allein in die
Geldwirtschaft hineingehört und so jene Lebensinteressen, als rein sachlich
gewordene, der logisch-abstrakten römischen Rechtstechnik überlassen
kann.
Das Verhältnis
zwischen dem Grund und Boden und dem Besitzer hat in Deutschland die Stadien
durchgemacht, dass zuerst der Grundbesitz aus der personalen Stellung in der
Gemeinde geflossen war, und dann umgekehrt die Person durch ihren Besitz
bestimmt war, bis schließlich die
Verselbständigung des Grundbesitzes einen ganz anderen Sinn annimmt, einen
solchen, in dem sie gleichsam am anderen Ende die Persönlichkeit als
völlig selbständige hervortreten lässt.
In der Urzeit hatte die
Personalität die dinglichen Beziehungen überdeckt und verschlungen,
in der Patrimonialzeit diese umgekehrt jene.
Die Geldwirtschaft
differenziert beides, Sachlichkeit bzw. Besitz und Persönlichkeit werden
gegeneinander selbständig.
Die Aufgipfelung, die
dieser formale Prozess am Gelde selbst erlebt, kann nicht schärfer als
durch den Ausdruck der ausgebildetsten Geldwirtschaft bezeichnet werden: dass
das Geld »arbeitet«, d. h. seine Funktionen nach Kräften und
Normen übt, die mit denen seiner Besitzer keineswegs identisch, sondern
von diesen relativ unabhängig sind.
Wenn Freiheit bedeutet, nur
den Gesetzen des eigenen Wesens zu gehorchen, so gibt die durch die Geldform
des Ertrages ermöglichte Entfernung zwischen Besitz und Besitzer beiden
eine sonst unerhörte Freiheit: die Arbeitsteilung zwischen der
Subjektivität und den Normen der Sache wird eine vollkommene, jedes hat
nun seine Aufgaben, wie sie sich aus seinem Wesen ergeben, für sich zu
lösen, in Freiheit von der Bedingtheit durch das ihm innerlich fremde
andere.
Diese Differenzierung durch
das Geld und diese individuelle Freiheit durch die Differenzierung betrifft
aber nicht nur den Rentenempfänger; das Arbeitsverhältnis entwickelt
Ansätze, freilich schwerer erkennbare, in der gleichen Richtung.
Die ökonomische
Organisation der früheren Jahrhunderte, jetzt die zurückgebliebenen
Formen derselben, Handwerk und Kleinhandel, ruhen auf dem Verhältnis
persönlicher Unterordnung des Gesellen unter den Meister, des Angestellten
unter den Ladenbesitzer usw.
Auf diesen Stufen vollzieht
sich die Wirtschaft durch ein Zusammenwirken von Faktoren, das durchaus
persönlich-unmittelbarer Natur ist und in jedem einzelnen Fall im Geiste
der leitenden Persönlichkeit und mit Unterordnung der übrigen unter
deren Subjektivität verläuft.
Dieses Verhältnis
nimmt einen anderen Charakter an durch das steigende Übergewicht der
objektiven und technischen Elemente über die personalen.
Der Leiter der Produktion
und der niedrigere Arbeiter, der Direktor und der Verkäufer im
großen Magazin, sind nun gleichmäßig einem objektiven Zweck
untertan, und erst innerhalb dieses gemeinsamen Verhältnisses besteht die
Unterordnung fort als technische Notwendigkeit, in der die Anforderungen der
Sache, der Produktion als eines objektiven Prozesses, zum Ausdruck kommen.
Wenn nun auch dieses
Verhältnis nach manchen persönlich sehr empfindlichen Seiten für
den Arbeiter härter sein mag als das frühere, so enthält es doch
ein Element der Freiheit, indem seine Unterordnung nicht
mehr subjektiv-personaler, sondern technischer Natur ist.
Zunächst wird klar,
dass schon jene prinzipielle Befreiung, die im Übergang der Unterordnung
in die objektive Form liegt, aufs engste an die unbedingtere Wirksamkeit des
Geldprinzips gebunden ist.
Solange das
Lohnarbeitsverhältnis als ein Mietsvertrag angesehen wird, enthält es
wesentlich ein Moment der Unterordnung des Arbeiters unter den Unternehmer:
denn der arbeitende Mensch wird gemietet, wie es heute noch am schroffsten bei
unseren Dienstboten ausgebildet ist, wo wirklich der Mensch mit dem ganzen,
sachlich gar nicht genau umschriebenen Komplex seiner Kräfte gemietet wird
und so als ganze Person in das Verhältnis der Unfreiheit und Unterordnung
unter einen anderen Menschen eintritt.
Sobald der Arbeitsvertrag
aber, die Geldwirtschaftlichkeit in ihre letzten Konsequenzen verfolgend, als
Kauf der Ware Arbeit auftritt, so handelt es sich um die Hingabe einer
völlig objektiven Leistung, die, wie man es formuliert hat, als Faktor in
den kooperativen Prozess eingestellt wird und in diesem sich mit der Leistung
des Unternehmers, ihr gewissermaßen koordiniert, zusammenfindet.
Das gewachsene
Selbstgefühl des modernen Arbeiters muss damit zusammenhängen: er
empfindet sich nicht mehr als Person untertänig, sondern gibt nur eine
genau festgestellte - und zwar auf Grund des Geldäquivalentes so genau
festgestellte - Leistung hin, die die Persönlichkeit als solche gerade um
so mehr freilässt, je sachlicher, unpersönlicher, technischer sie
selbst und der von ihr getragene Betrieb ist.
Für den Betriebsleiter
selbst zeitigt die durchgedrungene Geldwirtschaft das gleiche Resultat von der
Seite her, dass er nun seine Produkte für den Markt herstellt, d. h.
für gänzlich unbekannte und gleichgültige Konsumenten, ,die nur
durch das Medium des Geldes mit ihm zu tun haben.
Dadurch wird die Leistung
in einer Weise objektiviert, die die individuelle Persönlichkeit viel
weniger in sie verflicht und von ihr abhängig macht, als da noch lokale
und persönliche Rücksichten auf den bestimmten Abnehmer -
insbesondere wenn man mit ihm im naturalen Austauschverhältnis stand - die
Arbeit beeinflussten.
Die Entwicklung des oben
berührten Dienstbotenverhältnisses zu persönlicher Freiheit nimmt
ihren Weg ebenso über die vergrößerte Wirkung des Geldes.
Jene persönliche
Bindung, die sich in den »ungemessenen« Diensten des Dienstboten
ausspricht, knüpft sich wesentlich an die Hausgenossenschaft desselben.
Daraus, dass er im Hause
der Herrschaft wohnt und beköstigt, gelegentlich auch bekleidet wird,
ergibt es sich unvermeidlich, dass sein Quantum von Diensten sachlich
unbestimmt ist und ebenso den wechselnden Ansprüchen der Hausvorkommnisse
folgt, wie er sich überhaupt der Hausordnung fügen
muss.
Nun scheint die Entwicklung
allmählich dahin zu gehen, dass die häuslichen Dienste mehr und mehr
außerhalb wohnenden Personen arbeitsteilig übertragen werden, so
dass diese nur ganz Bestimmtes zu leisten haben und ausschließlich mit
Geld abgelohnt werden.
Die Auflösung der
naturalwirtschaftlichen Hausgemeinschaft würde damit einerseits zu einer
objektiven Fixierung und einem mehr technischen Charakter der Dienste
führen, in unmittelbarer Konsequenz davon aber zu einer völligen
Unabhängigkeit und Auf-sich-selbst-Stehen der leistenden Person.
Wenn die Entwicklung des
Arbeitsverhältnisses in dieser durch das Geld ermöglichten Linie
fortschreitet, so erreicht sie vielleicht die Aufhebung gewisser Übel, die
man gerade der modernen Geldwirtschaft zum besonderen Vorwurf gemacht hat.
Das Motiv des Anarchismus
liegt in der Perhorreszierung der Über- und Unterordnung zwischen den
Menschen, und wenn innerhalb des Sozialismus dieses sozusagen formale Motiv
durch mehr materiale ersetzt wird, so gehört es doch auch zu seinen
Grundtendenzen, die Unterschiede der menschlichen Lagen zu beseitigen, durch
welche der eine ohne weiteres befehlen kann, der andere ohne weiteres gehorchen
muss.
So sehr für die
Denkweisen, denen das Maß der Freiheit zugleich das Maß alles
sozial Notwendigen ist, die Beseitigung von Über- und Unterordnung eine
durch sich selbst begründete Forderung ist, so wäre doch die auf
Über- und Unterordnung ruhende Gesellschaftsordnung an und für sich
nicht schlechter als eine Verfassung völliger Gleichheit, wenn nicht mit
jener Gefühle von Unterdrückung, Leid, Entwürdigung verbunden
wären.
Würden jene Theorien
psychologische Klarheit über sich selbst besitzen, so müssten sie
einsehen, dass die Gleichstellung der Individuen ihnen gar nicht das absolute
Ideal, gar nicht der kategorische Imperativ ist, sondern das bloße
Mittel, um gewisse Leidgefühle zu beseitigen, gewisse
Befriedigungsgefühle zu erzeugen; wobei nur von jenen abstrakten
Idealisten abgesehen wird, für die die Gleichheit ein formal-absoluter und
selbst um den Preis aller möglichen inhaltlichen Nachteile, ja, des Pereat
mundus, erforderter Wert ist.
Wo aber eine Forderung ihre
Bedeutung nicht in sich, sondern von ihren Folgen zu Lehen trägt, da ist
es prinzipiell stets möglich, sie durch eine andere zu ersetzen: denn die
gleiche Folge kann durch sehr verschiedene Ursachen hervorgerufen werden.
Diese Möglichkeit ist
im vorliegenden Falle deshalb sehr wichtig, weil alle bisherige Erfahrung
gezeigt hat, welches ganz unentbehrliche Organisationsmittel die Über- und
Unterordnung ist, und dass mit ihr eine der fruchtbarsten Formen der
gesellschaftlichen Produktion verschwände.
Die Aufgabe ist also,
die Über- und Unterordnung, soweit sie diese Folgen
hat, beizubehalten und zugleich jene psychologischen Folgen, um derentwillen
sie perhorresziert wird, zu beseitigen.
Diesem Ziele nähert
man sich offenbar in dem Maße, in welchem alle Über- und
Unterordnung eine bloß technische Organisationsform wird, deren rein
objektiver Charakter gar keine subjektiven Empfindungen mehr hervorruft.
Es kommt darauf an, die
Sache und die Person so zu scheiden, dass die Erfordernisse der ersteren,
welche Stelle im gesellschaftlichen Produktions- oder Zirkulationsprozesse sie
auch der letzteren anweisen, die Individualität, die Freiheit, das
innerste Lebensgefühl derselben ganz unberührt lassen.
Eine Seite dieser
Verfassung ist innerhalb eines Standes schon verwirklicht - im Offiziersstand.
Die blinde Subordination
unter den Vorgesetzten wird hier nicht als Entwürdigung empfunden, weil
sie nichts als das technisch unumgängliche Erfordernis für die
militärischen Zwecke ist, denen auch jeder Vorgesetzte selbst in nicht
weniger strenger, aber auch nicht weniger objektiver Weise unterworfen ist.
Die persönliche Ehre
und Würde steht ganz jenseits dieser Über- und Unterordnung, diese
haftet sozusagen nur der Uniform an und ist nur eine Bedingung der Sache, von
der kein Reflex auf die Person fällt.
In anderer Wendung tritt
diese Differenzierungserscheinung bei rein geistigen Beschäftigungen auf.
Zu allen Zeiten hat es
Persönlichkeiten gegeben, die sich bei völliger Untergeordnetheit und
Abhängigkeit der äußeren Lebensstellung absolute geistige
Freiheit und individuelle Produktivität gewahrt haben, insbesondere allerdings
in Zeiten, wo sehr festgewordene soziale Ordnungen durch einströmende
Bildungsinteressen gekreuzt werden und jene bestehen bleiben, während
diese ganz neue innere Rangierungen und Kategorien schaffen - wie etwa in der
Epoche des Humanismus und in der letzten Zeit des ancien régime.
Es ließe sich nun
denken, dass, was in diesen Fällen ganz einseitig ausgebildet ist, zur
sozialen Organisationsform überhaupt würde.
Über- und Unterordnung
in allen möglichen Gestalten ist jetzt die technische Bedingung für
die Gesellschaft, ihre Zwecke zu erreichen; allein sie wirft einen Reflex auch
auf die innerliche Bedeutung des Menschen, auf die Freiheit seiner Ausbildung,
auf sein rein menschliches Verhältnis zu anderen Individuen.
Indem diese Verquickung
gelöst, alles Oben- und Untenstehen, alles Befehlen und Gehorchen eine
bloß äußerliche Verfassungstechnik würde, welche auf die
individuelle Stellung und Entwicklung in allem übrigen weder Licht noch
Schatten werfen kann, würden alle jene Leidgefühle schwinden, um derentwillen
man heute, wo das Äußerliche und bloß Zweckmäßige
der sozialen Hierarchie doch noch mit dem Persönlich-Subjektiven des Individuums allzueng assoziert ist, nach einer Beseitigung
jener Hierarchie überhaupt rufen kann.
Man würde durch diese
Objektivierung des Leistens und seiner organisatorischen Bedingungen alle
technischen Vorteile der letzteren behalten und ihre Benachteiligungen der
Subjektivität und Freiheit vermeiden, auf die sich heute der Anarchismus
und teilweise der Sozialismus gründet.
Das aber ist die Richtung
der Kultur, die, wie wir oben sahen, die Geldwirtschaft anbahnt.
Die Trennung des Arbeiters
von seinem Arbeitsmittel, die als Besitzfrage für den Knotenpunkt des
sozialen Elends gilt, würde sich in einem anderen Sinne gerade als eine
Erlösung zeigen: wenn sie die personale Differenzierung des Arbeiters als
Menschen von den rein sachlichen Bedingungen bedeutete, in die die Technik der
Produktion ihn stellt.
So würde das Geld eine
jener nicht seltenen Entwicklungen vollziehen, in denen die Bedeutung eines
Elementes direkt in ihr Gegenteil umschlägt, sobald sie aus ihrer
ursprünglichen beschränkten Wirksamkeit sich zu einer durchgehenden,
konsequenten, überall hindringenden entfaltet hat.
Indem das Geld gleichsam
einen Keil zwischen die Person und die Sache treibt, zerreißt es
zunächst wohltätige und stützende Verbindungen, leitet aber doch
jene Verselbständigung beider gegeneinander ein, in der jedes von beiden
seine volle, befriedigende, von dem andern ungestörte Entwicklung finden
kann.
Wo die Arbeitsverfassung,
bzw. das allgemeine soziale Verhältnis aus der personalen in die sachliche
Form - und, parallel damit, aus der naturalwirtschaftlichen in die
geldwirtschaftliche -übergeht, finden wir zunächst oder partiell eine
Verschlechterung in der Stellung des Untergeordneten.
Die Entlohnung des
Arbeiters in Naturalien hat, gegenüber dem Geldlohn, neben all ihren
Gefahren sicher manche Vorteile.
Denn die Geldleistung
bezahlt ihre größere äußere Bestimmtheit, sozusagen ihre logische
Präzision, mit der größeren Unsicherheit ihres
schließlichen Wertquantums.
Brot und Wohnung haben
für den Arbeiter einen, man möchte sagen, absoluten Wert, der als
solcher zu allen Zeiten derselbe ist; die Wertschwankungen, denen nichts
Empirisches sich entziehen kann, fallen hier dem Arbeitgeber zur Last, der sie
dadurch für den Arbeiter ausgleicht.
Der gleiche Geldlohn
dagegen kann heute etwas völlig anderes bedeuten als vor einem Jahre, er
verteilt die Chancen der Schwankungen zwischen Geber und Empfänger.
Allein diese Unsicherheit
und Ungleichmäßigkeit, die oft genug recht empfindlich sein mag, ist
doch das unvermeidliche Korrelat der Freiheit.
Die Art, auf die die
Freiheit sich darstellt, ist Unregelmäßigkeit, Unberechenbarkeit,
Asymmetrie; weshalb denn - wie später noch ausführlich zu erörtern ist - freiheitliche politische Verfassungen, wie die
englische, durch ihre inneren Anomalien, ihren Mangel an
Planmäßigkeit und systematischem Aufbau charakterisiert sind,
während despotischer Zwang allenthalben auf symmetrische Strukturen,
Gleichförmigkeit der Elemente, Vermeidung alles Rhapsodischen ausgeht.
Die Schwankungen der
Preise, unter denen der Geldlohn empfangende Arbeiter ganz anders als der in
Naturalien entlohnte leidet, haben so einen tiefen Zusammenhang mit der
Lebensform der Freiheit, die dem Geldlohn ebenso entspricht, wie die
Naturalentlohnung der Lebensform der Gebundenheit.
Gemäß der Regel,
die weit über die Politik hinaus gilt: wo eine Freiheit ist, da ist auch
eine Steuer - zahlt der Arbeiter in den Unsicherheiten des Geldlohnes die
Steuer für die durch diesen bewirkte oder angebahnte Freiheit.
- Ganz Entsprechendes
nehmen wir wahr, wo umgekehrt die Leistungen des sozial Tieferstehenden aus der
naturalen in die Geldform übergehen.
Die Naturalleistung schafft
ein gemütlicheres Verhältnis zwischen dem Berechtigten und dem
Verpflichteten.
In dem Korn, dem
Geflügel, dem Wein, die der Grundholde in den Herrenhof liefert, steckt
unmittelbar seine Arbeitskraft, es sind gleichsam Stücke von ihm, die sich
von seiner Vergangenheit und seinem Interesse noch nicht völlig
gelöst haben; und entsprechend werden sie unmittelbar von dem
Empfänger genossen, er hat ein Interesse an ihrer Qualität und sie
gehen sozusagen ebenso in ihn persönlich ein, wie sie von jenem
persönlich ausgehen.
Es wird damit also eine
viel engere Verbindung zwischen Berechtigtem und Verpflichtetem hergestellt,
als durch die Geldleistung, in der die personalen Momente von beiden Seiten her
verschwinden.
Deshalb hören wir,
dass im frühen mittelalterlichen Deutschland durchaus die Sitte herrschte,
die Leistungen der Hörigen durch kleine Gefälligkeiten zu mildern;
allenthalben erhielten sie bei der Entrichtung der Abgaben eine kleine
Gegengabe, mindestens Speise und Trank.
Diese wohlwollende,
sozusagen anmutige Behandlung der Verpflichteten hat sich in dem Maße
verloren, in dem an die Stelle der Naturalleistungen mehr und mehr
Geldleistungen und an die Stelle der unter ihren Grundholden lebenden Grund-
und Landesherren die härteren Beamten traten.
Denn diese Einsetzung der
Beamten bedeutete die Objektivierung des Betriebes: der Beamte leitete ihn nach
den unpersönlichen Anforderungen der Technik, die ein möglichst
großes objektives Erträgnis liefern sollte.
Er stand mit derselben
entpersonalisierenden Wirkung zwischen dem Hörigen und dem Herrn, wie sich
das Geld zwischen die Leistung des einen und den Genuss des andern schob, eine
trennende Selbständigkeit der Mittelinstanz, die sich auch darin zeigte,
dass die Verwandlung der Naturalfronen in Geldzinsung dem
Gutsverwalter ganz neue Gelegenheiten zu Unredlichkeiten gegenüber dem
fernen Herrn gab.
So sehr der Bauer von dem
Persönlichkeitscharakter des Verhältnisses profitiert und nach dieser
Seite hin unter seiner Versachlichung und Zugeldesetzung zunächst leiden
mag, so war dieses doch, wie ich oben auseinander setzte, der
unumgängliche Weg, der zur Aufhebung der Leistungen der Hörigen
überhaupt führte.
Neben der skizzierten
Phänomenenreihe, welche auf dieses Endziel hinaussieht, steht eine andere,
die auf den ersten Blick die genau entgegengesetzte Konsequenz zeigt.
Es scheint z. B., als ob
der Stücklohn dem bisher charakterisierten Fortschritt der Geldkultur mehr
entspräche, als der Stundenlohn.
Denn der letztere steht dem
Indienstnehmen des ganzen Menschen, mit seinen gesamten, aber nicht sicher
bestimmbaren Kräften, viel näher, als der Stücklohn, wo die
einzelne, genau bestimmte, aus dem Menschen völlig heraus-objektivierte
Leistung vergolten wird.
Dennoch ist augenblicklich
der Stundenlohn dem Arbeiter im allgemeinen günstiger - außer wo
technische Umstände, z. B. rasche Änderung der Maschinen im Sinne der
Produktivitätssteigerung, für den Stücklohn sprechen -, gerade
weil sich die Entlohnung hier nicht mit derselben Strenge wie beim
Stücklohn nur nach der vollbrachten Leistung richtet; sie bleibt dieselbe,
auch wenn Pausen, Verlangsamungen, Versehen, ihr Resultat irgendwie alterieren.
So erscheint der
Stundenlohn menschenwürdiger, weil er ein größeres Vertrauen
voraussetzt, und er gibt innerhalb der Arbeit doch etwas mehr tatsächliche
Freiheit, als der Stücklohn, trotzdem (oder hier vielmehr: weil) der
Mensch als ganzer in das Arbeitsverhältnis eintritt und so die
Unbarmherzigkeit des rein objektiven Maßstabes gemildert wird.
Die Steigerung dieses
Verhältnisses ist in der »Anstellung« zu erblicken, in der die
einzelne Leistung noch viel weniger den unmittelbaren Maßstab der
Entlohnung abgibt, sondern die Summe derselben, die Chance aller
dazwischentretenden menschlichen Unzulänglichkeiten einschließend,
bezahlt wird.
Am deutlichsten wird dies
bei der Stellung des höheren Staatsbeamten, dessen Gehalt überhaupt
keine quantitative Beziehung zu seinen einzelnen Leistungen mehr hat, sondern
ihm nur die standesgemäße Lebenshaltung ermöglichen soll.
Als kürzlich auf einen
Gerichtsbeschluss hin einem preußischen Beamten, der durch eigenes
schweres Verschulden längere Zeit an seiner Funktionierung verhindert war,
ein Teil seines Gehaltes für diese Zeit einbehalten wurde, hob das
Reichsgericht das Urteil auf: denn das Gehalt eines Beamten sei keine pro rata
geltende Gegenleistung für seine Dienste, sondern eine
»Rente«, welche dazu bestimmt sei, ihm die Mittel zu seinem,
dem Amte entsprechenden standesgemäßen Unterhalt
zu geben.
Hier wird die Entlohnung
also prinzipiell gerade auf das personale Element unter Ausschluss einer
genauen objektiven Äquivalenz gerichtet.
Freilich sind diese
Gehälter immer auf längere Perioden hinaus festgelegt, und bei dem
Schwanken des Geldwertes in diesen wird gerade durch die Stabilität des
Einkommens die Stabilität der Lebenshaltung verhindert, während die
Bezahlung der Einzelleistung viel leichter den Veränderungen des
Geldwertes folgt.
Allein das entkräftet
meine Deutung dieses Verhältnisses so wenig, dass es vielmehr die
Unabhängigkeit des persönlichen Elementes von dem ökonomischen,
auf die es ankommt, erst recht hervorhebt.
Dass die Honorierung hier
mir ganz im allgemeinen erfolgt und sich nicht den einzelnen Wechselfällen
der ökonomischen Entwicklung anschmiegt, bedeutet ja gerade die
Absonderung der Persönlichkeit als eines Ganzen von der Einzelheit
ökonomisch bewertbarer Leistungen; und der stabile Gehalt verhält
sich zu der wechselnden Höhe seiner Einzelverwertungen, wie die ganze
Persönlichkeit zu der unvermeidlich wechselnden Qualität ihrer
einzelnen Leistungen.
- Die äußerste,
wenngleich nicht immer als solche erkennbare Stufe dieser Phänomenenreihe
liegt in der Honorierung jener idealen Funktionen, deren Inkommensurabilität
mit irgendwelchen Geldsummen jede »angemessene« Bezahlung
illusorisch macht.
Die Bedeutung der Bezahlung
kann hier nur sein, dass man das Entsprechende beiträgt, um dem Leistenden
die angemessene Lebenshaltung zu ermöglichen, nicht aber, dass sie und die
Leistung sich sachlich entsprächen.
Deshalb wird dem
Portraitmaler das Honorar gleichmäßig bezahlt, ob das Bild ganz
gelungen ist oder nicht, dem Konzertgeber das Eintrittsgeld, auch wenn er
nachher schlecht spielt, dem Arzt seine Taxe, ob der Patient geheilt wird oder
stirbt - während auf niedrigeren Gebieten das Ob und Wie viel der Zahlung
viel direkter und genauer von dem Ausfall der Leistung abhängt.
Wie sehr der sachliche
Zusammenhang zwischen der Leistung und dem Äquivalent hier durchbrochen
ist, lehrt auf den ersten Blick das Missverhältnis ihrer Quantitäten.
Wer für ein
Gemälde, Theater, Belehrung noch einmal so viel Geld aufwendet, als
für andere, und in beiden Fällen an -gemessen gezahlt zu haben
glaubt, kann doch nicht sagen: dieses Bild ist genau noch einmal so schön
wie das andere, diese Belehrung genau doppelt so tief und wahr wie die andere.
Und selbst, wenn man die
Bezahlung jenseits der objektiven Schätzung und auf die verschiedenen
Quanten des subjektiven Genusses stellen wollte, würde man, auf je
höhere Gebiete man kommt, um so weniger die genauen Verhältnisse
zwischen jenen behaupten wollen, auf die die Geldäquivalente logische Anweisung geben.
Schließlich tritt die
völlige Beziehungslosigkeit des Entlohnungsquantums zu der Leistung etwa
am schärfsten hervor, wenn man für das Spiel eines Musikvirtuosen,
das uns zu den höchsten Stufen der in uns entwickelbaren Empfindungen
gehoben hat, ein paar Mark bezahlt.
Einen Sinn erhält ein
derartiges Äquivalent nur von dem Standpunkt aus, dass es sich
überhaupt gar nicht mit der einzelnen Leistung dem Werte nach decken,
sondern nur zu demjenigen Unterhalt des Künstlers beitragen soll, der ein
geeignetes Fundament für seine Leistung bildet.
So scheint also gerade bei
den höchsten Produktionen die Entwicklung umzubiegen: das
Geldäquivalent gilt nicht mehr der einzelnen Leistung, unter
Beziehungslosigkeit zu der dahinterstehenden Person, sondern gerade dieser
Person als ganzer, unter Beziehungslosigkeit zu ihrer einzelnen Leistung.
Sieht man aber näher
zu, so strebt diese Erscheinungsreihe doch demselben Punkte zu, wie jene
andere, die ihr Ideal in der reinen Sachlichkeit der ökonomischen Stellung
fand.
Beide münden
gleichmäßig an einer völligen gegenseitigen
Verselbständigung der ökonomischen Leistung und der
Persönlichkeit.
Denn nichts anderes
bedeutet es, wenn der Beamte oder der Künstler nicht für seine
einzelne Leistung honoriert wird, sondern wenn es der Sinn seines Honorars ist,
ihm eine gewisse persönliche Lebenshaltung zu ermöglichen.
Allerdings ist hier, im
Gegensatz zu der früheren Reihe, das Persönliche mit dem
Ökonomischen in Verbindung gesetzt; aber doch so, dass innerhalb des
Komplexes der Persönlichkeit selbst die Leistungen, für welche
allerdings im letzten Grunde das Äquivalent gegeben wird, sich gerade sehr
scharf gegen die Gesamtpersönlichkeit, als die Grundlage jener Leistungen,
absetzen.
Die Befreiung der
Persönlichkeit, die in ihrer Differenzierung von der objektiven Leistung
liegt, wird in gleicher Weise vollzogen: ob nun von der wachsenden
Objektivierung der Leistung ausgehend, die schließlich für sich
allein in die ökonomische Zirkulation eintritt und die Persönlichkeit
ganz draußen lässt - oder anhebend von der Honorierung bzw.
Unterhaltung der Persönlichkeit als ganzer, aus der dann die einzelne
Leistung ohne direktes und singuläres ökonomisches Äquivalent
hervorgeht.
In beiden Fällen wird
die Persönlichkeit von dem Zwange befreit, den ihre unmittelbare
ökonomische Verkettung mit der einzelnen objektiven Leistung ihr
auferlegt.
Nun erscheint freilich die
zu zweit behandelte Reihe weniger geldwirtschaftlich bedingt als die erste.
Wo die gegenseitige
Verselbständigung zwischen Person und Leistung von der Betonung der
letzteren ausgeht, muss das Geld eine größere Rolle spielen, als wo
umgekehrt die Persönlichkeit sozusagen das aktive
Element in dem Prozesse ist, sie von der Leistung zu sondern; denn das Geld hat
vermöge seines unpersönlichen Charakters und seiner unbedingten Nachgiebigkeit
eine besonders starke Wahlverwandtschaft zu der einzelnen Leistung als solcher
und eine besondere Kraft, sie hervorzuheben: wogegen jene Höhe und
Sicherheit der Lebenshaltung, mit der der Persönlichkeit als ganzer das
Äquivalent für ihre Bewährungen geboten wird, ebenso gut auch in
den primitiveren Wirtschaftsformen, durch Belehnung mit einem Stück Land
oder mit Regalien irgendwelcher Art eintreten konnte.
Die spezifische Bedeutung
des Geldes innerhalb dieser Reihe geht nicht von der Seite des Empfangenden,
sondern des Gebenden aus.
Denn es ermöglicht,
jenes Gesamtäquivalent für das Lebenswerk eines Arbeitenden aus den
Beiträgen vieler zusammenzusetzen, mögen dies nun die Eintrittsgelder
von Konzertbesuchern sein, oder die Aufwendungen der Bücherkäufer,
oder die Steuern der Bürger, aus denen die Beamtengehälter gezahlt
werden.
Das tritt recht an dem
Zusammenhang hervor, den die Geldwirtschaft ersichtlich mit dem Aufkommen
mechanischer Reproduktionen hat.
Sobald der Buchdruck
erfunden ist, wird für das elendeste Machwerk derselbe Bogenpreis bezahlt
wie für die erhabenste Dichtung, sobald es Photographien gibt, ist eine
solche der Bella di Tiziano nicht teurer als die einer
Chansonettensängerin, sobald mechanische Herstellungsweisen von
Geräten bestehen, ist eines im edelsten Stil nicht kostbarer als manches
im geschmacklosesten.
Wenn der Schöpfer des
einen mehr Geld verdient, als der des anderen, so bewirkt dies nur die
größere Anzahl derer, von denen jeder für das Produkt dennoch
nur ebensoviel zahlt, wie jeder Abnehmer des anderen.
Liegt hierin schon an und
für sich der demokratische Charakter des Geldes, gegenüber den
Ausstattungen der zu honorierenden Persönlichkeiten durch Einzelpersonen
in den Formen des Feudalismus oder des Mäcenatentums, so dient diese Anonymität
des Geldgebers, im Gegensatz zu den genannten anderen Formen, sicherlich der
subjektiven Unabhängigkeit und freien Entwicklung der die Leistung
anbietenden Person.
Insbesondere das
Überhandnehmen der mechanischen Reproduktionsweisen mit jener Folge, den Geldpreis
von der Qualität unabhängig zu machen, zerschneidet das Band, das die
spezifische Bezahlung für die spezifische Leistung zwischen Abnehmern und
Produzenten geknüpft hatte.
So tut in dem
Differenzierungsprozesse zwischen Person und Leistung das Geld seinen Dienst
für die Unabhängigkeit des Leistenden schließlich ebenso, wenn
die Lösung jener ehemals verschmolzenen Elemente von der Verselbständigung der Person, wie wenn sie von der
Verselbständigung der Leistung ausging.
Sehen wir hier auf den
Anfang dieser Überlegungen zurück, so zeigt sich der ganze
beschriebene Sonderungsprozess zwischen der Person und der Sache im genauen
Sinne doch als eine Differenzierung innerhalb der ersteren: es sind die
verschiedenen Interessen und Betätigungssphären der
Persönlichkeit, die durch die Geldwirtschaft ihre relative
Selbständigkeit erhalten.
Wenn ich sagte, dass das
Geld die ökonomische Leistung aus dem Ganzen der Persönlichkeit
herauslöst, so bleibt, absolut genommen, jene doch immer ein Teil der
Persönlichkeit, diese andrerseits bedeutet jetzt nicht mehr ihr absolutes
Ganze, sondern nur noch die Summe derjenigen psychischen Inhalte und Energien,
die nach Aussonderung der ökonomischen übrig bleiben.
So kann man die Wirkung des
Geldes als eine Atomisierung der Einzelpersönlichkeit bezeichnen, als eine
innerhalb ihrer vor sich gehende Individualisierung.
Dies ist doch aber nur eine
in das Individuum hinein fortgesetzte Tendenz der ganzen Gesellschaft: wie das
Geld auf die Elemente des Einzelwesens, so wirkt es vor allem auf die Elemente
der Gesellschaft, auf die Individuen.
Der letztere, der Tatsache
nach oft betonte Erfolg der Geldwirtschaft heftet sich zunächst daran,
dass das Geld eine Anweisung auf die Leistungen anderer ist.
Während in vorgeldwirtschaftlichen
Zeiten der Einzelne unmittelbar auf seine Gruppe angewiesen war und der
Austausch der Dienste jeden eng mit der Gesamtheit verband, trägt nun
jeder seinen Anspruch auf die Leistungen von anderen in verdichteter,
potenzieller Form mit sich herum.
Er hat die Wahl, wann und
wo er ihn geltend machen will, und löst damit die Unmittelbarkeit der
Beziehungen, die die frühere Austauschform gestiftet hatte.
Diese äußerst
bedeutsame Kraft des Geldes, dem Individuum eine neue Selbständigkeit den
unmittelbaren Gruppeninteressen gegenüber zu verleihen, äußert
sich keineswegs nur gelegentlich des fundamentalen Gegensatzes zwischen
Natural- und Geldwirtschaft, sondern auch innerhalb der letzteren.
Gegen Ende des 16.
Jahrhunderts schrieb der italienische Publizist Botero: »Wir haben in
Italien zwei blühende Republiken, Venedig und Genua. Die Venetianer,
welche sich mit reellem Warenhandel beschäftigen, sind zwar als
Privatleute nur mäßig reich geworden, haben aber dafür ihren Staat
außerordentlich groß und reich gemacht. Die Genuesen dagegen haben
sich ganz dem Geldgeschäft ergeben und hierdurch ihren Privatbesitz sehr
vermehrt, während ihr Staatswesen verarmt ist.«
Indem die Interessen auf
das Geld gestellt werden und soweit der Besitz in Geld besteht, muss der
Einzelne die Tendenz und das Gefühl einer
selbständigeren Bedeutung dem sozialen Ganzen gegenüber bekommen, er
verhält sich zu diesem nun wie Macht zu Macht, weil er frei ist, sich
seine Geschäftsbeziehungen und Kooperationen überall, wo er will, zu
suchen; das Warengeschäft dagegen, selbst wenn es sich räumlich so
weit erstreckt wie das der Venetianer, muss vielmehr Mitwirkende und
Angestellte im nächsten Kreise suchen, seine umständlichere und
substantiellere Technik legt ihm überhaupt lokale Bedingungen auf, von
denen das Geldgeschäft frei ist.
Noch entschiedener tritt
dies natürlich an dem Unterschied zwischen Grund- und Geldbesitz hervor.
Es beweist die Tiefe dieses
soziologischen Zusammenhanges, dass man hundert Jahre nach jener
Äußerung Boteros gerade an sie die Betrachtung geknüpft hat,
welche Gefahr es für den Staat wäre, wenn das Hauptvermögen der
herrschenden Klasse aus Mobiliarbesitz besteht, den man in Zeiten der
öffentlichen Not in Sicherheit bringen kann, während die Grundbesitzer
durch ihr Interesse unlösbar mit dem Vaterlande verbunden sind.
In England ist das
steigende Übergewicht des industriellen Reichtums über den in
Grundbesitz angelegten dafür verantwortlich gemacht worden, dass das
kommunal-soziale Interesse der obersten Klasse sich verloren hat.
Das alte Self-Government
ruhte auf der persönlichen Staatstätigkeit der letzteren, die jetzt
immer mehr direkten Staatsorganen Platz macht.
Die bloße Geldsteuer,
mit der man sich jetzt abfindet, dokumentiert den Zusammenhang, der zwischen
der gewachsenen Geldmäßigkeit aller Verhältnisse und dem
Niedergang jener alten Sozialverpflichtungen stattfindet.
Nun macht das Geld nicht
nur die Beziehung der Einzelnen zur Gruppe überhaupt zu einer viel
unabhängigeren, sondern der Inhalt der speziellen Assoziationen und das
Verhältnis der Teilnehmer zu ihnen unterliegt einem ganz neuen
Differenzierungsprozess.
Die mittelalterliche
Korporation schloss den ganzen Menschen in sich ein: eine Zunft der Tuchmacher
war nicht eine Assoziation von Individuen, welche die bloßen Interessen
der Tuchmacherei pflegte, sondern eine Lebensgemeinschaft in fachlicher,
geselliger, religiöser, politischer und vielen sonstigen Hinsichten.
Um so sachliche Interessen
sich eine solche Assoziation auch gruppieren mochte, sie lebte doch ganz
unmittelbar in ihren Mitgliedern und diese gingen restlos in ihr auf.
Im Gegensatz zu dieser
Einheitsform hat nun die Geldwirtschaft unzählige Assoziationen
ermöglicht, die entweder von ihren Mitgliedern nur Geldbeiträge
verlangen oder auf ein bloßes Geldinteresse hinausgehen: zuhöchst
die Aktiengesellschaft, bei der der Vereinigungspunkt der Teilhaber
ausschließlich in dem Interesse an der Dividende liegt; so
ausschließlich, dass es wohl jedem Einzelnen ganz
gleichgültig ist, was die Gesellschaft denn eigentlich produziert.
Die sachliche
Zusammenhangslosigkeit des Subjekts mit dem Objekt, an dem es ein bloßes
Geldinteresse hat, spiegelt sich in seiner personalen Zusammenhangslosigkeit
mit den anderen Subjekten, mit denen ihn ein ausschließliches
Geldinteresse verbindet.
Hiermit ist nun eine der
wirkungsvollsten kulturellen Formungen gegeben: die Möglichkeit des
Individuums, sich an Assoziationen zu beteiligen, deren objektiven Zweck es
fördern oder genießen will, ohne dass für die
Persönlichkeit im übrigen die Verbindung irgendeine Bindung mit sich
brächte.
Das Geld hat es bewirkt,
dass man sich mit Anderen vereinigen kann, ohne etwas von der persönlichen
Freiheit und Reserve aufgeben zu brauchen.
Das ist der fundamentale,
unsäglich bedeutungsvolle Unterschied gegen die mittelalterliche
Einungsform, die zwischen dem Menschen als Menschen und dem Menschen als
Mitglied einer Vereinigung nicht unterschied; sie zog das gesamtwirtschaftliche
wie das religiöse, das politische wie das familiäre Interesse
gleichmäßig in ihren Kreis.
Die dauernde Vereinigung
kennt in jenem urwüchsigen Stadium noch nicht die Form des bloßen
»Beitrages«, am wenigsten die Herstellung ihrer ganzen Substanz aus
solchen und aus »beschränkten Haftungen«.
Wie man wohl im
großen und ganzen und mit den bei so allgemeinen Behauptungen
nötigen Reserven sagen kann, dass die Verhältnisse der Menschen
untereinander früher entschiedenere waren, weniger durch Vermittlungen,
Mischungen, Vorbehalte undeutlich gewordene, dass es weniger problematische und
»halbe« Verhältnisse gab: so stand die Beziehung des Einzelnen
zur Assoziation viel mehr unter dem Zeichen des Ganz oder Gar nicht, sie
duldete nicht eine Zerlegbarkeit, durch die ein bloßes Partikelchen der
im übrigen unabhängigen Persönlichkeit in sie hinein gegeben
werden kann und die in der Hingabe und Entnahme von Geld als dem einzigen
assoziativen Bande ihre absolute Vollendung findet.
Und dies gilt nicht nur
für Einzelne, sondern auch für Kollektivindividuen.
Die Geldform des
Gemeininteresses gewährt auch Vereinigungen die Möglichkeit zu einer
höheren Einheit zusammenzutreten, ohne dass die einzelne auf ihre
Unabhängigkeit und Sonderart zu verzichten braucht.
Nach 1848 bildeten sich in
Frankreich Syndikate von Arbeiter-Assoziationen desselben Gewerkes, derart,
dass jede ihren unteilbaren Fonds an dieses Syndikat ablieferte und so eine
unteilbare gemeinsame Kasse zustande kam.
Diese sollte namentlich
Engros-Einkäufe er-möglichen, Darlehen gewähren usw.
Die Syndikate hatten aber
durchaus nicht den Zweck, die teilhabenden Assoziationen zu einer einzigen zu
vereinigen, sondern jede sollte ihre besondere Organisation
beibehalten.
Dieser Fall ist deshalb so
bezeichnend, weil die Arbeiter damals in einer wahren Leidenschaft der
Assoziationsbildung befangen waren.
Lehnten sie nun die hier so
naheliegende Verschmelzung ausdrücklich ab, so müssen sie besonders
starke Gründe für gegenseitige Reserve gehabt haben - und fanden
dabei die Möglichkeit, die dennoch vorhandene Einheit ihrer Interessen in
jener Gemeinsamkeit des bloßen Geldbesitzes wirksam werden zu lassen.
Ja, auf Grund dieser vollen
subjektiven Freiheit, die die bloße Geldbeteiligung den Mitgliedern der
Assoziation lässt, sind gewisse Vereinigungen überhaupt erst
möglich geworden.
Der Gustav-Adolf-Verein,
jene große Gemeinschaft zur Unterstützung bedürftiger
evangelischer Gemeinden, hätte gar nicht zur Existenz und Wirksamkeit
kommen können, wenn nicht der Charakter (oder vielmehr die Charakterlosigkeit)
der Geldbeiträge die konfessionellen Unterschiede der Beitragenden
verwischt hätte.
Zu keiner anderen
Einungsform wären Lutheraner, Reformierte, Unierte zu bewegen gewesen.
Dasselbe gilt, wenn das
gemeinsame Geldinteresse sozusagen ein passives wird.
Der englische Klerus
bildete bis ziemlich tief in das Mittelalter hinein durchaus keine Einheit;
insbesondere gehörten die Bischöfe, als Feudalherren, zu den Lords,
in sozialer und politischer Absonderung von dem niederen Klerus.
Dies fand namentlich solange
statt, als nur der Grundbesitz, an dem letzterer nicht teil hatte, besteuert
wurde.
Sobald aber besondere
Besteuerungen des gesamten geistlichen Einkommens aufkamen, war durch
Opposition dagegen oder durch Bewilligung ein gemeinsames Interesse für
den ganzen Stand geschaffen, das der beste Kenner jener Zeit für eins der
Hauptbindemittel hält, die überhaupt den Klerus erst als
einheitlichen Stand schufen.
Schon die Anfänge der
Geldwirtschaft zeitigen Entwicklungen der wirtschaftlichen Vereinigung aus demselben
Grundmotiv heraus.
Die Vermehrung und
vermehrte Bedeutung des Kapitals erzeugte vom 14. Jahrhundert an das
Bedürfnis, dasselbe in der Familie ungeteilt zu erhalten.
Denn indem die Anteile
aller Erben einheitlich zusammenblieben, übten sie weit reichere Wirkungen
zugunsten eines jeden, als er bei ihrer Aufteilung erreichen konnte.
Es begann also in
Deutschland der Eintritt aller Erben in die ungeteilte Erbschaft und der
Weiterbestand des alten Geschäfts zu gesamter Hand.
Daran knüpften sich
nun zwei Konsequenzen.
Es entstand innerhalb der
Familie die Trennung von Hauswirtschaft und Geschäft, so dass
Familienmitglieder mit getrennter Hauswirtschaft und separatem Vermögen
doch Teilhaber der einen ungeteilten »Firma« bleiben konnten;
während die Bedeutung des Geldkapitals die alte Familienwirtschaft
überhaupt gesprengt hatte, schuf es nun doch über dieser Trennung eine neue Vereinigung, in deren reine Sachlichkeit die von
den eigentlichen Privatinteressen gelösten, ausschließlichen
Vermögensinteressen eingingen.
Und zweitens, wurde dieser
Gemeinsamkeitsmodus nun auch von solchen nachgeahmt, welche nicht einmal in
einer ursprünglichen Familienbeziehung standen; nachdem einmal aus der
Hauswirtschaft sich das »Geschäft« herausgelöst hatte, wurde
es auch von Nichtverwandten als Vereinigungsform der bloßen arbeitenden
Kapitalien gewählt, so dass schon anfangs des 15. Jahrhunderts die offene
Handelsgesellschaft gebräuchlich wird. Zu einer reinen
Vermögensgenossenschaft, d. h. einer solchen, in der das gemeinsam
besessene Vermögen sich zu einer selbständigen, jenseits der
Einzelanteile stehenden Einheit und Rechtspersönlichkeit objektiviert hat
und der Teilhaber nur mit einem bestimmten Teile seines Vermögens und
sonst überhaupt nicht mit seiner Person beteiligt ist -ist es erst seit
dem Durchdringen der Geldwirtschaft gekommen.
Das Geld allein konnte
solche Gemeinsamkeiten zustande bringen, die das einzelne Mitglied
überhaupt nicht präjudizieren: es hat den Zweckverband zu seinen
reinen Formen entwickelt, jene Organisationsart, die sozusagen das
Unpersönliche an den Individuen zu einer Aktion vereinigt und uns die
bisher einzige Möglichkeit gelehrt hat, wie sich Personen unter absoluter
Reserve alles Persönlichen und Spezifischen vereinigen können.
- Die zersetzende und
isolierende Wirkung des Geldes ist nicht nur ganz im allgemeinen Bedingung und
Korrelat dieser versöhnenden und verbindenden; sondern in einzelnen
historischen Verhältnissen übt das Geld zugleich die auflösende
und die vereinigende Wirkung.
So z. B. im Familienleben,
dessen organische Einheit und Enge einerseits durch die Folgen der
Geldwirtschaft zerstört worden ist, während man andrerseits gerade
unter Anerkennung hiervon hervorgehoben hat, dass die Familie fast nichts mehr
sei, als eine Organisation der Erbfolge.
Wenn unter mehreren
Interessen, die die Vereinigung eines Kreises ausmachen, das eine auf alle
anderen zerstörend wirkt, so wird natürlich dieses selbst die anderen
überleben und schließlich noch die einzige Verbindung zwischen den
Elementen darstellen, deren sonstige Zusammenhänge es zernagt hat.
Nicht nur auf Grund seines
immanenten Charakters, sondern gerade weil es auf so viele andere
Verbindungsarten der Menschen destruktiv wirkt, sehen wir das Geld den
Zusammenhang zwischen sonst ganz zusammenhangslosen Elementen herstellen.
Und es gibt heute
vielleicht keine Assoziation von Menschen mehr, die nicht, als Ganzes,
irgendein Geldinteresse einschlösse, und sei es nur die Saalmiete einer
religiösen Korporation.
Durch den Charakter des
Zweckverbandes aber, den das Einungsleben deshalb mehr und
mehr annimmt, wird es mehr und mehr entseelt; die ganze Herzlosigkeit des
Geldes spiegelt sich so in der sozialen Kultur, die von ihm bestimmt wird.
Vielleicht, dass die Kraft
des sozialistischen Ideals zum Teil einer Reaktion auf diese entstammt; denn
indem es dem Geldwesen den Krieg erklärt, will es die Isolierung des
Individuums seiner Gruppe gegenüber, wie sie in der Form des
Zweckverbandes verkörpert ist, aufheben und appelliert zugleich an alle
innigen und enthusiastischen Gefühle für die Gruppe, die sich in dem
Einzelnen erwecken lassen.
Freilich ist der
Sozialismus auf eine Rationalisierung des Lebens gerichtet, auf die
Beherrschung seiner zufälligen und einzigartigen Elemente durch die
Gesetzmäßigkeiten und Berechnungen des Verstandes; allein zugleich
ist er den dumpfen kommunistischen Instinkten wahlverwandt, die als Erbschaft
längst verschollener Zeiten noch in den abgelegeneren Winkeln der Seelen
ruhen.
In dieser Zweiheit von
Motivierungen, deren psychische Standorte einander polar entgegengesetzt sind,
und die ihn einerseits als das äußerste Entwicklungsprodukt der
rationalistischen Geldwirtschaft, andrerseits als die Verkörperung des
undifferenziertesten Instinktes und Gefühlslebens zeigen, liegt wohl die
Eigenart seiner Anziehungskraft: er ist Rationalismus und Reaktion auf den
Rationalismus.
Der Sozialismus hat an der
alten Gentilverfassung mit ihrer kommunistischen Gleichheit sein begeisterndes
Ideal gefunden, während das Geldwesen das Individuum auf sich
rückwärts konzentriert und ihm als Objekte der persönlichen und
Gemütshingabe einerseits nur die allerengsten individuellen Beziehungen,
wie Familie und Freundschaft, andrerseits nur den weitesten Kreis, etwa des
Vaterlandes oder der Menschheit überhaupt, übrig gelassen hat -
beides soziale Bildungen, die sich, wenn auch aus verschiedenen Gründen,
der objektiven Vereinigung zu isolierten Zwecken völlig fremd
gegenüberstellen.
Hier wird nun eine der
umfassendsten und tiefgreifendsten soziologischen Normen wirksam.
Zu den wenigen Regeln
nämlich, die man mit annähernder Allgemeinheit für die Form der
sozialen Entwicklung aufstellen kann, gehört wohl diese: dass die
Erweiterung einer Gruppe Hand in Hand geht mit der Individualisierung und
Verselbständigung ihrer einzelnen Mitglieder.
Die Evolution der
Gesellschaften pflegt mit einer relativ kleinen Gruppe zu beginnen, welche ihre
Elemente in strenger Bindung und Gleichartigkeit hält, und zu einer
relativ großen vorzuschreiten, die ihren Elementen Freiheit,
Fürsichsein, gegenseitige Differenzierung gewährt.
Die Geschichte der
Familienformen wie die der Religionsgemeinden, die Entwicklung der
Wirtschaftsgenossenschaften wie die der politischen Parteien zeigt allenthalben
diesen Typus.
Die Bedeutung des Geldes für die Entwicklung der Individualität steht
deshalb in engstem Zusammenhange mit der, die es für die
Vergrößerung der sozialen Gruppen besitzt.
Für diese letztere
bedarf es hier keines ausführlichen Beweises mehr: die Wechselwirkung
zwischen der Geldwirtschaft und der Größe des Wirtschaftskreises
habe ich früher aufgezeigt.
Je mehr Menschen
miteinander in Beziehung treten, desto abstrakter und allgemeingültiger
muss ihr Tauschmittel sein; und umgekehrt, ist erst einmal ein solches
geschaffen, so gestattet es eine Verständigung auf sonst
unzugängliche Entfernungen hin, eine Einbeziehung der
allermannigfaltigsten Persönlichkeiten in die gleiche Aktion, eine
Wechselwirkung und damit Vereinheitlichung von Menschen, die wegen ihres
räumlichen, sozialen, personalen und sonstigen Interessenabstandes in gar
keine andere Gruppierung zu bringen wären.
In wie enger Korrelation
Geldwirtschaft, Individualisierung und Vergrößerung des sozialen
Kreises stehen, offenbart zunächst der Charakter des Handelsgewerbes, das
einerseits mit dem Vordringen der Geldwirtschaft, andrerseits mit der
Erweiterung der Beziehungen, dem Hinausgreifen über die enge, sich selbst
genügende Gruppe der Primitivzeit in offensichtlichem Zusammenhang steht.
Und nun hat der Handel
dadurch individuellen Charakter, dass er - von seinen höchsten Stufen
abgesehen - keine so komplizierte Technik wie das Handwerk und keine so
traditionell festgelegte wie der Landbau besitzt.
Der Handeltreibende ist deshalb
nicht in dem Maße, wie es in den anderen Erwerbstypen gilt, auf
Unterweisung - die immer engeren Zusammenhang mit der unmittelbaren Umgebung
involviert -, auf personale und objektive Tradition - die die individuelle
Sonderart nivelliert -, auf Erblichkeit - die das frühere Handwerk und
noch jetzt der Landbesitz voraussetzt - angewiesen.
Aus Indien wird berichtet,
dass die Erblichkeit der Berufe in dem Handelsgewerbe nicht so entschieden sei,
wie in den industriellen.
Es ist die Technik des
Handels, die es dem wandernden, die Gruppengrenzen durchbrechenden Kaufmann,
dem Pionier der Geldwirtschaft, erleichtert, sich jenen
Vergleichmäßigungen und Verschmelzungen der anderen Berufe zu
entziehen und sich auf sein individuelles Können und Wagen zu stellen.
Ich zeige die gleiche
Korrelation an einem etwas abseits liegenden Fall.
Ob der Sieger eines
Wettbewerbes durch einen Ehrenpreis oder einen Geldpreis ausgezeichnet wird,
ist innerlich ein großer Unterschied.
Mit dem Geldpreis ist er
abgefunden, er hat seinen Lohn dahin; der Ehrenpreis wirkt weiter, er gibt der
ganzen Persönlichkeit ein Relief (das natürlich unter gewissen
Umständen, aber nicht dem Grundgedanken nach, auch zu
dem Geldpreise noch hinzutreten kann): der Geldpreis bezieht sich auf die
Leistung, der Ehrenpreis auf den Leistenden.
Nun aber ist eine Ehrung in
dem letzteren Sinne meistens nur innerhalb eines relativ kleinen Kreises
möglich.
Schon diejenige Ehre, die
keine Auszeichnung des Individuums bedeutet, entsteht nur innerhalb einer
kleineren Gruppe, welche durch die bestimmt umschriebene Ehrenhaftigkeit ihrer
Mitglieder sich gegen ihre Umgebung geschlossen, kräftig, unangreifbar
erhält: so die Offiziersehre, die Kaufmannsehre, die Familienehre, ja
sogar die oft hervorgehobene Spitzbubenehre.
Jede Ehre ist
ursprünglich Standes- oder Klassenehre, und die allgemein menschliche oder
ganz individuelle Ehre enthält nur diejenigen Anforderungen an den
Einzelnen, in denen alle kleineren Gruppen innerhalb einer größeren
übereinstimmen.
Die Ehre nun, welche ihren
Träger nicht Anderen einordnen, sondern unter ihnen hervorheben soll,
bedarf nicht weniger einer gewissen Enge und Solidarität des Kreises; der
Name des olympischen Siegers hallte durch das ganze, kleine und in diesem Interesse
eng zusammengehörige Griechenland.
Der Geldpreis trägt
den egoistischen Charakter, den sehr große Kreise ihren Individuen nahe
legen; den unegoistischen, der der Solidarität des kleineren entspricht,
symbolisiert es aufs schönste, dass der goldene Kranz, den der athenische
Rat der Fünfhundert für gute Amtsführung erhielt, alsdann in
einem Tempel aufbewahrt wurde.
Innerhalb kleinerer und
geschlossener Interessenkreise, z. B. bei einigen Sportangelegenheiten,
Industriefächern usw. ist noch jetzt der Ehrenpreis völlig
gerechtfertigt.
In dem Maße aber, in
dem die Einschränkung und Homogenität des Kreises einer Weite und
gegenseitigen Fremdheit seiner Elemente Platz macht, muss an die Stelle des
Ehrenpreises, der auf die Mitwirkung der gesamten Gruppe rechnet, der Geldpreis
treten, der die abschließende, über sich nicht hinausweisende
Anerkennung der Leistung darstellt.
Die Vergrößerung
des sozialen Kreises fordert so den Übergang zum geldmäßigen
Ausdruck des Verdienstes, weil sie unweigerlich die Atomisierung eben dieses
Kreises bedeutet; die Unmöglichkeit, die gleiche Stimmung in derselben
Weise, wie es bei einem kleinen Kreise möglich ist, durch einen
großen fortzupflanzen, macht die Belohnung durch ein Mittel notwendig,
bei dem der zu Belohnende nicht mehr auf eine Übereinstimmung und
Bereitwilligkeit der ganzen Gruppe angewiesen ist.
Man kann in diesem
Zusammenhang betonen, dass die Beziehung des Geldes zur Ausdehnung der sozialen
Gruppe eine ebenso enge ist, wie nach unseren früheren Ausmachungen zur
Objektivierung der Lebensinhalte.
Dieser Parallelismus ist
kein zufälliger.
Was wir die objektive Bedeutung der Dinge nennen, das ist in praktischer Hinsicht
ihre Gültigkeit für einen größeren Kreis von Subjekten; in
dem sie aus ihrer ersten Bindung an das Einzelsubjekt oder einen kleinen Kreis,
aus der Zufälligkeit subjektiver Deutung herauswachsen, wird die
Vorstellung oder Gestaltung ihrer eine für immer weitere Kreise
gültige und bedeutsame (auch wenn die Hindernisse der Lage es zu dieser
Anerkennung durch die Gesamtheit in Wirklichkeit nicht kommen lassen), und eben
damit erreichen sie, was wir ihre objektive Wahrheit oder ihre sachlich
angemessene Gestaltung nennen - so sehr die ideelle Gültigkeit, auf die
die letzteren Begriffe hindeuten, in ihrem Fürsichsein alle Beziehung auf
Anerkannt- oder Nicht-Anerkanntwerden ablehnen mag.
Die Bedeutung des Geldes
nach beiden Seiten hin bestätigt die Enge dieser Korrelation, die sich auf
vielerlei speziellen Gebieten geltend macht.
Das Handelsrecht des deutschen
Mittelalters war ursprünglich nur das Genossenschaftsrecht der einzelnen
Kaufmannskollegien gewesen.
Es bildete sich zu einem
gemeinen Rechte unter der universalistischen Vorstellung, dass der gesamte
Kaufmannsstand des Reiches, ja, der Welt eigentlich eine große Gilde
bilde.
Und damit entwickelte sich
das gemeine Recht des Handelsstandes zu einem gemeinen Recht der
Handelsgeschäfte. Hier tritt sehr klar hervor, wie das Recht, indem es von
einem engeren zu einem absolut weiten Kreise vorschreitet, sich überhaupt
von der Beziehung auf bloße Personen löst und zu einem Rechte der
objektiven Transaktionen wird.
Und eben dieselbe
Entwicklung war es, die von einer immer gründlicheren Durchführung
des Geldverkehres ebenso getragen wurde, wie sie andrerseits diese trug.
Schon die technische
Schwierigkeit, die Werte der Naturalwirtschaft auf weithin zu transportieren,
muss diese auf relative Kleinheit der einzelnen Wirtschaftskreise
beschränken, während das Geld gerade durch seine absolute
Beweglichkeit das Band bildet, das die größte Ausdehnung des Kreises
mit der Verselbständigung der Persönlichkeiten verbindet.
Der vermittelnde Begriff
für diese Korrelation zwischen dem Geld einerseits und der
Vergrößerung des Kreises wie der Differenzierung der Individuen andrerseits
ist oft das Privateigentum überhaupt.
Der kleine und
naturalwirtschaftliche Kreis neigt zu Gemeineigentum.
jede
Vergrößerung desselben drängt auf Aussonderung der Anteile; bei
sehr gewachsener Zahl von Genossen wird die Verwaltungstechnik des Gemeinbesitzes
so kompliziert und konfliktsreich, die Entstehungswahrscheinlichkeit
unverträglicher oder über die kommunistische Enge
hinausdrängender Individuen wächst so sehr, die dem Gemeinbesitz
widerstrebende Arbeitsteilung und Intensität der
Ausnutzung wird zu einer solchen Notwendigkeit, dass man den Privatbesitz als
eine direkte Folge der quantitativen Mehrung der Gruppe bezeichnen kann.
Eine irländische
Handschrift des 12. Jahrhunderts berichtet, dass die Aufteilungen des Bodens
wegen der zu groß gewordenen Zahl der Familien stattfanden; und in
Russland, wo sich der Übergang vom Gesamt- zum Sondereigentum noch
beobachtbar vollzieht, ist es ganz deutlich, dass die bloße Vermehrung
der Bevölkerung ihn trägt oder beschleunigt.
Das Geld aber ist
ersichtlich das geeignetste Substrat der privaten und persönlichen
Besitzform.
Die gesonderte Verteilung,
die Fixierung der Vermögensrechte, die Realisierung der einzelnen
Ansprüche ist erst durch das Geld ohne weiteres möglich geworden.
Das primäre und
reinste Schema der Quantitätserweiterung des wirtschaftlichen
Lebenskreises ist der Tausch überhaupt; mit ihm greift das Individuum ganz
prinzipiell - viel mehr als mit Raub und Geschenk - über seine
solipsistische Peripherie hinaus.
Tausch aber ist, seiner
Idee nach, erst bei Privateigentum möglich; aller Kollektivbesitz
enthält eine Tendenz zur »Toten Hand«, während die
spezifischen .Wünsche des Einzelnen und seine
Ergänzungsbedürftigkeit ihm den Tausch nötig machen.
Der Besitz muss sich erst
auf das Individuum konzentriert haben, um von da aus wieder sich durch den
Tausch zu verbreiten.
Das Geld, als der absolute
Träger und Verkörperung des Tausches, wurde durch diese Vermittlung
des Privateigentums, mit seiner Angewiesenheit auf den Austausch, zum Vehikel
jener Erweiterung der Wirtschaft, jenes Hineinbeziehens unbegrenzt vieler
Kontrahenten durch das Hin und Her des Tausches.
Darum wehrt sich aber das
Geld auch - und dies ist die Kehrseite eben derselben Tatsache - gegen gewisse
kollektivistische Verfügungen, die sich innerhalb der Naturalwirtschaft
von selbst ergeben.
Im Mittelalter galt die
Theorie, dass eine Geldleistung nur von demjenigen zu fordern wäre, der
sie persönlich versprochen hätte; die Mitglieder der Stände, die
in der bewilligenden Versammlung nicht gegenwärtig waren, versagten
deshalb oft die Leistung.
Anfangs des 13.
Jahrhunderts steht es in England noch nicht formell fest, dass der Beschluss
des Supreme Council der Ständevertretung alle Untertanen in Sachen der
Besteuerung auch gegen den Willen des Einzelnen binden solle.
Und als in Deutschland am
Ende des Mittelalters die Landstände vielfach dem Landesherrn
gegenüber eine als Einheit wirkende Körperschaft bildeten und ihre
Aktionen nicht die summierten Aktionen von Einzelnen, sondern solche der
Gesamtheit der Stände waren, da erhielt sich doch die erstere Vorstellung
noch am längsten bei der Steuerbewilligung; hier schien am längsten
die Gesamtheit nur die Summe der Einzelnen zu vertreten, so
dass jeder Einzelne sich dem gemeinsamen Beschluss entziehen konnte.
Das gleiche Motiv macht
sich unter sehr veränderten Umständen geltend, indem bei zunehmender
Zentralisation der Staatsverwaltung dennoch den lokalen Verbänden eine
relative Freiheit der Finanzgebarung gelassen wird.
Die deutsche Gesetzgebung
der letzten Jahrzehnte z. B. scheint dahin zu neigen, die sozialen,
politischen, ethischen Aufgaben der Kommunen als solcher einzuengen und sie zu
lokalen Organen des Regierungswillens herabzudrücken; wogegen man ihnen
innerhalb der Vermögensverwaltung erhebliche Autonomie einräumt.
Es ist in demselben Sinn,
wenn man es als den Hauptnachteil der Geldstrafe hervorgehoben hat, dass das
Geld im Besitze des Staates lange nicht so wirtschaftlich fruchtbar zu machen
ist, wie es in den Händen des Individuums wäre.
Deshalb ist es schon eine
technische Zweckmäßigkeit in bezug auf die Geldgebarung, demjenigen
eine gewisse Freiheit zu lassen, den man in allen übrigen Beziehungen
beschränkt - eine etwas verkleidete praktische Folge und Wendung der
Schwierigkeit, der die kollektivistische Verfügung über Geld
begegnet.
Eine solche Schwierigkeit
besteht nämlich trotz der Eignung des Geldes, das zusammenhaltende
Interesse für Vereinigungen sonst unvereinbarer Individuen abzugeben.
Beides geht schließlich
auf eine und dieselbe Wirkung seiner zurück: Sonderung und gegenseitige
Unabhängigkeit den Elementen zu gewähren, die vorher in
ursprünglicher Lebenseinheit bestanden haben.
Diese Zersetzung trifft
einerseits die Einzelpersönlichkeiten und ermöglicht dadurch, dass
sich ihre gleichartigen Interessen, wie unabhängig von dem Divergenten und
Unversöhnlichen an ihnen, zu einem Kollektivgebilde zusammentun.
Sie trifft aber auch
andrerseits die Gemeinschaften und erschwert den nun scharf differenzierten Individuen
die innere und äußere Vergemeinsamung.
Das Schema dieses
Widerspruchs, weit über diesen Fall hinausgreifend, durchzieht das ganze
gesellschaftliche Leben.
Es stammt daher, dass das
Individuum einerseits ein bloßes Element und Glied der sozialen Einheit
ist, andrerseits aber doch selbst ein Ganzes, dessen Elemente eine relativ
geschlossene Einheit bilden.
Die Rolle, die ihm als
bloßem Organ zukommt, wird deshalb häufig mit derjenigen
kollidieren, die es als ganzer und eigener Organismus spielen kann oder will.
Derselbe Einfluss, der das
aus Individuen zusammengegliederte soziale Ganze trifft und außerdem das
Individuum als ein Ganzes selbst, löst an beiden formal gleiche Wirkungen
aus, die eben deshalb, da das Individuum jene zwei völlig heterogenen
Bedeutungen repräsentiert, oft genug in inhaltliche Gegensätze
auslaufen .
Darum ist es zwar ein
praktischer, aber durchaus kein logischer, theoretisch unauflösbarer
Widerspruch, dass das Geld, an der Gesellschaft ebenso wie an den Einzelnen auf
Differenzierung der Elemente wirkend, in der einen Hinsicht Erschwerung, in der
anderen Erleichterung ebendesselben Geschehens mit sich bringt. Die angedeutete
Erschwerung der kollektivistischen Verfügung über Geld hängt
nun, ganz im allgemeinen, so zusammen.
Jeder andere Besitz weist,
wie oben betont wurde, durch seine technischen Bedingungen auf eine gewisse Art
seiner Verwendung hin, die Freiheit der Disposition über ihn hat
vermöge dieser eine sachliche Schranke.
Wogegen der Verwendung des
Geldes eine solche völlig fehlt, also die gemeinsame Disposition Mehrerer
darüber den dissentierenden Tendenzen einen weitesten Spielraum gibt.
Damit aber setzt sich die
Geldwirtschaft in entschiedenen Gegensatz gegen die Lebensbedingungen der
kleinen Wirtschaftskreise, die so vielfach gerade auf gemeinsame
Verfügungen, einheitliche Maßregeln angewiesen sind.
Man kann, freilich mit sehr
starker Verkürzung, sagen, dass der kleine Kreis sich durch Gleichheit und
Einheitlichkeit, der große durch Individualisierung und Arbeitsteilung
erhält.
Indem das Geld als ein
abstraktes Gebilde sich aus den wirtschaftlichen Wechselwirkungen eines relativ
großen Kreises herstellt, indem es andrerseits durch seinen bloßen
Quantitätscharakter den genauesten mechanischen Ausdruck jedes
Sonderanspruchs, jedes Wertes individueller Leistung, jeder personalen Tendenz
gestattet, vollendet es im Wirtschaftlichen erst jene allgemeine soziologische
Korrelation zwischen der Ausdehnung der Gruppe und der Ausbildung der
Individualität.
Die Beziehung des Geldes
zum Privateigentum und damit zur freien Ausbildung der Persönlichkeit
heftet sich, wie gesagt, vor allem an seine Beweglichkeit und wird deshalb an
seinem Gegensatz, dem Besitz des Bodens, besonders durchsichtig.
Das Grundeigentum strebt in
zwei Richtungen über die Bindung an das Individuum hinaus: gleichsam nach
der Breitendimension, indem es sich mehr als alles andere zum
Kollektivvermögen einer Gruppe eignet, nach der Tiefendimension, indem es
das vorzüglichste Objekt der Vererbung ist.
Wenn das Gesamteigen der
primitiven Gruppe aus Grundstücken besteht, so führt die Entwicklung
wiederum in zwei hauptsächlichen Richtungen darüber hinaus.
Zunächst dadurch, dass
die Nahrung aus einem Besitz beweglicheren Charakters gewonnen wird; sobald
dies geschieht, ist auch sogleich das Sondereigen da.
Bei Nomadenvölkern
finden wir durchgehends, dass das Land zwar Gemeingut der Sippe ist und den
einzelnen Familien nur zur Benutzung angewiesen wird; allein das Vieh ist
überall Privateigentum dieser einzelnen Familien.
Die nomadische Sippe ist,
so viel wir wissen, in bezug auf den Herdenbesitz niemals kommunistisch
gewesen.
Tatsächlich sind auch
sonst in vielen Gesellschaften die Mobilien schon Sondereigentum gewesen, als
der Boden noch lange Gemeinbesitz war.
Andrerseits knüpft
sich die Entstehung des Privateigens an diejenigen Tätigkeiten, welche
nicht des Grundes und Bodens als Materiales bedürfen.
In dem Rechte der indischen
Geschlechtsgenossenschaft entsteht der Gedanke, dass dasjenige, was nicht
vermittels des Familienvermögens - das eben vorzüglich aus
Grundstücken gebildet ist - erworben wird, auch nicht in dieses zu
fließen habe.
Der Erwerb einer
persönlichen Geschicklichkeit also, wie das Erlernen eines Handwerks, wird
als das hauptsächlichste Mittel zum Gewinn eines Sondergutes und zur
Selbständigkeit der Persönlichkeit genannt.
Der Handwerker, der seine
Geschicklichkeit überallhin mit sich nimmt, hat eben in ihr jenes
bewegliche Gut, das, gerade wie in anderer Weise der Viehbesitz, den Einzelnen
von dem Bodenbesitz mit seinem Kollektivcharakter loslöste.
Endlich: die
Überführung der gemeinschaftlichen Lebensform in eine
individualistische ist ein zweckmäßiges Mittel, um bei sich
auflösender Naturalwirtschaft die bisher auf sie gegründete
Genossenschaft so weit wie möglich zu konservieren.
Bis zum 13. Jahrhundert
bestand das Vermögen der kirchlichen Genossenschaften wesentlich in
Grundbesitz, und ihre Geschäftsführung beruhte auf dem Prinzip der
Gemeinwirtschaft.
Das Sinken der naturalwirtschaftlichen
Erträge schuf ihr seitdem große Not; aber eben die zur Herrschaft
gelangende Geldwirtschaft, die dies verschuldete, bot zugleich ein gewisses
Heilmittel.
Man zerschlug nämlich
die Einnahmen der Stifter und sogar der Klöster mehr oder weniger
weitgehend in einzelne Gehälter, Pfründen, und konnte nun mehrere
derselben, aus ganz getrennten Orten, vermöge der Geldform des Ertrages
einer einzigen Person zusprechen.
Dadurch war es
möglich, bei sinkenden Gesamteinnahmen doch wenigstens das Einkommen der
führenden und repräsentierenden Persönlichkeiten der
Genossenschaften auf gleicher Höhe zu halten - so sehr dies auf Kosten der
niederen Kleriker geschah, die nun ihrerseits als Mietlinge den Dienst an der
Gemeinde versahen.
Dieser Vorgang zeigt sehr
deutlich, wie die zurücktretende Bedeutung des Bodens selbst so eng auf
Zusammenschluss und Einheit angelegte Gruppen, wie die kirchlichen, aus der
kollektivistischen Lebensform in die individualistische hineintreibt, und wie
die eindringende Geldwirtschaft ebenso wohl Ursache als - durch die Zerlegung
und Mobilisierung der Grundstücke - das Mittel dieses Prozesses bildet.
Dass heute gerade der Bauer
als der entschiedenste Gegner sozialistischer Bestrebungen
gilt, hat wohl zunächst den Grund, dass er, in zweckmäßiger
Anpassung an die Technik seines Betriebes, äußerst konservativ ist:
da nun einmal individuelles Eigentum besteht, so hält er an demselben
ebenso fest, wie er vor Jahrhunderten an der gemeinen Mark, ja noch vor viel
kürzerer Zeit wenigstens an der Gemengelage festgehalten hat.
Auch hat der moderne
Sozialismus ein Hauptmotiv, das jener alten Kollektivität des
Grundbesitzes als etwas völlig Heterogenes gegenübersteht und ihn der
innersten Lebensrichtung des Landwirts völlig entfremdet: die restlose
Beherrschung der Produktion durch den Verstand, den Willen, die organisierende
Berechnung des Menschen.
Die Verfassung der Fabrik
und die Konstruktion der Maschine stellt dem Industriearbeiter täglich vor
Augen, dass zweckmäßige Bewegungen und Wirkungen mit absoluter
Zuverlässigkeit zustande gebracht, persönliche und aus dem Innern der
Dinge hervorbrechende Störungen völlig vermieden werden können.
Diese Erreichung der Zwecke
vermöge eines durchsichtigen und dirigierbaren Mechanismus arbeitet einem
sozialen Ideal vor, das die Gesamtheit mit dem souveränen Rationalismus
der Maschine, unter Ausschaltung aller privaten Impulse, organisieren will.
Dagegen sind die Arbeit des
Bauern und ihre Erfolge von ebenso unbeeinflussbaren wie unberechenbaren
Kräften abhängig, seine Gedanken gehen auf die Gunst eines nicht zu
rationalisierenden Faktors und auf das jeweilige Ausnutzen irregulärer
Bedingungen.
So bilden sich seine Ideale
dem sozialistischen entgegengesetzt, das nicht die Gunst, sondern das Ausschalten
aller Zufälligkeit und eine Organisation der Lebenselemente anstrebt, die,
was bei den bäuerlichen Interessen gar nicht in Frage kommt, jedes
derselben berechenbar macht.
Jene absolute Beherrschung
der Gesamtproduktion durch Verstand und Willen ist technisch freilich nur bei
absoluter Zentralisierung der Produktionsmittel - in der Hand der
»Gesellschaft« - möglich, aber es liegt auf der Hand, wie weit
die alte naturalwirtschaftliche Kollektivität in ihrem Kern und Sinn von dieser
sozialistischen absteht, deren Idee sich deshalb auch gerade über der
geldwirtschaftlichsten und mobilisiertesten Eigentumsgestaltung erheben konnte
- so sehr, wie ich oben erwähnte, jener primitive Kommunismus als Instinkt
und nebelhaftes Ideal zu den Triebkräften des Sozialismus beisteuern mag.
Historisch besteht
jedenfalls die Korrelation zwischen Naturalwirtschaft und Kollektivität,
der auf der anderen Seite die zwischen Mobilisierung des Besitzes und
Individualisierung desselben entspricht.
Deshalb trägt, in
enger Beziehung zu seinem Charakter als Kollektivgut, der Boden auch einen
besonderen Charakter als Erbgut .
Wenn wir die
Familienverfassungen in ihren wirtschaftlichen Gestaltungen verfolgen, so sehen
wir oft, dass der Unterschied des Erbgutes gegen das selbsterworbene Gut sich
mit dem des unbeweglichen gegen das bewegliche Vermögen deckt.
In den nordwestlichen
Distrikten von Indien ist es ein und dasselbe Wort (jalm), das einerseits das
Recht der Erstgeburt, andrerseits, im engeren Sinne, das Eigentum an Grund und
Boden bedeutet.
Umgekehrt kann das mobile
Gut einen so engen Zusammenhang mit der Persönlichkeit haben, dass bei
ganz primitiven und oft gerade ganz armen Völkern die Erbschaften an
solchen Dingen überhaupt nicht angetreten, sondern, wie aus den
verschiedensten Weltgegenden mitgeteilt wird, die Gebrauchsgegenstände des
Toten vernichtet werden.
Gewiss sind hierzu
mystische Vorstellungen wirksam: als ob der Geist des Verstorbenen durch diese
Gegenstände angelockt und rückkehrend allerlei Schaden anrichten
würde.
Allein das beweist ja
gerade die enge Verbindung, die zwischen jenen und der Persönlichkeit
besteht, so dass der Aberglaube durch sie seinen speziellen Inhalt erhält!
Von den Nikobaren wird
berichtet, dass es dort als Unrecht gilt, einen Verwandten zu beerben, und
deshalb seine Hinterlassenschaft zerstört wird - ausgenommen Bäume
und Häuser.
Diese tragen den Charakter
des immobilen Besitzes, so dass ihre Verbindung mit dem Individuum eine lockere
ist und sie zum Übergang auf Andere geeigneter sind.
Wir empfinden den Dingen
gegenüber das doppelte Verhältnis: der Mensch bleibt und die Dinge
wechseln - und: die Dinge bleiben und die Menschen wechseln.
Wo nun das erstere
überwiegt, im Mobiliarbesitz, fällt unvermeidlich der
Bedeutsamkeitston auf den Menschen, die Vorstellung neigt dazu, das Individuum
als das Wesentliche zu betonen.
Wo umgekehrt die Objekte
dem Menschen gegenüber beharren und überleben, tritt das Individuum
zurück; der Grund und Boden erscheint als der Fels, an dem das Leben des
Einzelnen wie die Welle aufrauscht und abfließt.
Damit schafft der
Immobiliarbesitz begreiflich die Disposition zu dem Zurücktreten des
Einzelnen, das hier dessen Verhältnis zu der Kollektivität als eine
Analogie seines Verhältnisses zu den Dingen erscheinen lässt.
Daher nun auch die enge
Beziehung, die der Grundbesitz gerade zu der auf das Prinzip der Erblichkeit
gegründeten Aristokratie hat.
Ich erinnere an das
früher Erwähnte, wie sehr das aristokratische Prinzip der
Familienkontinuität im alten Griechenland in religiös gefesteter
Wechselwirkung mit der zentralen Stellung des Grundbesitzes stand: die
Veräußerung des Grundbesitzes war nicht nur eine Pflichtverletzung
gegen die Kinder, sondern, in noch betonterem Maße, den Ahnen gegenüber!
Man hat ferner
hervorgehoben, dass, wo die königlichen Lehen rein
naturalwirtschaftlicher Art waren, wie im frühen mittelalterlichen
Deutschland - während in Ländern, die der Geldwirtschaft etwas
näher standen, Lehensverhältnisse leicht auf andere als dingliche
Benefizien gegründet werden konnten - sie auf aristokratischen Charakter
der ganzen Institution hinwirkten.
Das Erbprinzip aber steht
im großen und ganzen im Gegensatz zum Individualprinzip.
Es bindet den Einzelnen in
die Reihe der nacheinander lebenden Personen, wie das Kollektivprinzip ihn in
die der nebeneinander lebenden bindet; so garantiert auch im Biologischen die
Vererbung die Gleichheit der Generationen.
An der Schranke des
Vererbungsprinzips macht die wirtschaftliche Individualisierung Halt.
Im 13. Und 14. Jahrhundert
hatte sich zwar die deutsche Einzelfamilie wirtschaftlich vom
»Geschlecht« emanzipiert und trat als selbständiges
Vermögenssubjekt auf.
Aber damit war auch die
Differenzierung beendet.
Weder der Hausvater, noch
Frau oder Kinder hatten scharf bestimmte individuelle Rechte an das
Vermögen; es verblieb als Stock der Familiengenerationen.
Die einzelnen
Familienglieder waren nach dieser Richtung hin noch nicht individualisiert.
Die Herausbildung der
wirtschaftlichen Individualität beginnt hier also an dem Punkte, wo der
Erbgang endet: an der Einzelfamilie, und hört dort wieder auf, wo er noch
herrscht: innerhalb der Einzelfamilie; erst wo, wie in der Neuzeit, die
Vererbung wesentlich bewegliches Vermögen betrifft, wird dieser Inhalt
ihrer mit seinen individualistischen Konsequenzen freilich Herr über ihr
formal anti-individualistisches Wesen.
Ja selbst die Forderungen
der Praxis können dieses oft nicht überwinden, wo es an dem Charakter
des Grundbesitzes seine Stütze findet.
Es könnte nämlich
mancher Schattenseite unseres bäuerlichen Erbrechts in einzelnen
Fällen abgeholfen werden, wenn die Bauern testierten.
Allein das tun sie sehr selten.
Das Testament ist zu individuell gegenüber der Intestaterbfolge.
Die Verfügung über den Besitz nach ganz persönlichem, von der
Üblichkeit und Allgemeinheit abweichendem Belieben ist ein zu starker
Anspruch an die Differenziertheit des Bauern.
So dokumentiert sich überall die Immobilität des Besitzes, mag sie
mit seiner Kollektivität oder seiner Erblichkeit verbunden sein, als das
Hemmnis, dessen Zurückweichen einen proportionalen Fortschritt der
Differenzierung und persönlichen Freiheit gestattet.
Insofern das Geld das beweglichste unter allen Gütern ist, muss es den
Gipfel dieser Tendenz darstellen und ist nun auch tatsächlich derjenige
Besitz, der die Lösung des Individuums von den vereinheitlichenden
Bindungen, wie sie von anderen Besitzobjekten ausstrahlen, am entschiedensten
bewirkt.
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