Das Wergeld.
Der Übergang von der
utilitarischen zu der objektiven und der absoluten Wertung des Menschen.
Die Geldstrafe und die
Kulturstufen.
Das Vorschreiten der
Differenzierung des Menschen und der Indifferenz des Geldes als Ursache ihrer
wachsenden Inadäquatheit.
Die Kaufehe und der Wert
der Frau.
Die Arbeitsteilung zwischen
den Geschlechter und die Mitgift.
Die typische Beziehung
zwischen Geld und Prostitution, ihre Entwicklung analog der Mordsühne.
Die Geldheirat.
Die Bestechung.
Das Vornehmheitsideal und
das Geld.
Die Bedeutung des Geldes im
System der Wertschätzungen ist an der Entwicklung der Geldstrafe messbar.
Zuerst tritt uns auf diesem
Gebiet, als seine auffälligste Erscheinung, die Sühnung des
Totschlags durch Geldzahlung entgegen - eine in primitiven Kulturen so
häufige Tatsache, dass sich, wenigstens für ihre einfache und direkte
Form, einzelne Beispiele erübrigen.
Weniger beachtet indes als
ihre Häufigkeit ist die Intensität, mit der der Zusammenhang von Wert
des Menschen und Geldwert oft die rechtlichen Vorstellungen beherrscht.
Im ältesten
angelsächsischen England war auch für die Tötung des Königs
ein Wergeld festgesetzt; ein Gesetz bestimmte es auf 2700 sh.
Nun war eine solche Summe
für die damaligen Verhältnisse ganz imaginär und überhaupt
nicht aufzutreiben.
Ihre reale Bedeutung war,
dass, um sie einigermassen zu ersetzen, der Mörder und seine ganze
Verwandtschaft in Sklaverei verkauft werden mussten, wenn nicht auch dann noch,
wie ein Interpret jenes Gesetzes sagt, die Differenz so gross blieb, dass sie -
als blosse Geldschuld - nur durch den Tod ausgeglichen werden konnte.
Erst auf dem Umwege
über die Geldstrafe also hielt man sich an die Persönlichkeit, jene
erscheint als der ideale Massstab, an dem man die Grösse des Verbrechens
ausdrückt.
Wenn innerhalb desselben
Kulturkreises zur Zeit der sieben Königreiche das typische Wergeld
für den gewöhnlichen Freeman 200 sh. betrug und das für andere
Stände, nach Bruchteilen oder Vielfachen dieser Norm gerechnet wurde, so
offenbart dies nur in anderer Weise, eine wie rein quantitative Vorstellung vom
Werte des Menschen das Geld ermöglicht hatte.
Von eben dieser aus
begegnet noch zur Zeit der Magna Charta die Behauptung, Ritter, Baron und Graf
verhielten sich zueinander wie Schilling, Mark und Pfund - da dies die
Proportion ihrer Lehensgefälle sei; eine Vorstellung, die um so
bezeichnender ist, als die Begründung tatsächlich ganz ungenau war;
denn sie beweist die Tendenz, den Wert des Menschen auf einen geldmässigen
Ausdruck zu bringen, als eine so kräftige, dass sie
sich selbst um den Preis einer sachlichen Unangemessenheit verwirklicht.
Von ihr aus wird aber nicht
nur das Geld zum Mass für den Menschen, sondern auch der Mensch zum Mass
für das Geld.
Die Summe, die für die
Tötung eines Menschen gezahlt werden muss, begegnet uns hier und da als
monetarische Einheit.
Nach Grimm bedeutet das
Perfektum skillan soviel wie: ich habe getötet oder verwundet; daher dann:
ich bin busspflichtig geworden.
Nun war tatsächlich
der Solidus der einfache Strafsatz, nach dem in den Volksrechten die Bussen
berechnet wurden.
Man hat deshalb in der
Konsequenz jener Bedeutung von skillan angenommen, dass das Wort
»Schilling« die Bedeutung von »Strafsimplum«
hätte.
Der Wert des Menschen
erscheint hier also als Einteilungsgrund des Geldsystems, als Bestimmungsgrund
des Geldwertes.
Eben dies Motiv klingt an,
wenn der Normalsatz des Wergeldes bei den Beduinen, das Mahomed in den Islam
aufnahm, hundert Kamele, zugleich als typisches Lösegeld für den
Gefangenen und als Brautgeld auftritt.
Dieselbe Bedeutung des
Geldes tritt auch da hervor, wo die Geldstrafe nicht nur für Mord, sondern
für Vergehen überhaupt in Frage kommt. Im merovingischen Zeitalter
wurde der Solidus nicht mehr wie bisher zu 40, sondern nur zu 12 Denaren
gerechnet.
Und zwar wird als Grund
dafür vermutet: es sollten damals die nach Solidi bestimmten Geldstrafen
herabgesetzt werden, und hierzu sei angeordnet, es sollen überall, wo ein
Solidus bestimmt sei, nicht mehr 40, sondern nur 12 Denare bezahlt werden.
Es habe sich daraus der
Strafsolidus zu 12 Denaren gebildet, der schliesslich der allgemein herrschende
geworden sei.
Und von den Palauinseln
wird berichtet, dass dort jede Art von Bezahlung schlechthin Strafgeld heisst.
Es gibt hier also nicht
mehr die Bestimmtheit der Münze die Skala an, an der die relative Schwere
des Vergehens sich misst; sondern umgekehrt, die Taxierung des Vergehens
schafft einen Massstab für die Festsetzung der Geldwerte.
Dieser Vorstellungsweise -
soweit sie sich auf die Mordsühne bezieht - liegt ein Gefühl von
prinzipieller Erheblichkeit zum Grunde.
Da das ganze Wesen des
Geldes auf der Quantität beruht, Geld an und für sich ohne
Bestimmtheit seines Wieviel ein völlig leerer Begriff ist, so ist es von
grösster Bedeutung und ganz unerlässlich, dass jedes Geldsystem eine
Einheit besitzt, als deren Vielfaches oder deren Teil sich jeder einzelne
Geldwert ergibt.
Diese ursprüngliche
Bestimmtheit, ohne die es überhaupt zu keinem Geldwesen kommen konnte, und
die sich dann technisch zum »Münzfuss« verfeinert, ist
gleichsam die absolute Grundlage der quantitativen Relationen, in denen der
Geldverkehr verläuft.
Nun wäre freilich,
rein begrifflich angesehen, die Grösse dieser Einheit
ganz gleichgültig, denn wie sie auch sei, durch Division oder
Multiplikation lassen sich alle erforderlichen Grössen aus ihr herstellen;
über ihre Festsetzung werden denn auch wirklich, namentlich in
späterer Zeit, nur teils historisch-politische, teils münztechnische
Gründe entscheiden.
Dennoch wird dasjenige
Geldquantum, das einem als der Massstab aller anderen vor Augen steht, sobald
von Geld geredet wird, und sozusagen der Repräsentant des Geldes
überhaupt ist - das wird wenigstens ursprünglich auch zu irgendeinem
zentralen Wertgefühl des Menschen in Beziehung stehen müssen, als
Äquivalent für irgendein im Vordergrund des Bewusstseins stehendes
Objekt oder Leistung kreiert werden.
Woraus sich übrigens
die oft bemerkte Tatsache erklärt, dass in Ländern mit hoher
Münzeinheit die Lebenshaltung teurer ist als in solchen mit minderer -
also, ceteris paribus, in Dollarländern teurer als in Markländern, in
Markländern teurer als in Frankländern.
Vielerlei
Lebensbedürfnisse scheinen eben diese Einheit, bzw. bestimmte Vielfache
derselben zu kosten, gleichviel welches deren absolute Grösse ist.
Die Münzeinheit
innerhalb eines sozialen Kreises, so irrelevant sie vermöge ihrer
beliebigen Teilung und Multiplizierung zu sein scheint, hat dennoch, sowohl als
Folge wie als Ursache, sehr tiefe Beziehungen zu dem ökonomisch
ausdeutbaren Typus der Lebenswerte überhaupt. Es war noch ein Erfolg
dieses Zusammenhanges, dass die erste französische Konstitution von 1791
als Wertmesser den Tagelohn annahm.
Jeder vollberechtigte
Bürger musste eine direkte Steuer von mindestens 3 Journées de
travail zahlen, um Wähler zu sein, bedurfte es eines Einkommens von
150-200 Journées.
So ist die werttheoretische
Meinung aufgetaucht, die Tagesexigenz, also dasjenige, was für den
Menschen den unumgänglichsten Wert hat, sei der absolute Wertmesser, dem
gegenüber die edlen Metalle und alles Geld überhaupt als Ware im
Preise steigen oder fallen.
Und in derselben Richtung,
als die Werteinheit ein zentrales und durch ein wesentliches menschliches
Interesse umgrenztes Objekt zu setzen, liegt der Vorschlag eines
»Arbeitsgeldes«, dessen Grundeinheit gleich dem Arbeitswerte einer
Stunde oder eines Tages sei.
Demgegenüber
möchte man es als einen nur quantitativen Unterschied bezeichnen, wenn das
Äquivalent für den ganzen Menschen, das Wergeld, als das
charakteristische Geldquantum überhaupt hervortritt.
Der Ursprung des Wergeldes
ist offenbar rein utilitarisch, und wenn schon nicht rein privatrechtlich, so
doch jenem Indifferenzzustand privaten und öffentlichen Rechtes
zugehörig, mit dem allenthalben die soziale Entwicklung beginnt.
Der Stamm, die Gens, die
Familie forderte einen Ersatz für den ökonomischen
Verlust, den der Tod eines Mitgliedes für sie bedeutete, und liess sich
damit für die impulsiv naheliegende Blutrache abfinden.
Diese Umwandlung fixiert
sich schliesslich in Fällen, wo die Blutrache, die abgelöst werden
soll, selbst unmöglich wäre: bei den Goajiro-Indianern muss jemand,
der sich selbst zufällig verletzt, der eigenen Familie einen Ersatz
leisten, weil er das Blut der Familie vergossen hat.
Sehr charakteristisch
bezeichnet bei einigen Malaienvölkern das Wort für Blutgeld zugleich:
aufstehen, sich aufrichten.
Es gilt also die
Vorstellung, dass mit dem erlegten Blutgeld der Erschlagene für die
Seinigen wieder aufersteht, dass die Lücke, die sein Tod gerissen hat, nun
ausgefüllt ist.
Allein ganz abgesehen
davon, dass neben der Zahlung an die Verwandten, wenigstens bei den Germanen,
schon sehr früh auch eine besondere Busse für die Störung des
Gemeinfriedens zu erlegen war; dass in einigen angelsächsischen
Königreichen das der Familie zukommende Wergeld für den König
noch einmal seitens des Volkes für das Leben seines Königs gefordert
wird; dass das Wergeld in Indien überhaupt von der Familie auf die
Brahmanen überging - abgesehen von solchen Weiterentwicklungen des
Wergeldes, die es von seinem privatökonomischen Ursprung lösten,
enthält doch schon dieser von vornherein ein
objektiv-überindividuelles Element, indem seine Höhe durch Sitte oder
Gesetz fixiert war, wenn auch für die verschiedenen Stände sehr
verschieden hoch.
So war jedem Menschen sein
Wert von der Geburt an bestimmt, ganz gleichgültig, welchen Wert er dann
in Wirklichkeit für seine Angehörigen repräsentierte.
Damit wurde also nicht nur
gleichsam der Mensch als Substanz im Unterschied von der Summe seiner konkreten
Leistungen gewertet, sondern die Vorstellung eingeleitet, dass er an sich und
nicht nur für andere so und so viel wert sei.
Eine bezeichnende
Übergangserscheinung von der subjektiv-ökonomischen zu einer
objektiven Wertung ist die folgende.
Im jüdischen Reiche
etwa des dritten Jahrhunderts war der Normalpreis eines Sklaven 50, der einer
Sklavin 30 Schekel (ca. 45 bzw. 27 Mark).
Als Schadenersatz für
die Tötung eines Sklaven oder einer Sklavin musste man dennoch durchweg 30
Sela (ca. 73 Mark) geben, da man hierfür den pentateuchischen Ansatz von
30 Schekel festhielt und darin irrtümlich 30 Sela erblickte.
Man hielt sich also nicht
an die ganz sicher feststellbare wirtschaftliche Grösse des
zugefügten Schadens, sondern an eine aus ganz anderen als wirtschaftlichen
Quellen stammende Bestimmung, die - sowohl durch ihre absolute Grösse wie
durch den Mangel an Differenzierung - mit jener in einem auffallenden Gegensatz
stand.
So war damit zwar noch
nicht die Vorstellung begründet, dass dieser Sklave
einen ganz bestimmten Wert, abgesehen von seiner Nützlichkeit für
seinen Besitzer, hatte.
Allein der Unterschied
zwischen seinem Preise, der diese Nützlichkeit ausdrückte, und dem
Sühnegeld für seine Tötung - wenn auch durch ein theologisches
Missverständnis hervorgerufen - wies doch darauf hin, dass eine
ökonomische Wertbestimmtheit des Menschen aus einer objektiven Ordnung hervorgehen
konnte, die seine Wertung aus der blossen privaten Nützlichkeit für
den Berechtigten durchbrach.
Dieser Übergang wird
in dem Masse erleichtert und bezeichnet, in dem das Wergeld eine rein
staatliche Institution wird.
An vielen Stellen wurde das
Gewicht des gerichtlichen Eides der Höhe des Wergeldes proportional
eingeschätzt.
Und bezeichnenderweise
kommt es vor, dass nur der Freie Wergeld hat, der Unfreie aber überhaupt
nicht.
Im florentiner GeMet finden
wir während des Mittelalters eine reiche Abstufung von Hörigen als
coloni, sedentes, quilini, inquilini, adscripticii, censiti usw. - deren
Bindungen wahrscheinlich im umgekehrten Verhältnis ihres Wergeldes
zunahmen, so dass für die gänzlich Unfreien überhaupt kein
Wergeld mehr bestand.
Noch im 13. Jahrhundert
wurde dieses an sich damals längst veraltete und rein formell gewordene
Kriterium z.B. vor Gericht festgestellt, um die Bedeutung der Zeugenaussagen
danach zu rangieren.
Vom individualistischen
Nützlichkeitsstandpunkte aus müsste umgekehrt das Wergeld um so
entschiedener festgehalten werden, je mehr jemand das Eigentum eines Dritten
ist.
Dass es anders geschah, und
dass jene Ordnung als Symbol für das Gewicht der persönlichen Aussage
funktionierte, das zeigt den Punkt an, auf dem das Wergeld zum Ausdruck des
objektiven Persönlichkeitswertes geworden war.
In der Entwicklung, die so
von einer bloss utilitarischen zu einer sachlichen Preisschätzung des
Menschen aufstieg, macht sich ein sehr allgemeiner Modus des Denkens geltend.
Wenn alle Subjekte von
einem Objekt einen und denselben Eindruck empfangen, so scheint das nicht
anders erklärbar, als dass das Subjekt eben diese bestimmte Qualität,
den Inhalt jenes Eindrucks, an sich besitze; ganz verschiedene Eindrücke
mögen in ihrer Verschiedenheit aus den aufnehmenden Subjekten stammen,
ihre Gleichheit aber kann, wenn man den unwahrscheinlichsten Zufall
ausschliessen will, nur daher stammen, dass sich das so qualifizierte Objekt in
den Geistern spiegelt - zugegeben selbst, dass dies nur ein symbolischer und
tieferer Ergänzung bedürftiger Ausdruck ist.
Innerhalb der Wertsetzung
wiederholt sich dieser Vorgang.
Wenn dasselbe Objekt in
verschiedenen Fällen und von verschiedenen Personen verschieden gewertet
wird, so wird die ganze Schätzung seiner als ein subjektiver Prozess
erscheinen, der infolgedessen je nach den persönlichen
Umständen und Dispositionen verschieden ausfallen muss.
Wird es indes von
verschiedenen Personen immer genau gleich geschätzt, so scheint der
Schluss unvermeidlich, dass es eben soviel wert ist.
Wenn also etwa die
Angehörigen der Erschlagenen ganz verschiedene Wergelder für sie
forderten, war es klar, dass sie damit ihren persönlichen Verlust deckten;
sobald aber die Höhe des Wergeldes für den bestimmten Stand ein für
allemal festgesetzt und dieses bei den verschiedensten Personen und in den
verschiedensten Fällen immer gleich geleistet wurde, so musste sich
daraufhin die Vorstellung ausbilden, der Mann sei eben an und für sich so
und so viel wert.
Diese Gleichgültigkeit
gegen personale Unterschiede lässt den Wert des Menschen überhaupt
nicht mehr in demjenigen bestehen, was andere Subjekte an ihm besitzen und
verlieren, sie lässt ihn gleichsam als einen objektiven, in Geld
ausdrückbaren, auf ihn selbst zurückströmen.
Die im Interesse des
sozialen Friedens und zur Vermeidung endloser Zwistigkeiten getroffene
Fixierung des Wergeldes erscheint so als die psychologische Ursache, die die
ursprünglich subjektiv-utilitarische Wertung des Menschenlebens in die
objektive Vorstellung überführte, der Mensch habe eben diesen
bestimmten Wert.
Dieser kulturhistorisch so
eminent wichtige Gedanke, dass die Totalität eines Menschen mit Geld
aufzuwiegen sei, findet sich tatsächlich nur in zwei oder drei
Erscheinungen verwirklicht: eben im Blutgeld und in der Sklaverei, vielleicht
auch in der Kaufehe, auf die ich nachher eingehe. Man könnte die ungeheure
Differenz der Anschauungsweisen, die uns die Möglichkeit der Sklaverei und
des Blutgeldes heute so fern rückt, nach rein ökonomischen Begriffen
dennoch als eine bloss graduelle, quantitative bezeichnen.
Denn im Sklaven wird doch
nur die Summe derjenigen Arbeitsleistungen mit Geld bezahlt, die wir in ihrer
Vereinzelung auch heute nur mit Geld bezahlen.
Das Äquivalent
für das ausgegebene Geld ist heute wie damals die Arbeit des Menschen; nur
dass sie damals in Bausch und Bogen erworben wurde und jetzt von Fall zu Fall,
und dass sie nicht dem Arbeitenden, sondern einem anderen bezahlt wurde - von
den Fällen freiwilligen Sich-Verkaufens in die Sklaverei abgesehen.
Und in Hinsicht des
Blutgeldes widerspricht es auch heute unseren Gefühlen nicht, dass eine
Geldbusse auf geringere Verletzungen gesetzt wird, seien es solche
körperlicher oder innerer Art, wie Ehrenkränkungen oder Bruch des
Eheversprechens.
Noch neuerdings werden
Delikte bis zu recht erheblicher Schwere in einigen Strafgesetzgebungen nur mit
Geld gesühnt: so im Staate New York, in den Niederlanden, im modernen
Japan.
Auf dem bloss
ökonomischen Standpunkte verharrend, kann man die
Tötung des Menschen als eine bloss graduelle Steigerung solcher partiellen
Lahmlegungen und Herabsetzungen seiner Energien und Bewährungen ansehen,
wie man ja auch physiologisch den Tod als eine Steigerung und Verbreiterung von
Prozessen bezeichnet hat, die in niedrigem oder auf gewisse
Körperprovinzen beschränktem Grade auch am »lebenden«
Organismus stattfinden.
Allein diese
ökonomische Betrachtungsart ist nicht die geltende.
Tatsächlich ruht die
ganze vom Christentum beherrschte Entwicklung der Lebenswerte auf der Idee,
dass der Mensch einen absoluten Wert besitzt; jenseits aller Einzelheiten,
aller Relativitäten, aller besonderen Kräfte und Äusserungen
seines empirischen Wesens steht eben »der Mensch«, als etwas
einheitliches und unteilbares, dessen Wert überhaupt nicht mit irgendeinem
quantitativen Massstab gewogen und deshalb auch nicht mit einem blossen Mehr
oder Weniger eines anderen Wertes aufgewogen werden kann.
Das ist der Grundgedanke,
der das ideelle Fundament des Blutgeldes wie der Sklaverei verneint, weil diese
den ganzen und absoluten Menschen in ein Gleichungsverhältnis mit einem
relativen und bloss quantitativ bestimmbaren Werte, dem Geld, bringen.
Dass es zu dieser
Aufgipfelung des Menschenwertes kam, ist wie gesagt dem Christentum gutzuschreiben,
dessen Gesinnung freilich einerseits in mancherlei Ansätzen antizipiert
worden ist, wie die historische Entwicklung dieser Konsequenz andrerseits lange
auf sich warten liess; denn die Kirche hat die Sklaverei keineswegs so
energisch bekämpft, wie sie wohl verpflichtet gewesen wäre, und hat
(allerdings um des öffentlichen Friedens willen und um Blutvergiessen zu
vermeiden) die Sühnung des Mordes durch Wergeld geradezu gefordert.
Dass dennoch die Enthebung
des Menschenwertes aus jeder blossen Relation, jeder nur quantitativ bestimmten
Reihe in der Denkrichtung des Christentums liegt, hängt so zusammen.
Was jede höhere Kultur
von den niederen scheidet, ist sowohl die Vielfachheit wie die Länge der
teleologischen Reihen.
Die Bedürfnisse des
rohen Menschen sind gering an Zahl, und wenn sie überhaupt erreicht
werden, gelingt es durch eine relativ kurze Kette von Mitteln.
Steigende Kultur vermehrt
nicht nur die Wünsche und Bestrebungen der Menschen, sondern sie
führt den Aufbau der Mittel zu jedem einzelnen dieser Zwecke immer
höher, und fordert schon für das blosse Mittel oft einen
vielgliedrigen Mechanismus ineinandergreifender Vorbedingungen.
Auf Grund dieses
Verhältnisses wird sich die abstrakte Vorstellung von Zweck und Mittel
erst in einer höheren Kultur erheben; erst in ihr wird wegen der
Fülle der Zweckreihen, die eine Vereinheitlichung suchen, wegen des
immer weiteren Hinausrückens der eigentlichen Zwecke an
eine immer längere Kette von Mitteln - die Frage nach dem absoluten Endzweck,
der diesem ganzen Treiben Vernunft und Weihe gäbe, nach dem Wozu des Wozu
auftauchen.
Dazu kommt, dass das Leben
und Handeln des Kulturmenschen sich durch eine ungeheure Anzahl von
Zwecksystemen hindurchbewegt, von deren jedem er nur einen geringen Teil
beherrschen, ja übersehen kann, und dass so gegenüber der Einfachheit
primitiven Daseins eine beängstigende Differenziertheit der Lebenselemente
entsteht; der Gedanke eines Endzwecks, in dem alles dies wieder seine
Versöhnung fände, dessen es aber bei undifferenzierten
Verhältnissen und Menschen gar nicht bedarf, steht als Frieden und
Erlösung in der Zersplitterung und dem fragmentarischen Charakter der
Kultur.
Und mit je weiteren
qualitativen Differenzen die Elemente der Existenz auseinanderliegen, in desto
abstrakterer Höhe über jedem muss ersichtlich der Endzweck stehen,
der das Leben als Einheit zu empfinden ermöglicht; nach dem die Sehnsucht
nun keineswegs immer in bewusster Formulierung zu bestehen braucht, sondern
auch, nicht weniger stark, als ein dumpfer Trieb, Sehnsucht, Unbefriedigtheit
der Massen.
Am Beginn unserer
Zeitrechnung war offenbar die griechisch-römische Kultur auf diesen Punkt
gekommen.
Das Leben war ein so
vielgliedriges und langsichtiges Zweckgewebe geworden, dass sich als sein Destillat
und focus imaginarius mit ungeheurer Gewalt das Gefühl erhob: wo liegt nun
der definitive Zweck dieses Ganzen, der endgültige Abschluss, der sich
nicht mehr, wie alles, was wir sonst erstreben, schliesslich als blosses Mittel
enthüllt?
Der resignierte oder
grollende Pessimismus jener Zeit, ihr besinnungsloses Geniessen, das freilich
in seinem Augenblicksdasein einen nicht über sich hinausfragenden Zweck
fand, auf der einen Seite, ihre mystisch-asketischen Tendenzen auf der anderen
- sie sind der Ausdruck jenes dunklen Suchens nach einem abschliessenden Sinn
des Lebens, jener Angst um den Endzweck der ganzen Mannigfaltigkeit und
Mühsal seines Apparates von Mitteln.
Diesem Bedürfnis nun
brachte das Christentum eine strahlende Erfüllung.
Zum erstenmal in der
abendländischen Geschichte wurde hier den Massen ein wirklicher Endzweck
des Lebens geboten, ein absoluter Wert des Seins, jenseits alles Einzelnen,
Fragmentarischen, Widersinnigen der empirischen Welt: das Heil der Seele und
das Reich Gottes.
Nun war für jede Seele
Platz in Gottes Hause, und indem sie der Träger ihres ewigen Heils war,
wurde jede einzelne, die unscheinbarste und niedrigste wie die des Helden und
Weisen, unendlich wertvoll.
Durch ihre Beziehung zu dem
einen Gott strahlte alle Bedeutung, alle Absolutheit, alle Jenseitigkeit seiner
auf sie zurück; so war sie durch den ungeheuren
Machtspruch, der ihr ein ewiges Schicksal und eine grenzenlose Bedeutung
verkündete, mit einem Schlage allem bloss Relativen, jedem blossen Mehr oder
Weniger der Würdigung enthoben.
Nun hat freilich der
Endzweck, an den das Christentum den absoluten Wert der Seele band, eine
eigentümliche Entwicklung erfahren.
Wie nämlich jedes
Bedürfnis durch die Gewohnheit seiner Befriedigung fester wird, so hat das
Christentum durch das so lange andauernde Bewusstsein eines absoluten
Endzweckes das Bedürfnis danach ausserordentlich fest einwurzeln lassen,
so dass es denjenigen Seelen, denen gegenüber es jetzt versagt, das leere
Sehnen nach einem definitiven Zweck des ganzen Daseins als seine Erbschaft
hinterlassen hat: das Bedürfnis hat seine Erfüllung überlebt.
Indem die Schopenhauersche
Metaphysik als die Substanz des Daseins den Willen verkündete - der
notwendig unerfüllt bleiben muss, weil er, als das Absolute, nichts ausser
sich hat, an dem er sich befriedige, sondern immer und überall nur sich
selbst ergreifen kann - ist sie ausschliesslich der Ausdruck dieser Lage der
Kultur, die das heftigste Bedürfnis nach einem absoluten Endzweck
überkommen, aber dessen überzeugenden Inhalt verloren hat.
Die Schwächung des
religiösen Empfindens und gleichzeitig das so lebhaft wiedererwachte
Bedürfnis nach einem solchen sind das Korrelat der Tatsache, dass dem
modernen Menschen der Endzweck abhanden gekommen ist.
Aber was dessen Vorstellung
für die Wertung der Menschenseele geleistet hat, ist nicht zugleich
verloren gegangen und zählt zu den Aktiven jener Erbschaft.
Indem das Christentum die
Menschenseele für das Gefäss der göttlichen Gnade erklärte,
wurde sie für alle irdischen Massstäbe völlig inkommensurabel
und blieb es; und so fern und fremd diese Bestimmung eigentlich für den
empirischen Menschen mit seinen irdischen Schicksalen ist, so wenig kann doch
eine Rückwirkung ihrer da ausbleiben, wo der ganze Mensch in Frage steht;
sein einzelnes Schicksal mag gleichgültig sein, die absolute Summe
derselben kann es doch nicht bleiben.
In unmittelbarer Weise hat
freilich schon das jüdische Gesetz die religiöse Bedeutung des
Menschen gegen seinen Verkauf als Sklaven aufgerufen.
Wenn ein Israelit sich
wegen Verarmung einem Stammesgenossen in die Sklaverei verkaufen muss, so soll
dieser - so befiehlt Jahve - ihn wie einen Lohnarbeiter halten und nicht wie
einen Sklaven, »denn meine Knechte sind sie, die ich aus Ägypten weggeführt
habe, sie dürfen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft«.
Der Wert der
Persönlichkeit aber, der sie durch diese Vermittlung hindurch aller
Vergleichbarkeit mit dem rein quantitativen Massstab des Geldes entrückt,
kann zwei wohl auseinanderzuhaltende Bedeutungen haben; er
kann den Menschen als Menschen überhaupt, und er kann den Menschen als
dieses bestimmte Individuum betreffen.
Sagte man etwa, die
menschliche Persönlichkeit besitze den höchsten Seltenheitswert, weil
sie kein irgend vertretbares Gut, sondern in ihrer Bedeutung schlechthin
unersetzbar sei - so bleibt die Frage, gegen welche anderen Werte man sie auf
diese Weise isoliere.
Tragen die Qualitäten
des Menschen seinen Wert, so bezieht sich jene Seltenheit, - da sie bei jedem
andere sind - auf den einzelnen Menschen gegenüber allen anderen.
Diese Anschauung, die
teilweise dem Altertum und dem modernsten Individualismus eigen ist, führt
unvermeidlich auf eine Abstufung innerhalb der Menschenwelt, und nur in dem
Mass, in dem die Träger der niedrigsten Werte sich noch mit denen der
höchsten berühren, haben jene an der Absolutheit des Wertes dieser
Teil; daher wiederholt sich die klassische Überzeugung von der
Berechtigung der Sklaverei bei einigen der neuesten Individualisten. Ganz anders
das Christentum, die Aufklärung des 18. Jahrhunderts (einschliesslich
Rousseau und Kant) und der ethische Sozialismus.
Für diese Standpunkte
ruht der Wert in dem Menschen, bloss weil er ein Mensch ist, es bezieht sich
also der Seltenheitswert auf die Menschenseele überhaupt gegenüber
dem, was nicht Seele ist; in bezug auf den entscheidenden, den absoluten Wert
ist hier jeder Mensch jedem anderen gleich.
Das ist also der abstrakte
Individualismus - abstrakt, weil er den ganzen Wert, die ganze absolute Bedeutung
an den Allgemeinbegriff Mensch heftet und ihn erst von diesem auf das einzelne
Exemplar der Gattung überleitet.
Ihm gegenüber hat das
19. Jahrhundert, seit den Romantikern, den Begriff des Individualismus mit
einem ganz andern Inhalt erfüllt; während der Gegensatz, aus dem das
Individuum als solches seine spezifische Bedeutung zog, im 18. Jahrhundert die
staatliche, kirchliche, gesellschaftliche, zünftige Kollektivität und
Bindung war, so dass das Ideal in dem freien Fürsichsein der Einzelnen
bestand - ist der Sinn des späteren Individualismus der Unterschied
zwischen den Einzelnen, ihre qualitative Besonderung gegeneinander.
An der ersteren
Anschauungsweise, auf deren Boden die »Menschenwürde« und die
»Menschenrechte« gewachsen sind, markiert sich am entschiedensten
die Entwicklung, die jeden Verkauf eines Menschen für Geld und die
Sühnung seiner Tötung durch Geld innerlich unmöglich macht -
eine Entwicklung, deren Anfänge da liegen müssen, wo die
kollektivistischen Bande der frühesten Sozialformen sich lockern, wo das
Individuum sich aus der Interessenverschmelzung mit seinen Gruppengenossen
heraushebt und sein Fürsichsein betont.
Die Entwicklung der
Mordsühne, die ich verfolgte, mündete an dem
Punkte, wo aus dem Ersatz des den Hinterbliebenen wirklich geschehenen Schadens
durch die soziale Fixierung desselben hindurch sich die Vorstellung entwickelt
hat, dass der Mensch, der Angehörige dieses bestimmten Standes, dieses
bestimmte Wergeld wert wäre.
Hier setzt nun die weitere
Evolution an, infolge deren die Sühneleistung des Verbrechers nicht als
eine Entschädigung für den von ihm vernichteten Wert, sondern als
Strafe auftritt, und zwar nun nicht nur für den Mord, sondern auch
für andere schwere Vergehen.
Alle Strafe, als ein unter
der Idee der Zweckmässigkeit zugefügter Schmerz, kann, soviel ich
sehe, nur zwei Ausgangspunkte haben: das Schutzbedürfnis der Gesellschaft
und die Entschädigungspflicht für den oder die Beschädigten - so
sehr ihre später erworbenen ideellen Bedeutungen sich über diese
Ursprünge erheben.
Denn wenn man die Strafe
auf den Rachetrieb zurückgeführt hat, so scheint mir dieser selbst
noch der Erklärung bedürftig, und sie darin zu finden, dass das
Schutzbedürfnis die Menschen zwingt, den Schädiger unschädlich zu
machen, was eben oft nur durch Schmerzzufügung oder Tötung geschehen
kann - und dass diese Nützlichkeit und Notwendigkeit zu einem eigenen
Triebe ausgewachsen ist: die Beschädigung des Beschädigers,
ursprünglich ein blosses Mittel, sich vor weiterer Schädigung zu
schützen, hat ein selbständiges Lustgefühl, einen von seinen
utilitarischen Wurzeln gelösten Trieb für sich erworben.
Der Ursprung der Strafe aus
der Rache würde also schliesslich auch nur auf den Schutztrieb
zurückgehen.
Grade dieses macht es auch
erklärlich, dass sehr zivilisierte Zeiten auf den Mord völlige
Unschädlichmachung des Täters, rohere aber eine gelinde Abfindung
setzen.
Denn heute werden im ganzen
doch Morde nur von völlig zuchtlosen und moralisch depravierten Individuen
begangen, in roheren oder heroischeren Zeiten aber auch von ganz anders
qualifizierten, deren Überlegenheit und Tatkraft die Gesellschaft zu
konservieren alles Interesse hatte.
Es ist also die
Wesensverschiedenheit der Mörder auf den verschiedenen historischen
Stufen, auf die hin die soziale Selbsterhaltung einmal auf Vernichtung, ein
anderes Mal auf eine den Täter selbst konservierende Sühne
hindrängt.
Hier interessiert uns indes
nur der andere Ursprung der Strafe, aus der Entschädigungspflicht.
Solange oder insoweit die
Konsequenz einer schädigenden Handlung für den Täter selbst von
dem Beschädigten vollzogen wird, so wird sie - abgesehen von jenen Abwehr
- und Racheimpulsen - sich auf eine Schadloshaltung dieses letzteren
beschränken; ihn wird der subjektive Zustand des Täters nicht
interessieren, seine Reaktion wird durch die Nützlichkeit für ihn
selbst, nicht durch eine Rücksicht auf jenen bestimmt werden.
Das
ändert sich, sobald eine objektive Macht, wie der Staat oder die Kirche,
die Sühne der Missetat übernimmt.
Weil nun die
Schädigung des Beschädigten nicht mehr als persönliches
Ereignis, sondern als Störung des öffentlichen Friedens oder als
Verletzung eines ethisch-religiösen Gesetzes das Motiv der Reaktion
bildet, so wird der Zustand, den diese in dem Missetäter hervorruft, ihr
definitiver Zweck, während er vorher für denjenigen, der nur seine
Entschädigung suchte, ein gleichgültiges Akzidenz gewesen war; so
dass man erst jetzt von Strafe im eigentlichen Sinne sprechen kann.
Jetzt handelt es sich darum,
das Subjekt selbst zu treffen, und alle Busse als äusserliches Geschehen
ist das blosse Mittel dazu.
Die Geldstrafe hat so einen
ganz anderen Sinn als jener frühere Geldersatz für Verwundungen und
Tötungen; sie soll nicht den angerichteten Schaden ausgleichen, sondern
dem Täter ein Schmerz sein, weshalb sie denn auch in modernen Rechten, im
Falle der Unbetreibbarkeit, durch Freiheitsstrafe ersetzt wird, welche dem
Staate nicht nur kein Geld bringt, sondern ihn noch erhebliches kostet.
Indem die Geldstrafe so nur
um ihres subjektiven Reflexes willen gehandhabt wird, mit dem der
Missetäter sie empfindet, kann sie allerdings einen dem Geld als solchem
fremden, individuellen Zug erhalten.
Dieser dokumentiert sich in
einigen Eigenschaften, die die Geldstrafe vor anderen Strafen voraus hat: in
ihrer grossen Abstufbarkeit, in ihrer eventuellen völligen
Widerruflichkeit, endlich darin, dass sie nicht wie die Freiheitsstrafen oder
gar wie die Verstümmelungsstrafen früherer Zeiten die Arbeitskraft des
Delinquenten lahmlegt oder herabsetzt, sondern sie umgekehrt wegen des Ersatzes
des Dahingegebenen gerade anstachelt.
Dieses personale Moment,
das der Geldstrafe zuwächst, wenn sie nicht mehr äusserlicher Ersatz,
sondern subjektive Schmerzzufügung sein soll, reicht indes nicht sehr tief
hinab.
Das zeigt sich z. B. schon
darin, dass heutzutage die Verurteilung zur höchsten Geldstrafe die
gesellschaftliche Position des Betroffenen nicht entfernt so herabsetzt, wie
die zur geringsten Gefängnisstrafe; nur wo das Persönlichkeitsgefühl
überhaupt noch nicht sehr stark entwickelt ist, wie in der russischen
Bauernschaft, konnte es vorkommen, dass vom Missetäter selbst die
Prügelstrafe jeder Geldstrafe vorgezogen wird.
Ferner zeigt sich die
Schwäche des personalen Momentes in der Geldstrafe, wie sie wenigstens bis
jetzt gehandhabt wird, darin, dass ihre prinzipielle Abstufbarkeit der
wirklichen Individualität der Verhältnisse keineswegs folgt.
Das Gesetz pflegt, wo es
Geldstrafe setzt, dieselbe nach oben wie nach unten zu begrenzen; es ist aber
kein Zweifel, dass selbst das Mindestmass für den ganz Armen eine
härtere Strafe bedeutet, als das Höchstmass für den ganz Reichen; während jener wegen einer Mark Strafe vielleicht
einen Tag hungern muss, werden die paar Tausend Mark, zu denen dieser
höchstens verurteilt werden kann, ihm nicht die geringste Entbehrung
auferlegen, so dass der subjektive Strafzweck dort übertrieben, hier
überhaupt nicht durch die Geldstrafe erreicht wird.
Man hat deshalb eine
wirkungsvollere Individualisierung durch den Vorschlag erreichen wollen, das
Gesetz solle überhaupt nicht bestimmte Summen als Strafgrenzen fixieren,
sondern prozentuale Quoten vom Einkommen des Schuldigen.
Dagegen wird indes richtig
eingewendet, dass die Strafe einer ganz geringfügigen Übertretung
für einen vielfachen Millionär dann viele Tausende betragen
müsste, was zweifellos als sachlich unangemessen empfunden wird.
Dieser innere Widerspruch
des Versuches, zu einer wirklichen Individualisierung der Geldstrafe zu
gelangen, der bei sehr stark differenzierten Vermögensverhältnissen
unvermeidlich scheint, beweist wiederum, wieviel geringer deren subjektive
Angemessenheit bei einer hoch entwickelten (d.h. sehr krasse Differenzen
enthaltenden) ökonomischen Kultur ist, als in primitiveren, also
nivellierteren Verhältnissen.
Insbesondere aber muss die
Geldstrafe sich schliesslich da als ganz unzutreffend erweisen, wo
überhaupt nur die allerinnerlichsten Beziehungen des Menschen in Frage
stehen: bei der Kirchenbusse, die vom 7. Jahrhundert an durch Geld ersetzt
werden konnte.
Die Kirche hatte einen
grossen Teil der Strafrechtspflege übernommen, die eigentlich dem Staate
zufiel, und der umherreisende Bischof als Richter strafte die Sünder vom
Gesichtspunkte der verletzten göttlichen Ordnung aus, so dass ihre
sittliche Besserung, die Umkehr der Seele auf dem Sündenwege, das
eigentliche Absehen war, von jener tiefstgelegenen und wirksamsten Tendenz der
religiösen Moral aus: dass die definitive sittliche Pflicht des Menschen
in dem Gewinn des eigenen Heils bestehe - während die weltliche Moral ihr
letztes Ziel gerade aus dem Ich heraus in den Anderen und seine Zustände
verlegt.
Von diesem Gesichtspunkt
der Verinnerlichung und Subjektivierung der Strafe aus wurden selbst Vergehen
wie Mord und Meineid mit Fastenbusse bestraft.
Diese kirchlichen Strafen
aber konnten, wie gesagt, sehr bald durch Geldzahlung abgelöst werden.
Dass dies im Lauf der Zeit
als eine ganz unzulängliche und unzutreffende Busse empfunden wurde, ist
kein Zeichen gegen, sondern für die gewachsene Bedeutung des Geldes;
gerade weil es jetzt so sehr viel mehr Dinge aufwiegt und dadurch um so farb-
und charakterloser ist, kann es nicht zur Ausgleichung in ganz besonderen und
ausnahmsweisen Beziehungen dienen, in denen das Innerste und Wesentliche der
Persönlichkeit getroffen werden soll; und nicht trotzdem man so gut wie
alles für Geld haben kann, sondern gerade weil man das
kann, hörte es auf, die sittlich-religiösen Anforderungen, auf denen
die Kirchenbusse ruhte, zu begleichen.
Die steigende Wertung der
Menschenseele, mit ihrer Unvergleichbarkeit und Individualisiertheit, trifft
auf die entgegengesetzte Richtung in der Entwicklung des Geldes, wodurch der
Erfolg jener für die Aufhebung der Geldbussen beschleunigt und gesichert
wird.
Den Charakter kühler
Gleichgültigkeit, völliger Abstraktheit gegenüber allen
spezifischen Werten erhält das Geld doch erst in dem Mass, in dem es zum
Äquivalent für immer mehr und mehr Gegenstände und für immer
verschiedenartigere wird.
Solange es, erstens,
überhaupt noch nicht so viel Gegenstände gibt, die eventuell um Geld
erworben werden könnten, und solange, zweitens, von den vorhandenen
ökonomischen Werten ein wesentlicher Teil dem Geldkauf entzogen ist (wie
es sehr lange Perioden hindurch z. B. der Grundbesitz ist) - solange hat das
Geld selbst noch einen mehr spezifischen Charakter, es steht noch nicht so
indifferent über den Parteien; sogar das direkt entgegengesetzte Wesen,
sakrale Würde, der Akzent eines Ausnahmewertes kann ihm in primitiven
Verhältnissen zukommen.
Ich erinnere an die
früher angeführten strengen Normen, die gewisse Geldsorten
ausschliesslich für wichtige oder feierliche Transaktionen bestimmten,
besonders aber an einen Bericht aus dem Karolinenarchipel.
Die Insulaner, heisst es,
bedürfen für den Lebensunterhalt keines Geldes, denn alle seien
Selbstproduzenten.
Dennoch spiele das Geld die
Hauptrolle, denn der Erwerb einer Frau, die Zugehörigkeit zu dem
staatlichen Verband, die politische Bedeutung der Gemeinde hänge
ausschliesslich von dem Geldbesitz ab.
Aus solchen
Verhältnissen heraus verstehen wir, weshalb das Geld nicht so gemein ist
wie bei uns, wo es gerade die niedrigsten Bedürfnisse unmittelbarer als
jene höheren deckt.
Ja, die bloss quantitative
Tatsache, dass es überhaupt noch nicht so viel Geld gibt und es einem
nicht immerfort durch die Finger geht, lässt es in den Perioden der
Eigenbedarfs-Produktion zu jener herabsetzenden Selbstverständlichkeit und
Abgeschliffenheit seiner nicht kommen, so dass es sich also eher dazu eignet,
als befriedigender Ausgleich für einzigartige Objekte, wie das
Menschenleben ist, zu dienen; die vorschreitende Differenzierung der Menschen
und die ebenso vorschreitende Indifferenz des Geldes begegnen sich, um die
Sühnung des Mordes und schwerer Vergehen überhaupt durch Geld
unmöglich zu machen.
Es ist interessant, dass
das Gefühl für diese innere Inadäquatheit des Geldes sehr
früh anklingt.
Während schon in der
ältesten jüdischen Geschichte Geld als Zahlmittel für Frauen und
für Bussen auftritt, müssen doch die Abgaben an
den Tempel immer in natura geliefert werden.
So muss z.B. derjenige, der
wegen der weiten Entfernung vom Heiligtume seinen Zehnten in Geld mitbringt, an
Ort und Stelle diesen wieder in Waren umsetzen, und dem entspricht es, dass in
Delos, dem altgeweihten Heiligtum, ganz besonders lange nach dem Ochsen als
offizieller Münzeinheit gerechnet wurde.
Unter den mittelalterlichen
Gesellenverbänden setzten die Bruderschaften, die die älteren waren
und kirchliche Zwecke verfolgten, die Strafen für einzelne Vergehen in
Wachs (zu Weihkerzen) fest, die weltlichen Gesellenschaften dagegen meistens in
Geld.
Derselbe Sinn beherrscht
die altisraelitische Bestimmung, dass gestohlene Haustiere doppelt ersetzt
werden müssen, aber wenn sie nicht mehr in natura vorhanden waren, und
deshalb Geldzahlung an ihre Stelle trat, dieselbe den vier-bis fünffachen
Wert derselben darstellen musste: nur eine ganz unverhältnismässig
erhöhte Geldbusse konnte die Naturalbusse vertreten.
Als in Italien das
Viehgeld, schon längst durch Metallgeld ersetzt war, wurden doch die
Geldstrafen bis in die späteste Zeit hinein wenigstens formell noch nach
Vieh berechnet.
Und nachdem bei den
Tschechen das Vieh am Anfang unserer Zeitrechnung Zahlmittel gewesen war,
diente es noch lange nachher als Benennung für die Mordbusse.
Es gehört derselben
Erscheinungsreihe an, wenn bei den kalifornischen Indianern das Muschelgeld,
nachdem es schon aus dem Verkehr verdrängt war, doch noch die Gabe blieb,
die man den Toten für die Jagdgründe des jenseits ins Grab legte.
In diesen Bestimmungen ist
es die religiöse Färbung der Busse oder Zahlung überhaupt, die,
in ihrem archaistischen Wesen, schon auf dieser Stufe das kurrente Geld als
etwas ihrer Weihe Unangemessenes empfinden lässt, so dass sie auf
derselben Deklassierung des Geldes mündet, wie jene geschilderte
Gegenbewegung, die auf der späteren Stufe den Wert des Menschen und den
Wert des Geldes immer weiter auseinandertreibt und so einen der wichtigsten
Entwicklungsmomente in der Bedeutung des Geldes herbeiführt.
Hier will ich nur noch eine
Erscheinung dieser Richtung betonen: die mittelalterlichen Zinsverbote ruhen
auf der Voraussetzung, dass das Geld keine Ware sei; im Gegensatz zu einer
solchen sei es nicht selbst fruchtbar oder produktiv, und sei es deshalb
sündhaft sich für seine Benutzung wie für die einer Ware eine
Vergütung zahlen zu lassen.
Dieselben Epochen aber
fanden es gelegentlich nicht im geringsten gottlos, einen Menschen als Ware zu
behandeln.
Vergleicht man dies mit den
praktischen und theoretischen Vorstellungen der modernen Zeit, so mag diese
Gegenüberstellung klar machen, wie die Begriffe des Geldes und des
Menschen sich mit weiter vorschreitender Entwicklung nach direkt entgegengesetzten
Richtungen bewegen - deren Entgegengesetztheit eben dieselbe
bleibt, ob sie sich, in bezug auf ein einzelnes Problem, aufeinander zu oder
voneinander weg entwickeln.
Dem Abrücken des
Persönlichkeitswertes vom Geldwert, der sich in dem Herabsinken der
Geldstrafe zum niedrigsten Strafquale ausspricht, steht indes selbst nun wieder
eine Gegenbewegung gegenüber.
Die rechtlich vergeltende
Reaktion auf Unrecht und Schädigungen nämlich, die einer dem anderen
antut, beschränkt sich mehr und mehr auf diejenigen Fälle, in denen
das Interesse des Geschädigten in Geld ausdrückbar ist.
Dies wird, wenn wir die
Reihe der Kulturstadien überblicken, bei einer ganz tiefen Stufe weniger
der Fall sein, als bei einer etwas höheren; hier aber wieder mehr als auf
einer noch höheren.
Dies liegt etwa da
besonders deutlich vor, wo städtische Verhältnisse gegenüber
ländlichen dem Geld erhebliche Wichtigkeit zuwachsen lassen, während
das Gesamtniveau beider ein relativ niedriges ist: so besteht im jetzigen
Arabien die Blutrache unter den Wüstenbewohnern, während in den
Städten Wergeld gezahlt wird.
In dem wirtschaftlich
interessierten städtischen Leben liegt es eben näher, die Bedeutung
eines Menschen durch eine Geldsumme zu interpretieren.
Wie sehr sich das nun dahin
zuspitzt, gerade der im Geldwert abzumessenden Beschädigung einen
besonderen Anspruch auf strafrechtliche Sühne zuzubilligen, das tritt
jetzt besonders deutlich an dem Begriffe des Betruges hervor, den erst eine
durchgehends auf Geld gestellte Ordnung des Lebens ganz eindeutig zu fixieren
gestattete.
Das deutsche
Strafgesetzbuch lässt nämlich als strafwürdigen Betrug nur
gelten, wenn jemand die Vorspiegelung falscher Tatsachen »in der Absicht,
sich oder einem Anderen einer rechtswidrigen Vorteil zu verschaffen« begeht.
Die Untersuchung der
anderen Fälle, in denen dies Gesetzbuch betrügerische Vorspiegelungen
bestraft, ergibt nur noch zwei, höchstens drei, in denen die individuelle
Schädigung des Betrogenen den Grund der Bestrafung ausmacht: die Verführung
eines Mädchens unter der Vorspiegelung der Ehe, die Herbeiführung des
Eheschlusses unter betrügerischem Verschweigen von Ehehindernissen, die
wissentlich falsche Denunziation.
Prüft man die
übrigen Fälle, in denen betrügerische Vorgaben mit Strafe
bedroht werden, so zeigen sie sich als solche, in denen kein individuelles,
sondern prinzipiell nur das staatliche Interesse geschädigt wird: Meineid,
Wahlfälschungen, falsche Entschuldigungen bei Schöffen, Zeugen und
Geschworenen, Angaben falscher Namen und Titel zuständigen Beamten
gegenüber usw.; ja selbst in diesem Fall des staatlichen Interesses wird
die Strafe überhaupt oder ihre Höhe oft daran geknüpft, dass ein
ökonomisches Interesse den Täter bestimmt hat.
So wird die Fälschung
von Pässen, Dienstbüchern usw. mit dem Zusatz unter Strafe gestellt,
dass sie »zum Zwecke des besseren Fortkommens« geschehe; so wird,
ganz besonders charakteristisch, die Fälschung des Personenstandes
(Kindesunterschiebung usw.) mit Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft, aber,
»wenn die Handlung in gewinnsüchtiger Absicht begangen wurde«,
mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren.
Wie nun eine
Kindesunterschiebung zweifellos aus sehr viel unsittlicheren und
verbrecherischeren Motiven als aus Gewinnsucht geschehen kann und so der schlimmere
Verbrecher bloss, weil er kein Geldinteresse hatte, eine relativ grosse Milde
der Bestrafung erfährt -, so ist es auch im allgemeinen kein Zweifel, dass
unzählige betrügerische Vorspiegelungen das Glück, die Ehre und
alle Güter von Menschen überhaupt vernichten können, ohne Strafe
zu finden, es sei denn, dass der Betrüger dabei einen
»Vermögensvorteil« gesucht hat.
Indem das
Vermögensinteresse so von vornherein in den Begriff des Betruges
hineingelegt ist, wird zwar für die Kriminalpraxis jene Einfachheit und
Klarheit gewonnen, die der Reduktion auf Geld allenthalben eigen ist - aber um
den Preis, das Rechtsgefühl sehr unbefriedigt zu lassen.
Aus dem ganzen Umkreis der
Beschädigungen, die jemand durch Betrug erleiden kann, wird gerade nur die
in Geld ausdrückbare zu strafrechtlicher Verfolgung heraus gehoben und
dadurch als diejenige bezeichnet, die allein eine Sühne vom Standpunkt der
gesellschaftlichen Ordnung aus fordere.
Da die Absicht des Gesetzes
doch sein muss, alle betrügerische Vernichtung personaler Werte zu
bestrafen, so kann es nur von der Voraussetzung ausgehen, dass alle auf diese
Art zerstörbaren Werte ein Geldäquivalent besitzen.
Es kommt hier also die Idee
des Wergeldes, wenngleich in rudimentärer Form, wieder zur Geltung.
Wenn dieser Idee
gemäss eine Vernichtung personalen Wertes durch Hingabe von Geld an den
Beschädigten ausgeglichen werden konnte, so war die Voraussetzung, dass
dieser Wert eben auf Geld reduzierbar ist.
Das moderne Strafrecht
lehnt freilich die Konsequenz ab, dass die betrügerische Schädigung
durch Geldhingabe des Täters an den Beschädigten hinreichend
gesühnt sei; aber an dem Objekte der Tat lässt sie die Vorstellung
haften, dass jeder durch Betrug entreissbare Wert sich in einer Geldsumme
müsse darstellen lassen.
Hat das Bedürfnis nach
möglichster Unzweideutigkeit der Rechtsnorm zu dieser ganz ungeheuerlichen
Beschränkung der gegen Betrug zu schützenden personalen Werte auf die
in Geld aus-zudrückenden geführt, und die anderen zu quantités
négligeables herabgedrückt - so führt eben dasselbe zu
entsprechenden Bestimmungen des Zivilrechts.
Wortbruch und Chikane,
durch die jemand in die ärgsten Unannehmlichkeiten und
Verluste verwickelt wird, berechtigen ihn nach deutschem Recht zu keinerlei
Anspruch an den Schädiger, wenn er nicht imstande ist, den Geldwert der
erlittenen Schädigung nachzuweisen.
Ich nenne nur einige von
Juristen selbst hervorgehobene Fälle: der Mieter, dem sein Hauswirt den
Garten trotz seines kontraktlichen Mitbenutzungsrechtes verschliesst, der
Reisende, dem der Hotelier das schriftlich zugesagte Unter-kommen verweigert,
der Schulvorsteher, bei dem der engagierte Lehrer kontraktbrüchig wird,
ohne dass er imstande wäre, gleich Ersatz für ihn zu beschaffen -
alle diese Personen werden, obgleich ihr Recht auf Schadenersatz sonnenklar
ist, diesen Anspruch nicht erheben können, weil ihr Schaden sich nicht
einer bestimmten Summe gleichsetzen lässt.
Wer wollte das
Geldäquivalent jener inneren und äusseren Unannehmlichkeiten und
Beeinträchtigungen auf Heller und Pfennig nachweisen?
Gelingt aber dieser
Nachweis nicht, so sind die fraglichen Beschädigungen für den Richter
eben auch quantités négligeables, sie existieren für ihn
nicht.
In einer ungeheueren Zahl
von Lebensbeziehungen ist der Geschädigte schlechthin rechtlos, er hat
weder die moralische Genugtuung, den Schädiger strafrechtlich verfoIgt zu
sehen, noch die ökonomische, einen Ersatz für seine Einbussen und
Ärgernisse von ihm zu erlangen.
Da nun aber, wie nochmals
betont werden muss, die Präsumtion des Rechtes doch ist, alle Güter
der Individuen gegen unrechtmässige Beschädigung zu sichern; da diese
Sicherung jetzt, wie sich ergibt, eine grosse Summe von Gütern, sobald ihr
Wert nicht in Geld substanziiert werden kann, nicht umfasst; so folgt als
Voraussetzung dieser ganzen Rechtsanschauung, dass alle personalen Güter
ein Geldäquivalent besitzen, - abgesehen natürlich von der
Unverletztheit des Körpers und, in einigen Beziehungen, der Ehe, die das
Recht gleichfalls garantiert.
-Die ausserordentliche
Vereinfachung und Vereinheitlichung des Rechtssysterns, die diese Reduktion auf
das Geldinteresse mit sich bringt, im Verein mit dessen tatsächlicher
Herrschaft, hat so zu der Fiktion seiner Alleinherrschaft geführt, ganz
entsprechend der auch auf anderen Gebieten merkwürdigen praktischen
Gleichgültigkeit gegen die nicht in Geld ausdrückbaren, wenngleich
theoretisch als die höchsten anerkannten Werte.
Es ist interessant zu
beobachten, wie entgegengesetzt sich das römische Recht, in seiner
mittleren Periode, in dieser Hinsicht verhält.
Die Geldkondemnation, die
dasselbe im Zivilprozess statuierte, war eine Busse, die über den Wert des
Objektes hinaus an den Beschädigten entrichtet wurde, um denselben
für die besondere Hinterlist oder Bosheit zu entschädigen, unter der
der Beklagte ihn hatte leiden lassen.
Das böswillig
abgeleugnete Depositum, die vom Vormund vorenthaltenen Mündelgelder und
ähnliches wurden nicht einfach ersetzt, sondern ausserdem war der Richter
und unter Umständen der Kläger berechtigt, einen Schadenersatz
festzusetzen - nicht für den objektiven, einer bestimmten Geldsumme
unmittelbar äquivalenten Schaden, sondern für die böswillige
Verletzung der persönlichen Rechtssphäre überhaupt.
Es wird hier also
einerseits empfunden, die persönlichen Werte, die das Recht zu
schützen hat, sind nicht durch den Geldwert ihres Objektes begrenzt,
sondern ihre Verletzung fordert eine über diesen hinausgehende Busse;
zugleich aber ist diese Busse nun wieder durch die Hingabe einer bestimmten
Geldsumme geleistet: die jenseits des objektiven Geldinteresses erlittene
Schädigung wird doch durch Geld ausgeglichen.
Das Geld spielt hier also
einerseits eine geringere, aber andrerseits eine grössere Rolle als in dem
gegenwärtigen Zustand.
Eben deshalb zeigt dieser
gegenwärtige Zustand doch eine Kombination der beiden typischen
Richtungen, in die die wachsende Kultur die Entwicklung des Geldes treibt: sie
verleiht ihm einerseits eine Wichtigkeit, durch die es gleichsam zur Weltseele
des sachlichen Interessenkosmos wird und, den so erhaltenen Anstoss über
seine zukommende Grenze fortsetzend, auch die personalen Werte
überwuchert; sie entfernt es doch aber andrerseits von diesen, macht seine
Bedeutung mit der alles eigentlich Persönlichen immer unvergleichbarer und
unterdrückt eher die Geltendmachung personaler Werte, als dass sie ihnen
ein so inadäquates Äquivalent zuspräche.
Die Unbefriedigtheit des
unmittelbaren Rechtsgefühls, durch die das momentane Resultat des
Zusammenwirkens dieser Motive hinter jenem römischen Zustand
zurücksteht, darf doch die Erkenntnis nicht verhindern, dass es sich hier
wirklich um die Kombination weiter vorgeschrittener Kulturtendenzen handelt,
die freilich die Entgegengesetztheit und Unversöhnlichkeit ihrer Richtungen
in der Unzulänglichkeit und dem Tiefstande mancher Erscheinungen zeigen,
in denen sie beide gleichzeitig zu Worte kommen.
Die Evolution des
früheren Zustandes, in dem der ganze Mensch durch Geld aufgewogen wurde,
findet einige Analogien in einer spezielleren, die sich an den Kauf der Frauen
für Geld knüpfte.
Die Kaufehe, ihre
ausserordentliche Häufigkeit in der Vergangenheit vorgeschrittener
Völker und in der Gegenwart weniger zivilisierter, die Fülle ihrer
Variationen und Formen sind bekannt genug.
Es handelt sich hier nur um
die Rückschlüsse, welche diese Tatsachen auf das Wesen der gekauften
Werte gestatten.
Das Gefühl von
Entwürdigung, das der Kauf einer Person für Geld oder Geldeswert im
modernen Menschen hervorbringt, ist in seiner Beziehung auf
frühere historische Verhältnisse nicht immer gerechtfertigt.
Wir sahen: solange
einerseits die Persönlichkeit noch mehr in den Gattungstypus eingesenkt
ist, andrerseits der Geldwert noch nicht zu völliger Farblosigkeit
verallgemeinert ist, stehen sozusagen beide sich näher, und die
persönliche Würde der alten Germanen hat sicher nicht darunter
gelitten, dass das Wergeld ihren Wert in Geld ausdrücken liess.
Entsprechend liegt die
Sache beim Frauenkauf.
Die ethnologischen
Tatsachen zeigen nämlich, dass der Frauenkauf sich keineswegs nur oder
vorzugsweise auf den niedrigsten Stufen der Kulturentwicklung findet.
Einer der besten Kenner
dieses Gebietes stellt fest, dass die unzivilisierten Völker, die die
Kaufehe nicht kennen, meistens ausserordentlich rohe Rassen sind.
So erniedrigend der Kauf
der Frau in höheren Verhältnissen erscheint, so erhöhend kann er
in niedrigen wirken, und zwar aus zwei Ursachen.
Zunächst findet der
Frauenkauf niemals, soviel wir wissen, nach Art der individualistischen
Wirtschaft statt.
Strenge Formen und Formeln,
Berücksichtigung der Familieninteressen, genaue Konventionen über Art
und Höhe der Zahlung binden ihn selbst bei recht tiefstehenden
Völkern.
Die ganze Art seines
Vollzuges trägt ausgesprochen sozialen Charakter; ich erwähne nur,
dass der Bräutigam vielfach berechtigt ist, von jedem Stammesgenossen
einen Beitrag zum Brautpreise zu fordern, und dass dieser selbst oft in dem
Geschlechte der Braut verteilt wird - gerade wie z. B. bei den Arabern das
Sühnegeld für einen Mord von der ganzen Kabile, dem Stammverband des
Mörders, aufgebracht wurde.
Bei einem indianischen
Stamme wird dem Werber, der nur die Hälfte des geforderten Brautpreises
besitzt, die »halbe Heirat« gestattet; d. h. statt die Frau als
Sklavin in sein Haus zu führen, muss er bis zur Erlegung des ganzen
Preises als Sklave in ihrem Hause leben.
Überhaupt begegnet es
an vielen Stellen, wo patriarchale und matriarchale Zustände nebeneinander
bestehen (also die Frau in die Sippe des Mannes, aber auch der Mann in die Sippe
der Frau übertritt), dass nur nach Bezahlung des Brautpreises die
patriarchalische Form gilt, der Arme muss sich der matriarchalischen
fügen.
Gewiss wird durch diese
Geschäftsmässigkeit die Individualität der Personen und ihres
Verhältnisses völlig vergewaltigt.
Dennoch ist die
Organisation der Eheangelegenheiten, wie sie im Frauenkauf vorliegt, ein
ungeheurer Fortschritt gegenüber etwa den roheren Zuständen der
Raubehe oder den ganz primären Sexualverhältnissen, die zwar
wahrscheinlich nicht in völliger Promiskuität, aber ebenso
wahrscheinlich auch ohne jenen festen normierenden Halt verliefen, den der
sozial geregelte Kauf darbietet.
Die Entwicklung der
Menschheit gelangt immer wieder zu Stadien, wo die
Unterdrückung der Individualität der unausbleibliche Durchgangspunkt
für ihre spätere freie Entfaltung, wo die blosse Äusserlichkeit
der Lebensbestimmungen die Schule der Innerlichkeit wird, wo die
vergewaltigende Formung eine Aufsammlung der Kräfte bewirkt, die später
alle persönliche Eigenart tragen.
Von dem Ideal der
vollentwickelten Individualität aus erscheinen solche Perioden allerdings
roh und würdelos, aber sie legen nicht nur die positiven Keime der
späteren Höherentwicklung, sondern sie sind auch an und für sich
schon Erweisungen des Geistes in seiner organisierenden Herrschaft über
den Rohstoff fluktuierender Impulse, Betätigungen der spezifisch
menschlichen Zweckmässigkeit, die sich die Normen des Lebens - wie brutal,
äusserlich, ja stupid auch immer - eben doch selbst gibt, statt sie von
blossen Naturgewalten zu empfangen.
Es gibt heute extreme
Individualisten, welche dennoch praktische Anhänger des Sozialismus sind,
weil sie diesen als die unentbehrliche Vorbereitung und, wenn auch noch so
harte, Schule für einen geläuterten und gerechten Individualismus
ansehen.
So ist jene relativ feste
Ordnung und äusserliche Schematik der Kaufehe ein erster, sehr
gewaltsamer, sehr unindividueller Versuch gewesen, die Eheverhältnisse
sozusagen auf einen bestimmten Ausdruck zu bringen, der für rohe Stufen
ebenso angemessen war, wie individuellere Ehefonnen für höher
entwickelte.
Diese Bedeutung für
den sozialen Zusammenhalt zeigt schon der Frauentausch, den man, als
Naturaltausch, eine Vorstufe des Frauenkaufes nennen könnte.
Bei den australischen
Narinyeri findet die eigentliche, legale Eheschliessung durch Austausch der
Schwestern der Männer statt.
Wenn statt dessen ein
Mädchen mit ihrem Auserwählten davonläuft, so gilt sie nicht nur
als sozial minderwertig, sondern sie verliert auch den Anspruch auf Schutz, den
ihr im anderen Fall die Horde schuldet, in der sie geboren ist.
Damit kommt die soziale
Bedeutung dieser so eminent unindividuellen Art der Eheschliessung zu klarem
Ausdruck.
Die Horde schützt das
Mädchen nicht mehr, bricht ihre Beziehungen zu ihm ab, weil sie keinen
Gegenwert für dasselbe erhalten hat.
Hiermit ist der
Übergang zu dem zweiten kulturell erhöhenden Motiv der Kaufehe
gegeben.
Gerade dass die Frauen ein
nutzbarer Besitzgegenstand sind, dass Opfer für ihren Erwerb gebracht sind,
lässt sie schliesslich als wertvoll erscheinen.
Überall, so hat man
gesagt, erzeugt der Besitz Liebe zum Besitz.
Man bringt nicht nur Opfer
für das, was man gern hat, sondern auch umgekehrt: man liebt das,
wofür man Opfer gebracht hat.
Wenn die Mutterliebe der
Grund unzähliger Aufopferungen für die Kinder ist, so sind doch
auch die Mühen und Sorgen, die die Mutter für das
Kind auf sich nimmt, ein Band, das sie immer fester an dieses knüpft;
woraus man versteht, dass gerade kranke oder sonst zu kurz gekommene Kinder,
die die aufopferndste Hingabe seitens der Mutter fordern, oft am
leidenschaftlichsten von ihr geliebt werden.
Die Kirche hat sich nie
gescheut, die schwersten Opfer um der Liebe zu Gott willen zu verlangen, weil
sie wohl wusste, dass wir um so fester und inniger an ein Prinzip gebunden
sind, je grössere Opfer wir dafür gebracht, ein je grösseres
Kapital wir sozusagen darin investiert haben.
So sehr der Frauenkauf also
unmittelbar auch die Unterdrückung, die Ausbeutung, den Sachencharakter
der Frau zum Ausdruck brachte, so hat sie durch ihn doch erstens für ihre
elterliche Gruppe, der sie den Kaufpreis eintrug, und zweitens für den
Mann an Wert gewonnen, für den sie ein relativ hohes Opfer
repräsentierte und der sie deshalb im eigenen Interesse schonend behandeln
musste.
Für vorgeschrittene
Begriffe ist diese Behandlung noch immer elend genug, ja die übrigen
entwürdigenden Momente, die den Frauenkauf begleiten, können jenes
Bessere so weit paralysieren, dass die Stellung der Frau die jammervollste und
sklavenhafteste wird.
Aber darum bleibt es nicht
minder wahr, dass der Frauenkauf es zu sinnenfälligem und eindringlichem
Ausdruck gebracht hat: die Frauen sind etwas wert - und zwar in dem
psychologischen Zusammenhange, dass man nicht nur für sie bezahlt, weil
sie etwas wert sind, sondern dass sie etwas wert sind, weil man für sie
bezahlt hat.
Deshalb ist es
verständlich, wenn bei gewissen amerikanischen Stämmen das Fortgeben
eines Mädchens ohne Preis als eine starke Herabminderung ihrer und ihrer
ganzen Familie angesehen wird, so dass selbst ihre Kinder für nichts
Besseres als Bastarde gehalten werden.
Und wenn der Frauenkauf
auch immer eine polygamische Tendenz und schon insoweit eine Deklassierung der
Frauen einschliesst, so steckt andrerseits doch gerade die Notwendigkeit des
Geldaufwandes jenen Neigungen meistenteils eine Grenze.
Von dem heidnischen
Dänenkönig Frotho wird berichtet, er habe den besiegten Ruthenen
durch Gesetz jede andere Ehe, als die durch Kauf der Weiber geschlossene,
verboten; damit habe er den herrschenden laxen Sitten einen Riegel vorschieben
wollen, da er in dem Kaufe eine Bürgschaft der Beständigkeit erblickt
habe.
Auf dem Umwege also, dass
er die polygynischen Instinkte, denen er prinzipiell nahesteht, dennoch notgedrungen
zurückdämmt, muss der Kauf zu einer Höherschätzung der
einen Frau, die man besitzt, führen.
Denn, wie es entsprechend
die Folge des unmittelbaren Kostenaufwandes ist: die Beständigkeit ist
nicht nur die Folge der Schätzung der Frau, sondern auch umgekehrt (409)
diese letztere die Folge einer auf irgend anderem Wege her-vorgebrachten
Beständigkeit.
Es ist dabei von
grösster Wichtigkeit, dass die Verschiedenheit der Preise - sowohl der
sozial fixierten wie der durch individuellen Handel zustande kommenden - zum
Ausdruck bringt, dass die Frauen an Wert verschieden sind. Von den Kafferfrauen
wird berichtet, dass sie ihr Verkauftwerden durchaus nicht als
Entwürdigung empfinden, das Mädchen sei im Gegenteile stolz darauf,
und je mehr Ochsen oder Kühe sie gekostet hat, um so mehr halte sie sich
wert.
Man wird vielfach bemerken,
dass eine Kategorie von Objekten ein entschiedeneres Wertbewusstsein dann
erwirbt, wenn jedes einzelne besonders gewertet werden muss und starke
Unterschiede des Preises die Tatsache des Wertes immer neu und scharf empfinden
lassen; während allerdings auf anderen Wertungsstufen, wie sich
gelegentlich des Wergeldes ergab, gerade die Gleichheit der Entschädigung
die objektive Bedeutung des Gegenwertes aufwachsen lässt.
So enthält der
Frauenkauf ein erstes, freilich äusserst rohes Mittel, den individuellen
Wert der einzelnen Frau und - vermöge jener psychologischen Regel der
Werte - auch den Wert der Frauen überhaupt hervortreten zu lassen.
Ja sogar, wo die Frau als
Sklavin gekauft wird, ist ein stärkeres Variieren ihres Preises
wahrscheinlich als beim männlichen Sklaven.
Dieser der bloss
Arbeitstier ist, hat bei gleichem Alter dauernd ungefähr den gleichen
konventionellen Preis (im alten Griechenland und in Irland =drei Kühen),
während die Sklavin, da sie auch noch spezifischeren Zwecken, als denen
der Arbeit dient, je nach ihren persönlichen Reizen an Wert wechselt -
obgleich man sich den Einfluss dieses ästhetischen Umstandes bei
primitiven Völkern nicht sehr gross vorstellen darf.
Jedenfalls ist auch
innerhalb des Frauenkaufes offenbar diejenige Stufe die niedrigste, wo der
Preis durch Herkommen für alle gleichmässig fixiert ist, wie bei
einigen Afrikanern.
Was sich in diesem Falle
mit äusserster Entschiedenheit geltend macht: dass die Frau als blosses
Genus behandelt wird, als ein unpersönliches Objekt - das ist nun freilich
selbst, bei allen obenerwähnten Einschränkungen, das Kennzeichen der
Kaufehe.
Darum wird von einer Reihe
von Völkerschaften, besonders in Indien, der Frauenkauf als etwas
Schimpfliches betrachtet, und anderwärts findet er zwar statt, aber man
scheut den Namen und bezeichnet den Preis als ein freiwilliges Geschenk an die
Brauteltern.
Der Unterschied
eigentlichen Geldes gegen Leistungen andrer Art macht sich hier geltend.
Von den Lappländern
wird berichtet, dass sie ihre Töchter zwar gegen Geschenke hingeben, es
aber für nicht anständig erklären, Geld
für sie zu nehmen.
Zieht man die übrigen
sehr komplizierten Bedingungen in Betracht, von denen die Stellung der Frauen
abhängt, so scheint es, als ob der eigentliche Geldkauf sie viel tiefer
herabdrücke, als die Hingabe gegen Geschenke oder gegen persönliche
Dienstleistungen des Werbers für die Eltern der Braut.
In dem Geschenke steckt
wegen der grösseren Unbestimmtheit seines Wertes und der - selbst bei
sozialer Konvention darüber - individuelleren Freiheit seiner Auswahl
etwas Persönlicheres, als in der dahingegebenen Geldsumme mit ihrer
unbarmherzigen Objektivität.
Zudem baut das Geschenk die
Brücke zu jener vorgeschritteneren und zur Mitgift überführenden
Form, bei der die Geschenke des Werbers durch Geschenke seitens der Brauteltern
erwidert werden.
Damit ist prinzipiell die
Unbedingtheit der Verfügung über die Frau gebrochen, denn der Wert,
den der Mann angenommen hat, schliesst eine gewisse Verpflichtung in sich; er
ist jetzt nicht mehr der allein Vorleistende und ein Forderungsrecht liegt auch
auf der anderen Seite.
Es ist ferner behauptet
worden, dass der Erwerb der Frauen durch Arbeitsleistungen eine höhere
Eheform darstellt als die durch direkten Kauf.
Es scheint indes, dass
dieselbe die ältere und unkultiviertere sei, was freilich nicht hindern
würde, dass sie mit einer besseren Behandlung der Frauen verbunden ist.
Denn überhaupt hat
gerade die vorgeschrittenere und geldmässige Wirtschaft die Lage dieser
wie der Schwächeren überhaupt vielfach verschlimmert.
Unter den jetzigen
Naturvölkern finden wir beide Formen manchmal bei einem und demselben
nebeneinander.
Diese letztere Tatsache
beweist, dass ein wesentlicher Unterschied für die Behandlung der Frauen
nicht besteht, wenngleich im grossen und ganzen das Einsetzen eines so
persönlichen Wertes, wie die Dienstleistung ist, den Erwerb der Frau doch
in ganz anderer Weise über den eines Sklaven stellen muss, wie ihr Kauf
für Geld oder substanziellen Geldeswert.
Nun gilt auch hier das
allenthalben Hervorzuhebende: dass die Herabdrückung und Entwürdigung
menschlichen Wertes durch solches Erkauftwerden eine geringere wird, wenn die
Kaufsummen sehr gross sind.
Denn in sehr hohen Summen
besitzt der Geldeswert eine Seltenheit, die ihn individueller,
unverwechselbarer färbt und ihn dadurch zum Äquivalent personaler
Werte geeigneter macht.
Bei den Griechen der
heroischen Zeit finden sich Geschenke des Bräutigams an den Vater der
Braut - die freilich keinen eigentlichen Kauf darzustellen scheinen -
während die Stellung der Frauen eine ganz besonders gute ist.
Allein es wird
hervorgehoben, dass diese Gaben relativ sehr erhebliche waren.
So herabsetzend es wirkt,
wenn entweder die Innerlichkeit oder die Totalität des Menschen gegen Geld
eingesetzt wird, so kann doch, wie spätere Beispiele
noch stärker beweisen werden, eine ungewöhnliche Höhe der ins
Spiel kommenden Summen eine Art Ausgleichung, insbesondere in Rücksicht
der sozialen Stellung des Betreffenden, schaffen.
So hören wir, dass
Eduard II. und III. ihre Freunde als Geiseln für die Rückzahlung
ihrer Schulden fortgaben und 1340 sollte sogar der Erzbischof von Canterbury
als Pfand - nicht als Bürge - für die Schulden des Königs nach
Brabant verschickt werden.
Die Grösse der Summen,
um die es sich hier handelte, wehrte von vornherein die Deklassierung ab, die
durch ein derartiges Einsetzen von Personen um Geld auf diese, wenn es sich um
Lappalien gehandelt hätte, gefallen wäre.
Der Übergang von dem
Prinzip der Kaufehe, das wohl bei der Mehrzahl der Völker irgendwann
geherrscht hat, zu dem entgegengesetzten: dem Prinzip der Mitgift, ist
wahrscheinlich, wie angedeutet, so zustande gekommen, dass die Gaben des
Bräutigams seitens der Eltern an die Braut weiter gegeben wurden, der man
damit eine gewisse ökonomische Selbständigkeit sichern wollte; die
Ausstattung der Frau durch die Eltern blieb dann bestehen und entwickelte sich
weiter, auch nachdem ihr Ursprung, die vom Manne gezahlte Kaufsumme, in Wegfall
gekommen war.
Es interessiert hier nicht,
diese sehr ungenau bekannte Evolution zu verfolgen.
Aber man kann doch wohl
behaupten, dass die Verallgemeinerung der Mitgift mit der steigenden
Geldwirtschaft beginnt.
Das mag so
zusammenhängen. In den roheren Zuständen, wo der Frauenkauf herrscht,
ist die Frau nicht nur ein Arbeitstier - das ist sie meistenteils auch noch
später -sondern ihre Arbeit ist noch nicht in dem spezifischen Sinne
»häuslich«, wie die der Frau in der Geldwirtschaft, die
wesentlich die Konsumtion des männlichen Erwerbes innerhalb des Hauses zu
leiten hat.
So weit ist in jenen
Epochen die Arbeitsteilung noch nicht vorgeschritten, die Frau beteiligt sich
unmittelbarer an der Produktion und stellt deshalb für ihren Besitzer
einen viel greifbareren wirtschaftlichen Wert dar als später.
Noch aus ganz später
Zeit wird dieser Zusammenhang gelegentlich bestärkt: während Macauley
in der Verrichtung der hauptsächlichen Feldarbeit in Schottland durch Frauen
einen barbarischen Tiefstand des weiblichen Geschlechts erblickte, ist gerade
von einem genauen Kenner betont worden, dass dies ihnen einen gewissen Grad von
Unabhängigkeit und Ansehen bei den Männern gebe.
Dazu kommt, dass in
primitiven Verhältnissen die Kinder direkten wirtschaftlichen Wert
für den Vater besitzen, während sie in höheren oft eine
wirtschaftliche Last sind.
Der ursprüngliche
Besitzer, der Vater oder der Stamm, hat keinen Grund, diesen Wert einem anderen
ohne Entgelt zu überlassen.
Auf dieser Stufe erwirbt die Frau nicht nur ihren eigenen Unterhalt, sondern der Mann
kann ihren Kaufpreis aus ihrer Arbeit unmittelbar herausschlagen.
Das ändert sich,
sobald die Wirtschaft ihren familienhaften Charakter und der Konsum seine Beschränkung
auf die Eigenproduktion verliert.
Damit scheiden sich die
ökonomischen Interessen, vom Hause aus betrachtet, in eine zentrifugale
und eine zentripetale Richtung.
Die Produktion für den
Markt und die Hauswirtschaft beginnen ihre Gegensätze, durch das Geld
ermöglicht, zu entfalten und damit die schärfere Arbeitsteilung
zwischen den Geschlechtern einzuleiten.
Aus sehr naheliegenden
Ursachen fällt der Frau die nach innen, dem Manne die nach aussen gewandte
Tätigkeit zu, und die erstere wird mehr und mehr eine Verwaltung und
Verwendung der Erträgnisse der letzteren.
Damit verliert der
wirtschaftliche Wert der Frau sozusagen seine Substanzialität und
Sinnenfälligkeit, sie erscheint jetzt als die Unterhaltene, die von der
Arbeit des Mannes lebt.
Es fällt also nicht
nur der Grund fort, einen Preis für sie zu fordern und zu bewilligen,
sondern sie ist - wenigstens für die gröbere Betrachtungsweise - eine
Last, die der Mann auf sich nimmt und die er zu versorgen hat.
So ist das Fundament
für die Mitgift geschaffen, die sich demzufolge immer umfassender
ausbilden muss, je mehr die Tätigkeitssphären von Mann und Frau sich
in dem angegebenen Sinne scheiden.
Unter einem Volke wie den
Juden, bei denen auf Grund eines unruhigeren Temperamentes und anderer Ursachen
die Männer sehr beweglich und, als notwendiges Korrelat dazu, die Frauen
strenger auf das Haus angewiesen waren, finden wir die Mitgift als gesetzliche
Vorschrift sogar schon vor ausgebildeter Geldwirtschaft, die sonst ihrerseits
auf das gleiche Resultat führt.
Sie erst ermöglicht
der Produktion jene objektive Technik, jene Ausbreitung, jenen
Beziehungsreichtum und zugleich jene arbeitsteilige Einseitigkeit, durch welche
der frühere Indifferenzzustand von häuslichen Interessen und
Erwerbsinteressen gespalten und ein besonderer Träger für diese, ein
besonderer für jene verlangt wird.
Wer das eine und das andere
sein soll, kann zwischen Mann und Frau nicht zweifelhaft sein; und ebensowenig,
dass damit der Brautpreis, für den der Mann die Produktivkraft der Frau
gekauft hat, der Mitgift Platz machen muss, die ihn für den Unterhalt der
nicht produzierenden Frau entschädigt oder die der Frau eine
Unabhängigkeit und Sicherheit neben dem erwerben-den Manne gewähren
soll.
Durch diesen engen
Zusammenhang, den die Mitgift bei der Geldwirtschaft mit der ganzen
Konstitution des Ehelebens hat - sei es um den Mann, sei es um die Frau zu
sichern - ist es verständlich, dass schliesslich sowohl in Griechenland
wie in Rom die Mitgift zum Kennzeichen der legitimen Gattin
wurde, in ihrem Gegensatz zur Konkubine, die keinen weiteren Anspruch an den
Mann hat, so dass dieser weder für einen solchen entschädigt, noch
sie selber für den Fall der Nichterfüllung desselben sichergestellt
zu werden braucht.
Und dies leitet zur
Prostitution über, die die Bedeutung des Geldes für das
Verhältnis der Geschlechter wieder in ein neues Licht stellt.
Während alle
gelegentlich des Eheschlusses erfolgenden Gaben des Mannes für die Frau
oder an die Frau selbst - so auch die Morgengabe und das pretium virginitatis -
ebensogut als Natural- wie als Geldgeschenk auftreten können und
auftreten, entspricht der unehelichen Hingabe, für die überhaupt ein
Preis gezahlt wird, in der Regel die Geldform desselben.
Nur die Transaktion um Geld
trägt jenen Charakter einer ganz momentanen Beziehung, die keine Spuren
hinterlässt, wie er der Prostitution eigen ist.
Mit der Hingabe von Geld
hat man sich vollständiger aus der Beziehung gelöst, sich radikaler
mit ihr abgefunden, als mit der Hingabe irgendeines qualifizierten
Gegenstandes, an dem durch seinen Inhalt, seine Wahl, seine Benützung
leichter ein Hauch der gebenden Persönlichkeit haften bleibt.
Der momentan aufgegipfelten
und ebenso momentan verlöschenden Begierde, der die Prostitution dient,
ist allein das Geldäquivalent angemessen, das zu nichts verbindet und
prinzipiell in jedem Augenblick zur Hand ist und in jedem Augenblick willkommen
ist.
Für ein
Verhältnis zwischen Menschen, das seinem Wesen nach auf Dauer und innere
Wahrheit der verbindenden Kräfte angelegt ist - wie das wirkliche
Liebesverhältnis, so schnell es auch abgebrochen werde - ist das Geld
niemals der adäquate Mittler; für den käuflichen Genuss, der
jede über den Augenblick und über den ausschliesslich sinnlichen
Trieb hinausgehende Beziehung ablehnt, leistet das Geld, das sich mit seiner
Hingabe absolut von der Persönlichkeit löst und jede weitere
Konsequenz am gründlichsten abschneidet, den sachlich und symbolisch
vollkommensten Dienst - indem man mit Geld bezahlt hat, ist man mit jeder Sache
am gründlichsten fertig, so gründlich, wie mit der Prostituierten
nach erlangter Befriedigung.
Dadurch, dass die Beziehung
der Geschlechter innerhalb der Prostitution ganz unzweideutig auf den
sinnlichen Akt beschränkt ist, wird sie auf ihren rein
gattungsmässigen Inhalt herabgesetzt; sie besteht in demjenigen, was jedes
Exemplar der Gattung leisten und empfinden kann und worin sich die sonst
entgegengesetztesten Persönlichkeiten begegnen und alle individuellen
Differenzen aufgehoben erscheinen.
Das ökonomische
Seitenstück für diese Art von Beziehungen ist deshalb das Geld, das
gleichfalls, jenseits aller individuellen Bestimmtheit stehend, gleichsam den
Gattungstypus der ökonomischen Werte bedeutet, die Darstellung
dessen, was allen einzelnen Werten gemein ist.
So empfindet man auch
umgekehrt am Wesen des Geldes selbst etwas vom Wesen der Prostitution.
Die Indifferenz, in der es
sich jeder Verwendung darbietet, die Treulosigkeit, mit der es sich von jedem
Subjekt löst, weil es mit keinem eigentlich verbunden war, die jede
Herzensbeziehung ausschliessende Sachlichkeit, die ihm als reinem Mittel eignet
- alles dies stiftet eine verhängnisvolle Analogie zwischen ihm und der
Prostitution.
Wenn Kant als Moralgebot
aufstellt, man solle niemals einen Menschen als blosses Mittel gebrauchen,
sondern ihn jederzeit zugleich als Zweck anerkennen und behandeln - so zeigt
die Prostitution das absolut entgegengesetzte Verhalten, und zwar auf beiden
beteiligten Seiten.
So ist sie von allen
Verhältnissen der Menschen untereinander vielleicht der prägnanteste
Fall einer gegenseitigen Herabdrückung zum blossen Mittel; und dies mag
das stärkste und tiefste Moment sein, das sie in so enge historische
Verbindung mit der Geldwirtschaft, der Wirtschaft mit »Mitteln« im
striktesten Sinne, setzt.
Hierauf gründet es
sich, dass die fürchterliche, in der Prostitution liegende
Entwürdigung in ihrem Geldäquivalent den schärfsten Ausdruck
findet.
Sicherlich bezeichnet es
den Tiefpunkt der Menschenwürde, wenn eine Frau das Intimste und
Persönlichste, das nur aus einem ganz individuellen Impuls geopfert und
nur mit der gleichen personalen Hingabe des Mannes - so sehr diese eine andere
Bedeutung haben dürfte als die der Frau - aufgewogen werden sollte, gerade
um einer so ganz unpersönlichen, rein äusserlich-sachlichen
Vergeltung willen dahingibt.
Wir empfinden hier die
völligste und peinlichste Unangemessenheit zwischen Leistung und
Gegenleistung; oder vielmehr, das eben ist die Erniedrigung durch die
Prostitution, dass sie den persönlichsten und auf die grösste Reserve
angewiesenen Besitz der Frau so herabsetzt, dass der allerneutralste, allem
Persönlichen fernste Wert als angemessenes Äquivalent für ihn
empfunden wird.
Diese Charakterisiertheit
der Prostitution durch die Geldentlohnung trifft indes auf einige gegenteilige
Überlegungen, die erörtert werden müssen, um jene Bedeutung des
Geldes ganz scharf hervortreten zu lassen.
Der ganz personale,
intim-individuelle Charakter, den die sexuelle Hingabe der Frau tragen soll,
scheint mit der oben betonten Tatsache nicht recht übereinzustimmen, dass
die bloss sinnliche Beziehung zwischen den Geschlechtern rein generellen Wesens
sei, dass in ihr, als dem absolut Allgemeinen, und uns sogar mit dem Tierreich
Gemeinsamen, gerade alle Personalität und individuelle Innerlichkeit
ausgelöscht wäre.
Wenn die Männer so
sehr geneigt sind, über die Frauen »im
Plural« zu sprechen, über sie in Bausch und Bogen und alle gleichsam
in einen Topf werfend zu urteilen, so ist allerdings einer der Gründe
dafür sicherlich auch der, dass dasjenige, was insbesondere die
Männer von roherer Sinnlichkeit an den Frauen interessiert, eben dasselbe
an der Schneiderin wie an der Prinzessin ist.
So scheint es
ausgeschlossen, gerade in dieser Funktion einen eigentlichen
Persönlichkeitswert zu finden; alle anderen von ähnlicher
Allgemeinheit: Essen und Trinken, die regulären physiologischen, ja
psychologischen Tätigkeiten, der Trieb der Selbsterhaltung und die
typisch-logischen Funktionen, werden niemals mit der Persönlichkeit als
solcher in solidarische Verbindung gesetzt, niemals empfindet man, dass jemand
gerade in der Ausübung oder Darbietung dessen, was ihm mit allen Anderen
ununterscheidbar gemeinsam ist, sein Innerstes, Wesentliches, Umfassendstes
äussere oder fortgebe.
Dennoch liegt bei der
geschlechtlichen Hingabe der Frau diese Anomalie unleugbar vor: dieser ganz
generelle, für alle Schichten der Menschen gleichmässige Akt wird
tatsächlich - wenigstens für die Frau - zugleich als ein allerpersönlichster,
ihr Innerliches einschliessender empfunden.
Dies kann verständlich
werden, wenn man sich der Meinung anschliesst, dass die Frauen überhaupt
noch tiefer in den Gattungstypus eingesenkt sind als die Männer, von denen
sich der Einzelne differenzierter und individualisierter aus jenem heraushebt.
Daraus würde
zunächst folgen, dass bei der Frau das Gattungsmässige und das
Persönliche eher zusammenfallen kann.
Hängen die Frauen
wirklich noch enger und tiefer als der Mann mit dem dunkeln Urgrund der Natur
zusammen, so wurzelt ihr Wesentlichstes und Persönlichstes eben auch noch
kräftiger in jenen natürlichsten, allgemeinsten, die Einheit der Art
garantierenden Funktionen.
Und es folgt weiter, dass
jene Einheitlichkeit des weiblichen Geschlechts, die das, was allen gemeinsam
ist, weniger scharf von dem, was jede für sich ist, unterscheidet - dass
diese sich in der grösseren Einheitlichkeit des Wesens jeder einzelnen
Frau für sich spiegeln muss.
Die Erfahrung scheint zu
bestätigen, dass die einzelnen Kräfte, Qualitäten, Impulse der
Frau psychologisch unmittelbarer und enger zusammenhängen, als beim Manne,
dessen Wesensseiten selbständiger ausgebildet sind, so dass Entwicklung
und Schicksal jeder einzelnen von dem jeder anderen relativ unabhängig
sind.
Das Wesen der Frau aber
lebt - so kann man wenigstens die allgemeine Meinung über sie
zusammenfassen - viel mehr unter dem Zeichen des Alles oder Nichts, ihre
Neigungen und Betätigungen stehen in engeren Assoziationen, und es gelingt
leichter bei ihnen als bei Männern, die Gesamtheit des Wesens mit allen
seinen Gefühlen, Wollungen, Gedanken von einem Punkte
aus aufzuregen.
Wenn sich dies so
verhält, so liegt eine gewisse Berechtigung in der Voraussetzung, dass die
Frau mit dieser einen zentralen Funktion, mit der Hingabe dieses einen Teiles
ihres Ich, wirklich ihre ganze Person vollständiger und unreservierter
dahingegeben habe, als der differenziertere Mann es bei der gleichen
Gelegenheit tut.
Schon auf harmloseren
Stufen des Verhältnisses zwischen Mann und Frau macht sich dieser
Unterschied seiner Bedeutung für beide geltend; sogar Naturvölker
normieren die Bussen, welche der Bräutigam, bzw. die Braut bei einseitiger
Aufhebung des Verlöbnisses zu zahlen haben für beide verschieden, und
zwar so, dass z.B. bei den Bakaks diese fünf Gulden, jener aber zehn zu
zahlen hat, bei den Bewohnern von Bengkulen der kontraktbrüchige
Bräutigam vierzig, die Braut nur zehn Gulden.
Die Bedeutung und die
Folgen, welche die Gesellschaft an die sinnliche Beziehung zwischen Mann und
Weib knüpft, stehen dementsprechend auch unter der Voraussetzung, dass die
Frau ihr ganzes Ich, mit der Gesamtheit seiner Werte, jener dagegen nur einen
Teil seiner Persönlichkeit in den Tausch gegeben habe.
Sie spricht deshalb einem
Mädchen, das sich einmal vergangen hat, die »Ehre« schlechthin
ab, sie verurteilt den Ehebruch der Frau viel härter als den des Mannes,
von dem man anzunehmen scheint, dass sich eine gelegentliche, rein sinnliche
Extravaganz noch mit der Treue gegen seine Frau in allem Innerlichen und
Wesentlichen wenigstens vertragen könne, sie deklassiert die Prostituierte
ganz unrettbar, während der schlimmste Wüstling sich noch immer
gleichsam an den übrigen Seiten seiner Persönlichkeit aus dem Sumpfe
herausziehen und jegliche soziale Stellung erobern kann.
In den rein sinnlichen Akt
also, um den es sich bei der Prostitution handelt, setzt der Mann nur ein
Minimum seines Ich, die Frau aber ein Maximum ein - freilich nicht in dem
einzelnen Fall, wohl aber in allen Fällen zusammengenommen; ein
Verhältnis, aus dem sowohl das Zuhältertum wie die als häufig
angegebenen Fälle der lesbischen Liebe unter den Prostituierten
verständlich werden: weil die Prostituierte aus ihren Beziehungen zu
Männern, in welche diese niemals als wirkliche und ganze Menschen
eintreten, eine fürchterliche Leere und Unbefriedigtheit davontragen muss,
sucht sie eine Ergänzung durch jene Verhältnisse, an denen doch
wenigstens noch einige sonstige Seiten des Menschen beteiligt sind.
Weder der Gedanke also, dass
der Geschlechtsakt etwas Generelles und Unpersönliches wäre, noch die
Tatsache, dass der Mann an demselben, äusserlich betrachtet, ebenso
beteiligt ist wie die Frau, kann das behauptete Verhältnis umstossen: dass
der Einsatz der Frau ein unendlich persönlicherer, wesentlicherer, das Ich umfassenderer ist, als der des Mannes, und dass das
Geldäquivalent dafür also das denkbar Ungeeignetste und
Unangemessenste ist, dessen Geben und Annehmen die tiefste Herabdrückung
der Persönlichkeit der Frau bedeutet.
Das Entwürdigende der
Prostitution für die Frau liegt an und für sich noch nicht in ihrem
polyandrischen Charakter, noch nicht darin, dass sie sich vielen Männern
hingibt; eigentliche Polyandrie verschafft sogar der Frau oft ein entschiedenes
Übergewicht, z.B. bei der relativ hochstehenden Gruppe der Nairs in
Indien.
Allein das hier Wesentliche
ist nicht, dass die Prostitution Polyandrie, sondern dass sie Polygynie
bedeutet.
Diese eben setzt
allenthalben den Eigenwert der Frau unvergleichlich herab: sie verliert den
Seltenheitswert.
Äusserlich angesehen,
vereinigt die Prostitution ja polyandrische mit polygynischen
Verhältnissen.
Allein der Vorsprung, den
allenthalben derjenige, der das Geld gibt, vor demjenigen hat, der die Ware
gibt, bewirkt es, dass nur die letzteren, die dem Manne ein ungeheures
Übergewicht verleihen, der Prostitution den Charakter bestimmen.
Auch in Verhältnissen,
die mit Prostitution nicht das geringste zu tun haben, pflegen Frauen es als
peinlich und entwürdigend zu finden, Geld von ihren Liebhabern anzunehmen,
während dieses Gefühl sich oft auf gegenständliche Geschenke
nicht erstreckt; wogegen es ihnen selbst Vergnügen und Genugtuung ist,
jenen ihrerseits Geld zu geben; man sagte von Marlborough, der Grund seiner
Erfolge bei Frauen sei gewesen, dass er Geld von ihnen angenommen habe.
Die eben hervorgehobene
Überlegenheit dessen, der das Geld gibt, über den, der es nimmt, eine
Überlegenheit, die sich im Falle der Prostitution zu dem
fürchterlichsten sozialen Abstand erweitert, bereitet in diesem
umgekehrten Falle der Frau die Genugtuung, denjenigen von sich abhängig zu
sehen, zu dem sie sonst aufzublicken gewohnt ist.
Nun aber begegnet uns die
auffällige Tatsache, dass in vielen primitiveren Kulturen die Prostitution
gar nicht als entwürdigend oder deklassierend empfunden wird.
Es wird ebenso aus dem
alten Asien berichtet, dass sich die Mädchen aller Klassen prostituieren,
um eine Aussteuer oder eine Darbringung an den Tempelschatz zu erwerben, wie
wir jetzt von gewissen Negerstämmen dieselbe Sitte um des ersteren Zweckes
willen hören.
Die Mädchen, zu denen
in diesem Falle oft auch die Fürstentöchter gehören, verlieren
weder in der öffentlichen Achtung, noch wird ihr späteres eheliches
Leben dadurch in irgendeiner Weise präjudiziert.
Dieser tiefe Unterschied
gegen unsere Empfindungsweise bedeutet, dass die beiden Faktoren: weibliche
Sexualehre und Geld - in prinzipiell verschiedenen Verhältnissen stehen
müssen.
Markiert sich die Stellung
der Prostitution bei uns an dem unüberbrückbaren
Abstand, der völligen Inkommensurabilität zwischen jenen beiden
Werten, so müssen dieselben in Verhältnissen, die eine ganz andere
Ansicht von der Prostitution zeitigen, näher aneinander gerückt sein.
Dies entspricht den Resultaten,
zu denen die Entwicklung des Wergeldes, der Geldbusse für die Tötung
eines Menschen, geführt hat.
Die steigende Wertung der
Menschenseele und die sinkende Wertung des Geldes begegneten sich, um das
Wergeld unmöglich zu machen.
Ebenderselbe Kulturprozess
der Differenzierung, der dem Individuum eine besondere Betonung, eine relative
Unvergleichbarkeit und Unaufwiegbarkeit verschafft, macht das Geld zum Massstab
und Äquivalent so entgegengesetzter Objekte, dass seine dadurch
entstehende Indifferenz und Objektivität es zum Ausgleich personaler Werte
immer ungeeigneter erscheinen lässt.
Jene
Unverhältnismässigkeit zwischen Ware und Preis, die der Prostitution
in unserer Kultur ihren Charakter gibt, besteht in niederen noch nicht im
gleichen Masse.
Wenn Reisende von sehr
vielen rohen Stämmen berichten, dass die Frauen eine auffallende
körperliche, oft auch geistige Ähnlichkeit mit den Männern
zeigen, so fehlt ihnen eben jene Differenzierung, die der höher
kultivierten Frau und ihrer Sexualehre selbst dann einen nicht mit Geld
aufzuwiegenden Wert verleiht, wenn sie im Vergleich mit den Männern
desselben Kreises als weniger differenziert und tiefer im Gattungstypus
wurzelnd erscheint.
Die Beurteilung der
Prostitution zeigt so genau dieselbe Entwicklung, die man an der Kirchenbusse
und am Blutgeld beobachten kann: die Totalität des Menschen wie seine
inneren Werte sind in primitiven Epochen relativ unindividuellen Charakters,
das Geld dagegen wegen seiner Seltenheit und geringen Verwendung relativ
individueller.
Indem die Entwicklung
beides auseinandertreibt, macht sie das Aufwiegen des einen durch das andere
entweder unmöglich oder, wo es doch weiterbesteht, wie in der
Prostitution, führt es zu einer furchtbaren Herabdrückung des
Persönlichkeitswertes.
Von dem weiten Komplex von
Erwägungen über die »Geldheirat«, die sich dem
anschliessen, scheinen mir die drei folgenden für die hier behandelte
Bedeutungsentwicklung des Geldes wichtig.
Heiraten, bei denen die
ökonomischen Motive die allein wesentlichen sind, hat es nicht nur zu
jeder Zeit und auf jeder Kulturstufe gegeben, sondern sie sind gerade in
primitiveren Gruppen und Verhältnissen ganz besonders häufig, so dass
sie in solchen keinerlei Anstoss zu erregen pflegen.
Die Herabsetzung der
persönlichen Würde, die heute mit jeder nicht aus individueller
Neigung geschlossenen Ehe gegeben ist - so dass die schamhafte Verhüllung
des ökonomischen Motives als Anstandspflicht erscheint
- wird in jenen einfacheren Kulturverhältnissen nicht empfunden.
Der Grund dieser
Entwicklung ist, dass die steigende Individualisierung es immer
widerspruchsvoller und unwürdiger macht, rein individuelle
Verhältnisse aus anderen als rein individuellen Gründen einzugehen;
denn unter den sozialen Momenten der Ehe steht heute nicht mehr die
Personenwahl (ausser soweit sich der Gedanke der Nachkommenschaft als ein
solches zeigen wird), diese vielmehr gehört ihrer bloss individuellen,
nach innen gerichteten Seite an, soweit die Gesellschaft nicht etwa auf
Standesgleichheit der Gatten hält - was immerhin eine grosse Latitude gibt
und nur selten zu Konflikten zwischen dem individuellen und dem sozialen
Interesse zu führen pflegt.
In einer Gesellschaft mit
relativ undifferenzierten Elementen mag es ebenso relativ gleichgültig
sein, welches Paar sich zusammentut - gleichgültig nicht nur für das
Zusammenleben der Gatten selbst, sondern auch für die Nachkommenschaft:
denn wo im ganzen die Konstitutionen, der Gesundheitszustand, das Temperament,
die inneren und äusseren Lebensformen und -richtungen in der Gruppe
übereinstimmen, da wird das Geraten der Nachkommenschaft nicht von einer
so diffizilen Auswahl des zueinander passenden und einander ergänzenden
Elternpaares abhängen, wie in einer hoch differenzierten Gesellschaft.
Deshalb ist es in jener
durchaus natürlich und zweckmässig, die Ehewahl noch durch andere
Gründe, als solche rein individueller Herzensneigung bestimmen zu lassen.
Wohl aber sollten solche in
einer stark individualisierten Gesellschaft den Ausschlag geben, in der das
Zueinanderpassen je zweier Individuen immer seltener wird: die abnehmende
Heiratsfrequenz, die sich allenthalben in sehr verfeinerten
Kulturverhältnissen findet, ist sicher teilweise dadurch veranlasst, dass
äusserst differenzierte Menschen überhaupt schwer die völlig
sympathische Ergänzung ihrer selbst finden.
Nun aber besitzen wir
für diese absolut kein anderes Kriterium und Zeichen als die gegenseitige
instinktive Zuneigung.
Da das bloss
persönliche Glück ein Interesse ist, das schliesslich die Ehegatten
mit sich allein auszumachen haben, so wäre zu jener streng
durchgeführten offiziellen Erheuchelung des erotischen Motives keine
zwingende Veranlassung, wenn die jetzige Gesellschaft nicht wegen des Geratens
der Nachkommenschaft eigentlich auf der Alleinherrschaft dieses Motives
bestehen müsste.
Denn so häufig
dasselbe auch täuschen mag - und zwar besonders in höheren
Verhältnissen, deren Komplikationen gerade die reinsten Instinkte sich oft
nicht gewachsen zeigen - und so sehr ein gedeihlicher Ausgang noch anderweitige
Bedingungen dazu erfordert, so ist es in seinem Erfolge für die
Züchtung jedenfalls dem durch den Geldbesitz gegebenen
Auswahlmomente unendlich überlegen, ja ihm gegenüber das schlechthin
und einzig richtige.
Die Geldheirat schafft direkt
den Zustand der Panmixie - der auswahllosen, ohne Rücksicht auf die
individuellen Qualitäten stattfindenden Paarung -, den die Biologie als
die Veranlassung der unmittelbarsten und verderblichsten Entartung der
Gattungen nachgewiesen hat.
In der Geldheirat wird die
Vereinigung des Paares durch ein Moment bestimmt, das mit der
Rassenzweckmässigkeit absolut nichts zu tun hat - gerade wie die
Rücksicht auf Geld auch die eigentlich zusammengehörigen Paare oft
genug auseinander hält -, und man muss sie in demselben Masse als ein
Degenerationsmoment betrachten, in dem die entschiedenere Differenziertheit der
Individuen gerade die Auswahl nach individuellem Zusammenpassen immer wichtiger
macht.
Es ist also auch in diesem
Fall nichts anderes, als die gestiegene Individualisiertheit innerhalb der
Gesellschaft, die das Geld zu einem immer ungeeigneteren Vermittler rein
individueller Beziehungen macht.
Zweitens. Es wiederholt
sich hier, in sehr veränderter Form, die Beobachtung über die
Prostitution: dass sie zwar ebenso Polyandrie wie Polygynie ist, dass aber
durch die soziale Übermacht des Mannes ausschliesslich die Folgen des
polygynischen, also die Frau deklassierenden Momentes in ihr wirksam werden.
Es scheint nämlich,
als müsste die Geldheirat als eine chronische Prostituierung, den durch
das Geld bewogenen Teil, ob das nun der Mann oder die Frau ist, immer
gleichmässig innerlich entwürdigen.
Allein normalerweise ist
das nicht der Fall.
Indem die Frau sich
verheiratet, gibt sie allermeistens in dieses Verhältnis die Gesamtheit
ihrer Interessen und Energien hin, sie setzt ihre Persönlichkeit, Zentrum
und Peripherie, restlos ein; während nicht nur die Sitte auch dem
verheirateten Manne eine viel grössere Bewegungsfreiheit einräumt,
sondern er, den wesentlichen Teil seiner Persönlichkeit, den der Beruf
okkupiert, von vornherein nicht in die eheliche Beziehung hineingibt.
Wie das Verhältnis der
Geschlechter in unserer Kultur nun einmal liegt, verkauft der Mann, der um des
Geldes willen heiratet, nicht so viel von sich, wie die Frau, die es aus
demselben Grunde tut.
Da sie mehr dem Manne
gehört als er ihr, so ist es für sie verhängnisvoller, ohne
Liebe in die Ehe zu treten.
Ich möchte deshalb
glauben - hier muss die psychologische Konstruktion an die Stelle hinreichender
Empirie treten - dass die Geldheirat ihre tragischsten Folgen im wesentlichen,
und besonders, wenn feinere Naturen in Frage kommen, da entwickelt, wo die Frau
die gekaufte ist.
Hier wie in sehr vielen
anderen Fällen zeigt es sich als die Eigentümlichkeit der durch Geld
gestifteten Beziehungen, dass ein eventuelles
Übergewicht der einen Partei zu seiner gründlichsten Ausnützung,
ja Steigerung neigt.
Von vornherein ist dies
freilich die Tendenz jeglichen Verhältnisses dieser Art.
Die Stellung des primus
inter pares wird sehr leicht die eines primus schlechthin, der einmal gewonnene
Vorsprung, auf welchem Gebiete immer, bildet die Stufe zu einem weiteren, den
Abstand steigernden, der Gewinn begünstigter Sonderstellungen ist oft um
so leichter, je höher man schon steht; kurz,
Überlegenheitsverhältnisse pflegen sich in wachsenden Proportionen zu
entwickeln, und die »Akkumulation des Kapitals« als eines
Machtmittels ist nur ein einzelner Fall einer sehr umfassenden Norm, die auch
auf allen möglichen, nicht-ökonomischen Machtgebieten gilt.
Nun enthalten diese aber
vielfach gewisse Kautelen und Gegengewichte, welche jener lawinenhaften
Entwicklung der Überlegenheiten Schranken setzen; so die Sitte, die
Pietät, das Recht, die mit der inneren Natur der Interessengebiete
gegebenen Grenzen für die Expansion der Macht.
Das Geld aber, mit seiner
unbedingten Nachgiebigkeit und Qualitätlosigkeit, ist am wenigsten
geeignet, einer solchen Tendenz Einhalt zu tun.
Wo ein Verhältnis, in
dem Übergewicht und Vorteil von vornherein auf der einen Seite ist, von
einem Geldinteresse ausgeht, wird es deshalb unter übrigens gleichen
Umständen sich viel weitgehender, radikaler, einschneidender in seiner
Richtung weiterentfalten können, als wenn andere Motive, sachlich bestimmter
und bestimmender Art, ihm zugrunde liegen.
Drittens. Der Charakter der
Geldheirat tritt sehr deutlich gelegentlich einer ganz partikularen
Erscheinung: der Heiratsannonce, hervor.
Dass die Heiratsannonce
eine so sehr geringe und auf die mittlere Gesellschaftsschicht beschränkte
Anwendung findet, könnte verwunderlich und bedauerlich erscheinen.
Denn bei aller
hervorgehobenen Individualisierung der modernen Persönlichkeiten und der
daraus hervorgehenden Schwierigkeit der Gattenwahl gibt es doch wohl noch
für jeden noch so differenzierten Menschen einen entsprechenden des
anderen Geschlechtes, mit dem er sich ergänzt, an dem er den
»richtigen« Gatten fände.
Die ganze Schwierigkeit
liegt nur darin, dass die so gleichsam für einander Prädestinierten
sich zusammenfinden.
Die Sinnlosigkeit von
Menschenschicksalen kann sich nicht tragischer zeigen, als in der Ehelosigkeit
oder den unglücklichen Ehen zweier einander fremder Menschen, die sich nur
hätten kennen zu lernen brauchen, um aneinander jedes mögliche Glück
zu gewinnen.
Kein Zweifel, dass die
vollendete Ausbildung der Heiratsannonce das blinde Geratewohl dieser
Verhältnisse rationalisieren könnte, wie die Annonce überhaupt
dadurch einer der grössten Kulturträger ist, dass
sie dem Einzelnen eine unendlich höhere Chance adäquater
Bedürfnisbefriedigung verschafft, als wenn er auf die Zufälligkeit
des direkten Auffindens der Objekte angewiesen wäre.
Gerade die gesteigerte
Individualisierung der Bedürfnisse macht die Annonce, als Erweiterung des
Kreises von Angeboten, durchaus erforderlich.
Wenn dennoch gerade in den
Schichten der differenzierteren Persönlichkeiten, die prinzipiell am
meisten auf die Heiratsannonce angewiesen scheinen, dieselbe gar nicht in Frage
kommt, so muss diese Perhorreszierung einen ganz positiven Grund haben.
Verfolgt man nun die
tatsächlich erscheinenden Heiratsannoncen so sieht man, dass darin die
Vermögensverhältnisse der Suchenden oder Gesuchten den eigentlichen,
wenn auch manchmal verhüllten Zentralpunkt des Interesses bilden. - Und
das ist sehr begreiflich.
Alle andern Qualitäten
der Persönlichkeit nämlich lassen sich in einer Annonce nicht mit
irgendwelcher genauen oder überzeugenden Bestimmtheit angeben.
Weder die äussere
Erscheinung, noch der Charakter, weder das Mass von Liebenswürdigkeit,
noch von Intellekt können leicht so beschrieben werden, dass ein
unzweideutiges und das individuelle Interesse erregendes Bild entsteht.
Das Einzige, was in allen
Fällen mit völliger Sicherheit bezeichnet werden kann, ist der Geldbesitz
der Personen, und es ist ein unvermeidlicher Zug des menschlichen Vorstellens,
unter mehreren Bestimmungen eines Objektes diejenige, welche mit der
grössten Genauigkeit und Bestimmtheit anzugeben oder zu erkennen ist, auch
für die sachlich erste und wesentlichste gelten zu lassen.
Dieser eigentümliche,
sozusagen methodologische Vorzug des Geldbesitzes macht die Heiratsannonce
gerade für diejenigen Stände, welche ihrer eigentlich am dringendsten
bedürften, dadurch unmöglich, dass er ihr das Eingeständnis des
blossen Geldinteresses aufprägt.
Es macht sich übrigens
für die Prostitution auch die Erscheinung geltend, dass das Geld über
eine gewisse Quantität hinaus seine Würdelosigkeit und
Unfähigkeit, individuelle Werte aufzuwiegen, verliert.
Der Abscheu, den die
moderne »gute« Gesellschaft vor der Prostituierten hegt, ist um so
entschiedener, je elender und ärmlicher diese ist, und mindert sich mit
der Höhe des Preises, um welchen sie sich verkauft, bis sie schliesslich
die Schauspielerin, von der jedermann weiss, dass sie von einem Millionär
ausgehalten wird, oft genug in ihre Salons aufnimmt; während ein solches
Frauenzimmer vielleicht viel blutsaugerischer, betrügerischer, innerlich
verkommener ist, als manche Strassendirne.
Hierzu wirkt schon die allgemeine
Tatsache, dass man die grossen Diebe laufen lässt und die kleinen
hängt, und dass der grosse Erfolg als solcher, relativ unabhängig von
seinem Gebiet und Inhalt, einen gewissen Respekt erzeugt.
Allein das Wesentliche und
der tiefere Grund ist doch, dass der Verkaufspreis durch seine exorbitante
Höhe dem Verkaufsobjekte die Herabdrückung erspart, die ihm sonst die
Tatsache des Verkauftwerdens überhaupt bereitet.
Zola spricht in einer
seiner Schilderungen aus dem zweiten Kaiserreich von der Frau eines
hochgestellten Mannes, die bekanntermassen für 100-200'000 Francs zu haben
war.
Er erzählt in dieser
Episode, der sicher eine historische Tatsache zu-grunde liegt, dass diese Frau
nicht nur selbst in den vornehmsten Kreisen verkehrte, sondern dass es ein
besonderes Renommee in der »Gesellschaft« verschafft habe, als ihr
Geliebter bekannt zu sein.
Die Kurtisane, die sich
für einen sehr hohen Preis verkauft, erhält damit
»Seltenheitswert« - denn nicht nur werden die Dinge hoch bezahlt,
die Seltenheitswert besitzen, sondern auch umgekehrt erhalten ihn diejenigen
Objekte, die aus irgendeinem sonstigen Grunde, sei es auch nur aus einer Laune
der Mode, einen hohen Preis erzielen.
Wie viele andere
Gegenstände, ist auch die Gunst mancher Kurtisane nur deshalb sehr
geschätzt und von vielen gesucht worden, weil sie den Mut hatte, ganz
ungewöhnliche Preise zu fordern.
- Von einer entsprechenden
Grundlage muss die englische Rechtsprechung ausgehen, wenn sie dem Ehemann
einer verführten Frau eine Geldentschädigung zuspricht.
Es gibt nichts, was unserem
Gefühl mehr widerspräche, als dieses Verfahren, das den Ehemann zum
Zuhälter seiner Frau herabdrückt.
Allein diese Bussen sind
ausserordentlich hoch; ich weiss von einem Fall, in dem die Frau mit mehreren
Männern Verhältnisse angeknüpft hatte, und jeder derselben zu
einer Entschädigung von 50'000 Mark an den Ehemann verurteilt wurde.
Es scheint, dass man auch
hier durch die Höhe der Summe die Niedrigkeit des Prinzips, einen
derartigen Wert überhaupt durch Geld aufwiegen zu lassen, ausgleichen, ja
dass man in sehr naiver Weise durch die Höhe der Summe gerade den Respekt
vor dem Ehemann, je nach seiner sozialen Stellung, ausdrücken wollte:
wenigstens wirft der Verfasser der Juniusbriefe einem Richter heftig vor, dass
er in einem solchen Prozess, der einen Prinzen und eine Lordsgemahlin betraf,
bei der Entschädigung den Rang des verletzten Gemahls ganz ausser acht
gelassen habe! - Dieser Gesichtspunkt zeigt seine Bedeutung am
auffälligsten bei dem »Kauf« eines Menschen im
sprachgebräuchlichsten Sinn dieses Wortes: bei der Bestechung.
Zu der Erörterung
derselben, in ihrer spezifisch geldmässigen Form, gehe ich jetzt
über.
Schon der Diebstahl oder
der Betrug um kleine Summen ist, nach der herrschenden sozialen Moral, um
vieles verächtlicher als der Diebstahl grosser.
Das hat in gewissem Sinne
seine Berechtigung, nämlich wenn es sich um Personen in relativ guter
ökonomischer Lage handelt.
Dann schliesst man
nämlich, dass die Seele, die nicht einmal einer so kleinen Versuchung
widerstehen kann, eine besonders elende und schwache sein muss, während
einer sehr erheblichen zu unterliegen, immerhin auch einer stärkeren
begegnen möchte! Entsprechend gilt das Bestochenwerden - der Verkauf der Pflicht
oder der Überzeugung - als um so gemeiner, durch eine je kleinere Summe es
geschieht.
So wird die Bestechung
tatsächlich als ein Kauf der Persönlichkeit empfunden, die danach
rangiert, ob sie überhaupt »unbezahlbar« ist, ob sie teuer
oder ob sie billig fortgegeben wird.
Die soziale Schätzung
erscheint hier in ihrer Richtigkeit dadurch garantiert, dass sie nur der Reflex
der Eigenschätzung des Subjektes ist.
Aus dieser Beziehung der
Bestechung zur ganzen Persönlichkeit stammt jene eigentümliche
Würde, die der Bestechliche zu bewahren oder wenigstens zu markieren
pflegt, und die entweder als Unzugänglichkeit für kleine Summen
auftritt, oder, wo nicht einmal diese besteht, als eine gewisse Grandezza, eine
Strenge und Überlegenheit des Benehmens, die den Geber in die Rolle eines
Empfangenden herabzudrücken scheint.
Dieses äussere Gebaren
soll die Persönlichkeit als eine unangreifbare, in ihrem Werte gefestete
darstellen, und so sehr es eine Komödie ist, wirft es doch, insbesondere
da die andere Partei wie durch eine stillschweigende Konvention darauf
einzutreten pflegt, einen gewissen Reflex nach innen und schützt den
Bestechlichen vor jener Selbstvernichtung und Selbstentwertung, die dem Einsatz
seines Persönlichkeitswertes für eine Geldsumme sonst folgen müsste.
Bei den alten Juden und
jetzt noch oft im Orient findet Kauf und Verkauf unter der
Höflichkeitsformel statt, dass der Käufer den Gegenstand als Geschenk
annehmen möge.
Also sogar bei so legitimen
Transaktionen scheint es, als ob die eigentümliche Würde des Orientalen
auf ein Verstecken des eigentlichen Geldinteresses hinwirkte.
Das derartige Verhalten des
Bestechlichen und die ganze Tatsache der Bestechlichkeit überhaupt wird
durch nichts so erleichtert und ausgedehnt, als durch die Geldform derselben.
Ganz prinzipiell
ermöglicht das Geld eine Heimlichkeit, Unsichtbarkeit, Lautlosigkeit des
Besitzwechsels, wie keine andere Wertform.
Seine Komprimierbarkeit
gestattet, mit einem Stück Papier, das man in die Hand jemandes gleiten
lässt, ihn zum reichen Manne zu machen; seine Formlosigkeit und
Abstraktheit gestattet, es in den mannigfaltigsten und entferntesten Werten
anzulegen und es dadurch dem Auge der nächsten Umgebung ganz zu entziehen;
seine Anonymität und Farblosigkeit rnacht die Quelle unerkennbar, aus der
es dem jetzigen Besitzer geflossen ist: es trägt kein
Ursprungszeugnis an sich, wie, klarer oder verhüllter, so viele konkrete
Besitzgegenstände es tun.
Während die
Ausdrückbarkeit aller Werte in Geld dem Wirtschaftenden selbst die klarste
und unverhüllteste Einsicht in den Stand seines Besitzes ermöglicht,
erlaubt sie Anderen gegenüber eine Verstecktheit und Unkenntlichkeit des
Besitzes und der Transaktionen, wie die Formen des extensiven Eigentums sie
niemals zuliessen.
Die Versteckbarkeit des Geldes
ist das Symptom oder die extreme Ausgestaltung seiner Beziehung zum
Privatbesitz.
Dadurch, dass man es von
allen Gütern am meisten dem Anderen unsichtbar und wie nicht vorhanden
machen kann, nähert es sich dem geistigen Besitz; und wie dessen privater,
sozusagen solipsistischer Charakter mit dem Schweigen-Können beginnt und
zugleich sich vollendet, so findet das Private, Individualistische des
Geldwesens seinen vollkommenen Ausdruck an jener Möglichkeit des
Verheimlichens.
Darin liegt nun freilich
eine grosse Gefahr für diejenigen, welche Ansprüche und Interessen an
einer Wirtschaftsführung haben, ohne sie selbst und unmittelbar
kontrollieren oder beeinflussen zu können.
Wenn die modernen Rechte
die Öffentlichkeit für die Finanzgebarungen der Staaten wie der
Aktiengesellschaften vorschreiben, so haben die Gefahren, die man so vermeiden
will, einen ihrer wesentlichen Quellpunkte in der Geldform des Wirtschaftens,
in der ihr eigenen Leichtigkeit des Verheimlichens, des irreführenden
Ansatzes, der illegitimen Verwendung - Bedenklichkeiten für alle
Aussenstehenden, aber daran Interessierten, die nur durch prinzipielle
Offenheit der Geschäftsführung einigermassen zu paralysieren sind.
Innerhalb und vermittels
der Geldverhältnisse offenbart sich so eine allgemeine kulturelle
Differenzierung: das Öffentliche wird immer öffentlicher, das Private
immer privater.
Früheren und engeren
Kreisen liegt diese Sonderung ferner; in ihnen können sich die privaten
Verhältnisse des Einzelnen nicht so verbergen, sich nicht so gegen das
Hineinsehen und Sich-Einmischen Anderer schützen, wie der Stil des
modernen Lebens es gestattet, andrerseits ist in solchen Kreisen den
Trägern der öffentlichen Interessen eine mystische Autorität und
Verschleierung eher und zweckmässigererweise eigen als in weiten Kreisen,
wo ihnen schon durch die Ausdehnung ihres Herrschaftsbezirkes, durch die
Objektivität ihrer Technik, durch ihre Distanz von jeder Einzelperson die
Kraft und Würde zuwächst, die sie die Öffentlichkeit ihres Gebarens
vertragen lässt.
So verlieren die Politik,
die Verwaltung, das Gericht in demselben Masse ihre Heimlichkeit und
Unzugänglichkeit, in dem das Individuum die Möglichkeit immer
vollständigeren Sich-Zurück-ziehens und Abschlusses seiner
Privatangelegenheiten gegen alle Draussenstehenden gewinnt;
man braucht nur die englische Geschichte mit der deutschen zu vergleichen, oder
die Kulturgeschichte der letzten zwei Jahrhunderte in grossen Zügen zu
durchlaufen, um diese Korrelation zu erkennen.
Ja, auch auf religiösem
Gebiet ist dieser Differenzierungsprozess, und zwar durch die Reformation,
hervorgetreten. Während die katholische Kirche ihre Autorität in eine
mystische, in absoluter Höhe über dem Gläubigen thronende Form
hüllt, die diesem jedes Fragen, jede Kritik, jede Mitwirkung verweigert,
gestattet sie ihm doch seinerseits kein ungestörtes religiöses
Fürsichsein, sondern macht sich zur Mitwisserin und überall
eingreifenden Instanz seiner religiösen Verhältnisse.
Die Reformation nun gab der
kirchlichen Organisation umgekehrt Öffentlichkeit, Zugängigkeit,
Kontrollierbarkeit und lehnte prinzipiell alle Verschleierung und
Verbarrikadierung vor den Augen des einzelnen Gläubigen ab.
Dieser hingegen gewann
zugleich eine viel ungestörtere Freiheit der religiösen Innerlichkeit,
sein Verhältnis zu seinem Gott wurde ein privates, das er nur mit sich
selbst auszumachen hatte.
Und nun kommen wir von der
Privatheit und Heimlichkeit, die den ökonomischen Verhältnissen, in
Übereinstimmung mit den allgemeinen Kulturtendenzen, durch die
Geldwirtschaft zu eigen wird, zu dem Verkauf des Menschen: der Bestechung
zurück, welche in der Geldwirtschaft, eben durch jene Eigenschaften
derselben, ihre höchste Ausbildung erlangt.
Eine Bestechung durch ein
Stück Land oder eine Viehherde ist nicht nur vor den Augen der Umgebung
nicht zu verheimlichen, sondern auch der Bestochene selbst kann sich nicht so
scheinbar ignorierend, als ob gar nichts geschehen wäre, dagegen
verhalten, wie die oben charakterisierte repräsentative Würde der
Bestechlichkeit es mit sich bringt.
Mit Geld dagegen kann man
jemanden sozusagen hinter seinem eigenen Rücken bestechen, er braucht sich
nichts davon wissen zu machen, weil es ihm eben nicht spezifisch und
persönlich anhaftet.
Die Heimlichkeit, die
ungestörte Repräsentation, die Intaktheit aller sonstigen
Lebensbeziehungen kann bei der Bestechung durch Geld noch vollständiger
bestehen, als selbst bei der Bestechung durch Frauengunst.
Denn so völlig und
restlos diese sich in ihrem Momente erschöpfen mag, so dass, äusserlich
betrachtet, von ihr noch weniger, als von einem Geldgeschenk, an der
Persönlichkeit haften bleibt - so ist diese Spurlosigkeit doch
insbesondere nach der Seite der inneren Konsequenzen nicht dieselbe wie bei der
Bestechung durch Geld; denn das Bezeichnende für diese ist, dass mit dem
gegebenen und genommenen Geld insoweit jegliche Beziehung zwischen den
handelnden Personen zu Ende ist, während in jenem Fall
an die Stelle der momentanen Gefühlserregung viel eher Aversion, Reue oder
Hass als blosse Gleichgültigkeit zu treten pflegt.
Solcher Vorteil der
Geldbestechung wird freilich naturgemäss dadurch aufgewogen, dass, wenn
die Verheimlichung nicht gelingt, sie die stärkste Deklassierung des
Betreffenden mit sich bringt.
Auch hier ist die Parallele
mit dem Diebstahl bezeichnend. Dienstboten stehlen sehr viel seltener, d.h. nur
bei sehr viel grösserer moralischer Verkommenheit, Geld, als Esswaren oder
eine sonstige Kleinigkeit.
Die Erfahrungen an manchen
zeigen, dass sie davor zurückschrecken, denselben Wert in Geld zu stehlen,
den sie sich als eine Flasche Wein oder weiblichen Putzgegenstand mit ziemlich
ruhigem Gewissen aneignen.
Von dem ganz entsprechenden
Standpunkt aus lässt unser Strafgesetzbuch die Entwendung geringer Mengen
von Ess- und Genusswaren zum alsbaldigen Verbrauch nur als eine ganz leichte
Übertretung gelten, während es den Diebstahl der gleichwertigen
Geldsumme unter Umständen recht streng ahndet.
Es wird offenbar
vorausgesetzt, dass bei einem momentanen Bedürfnis die Aneignungsmöglichkeit
seines unmittelbaren Gegenstandes einen so starken Anreiz bildet, dass ihm zu
unterliegen etwas allzu Menschliches ist, um hart bestraft zu werden.
Je entfernter das Objekt
von dieser unmittelbaren Funktion ist, auf einem je längeren Umweg erst es
das Bedürfnis befriedigen kann, um so schwächer wirkt der Reiz und
eine um so stärkere Immoralität beweist es, ihm nachzugeben.
Deshalb ist nach dem
Erkenntnis eines höchsten Gerichtshofes z.B. Feuerungsmaterial nicht unter
die Genussmittel zu rechnen und der Diebstahl desselben nimmt an der
Straferleichterung für den Diebstahl solcher nicht teil.
Zweifellos ist unter
Umständen Feuerung ein ebenso dringendes Bedürfnis und für die
Selbsterhaltung ebenso erforderlich wie Brot.
Allein seine Verwendung ist
doch eine mittelbarere als die des Brotes, sie hat gleichsam mehr
Zwischenstationen, und man kann deshalb annehmen, dass ihm gegenüber der
in Versuchung Befindliche mehr Zeit zur Besinnung hat, die ihm die sinnliche
Unmittelbarkeit des Reizes nicht lässt.
Von solcher
Gegenwärtigkeit des Geniessens steht das Geld am weitesten ab, das
Bedürfnis knüpft sich immer nur an das, was hinter ihm steht, so dass
die von ihm ausstrahlende Versuchung sozusagen nicht als Naturtrieb auftritt
und nicht die Kraft eines solchen als Entschuldigung des Unterliegens mit sich
trägt.
Deshalb erscheint, wie der
Diebstahl von Geld, so die Bestechlichkeit durch Geld gegenüber der durch
einen momentan zu geniessenden Wert, als das Zeichen der raffinierteren und
gründlicher verdorbenen sittlichen Beschaffenheit, so dass die
Heimlichkeit, die das Geldwesen ermöglicht, als eine Art von Schutzvorrichtung für das Subjekt wirkt.
Indem sie immerhin einen
Tribut an das Schamgefühl darstellt, gehört sie zu einem verbreiteten
Typus: dass ein unsittliches Verhalten sich einen Beisatz sittlicher Elemente
angliedert, nicht um sein Unsittlichkeitsquantum herabzusetzen, sondern gerade
um es realisieren zu können.
Freilich zeigt sich auch
hier, wie die Verhältnisse des Geldes von einer gewissen
Quantitätsgrenze an ihren qualitativen Charakter wechseln.
Es gibt gigantische
Bestechungen, die, jene Schutzvorrichtung ebenso zweckmässig
abändernd, auf die Heimlichkeit in demselben Masse zugunsten eines
gleichsam offiziellen Charakters verzichten, in dem sie sie eben ihres Umfanges
wegen technisch gar nicht aufrecht erhalten könnten.
In den zwanzig Jahren
zwischen der Zuerteilung der legislativen und administrativen,
Selbständigkeit an Irland und der Union mit England war den englischen Ministern
das eigentlich unlösbare Problem gestellt, zwei verschiedene Staaten mit
einer einheitlichen Politik zu leiten und zwei selbständige Legislaturen
fortwährend in Harmonie zu erhalten.
Sie fanden die Lösung
in fort-währender Bestechung: alle die mannigfaltigen Tendenzen des
irischen Parlaments wurden einfach dadurch, dass man die Stimmen kaufte, in die
erwünschte Einheit gebunden.
So konnte von Robert
Walpole einer seiner wärmsten Verehrer sagen: »Er war selbst
völlig unbestechlich; aber um seine politischen Absichten, weise und
gerecht wie sie waren, zu erreichen, war er bereit ein ganzes Unterhaus zu
bestechen, und wäre nicht davor zurückgeschreckt, ein ganzes Volk zu
bestechen.«
Ja, wie schon das reinste,
seiner Sittlichkeit sich bewusste Gewissen des Bestechenden sogar mit der
leidenschaftlichsten Verdammung der Bestechlichkeit zusammenbestehen kann,
lehrt die Äusserung eines Florentiner Bischofs auf dem Höhepunkt des
mittelalterlichen Kampfes gegen die Simonie: er möchte den päpstlichen
Stuhl erkaufen, und wenn er ihn tausend Pfund kosten sollte, nur um die
verfluchten Simonisten austreiben zu können!
Und wie es gerade der
Riesenmassstab von Geldsummen ist, der der Bestechung - ähnlich wie der
Prostitution - das Brandmal der Schamlosigkeit und deshalb das der Heimlichkeit
erspart, findet vielleicht sein schlagendstes Beispiel daran: das grösste
Finanzgeschäft der beginnenden Neuzeit war die Aufbringung der Mittel, die
Karl V. zu den für seine Kaiserwahl nötigen Bestechungen brauchte!
Es kommt dazu, dass gerade
die ausserordentliche Höhe der Kauf-summe für Werte, die solchem
Handel entzogen sein sollten, oft eine gewisse Garantie dafür gibt, dass
das mit ihm attakierte öffent-liche Interesse keinen allzugrossen Schaden
leidet.
Dass englische Könige
die grossen Ämter verkauften, bewirkte doch mindestens, dass die Käufer sich gut zu führen bestrebten: ein Mann, so
heisst es, who had paid £ 10'000 for the seals was not likely to forfeit
them for the sake of a petty malversation which many rivals would be ieady to
detect.
Wenn ich die Heimlichkeit
der Bestechung oben als eine Schutz-vorrichtung für das Subjekt
bezeichnete, so ist, genau entsprechend, ihre Öffentlichkeit eine solche
für die öffentlichen Interessen.
Dies ist das Korrektiv,
durch das diese gigantischen Korruptionen gewissermassen legitim waren - sie
liessen sich eben nicht verbergen und so konnte man sich sozusagen mit ihnen
einrichten.
Darum sind Bestechungen
auch in einfachen Verhältnissen leichter erträglich.
Von Aristides wird als
etwas fast Unerhörtes hervorgehoben, dass er trotz seiner vielen
diskretionären Gewalten arm gestorben ist. In den kleinen antiken
Stadtstaaten erschütterte die Unehrlichkeit Einzelner noch nicht die
Fundamente des Ganzen, weil sie nur zu einem sehr kleinen Teil
geldwirtschaftliche und weil die Verhältnisse durchsichtig und
unkompliziert waren, so dass sie leicht wieder ins Gleichgewicht zu bringen
waren.
Darum hat man mit Recht
gesagt, dass sich das Schicksal Athens jeden Tag auf der Pnyx entschied.
Bei den modernen hoch
zusammengesetzten Verhältnissen des öffentlichen Lebens mit seinen
tausend unterirdischen, überall hin ausstrahlenden, wesentlich
geldwirtschaftlichen Kräften wirkt Beamtenbestechlichkeit sehr viel
verderblicher.
In allem hier Erörterten
handelte es sich um den Verkauf von Werten, die zwar personaler, aber doch
nicht subjektiver Natur sind, durch deren Bewahrung die Persönlichkeit -
im Gegensatz zu den Werten subjektiven Geniessens - einen objektiven Wert an
sich selbst empfindet.
Dass der Komplex der
Lebenskräfte, den man in die Ehe hineingibt, dabei der Richtung des
eigenen Instinktes folge; dass die Frau sich nur da ganz hingebe, wo der Mann
dies mit gleichwertigen Empfindungen erwidert; dass Worte und Taten der
folgsame Ausdruck von Überzeugungen und Verpflichtungen sind - dies alles
bedeutet nicht sowohl einen Wert, den wir haben, als einen, der wir sind.
Indem man alles dies
für Geld aufgibt, hat man sein Sein gegen ein Haben ausgetauscht.
Gewiss sind beide Begriffe
aufeinander zurückführbar.
Denn alle Inhalte unseres
Seins bieten sich uns als Besitz jenes an sich ganz inhaltlosen, rein formalen
Zentrums in uns, das wir als unser gleichsam punktuelles Ich und als das
habende Subjekt, gegenüber all seinen Qualitäten, Interessen, Gefühlen,
als gehabten Objekten, empfinden; und andrerseits ist Besitz, wie wir sahen,
ein Ausdehnen unserer Machtsphäre, ein Verfügenkönnen über
Objekte, die eben damit in den Umkreis unseres Ich hineingezogen werden.
Das Ich, unser Wollen und
Fühlen, setzt sich in die Dinge hinein fort, die es
besitzt: von der einen Seite gesehen hat es auch sein Innerlichstes, insoweit
es nur ein einzelner, angebbarer Inhalt ist, doch schon ausser sich, als ein
objektives, seinem Zentralpunkt erst zugehöriges Haben, von der anderen
her hat es auch sein Äusserlichstes, insoweit es wirklich sein Besitz ist,
in sich; indem es die Dinge hat, sind sie Kompetenzen seines Seins, das ohne
jedes einzelne dieser ein anderes wäre.
Logisch und psychologisch
betrachtet ist es also willkürlich, zwischen Sein und Haben einen
Grenzstrich zu ziehen.
Wenn wir diesen dennoch als
sachlich berechtigt empfinden, so ist es, weil Sein und Haben, auf ihren
Unterschied hin angesehen, keine theoretisch-objektiven, sondern Wertbegriffe
sind.
Es ist eine bestimmte
Wertart und Wertmass, die wir unseren Lebensinhalten zusprechen, wenn wir sie
als unser Sein, eine andere, wenn wir sie als unser Haben bezeichnen.
Denn deutet man von diesen
Inhalten diejenigen, welche dem rätselhaften Ich-Mittelpunkt nahe liegen,
als unser Sein, die entfernteren als unser Haben, so ist ihre Rangierung auf
dieser - jede scharfe Abgrenzung offenbar ausschliessenden Reihe doch nur durch
die Verschiedenheit der Wertgefühle lierstellbar, von denen die einen und die
anderen begleitet werden.
Wenn wir an jenen
Verkäufen das, was wir fortgeben, unserem Sein, und das, was wir bekommen,
unserem Haben zurechnen, so ist das nur ein indirekter Ausdruck dafür,
dass wir ein intensiveres, dauernderes, den ganzen Umkreis des Lebens
berührendes Wertgefühl für ein un-mittelbareres, dringlicheres,
momentaneres vertauschen.
Ist nun der Verkauf
personaler Werte eine Herabminderung des in diesem Sinn bestimmten Seins, das
direkte Gegenteil des »Aufsichhaltens«, so kann man ein
Persönlichkeitsideal nennen, an dem jene Verhaltungsweisen am
entschiedensten messbar werden: die Vornehmheit - und zwar deshalb so
entschieden, weil dieser Wert für das Geldwesen überhaupt das
radikalste Kriterium bedeutet; so dass, an ihm gemessen, Prostitution, Geldheirat,
Bestechung die outrierten Zuspitzungen in einer Reihe sind, die schon mit den
legitimsten Formen des Geldverkehrs beginnt.
Für die Darstellung
dieses Sachverhaltes handelt es sich zunächst um die Bestimmung des
Vornehmheitsbegriffes selbst.
Die übliche Aufteilung
unserer objektiven Schätzungsnormen in logische, ethische und
ästhetische ist, auf unser wirkliches Urteilen hin angesehen, ganz
unvollständig.
Wir schätzen etwa, um
ein sehr augenscheinliches Beispiel zu nennen, die scharfe Ausbildung der
Individualität, die blosse Tatsache, dass eine Seele eine eigenartige, in
sich geschlossene Form und Kraft besitzt; die Unvergleichbarkeit und
Unverwechselbarkeit, mit der eine Person gleichsam nur ihre
eigene Idee darstellt, empfinden wir als wertvoll, und zwar oft im Gegensatz zu
der ethischen und ästhetischen Minderwertigkeit des Inhaltes solcher
Erscheinung.
Aber nicht um blosse
Vervollständigung jenes Systems handelt es sich, sondern darum, dass das
systematische Abschliessen als solches hier ebenso irrig ist, wie bei den
fünf Sinnen oder den zwölf Kantischen Verstandeskategorien.
Die Entwicklung unserer Art
bildet fortwährend neue Möglichkeiten, die Welt sinnlich und
intellektuell aufzunehmen, und ebenso fortwährend neue Kategorien, sie zu
werten.
Und wie wir so stetig neue
wirksame Ideale formen, so bringt vertiefteres Bewusstsein immer weitere ans
Licht, die bisher schon wirksame, aber unbewusste waren. Ich glaube nun, dass
unter den Wertgefühlen, mit denen wir auf die Erscheinungen reagieren,
sich auch eines findet, das man nur als die Wertung der
»Vornehmheit« bezeichnen kann.
Diese Kategorie zeigt ihre
Selbständigkeit darin, dass sie sich den sonst verschieden-artigsten und
verschiedenwertigsten Erscheinungen gegenüber einstellt: Gesinnungen wie
Kunstwerke, Abstammung wie literarischen Stil, einen bestimmt ausgebildeten
Geschmack ebenso wie die ihm zusagenden Gegenstände, ein Benehmen auf der
Höhe gesellschaftlicher Kultur wie ein Tier edler Rasse - alles dies
können wir als »vornehm« bezeichnen; und wenn auch gewisse
Beziehungen dieses Wertes zu denen der Sittlichkeit und der Schönheit
stattfinden, so bleibt er doch immer auf sich ruhen, da der gleiche Grad seiner
mit den allermannigfaltigsten ethischen und ästhetischen Stufen vereint
auftritt.
Der soziale Sinn der
Vornehmheit: die exzeptionelle Stellung gegenüber einer Majorität,
der Abschluss der Einzelerscheinung in ihrem autonomen Bezirk, der durch das
Eindringen irgendeines heterogenen Elementes sofort zerstört wäre - gibt
offenbar den Typus für alle Anwendungen ihres Begriffes.
Eine ganz besondere Art des
Unterschiedes zwischen den Wesen bildet den äusseren Träger des
Vornehmheitswertes: der Unterschied betont hier einerseits den posi-tiven
Ausschluss des Verwechseltwerdens, der Reduktion auf einen gleichen Nenner, des
»Sichgemeinmachens«; andrerseits darf er doch nicht so
hervortreten, um das Vornehme aus seinem Sich-selbst-genügen, seiner
Reserve und inneren Geschlossenheit herauszulocken und sein Wesen in eine
Relation zu Anderen, und sei es auch nur die Relation des Unterschiedes, zu
verlegen.
Der vornehme Mensch ist der
ganz Persönliche, der seine Persönlichkeit doch ganz reserviert.
Die Vornehmheit
repräsentiert eine ganz einzigartige Kombination von
Unterschiedsgefühlen, die auf Vergleichung beruhen, und stolzem Ablehnen
jeder Vergleichung überhaupt.
Als ein völlig
erschöpfen-des Beispiel erscheint es mir, dass das Haus der Lords nicht
nur von jedem seiner Mitglieder als sein einziger Richter
anerkannt wird, sondern im Jahre 1330 die Zumutung ausdrücklich ablehnt,
über andere Leute als die Peers zu Gericht zu sitzen, - so dass also sogar
ein Machtverhältnis zu Personen ausserhalb des eigenen Ranges als
Degradation erscheint je mehr nun das Geld die Interessen beherrscht und von
sich aus Menschen und Dinge in Bewegung setzt, je mehr die letzteren um
seinetwillen hergestellt und nur nach ihm geschätzt werden, desto weniger
kann der so beschriebene Wert der Vornehmheit seine Verwirklichung an Menschen
und Dingen finden.
Mannigfache geschichtliche
Erscheinungen legen diese negative Verbindung nahe.
Die alten Aristokratien
Ägyptens und Indiens perhorreszierten den Seeverkehr und hielten ihn mit
der Reinheit der Kasten für unverträglich.
Das Meer ist eine
Vermittlung wie das Geld, es ist das ins Geographische gewandte Tauschmittel,
gleichsam in sich völlig farblos und deshalb wie das Geld dem
Ineinander-übergehen des Verschiedenartigsten dienstbar.
Seeverkehr und Geldverkehr
stehen in enger historischer Verbindung, die Reserve und scharf geformte
Abgeschlossenheit der Aristokratie muss von beiden her ein Abschleifen und
Nivellieren fürchten.
Deshalb war auch dem
venetianischen Adel zur guten Zeit der Aristokratie aller eigene Handel
untersagt, und erst 1784 wurden die Adligen durch ein Gesetz ermächtigt,
unter eigenem Namen Handel zu treiben.
Vorher konnten sie dies nur
als stille Teilnehmer an den Geschäften der cittadini, also nur wie aus
der Ferne und unter einer Maske.
In Theben gab es einmal ein
Gesetz, dass nur, wer zehn Jahre lang allem Marktverkehr ferngeblieben war, zu
Ämtern wählbar sein sollte; Augustus untersagte den Senatoren, sich
an Zollpachtungen zu beteiligen und Rhederei zu treiben.
Wenn Ranke das 14. und 15.
deutsche Jahrhundert als die plebejischen unserer Geschichte bezeichnet, so
bezieht sich das auf die damals aufkommenden geldwirtschaftlichen
Zustände, deren Träger die der bisherigen Aristokratie
antagonistischen Städte waren.
Schon zu Beginn der Neuzeit
empfand man in England, dass die Reichtumsunterschiede, die in der Stadt
galten, durchaus keine so entschieden abgeschlossene Aristokratie schaffen
konnten, wie die auf dem Lande geltenden Standesgrenzen.
Der ärmste Lehrling
konnte die höchste Zukunft erhoffen, wo diese nur im Geldbesitz lag,
während eine völlig unbiegsame Linie die Landaristokratie von dem
yeoman schied. Die unendliche quantitative Abstufbarkeit des Geldbesitzes
lässt die Stufen ineinander übergehen und verwischt die
Formbestimmtheit der vornehmen Klassen, die ohne Festigkeit der Grenzen nicht
bestehen kann.
Dem Vornehmheitsideal ist
wie dem ästhetischen, von dem ich dies schon
früher hervorhob, die Gleichgültigkeit gegen das Wieviel eigen.
Vor dem abgeschlossenen
Insichruhen des Wertes, den es dem an ihm teilhabenden Wesen gewährt,
tritt die Quantitätsfrage ganz zurück; die rein qualitative
Bedeutung, die jenes Ideal meint, wird dadurch verhältnismässig wenig
gehoben, dass mehr Exemplare auf diese Höhe gelangen.
Das Entscheidende ist, dass
sie dem Dasein überhaupt gelungen ist, und für sich allein der
vollgültige Repräsentant davon zu sein, verleiht dem vornehmen - ob
menschlichen, ob untermenschlichen - Wesen seine spezifische Natur.
In dem Augenblick aber, in
dem die Dinge auf ihren Geldwert hin angesehen und gewertet sind, rücken
sie aus dem Bereich dieser Kategorie fort, ihre Wertqualität ist in ihrem
Wertquantum untergegangen und jenes Sich-selbst-gehören - das geschilderte
Doppelverhältnis zu Anderen und zu sich selbst -, das wir von einem gewissen
Grade an als Vornehmheit empfinden, hat seine Basis verloren.
Das Wesen der Prostitution,
das wir am Gelde erkannten, teilt sich den Gegenständen mit, die nur noch
als seine Äquivalente funktionieren, ja, diesen vielleicht in noch
fühlbarerem Masse, weil sie mehr zu verlieren haben, als das Geld es von
vornherein hat. jener äusserste Gegensatz der Vornehmheitskategorie, das
Sich-gemein-machen mit Anderen, wird zum typischen Verhältnis der Dinge in
der Geldwirtschaft, weil sie durch das Geld, wie durch eine Zentralstation, miteinander
verbunden sind, alle mit gleicher spezifischer Schwere in dem fortwährend
bewegten Geldstrom schwimmen, und so, alle in derselben Ebene liegend, sich nur
durch die Grösse der Stücke unterscheiden, die sie von dieser decken.
Hier macht sich unvermeidlich
die tragische Folge jeder Nivellierung geltend: dass sie das Hohe mehr
herunterzieht, als sie das Niedrige erhöhen kann.
Bei dem Verhältnis von
Personen untereinander liegt das auf der Hand.
Wo ein seelischer Bezirk,
insbesondere intellektueller Art, sich bildet, auf dem eine Mehrzahl von
Menschen Verständigung und Gemeinsamkeit findet - da muss derselbe dem
Niveau des Tiefststehenden erheblich näher liegen als dem des
Höchststehenden.
Denn immer ist es eher
möglich, dass dieser herunter-, als dass jener heraufsteige.
Der Umkreis von Gedanken,
Kenntnissen, Willenskräften, Gefühlsnuancen, den die unvollkommenere
Persönlichkeit mitbringt, wird von dem gedeckt, der der vollkommeneren
eigen ist, aber nicht umgekehrt; jener also ist beiden gemeinsam, dieser nicht;
so dass, gewisse Ausnahmen vor-behalten, der Boden gemeinsamer Interessen und
Aktionen von den besseren und den niederen Elementen nur unter Verzicht der
ersteren auf ihre individuellen Vorzüge wird innegehalten werden
können.
Zu
diesem Resultat führt auch die weitere Tatsache, dass selbst für
gleichmässig hochstehende Persönlichkeiten das Niveau ihrer
Gemeinsamkeit nicht so hoch liegen wird, wie das jedes Einzelnen für sich.
Denn gerade die
höchsten Ausbildungen, die jedem eigen sein mögen, pflegen nach ganz
verschiedenen Seiten differenziert zu sein, und sie begegnen sich nur auf jenem
tieferen generellen Niveau, über das hinweg die individuellen und gleich
bedeutsamen Potenzen oft bis zur Unmöglichkeit jeder Verständigung
überhaupt auseinander führen.
Was den Menschen gemeinsam
ist - nach der biologischen Seite hin: die ältesten und deshalb sichersten
Vererbungen - ist im allgemeinen das gröbere, undifferenzierte,
ungeistigere Element ihres Wesens.
Dieses typische
Verhältnis, durch das die Lebensinhalte ihre Gemeinsamkeit, ihre Dienste
zur Verständigung und Einheitlichkeit, mit ihrer relativen Niedrigkeit
bezahlen müssen; durch das der Einzelne, auf dies Gemeinsame sich
reduzierend, auf seine individuelle Werthöhe verzichten muss, sei es, weil
der andere tiefer steht als er, sei es, weil dieser, obgleich ebenso hoch
entwickelt, seine Höhe nach einer anderen Richtung hin hat, - dieses
Verhältnis zeigt seine Form an Dingen nicht weniger als an Personen.
Nur dass, was in diesem
Fall ein Prozess an Wirklichkeiten ist, in jenem nicht eigentlich an den Dingen
selbst, sondern an den Wertvorstellungen von ihnen vorgeht.
Die Tatsache, dass der
feinste und aparteste Gegenstand ebenso für Geld zu haben ist, wie der
banalste und roheste, stiftet eine Beziehung zwischen ihnen, die ihrem
qualitativen Inhalt fern liegt und die gelegentlich dem ersteren eine
Trivialisierung und eine Abflachung der spezifischen Schätzung eintragen
kann, während der zweite überhaupt nichts zu verlieren hat, aber auch
nichts gewinnen kann.
Dass der eine viel und der
andere wenig Geld kostet, kann dies nicht immer ausgleichen, namentlich nicht
bei generellen, über die Einzelvergleichung sich erhebenden Wertungen, und
ebensowenig gelingt dies dem nicht abzuleugnenden psychologischen Vorkommnis,
dass gerade an der Gemeinsamkeit des Geldnenners die individuellen Differenzen
der Objekte sich um so schärfer abheben.
Die herstimmende Wirkung
des Geldäquivalents tritt unzweideutig hervor, sobald man mit einem
schönen und eigenartigen, aber käuflichen Objekt ein an sich
ungefähr gleich bedeutsames vergleicht, das aber für Geld nicht zu
haben ist; dieses hat von vornherein für unser Gefühl eine Reserve,
ein Auf-sich-ruhen, ein Recht, nur an dem sachlichen Ideal seiner selbst gemessen
zu werden, kurz: eine Vornehm-heit, die dem anderen versagt bleibt. Der Zug in
seinem Bilde, dass es für Geld zu haben ist, ist auch
für das Beste und Erlesenste ein locus minoris resistentiae, an dem es
sich der Zudringlichkeit des untergeordneten, das gleichsam eine Berührung
mit ihm sucht, nicht erwehren kann.
Denn so sehr das Geld, weil
es für sich nichts ist, durch diese Möglichkeit ein ungeheures
Wertplus gewinnt, so erleiden umgekehrt unter sich gleichwertige, aber
verschiedenartige Objekte durch ihre - wenn auch mittelbare oder ideelle -
Austauschbarkeit eine Herabsetzung der Bedeutung ihrer Individualität.
Immerhin ist -dies wohl
auch das tiefer gelegene Motiv, aus dem wir gewisse Dinge, etwas
verächtlich, als »gangbare Münze« charakterisieren:
Redensarten, Modi des Benehmens, musikalische Phrasen usw.
Hierbei erscheint nun nicht
die Gangbarkeit allein als der Vergleichungspunkt, der die Münze, das
gangbarste Objekt überhaupt, als seinen Ausdruck herzuruft.
Manchmal mindestens kommt
noch das Austauschmoment hinzu.
Es nimmt es gewissermassen
jeder an und gibt es wieder aus, ohne ein individuelles Interesse am Inhalt -
wie beim Gelde.
Auch hat es jeder in der
Tasche, in Vorrat, es bedarf keiner Umformung, um in jeder Situation seinen
Dienst zu tun.
Indem es, gegeben oder
empfangen, zu dem Einzelnen in Beziehung tritt, erhält es doch keine
individuelle Färbung oder Hinzufügung, es geht nicht, wie andere
Inhalte des Redens oder Tuns, in den Stil der Persönlichkeit ein, sondern
geht unalteriert durch diese hindurch, wie Geld durch ein Portemonnaie.
Die Nivellierung erscheint
als Ursache wie als Wirkung der Austauschbarkeit der Dinge - wie gewisse Worte
ohne weiteres ausgetauscht werden können, weil sie trivial sind, und
trivial werden, weil man sie ohne weiteres auszutauschen pflegt.
Die Lieblosigkeit und
Frivolität, durch die sich die Behandlung der Gegenstände in der
Gegenwart so sehr von früheren Zeiten unterscheidet, geht sicher zum Teil
auf die gegenseitige Entindividualisierung und Abflachung, auf Grund des
gemeinsamen Geldwertniveaus, zurück.
Die im Gelde
ausgedrückte Tauschbarkeit aber muss unvermeidlich eine Rückwirkung
auf die Beschaffenheit der Waren selbst haben, bzw. mit ihr in Wechselwirkung
stehen.
Die Herabsetzung des Interesses
für die Individualität der Waren führt zu einer Herabsetzung
dieser Individualität selbst.
Wenn die beiden Seiten der
Ware als solcher ihre Qualität und ihr Preis sind, so scheint es
allerdings logisch unmöglich, dass das Interesse nur an einer dieser
Seiten hafte: denn die Billigkeit ist ein leeres Wort, wenn sie nicht
Niedrigkeit des Preises für eine relativ hohe Qualität bedeutet, und
die Höhe der Qualität ist ein ökonomischer Reiz nur dann, wenn
ihr ein irgend angemessener Preis entspricht.
Dennoch ist jenes
begrifflich Unmögliche psychologisch wirklich und wirksam; das Interesse
für die eine Seite kann so steigen, dass das logisch erforderte
Gegenstück derselben ganz herabsinkt. Der Typus für den einen dieser
Fälle ist der »Fünfzig-Pfennig-Bazar«.
In ihm hat das
Wertungsprinzip der modernen Geldwirtschaft seinen restlosen Ausdruck gefunden.
Als das Zentrum des
Interesses ist jetzt nicht mehr die Ware, sondern ihr Preis konstituiert - ein
Prinzip, das früheren Zeiten nicht nur schamlos erschienen, sondern
innerlich ganz unmöglich gewesen wäre.
Es ist mit Recht darauf
aufmerksam gemacht worden, dass die mittelalterliche Stadt trotz aller
Fortschritte, die sie verkörperte, doch noch der ausgedehnten
Kapitalwirtschaft ermangelte, und dass dies der Grund gewesen sei, das Ideal
der Wirtschaft nicht sowohl in der Ausdehnung (die nur durch Billigkeit
möglich ist), als vielmehr in der Güte des Gebotenen zu suchen.
Daher die grossen
Leistungen des Kunstgewerbes, die rigorose Überwachung der Produktion, die
strenge Lebensmittelpolizei usw.
Das eben ist der eine
äusserste Pol der Reihe, deren anderen das Schlagwort: »billig und
schlecht« bezeichnet - eine Synthese, die nur dadurch möglich ist,
dass das Bewusstsein durch die Billigkeit hypnotisiert ist und ausser ihr
überhaupt nichts wahrnimmt. Das Nivellement der Objekte auf die Ebene des
Geldes setzt zuerst das subjektive Interesse an ihrer eigenartigen Höhe
und Beschaffenheit herab und, als weitere Folge, diese letztere selbst; die Produktion
der billigen Schundware ist gleichsam die Rache der Objekte dafür, dass
sie sich durch ein blosses indifferentes Mittel aus dem Brennpunkte des
Interesses mussten verdrängen lassen.
Durch alles dies ist wohl
hinreichend deutlich geworden, in wie radikalem Gegensatz das Geldwesen und
seine Folgen zu den vorhin skizzierten, Vornehmheitswerten stehen.
Das Geldwesen zerstört
am gründlichsten jenes Aufsichhalten, das die vornehme Persönlichkeit
charakterisiert und das von gewissen Objekten und ihrem Gewertet-werden aufgenommen
wird; es drängt den Dingen einen ausser ihrer selbst liegenden Massstab
auf, wie gerade die Vornehmheit ihn ablehnt; indem es die Dinge in eine Reihe,
in der bloss Quantitätsunter-schiede gelten, einstellt, raubt es ihnen
einerseits die absolute Differenz und Distanz des einen vom andern, andrerseits
das Recht, jedes Verhältnis überhaupt, jede Qualifikation durch die
wie auch ausfallende Vergleichung mit anderen abzulehnen - also die beiden
Be-stimmungen, deren Vereinigung das eigentümliche Ideal der Vor-nehmheit
schafft.
Die Steigerung personaler
Werte, die dieses Ideal bezeichnet, erscheint also selbst in seiner
Projizierung in Dinge hinein so weit aufgehoben, wie die
Wirksamkeit des Geldes reicht, das die Dinge in jedem Sinne des Wortes
»gemein« macht und sie damit schon dem Sprachgebrauch nach in den
absoluten Gegensatz zum Vornehmen stellt.
Gegen diesen Begriff
gehalten tritt nun erst an der ganzen Breite käuflicher Lebensinhalte die
Wirkung des Geldes hervor, die die Prostitution, die Geldheirat und die
Bestechung in Personal zugespitzter Form gezeigt haben.
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