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Die Umwandlung von Rechten
spezifischen Inhalts in Geldforderungen.
Die Erzwingbarkeit.
Die Umsetzung von
Sachwerten in Geldwert: der negative Sinn der Freiheit und die Entwurzelung der
Persönlichkeit.
Die Wertdifferenz zwischen
persönlicher Leistung und Geldäquivalent.
In dem Kapitel über
individuelle Freiheit haben wir festgestellt, wie sehr die Umwandlung von
naturalen Verpflichtungen in Geldleistungen dem Vorteil beider Parteien dienen
kann, welche Steigerung seiner Freiheit und Würde insbesondere der
Verpflichtete daraus zieht.
Diese Bedeutung des Geldes
für die personalen Werte muß nun aber durch eine Entwicklungsreihe
von entgegengesetzter Richtung ergänzt werden.
Der günstige Erfolg
jener Umwandlung hängt daran, daß der Verpflichtete bisher eine
persönliche Kraft und individuelle Bestimmtheit in das Verhältnis
eingesetzt hat, ohne ein entsprechendes Äquivalent zu erhalten.
Was ihm die andere Partei
bot, war rein sachlicher Natur; die Rechte, die er aus dem Verhältnis zog,
waren relativ unpersönliche, die Pflichten, die es ihm auferlegte, ganz
persönliche.
Indem nun die Form der
Geldleistung seine Pflichten entpersonalisierte, glich sich diese
Unverhältnismäßigkeit aus.
Ein ganz anderer Erfolg
aber wird eintreten, wenn der Verpflichtete nicht mit einer sachlichen
Gegenleistung glatt abgefunden wird, sondern wenn ihm aus dem Verhältnis
ein Recht, ein Einfluß, eine personale Bedeutsamkeit zuwächst, und
zwar gerade, weil er diese bestimmte personale Leistung in dasselbe hineingibt.
Dann muß die durch
die Geldform zu bewirkende Objektivierung der Beziehung ebenso ungünstig
wirken, wie vorher günstig. Die Herabdrückung der Bundesgenossen
Athens in eine direkte, größere oder geringere Abhängigkeit
begann damit, daß ihr Tribut an Schiffen und Kriegsmannschaften in
bloße Geldabgaben verwandelt wurde.
Diese scheinbare Befreiung
von ihrer mehr personalen Verpflichtung enthielt eben den Verzicht auf eigene
politische Betätigung, auf die Bedeutung, die man nur auf den Einsatz
einer spezifischen Leistung, auf die Entfaltung realer Kräfte hin
beanspruchen darf.
In jener Pflicht waren doch
unmittelbare Rechte enthalten: die von ihnen selbst gelieferte Kriegsmacht
konnte nicht so gegen ihre eigenen Interessen verwandt werden, wie es mit dem
von ihnen gelieferten Geld möglich war.
Die Naturallieferung
besteht, kantisch zu reden, aus der Pflicht als ihrer Form
und dem speziellen Inhalt und Gegenstand als ihrer Materie.
Diese Materie kann nun
für sich gewisse Nebenwirkungen haben; sie kann z.B. als Arbeit der
fronpflichtigen Bauern die Persönlichkeit und Bewegungsfreiheit derselben
arg beschränken, sie kann aber auch als naturaler Beitrag zu den kriegerischen
Unternehmungen einer Vormacht diese zu einer gewissen Rücksicht auf die
Beitragenden zwingen.
Während die Pflicht
als solche in beiden Fällen die gleiche ist, wird die Materie, deren Form
sie bildet, sie in dem einen Fall für den Verpflichteten schwer, in dem
anderen relativ günstig gestalten.
Wenn nun Geldzahlung an die
Stelle dieser naturalen Leistungen tritt, wird das materielle Moment eigentlich
ausgeschaltet, es verliert jede folgenreiche Qualität, so daß
sozusagen nur die reine ökonomische Pflicht in der abstraktesten
Verwirklichung, die sie überhaupt finden kann, zurückbleibt.
Diese Reduktion ihrer wird
deshalb in dem ersten der obigen Fälle das Fortfallen einer Erschwerung,
in dem zweiten das einer Erleichterung bedeuten, und der Leistende wird also in
diesem ebenso herabgedrückt werden, wie er in jenem erhoben wurde.
Wir finden deshalb die
Umwandlung der personalen Dienstpflicht in eine Geldzahlung öfters als
eine bewußte Politik, durch die die Machtstellung der Verpflichteten
heruntergesetzt werden soll, z.B. bei Heinrich II. von England, der es
einführte, daß die Ritter, anstatt ihm in die kontinentalen Kriege
zu folgen, ihre Dienste mit Geld ablösen konnten.
Viele mögen darauf
eingetreten sein, weil es im Augenblick als eine Erleichterung und Befreiung
des einzelnen erschien. Tatsächlich indes bewirkte es eine Entwaffnung der
Feudalpartei, die der König am meisten zu fürchten hatte, und zwar
gerade wegen derjenigen kriegerischen Qualitäten, auf die er selbst bis dahin
angewiesen war.
Da bei der
Mannschaftsgestellung seitens der Bezirke und Städte kein derartiges
individuelles Element mitwirkte, so hatte für sie sich uns oben das
Umgekehrte ergeben: der Gewinn von Freiheit durch die Geldablösung jener
Verpflichtung.
Was uns all diese Erscheinungen
hier so wichtig macht, ist, daß man aus ihnen den Zusammenhang ganz
fundamentaler Lebensgefühle mit ganz äußerlichen Tatsachen
ablesen kann. Darum ist auch hier die Erkenntnis wesentlich, daß die
Bestimmungen, die das Geld jene Zusammenhänge vermitteln lassen, an ihm
zwar am reinsten und prägnantesten, aber doch nicht an ihm allein
hervortreten.
Die historischen
Konstellationen, die innerlich von diesem Sinne getragen werden, lassen sich in
eine aufsteigende Reihe ordnen, in der jedes Glied, je nach den sonstigen
Verhältnissen der Elemente, ebenso deren Freiheit wie deren
Unterdrückung Raum gibt. Von der rein personalen Beziehung liegt das auf
der Hand: diese stellt sich sowohl als die Härte der
persönlichen Unterworfenheit unter eine Person wie als die Würde
freier Vereinigung dar.
Beides ändert sich,
sobald das Richtung gebende Element un-persönlichen Charakter trägt -
sei es, daß diese Unpersönlichkeit die dingliche eines
äußeren Objekts, sei es, daß sie die einer Mehrheit von Personen
sei, in der die Subjektivität der einzelnen verschwindet.
Das vorige Kapitel hat uns
gezeigt, wie der Übergang hier als Befreiung wirkt, wie oft der Mensch die
Unterworfenheit unter eine unpersönliche Kollektivität oder eine rein
sachliche Organisation der unter eine Persönlichkeit vorzieht.
Hier will ich nur
erwähnen, daß sowohl Sklaven wie Fronbauern es relativ leicht zu
haben pflegten, wenn sie dem Staate zugehörten, daß die Angestellten
in den modernen Magazinen von ganz unpersönlicher Betriebsart in der Regel
besser situiert sind, als in den kleinen Geschäften, wo der Besitzer sie
persönlich ausbeutet.
Umgekehrt, wo von der einen
Seite sehr personale Werte eingesetzt werden, wird die Umbildung der anderen in
unpersönliche Formen als Unwürdigkeit und Unfreiheit empfunden.
Die aristokratische freie
Hingebung bis zu den äußersten Opfern hat oft genug einem
Gefühl von Demütigung und Deklassierung Platz gemacht, sobald ihr
zwar geringere Opfer, aber als objektiv gesetzliche Pflicht zugemutet wurden.
Noch im 16. Jahrhundert
erfuhren die Fürsten in Frankreich, Deutschland, Schottland und den
Niederlanden oft erheblichen Widerstand, wenn sie durch gelehrte Substitute
oder Verwaltungskörper regieren ließen.
Der Befehl wurde als etwas
Persönliches empfunden, dem man auch nur aus persönlicher Hingebung
Gehorsam Ieisten wollte, während es einem unindividuellen Kollegium
gegenüber nur Unterwerfung schlechthin gab.
Das äußerste
Glied dieser Reihe bilden die auf das Geld, als das sachlichste aller
praktischen Gebilde, gestellten Verhältnisse: je nach dem Ausgangspunkt
und Inhalt hat sich uns die Geldleistung als der Träger der völligen
Freiheit wie der völligen Unterdrückung gezeigt.
Deshalb finden wir sie auch
gelegentlich mit großer Entschiedenheit versagt.
Als Peter IV. von
Arragonien einmal die arragonesischen Stände um eine Geldgewährung
anging, erwiderten sie ihm, das wäre doch bisher nicht üblich
gewesen; seine christlichen Untertanen seien bereit, ihm mit ihrer Person zu
dienen, aber Geld zu geben sei nur Sache der Juden und Mauren.
Auch im
angelsächsischen England hatte der König kein Recht direkter
Besteuerung, es herrschte vielmehr das alte germanische Prinzip, daß das
Gemeinwesen auf der persönlichen Leistung in Heer und Gericht ruhte.
Als der König das
Dänengeld erhebt, angeblich als Schutzgeld zur Abwehr neuer Einfälle,
bezeichnet dies den Verfall des Staates.
Soweit es in ihrer Macht
steht, lassen sich deshalb die Verpflichteten die Umwandlung des personalen
Dienstes in Geldausgaben nur dann gefallen, wenn die Beibehaltung jenes
für sie nicht die Bedeutung einer Teilnahme an der Machtsphäre der
Berechtigten hat; so daß die verschiedenen Kreise derselben Gruppe sich
nach diesem Gesichtspunkte manchmal scharf scheiden.
Die Territorialherren im
mittelalterlichen Deutschland, die zur Aushebung von Gemeinfreien und
Hörigen zum Kriegsdienst berechtigt waren, erhoben später vielfach
eine Steuer an Stelle dessen.
Die Grundherren aber
blieben von dieser frei, weil sie den Roßdienst selbst leisteten, also
»mit ihrem Blute dienten«.
Woher denn die alte
Rechtsregel entsprang: »der Bauer verdient sein Gut mit dem Sack, der
Ritter mit dem Pferd«.
Wenn der moderne Staat
wieder den persönlichen Kriegsdienst der Untertanen eingeführt hat,
statt daß der Fürst nur Steuern erhebt und dafür ein
Söldnerheer mietet, so ist dieser Ersatz der Geldablösung durch
unmittelbaren Dienst der adäquate Ausdruck für die wieder gewachsene
politische Bedeutung des einzelnen Bürgers.
Wenn man deshalb gesagt
hat, daß das allgemeine Stimm-recht das Korrrelat der allgemeinen
Dienstpflicht sei, so ist dies schon aus dem Verhältnis der Geldleistung
zur personalen Leistung be-gründbar.
Daß despotische
Tendenzen so zur Reduktion aller Verpflichtungen auf Geldleistungen streben,
läßt sich aus sehr prinzipiellen Zusammenhängen herleiten.
Der Begriff des Zwanges
wird meistens in ganz ungenauer und schlaffer Weise angewendet.
Man pflegt zu sagen,
daß jemand »gezwungen« sei, den zu seinem Handeln die
Androhung oder Befürchtung einer sehr schmerzlichen Konsequenz für
den Unterlassensfall, einer Strafe, eines Verlustes usw. bestimme.
Tatsächlich liegt in
allen solchen Fällen ein wirklicher Zwang niemals vor; denn wenn jemand
gewillt ist, jene Konsequenzen auf sich zu nehmen, so steht ihm das Unterlassen
der Handlung, die damit erzwungen werden soll, völlig frei.
Wirklicher Zwang ist
ausschließlich der, der unmittelbar durch physische Gewalt oder durch
Suggestion ausgeübt wird.
Z.B. meine Unterschrift zu
geben, kann ich nur so wirklich gezwungen werden, daß jemand mit
überlegener Kraft meine Hand ergreift, und die Schriftzüge mit ihr
ausführt, oder etwa so, daß er es mir in der Hypnose suggeriert;
aber keine Todesdrohung kann mich dazu zwingen.
Es ist deshalb ganz
ungenau, wenn man vom Staate sagt, er erzwinge die Befolgung seiner Gesetze.
Er kann tatsächlich
niemanden dazu zwingen, seiner Militärpflicht zu ge-nügen oder das
Leben und Eigentum andrer zu achten oder ein Zeugnis abzulegen, sobald der
Betreffende nur bereit ist, es auf (442) die Strafen für die
Gesetzesverletzung ankommen zu lassen; was der Staat in diesem Falle erzwingen
kann, ist nur, daß der Sünder diese Strafen erdulde.
Nur in Hinsicht auf eine
einzige Gesetzeskategorie ist der Zwang zur positiven Erfüllung
möglich: auf die Steuerpflicht.
Die Erfüllung
derselben (wie die der geldwerten privatrechtlichen Verpflichtungen) kann
allerdings im strengsten Sinne des Wortes erzwungen werden, indem dem
Pflichtigen der betreffende Wert mit Gewalt abgenommen wird.
Und zwar erstreckt sich
dieser Zwang wirklich nur auf Geldleistung, nicht einmal auf ökonomische
Leistungen irgendeiner anderen Art.
Wenn jemand zu einer
bestimmten Naturallieferung verpflichtet ist, so kann er gerade dies Bestimmte,
wenn er es eben unter keinen Umständen produzieren will, zu liefern
niemals wirklich gezwungen werden; wohl aber kann irgend etwas anderes, was er
besitzt, ihm weggenommen und zu Gelde gemacht werden.
Denn jedes solche Objekt
hat Geldwert und kann in dieser, wenn auch vielleicht in keiner einzigen
anderen Beziehung für jenes eintreten.
Die despotische Verfassung,
die die Unbedingtheit des Zwanges den Untertanen gegenüber erstrebt, wird
deshalb am zweckmäßigsten von ihnen gleich von vornherein nur
Geldleistungen verlangen.
Der Geldforderung
gegenüber gibt es überhaupt denjenigen Widerstand nicht, den die
Unmöglichkeit, anderweitige Leistungen absolut zu erzwingen, gelegentlich
des Anspruchs auf solche erzeugen mag.
Es ist deshalb von
innerlicher und äußerlicher Nützlichkeit, ein Quantum von
Forderungen, denen gegenüber jegliche Art von Widerstand zu
befürchten ist, auf bloßes Geld zu reduzieren.
Vielleicht ist dies einer
der tiefgelegenen Gründe, weshalb wir im allgemeinen das despotische
Regime oft mit einer Begünstigung der Geldwirtschaft verbunden sehen (die
italienischen Despotien z.B. hatten die durchgängige Tendenz, die
Domänen zu veräußern), und weshalb das Merkantilsystem mit
seiner gesteigerten Wertung des Geldes in der Zeit der unumschränktesten
Fürstenmacht ins Leben gerufen wurde.
So ist von allen Forderungen
die auf Geld gerichtete diejenige, deren Erfüllung am wenigsten in den
guten Willen des Verpflichteten gestellt ist.
Ihr gegenüber erlahmt
die Freiheit, die allen anderen gegenüber besteht und deren Beweis und
Bewährung nur davon abhängt, was man dafür auf sich zu nehmen
willens ist.
Auch widerspricht dem
durchaus nicht die anderweitig so sehr hervorzuhebende Tatsache, daß die
Umwandlung der Naturalleistung in Geldleistung eine Befreiung des Individuums
zu bedeuten pflegt.
Denn der kluge Despotismus
wird immer diejenige Form für seine Forderung wählen, welche dem
Untertanen möglichste Freiheit in seinen rein individuellen Beziehungen
läßt.
Die furchtbaren Tyrannien
der italienischen Renaissance sind doch zugleich die Pflanzstätten der
vollkommensten und freiesten Ausbildung des Individuums in seinen idealen und
Privatinteressen geworden, und zu allen Zeiten - vom römischen Kaisertum
bis zu Napoleon III. - hat der politische Despotismus in einem aus-schweifenden
privaten Libertinismus seine Ergänzung gefunden.
Der Despotismus wird um
seines eigenen Vorteils willen seine Forderungen auf dasjenige
beschränken, was ihm wesentlich ist, und Maß und Art desselben
dadurch erträglich machen, daß er in allem übrigen
möglichst große Freiheit gibt.
Die Forderung der
Geldleistung vereinigt beide Gesichtspunkte in der denkbar
zweckmäßigsten Weise: die Freiheit, die sie nach der rein privaten
Seite hin gestattet, verhindert absolut nicht die Entrechtung nach der
politischen, die sie so oft vollbracht hat.
Neben diesem Typus von
Fällen, in denen der Geldablösung gerade eine Herabdrückung des
Verpflichteten entspricht, steht eine zweite Ergänzung der im vorigen
Kapitel gewonnenen Resultate.
Wir haben gesehen, welchen
Fortschritt es für den Fronbauern bedeutete, wenn er seine Dienste durch
Geldzinsung ablösen konnte.
Der ent-gegengesetzte
Erfolg tritt nun für ihn ein, sobald die Umsetzung des Verhältnisses
in Geldform von der anderen Seite her geschieht, d.h. sobald der Grundherr ihm
das Stück Land abkauft, das er bisher zu besseren oder schlechteren
Rechten besessen hat.
Die Verbote, die im 18.
Jahrhundert und bis tief in das 19. hinein auf dem Gebiet des alten Deutschen
Reiches gegen das Auskaufen des Bauern ergehen, haben zwar wesentlich
fiskalische und ganz allgemein agrarpolitische Gründe; allein gelegentlich
scheint doch das Gefühl mitgewirkt zu haben, daß dem Bauern ein
Unrecht damit geschieht, wenn man ihm sein Land selbst gegen volle
Entschädigung in Geld abnimmt.
Man mag freilich die
Umsetzung eines Besitzstückes in Geld zunächst als eine Befreiung
empfinden.
Mit Hilfe des Geldes
können wir den Wert des Objektes in jede beliebige Form gießen,
während er vorher in diese eine gebannt war; mit dem Gelde in der Tasche
sind wir frei, während uns vorher der Gegenstand von den Bedingungen
seiner Konservierung und Fruktifizierung abhängig machte.
Die Verpflichtung gegen die
Sache scheint sich so von der gegen eine Person gar nicht prinzipiell zu
unterscheiden, denn nicht weniger streng bestimmt jene als diese unser Tun und
Lassen, wenn wir die empfindlichsten Folgen vermeiden wollen: erst die
Reduktion des ganzes Verhältnisses auf Geld - mögen wir es nun in
einem Fall nehmen, im anderen geben - löst uns aus den Determinierungen,
die uns von einem Außer-Uns gekommen sind.
So geben die häufigen
Zugeldesetzungen des Bauern im 18. Jahrhundert ihm
allerdings eine momentane Freiheit.
Allein sie nehmen ihm das
Unbezahlbare, das der Freiheit erst ihren Wert gibt: das zuverlässige
Objekt persönlicher Betätigung.
In dem Lande steckte
für den Bauern noch etwas ganz anderes als der bloße
Vermögenswert: es war für ihn die Möglichkeit nützlichen
Wirkens, ein Zentrum der Interessen, ein Richtung gebender Lebensinhalt, den er
verlor, sobald er statt des Bodens nur seinen Wert in Geld besaß.
Gerade die Reduktion seines
Landbesitzes auf dessen bloßen Geldwert stößt ihn auf den Weg
des Proletariertums. Eine andere Stufe der Agrarverhältnisse zeigt die
gleiche Entwicklungsform.
Auf Bauerngütern z.B.
in Oldenburg herrscht vielfach noch das Heuermannsverhältnis; der
Heuermann ist verpflichtet, dein Bauern eine bestimmte Anzahl von Tagen im
Jahre Arbeit zu leisten, und zwar für einen geringeren Lohn als den der
freien Tagelöhner; dafür erhält er vom Bauern Wohnung, Landpacht,
Fuhren usw. zu einem billigeren Preise als dem ortsüblichen.
Es ist also, wenigstens
partiell, ein Austausch von Naturalwerten. Von diesem Verhältnis nun wird
berichtet, es charakterisiere sich durch die soziale Gleichstellung zwischen
dem Bauern und dem Heuerling: dieser habe nicht das Gefühl, ein durch
seine weniger vermögende Lage zur Lohnarbeit gezwungener Mann zu sein;
zu-gleich aber, daß die vordringende Geldwirtschaft dieses
Verhältnis zerstöre, und daß die Umwandlung des naturalen
Tausches der Dienste in eine glatte Bezahlung dieser den Heuermann deklassiere
- wenngleich er auf diese Weise doch eine gewisse Freiheit des Schaltens mit
seinem Arbeitsertrag gegenüber der Gebundenheit an vorherbestimmte
naturale Empfänge gewinnen müßte.
Dasselbe Gebiet zeigt
dieselbe Entwicklung noch an einer anderen Stelle.
Solange die Drescher auf
den Gütern durch einen bestimmten Anteil am Erdrusch gelohnt wurden,
hatten sie ein lebhaftes persönliches Interesse am Gedeihen der Wirtschaft
des Herrn. Die Dreschmaschine verdrängte diese Löhnungsart und der
dafür eingeführte Geldlohn läßt es zu jenem
persönlichen Bande zwischen Herrn und Arbeiter nicht kommen, aus dem der
letztere ein Selbstgefühl und einen sittlichen Halt, ganz anders als aus
dem erhöhten Geldeinkommen, gezogen hatte.
Damit zeigt sich an der
Bedeutung, welche das Geld für den Gewinn individueller Freiheit hat, eine
sehr folgenreiche Bestimmung des Freiheitsbegriffes.
Die Freiheit scheint
zunächst bloß negativen Charakter zu tragen; nur im Gegensatz zu
einer Bindung hat sie ihren Sinn, sie ist immer Freiheit von etwas und
erfüllt ihren Begriff, indem sie die Abwesenheit von Hindernissen
ausspricht. Allein in dieser negativen Bedeutung verharrt
sie nicht; sie wäre ohne Sinn und Wert, wenn das Abstreifen der Bindung
nicht sogleich durch einen Zuwachs an Besitz oder Macht ergänzt
würde: wenn sie Freiheit von etwas ist, so ist sie doch zugleich Freiheit
zu etwas.
Erscheinungen der
mannigfaltigsten Gebiete bestätigen das. Wo im politischen Leben eine
Partei Freiheit verlangt oder erlangt, da handelt es sich eigentlich gar nicht
um die Freiheit selbst, sondern um diejenigen positiven Gewinne,
Machtsteigerungen, Ausbreitungen, die ihr bisher verschlossen waren.
Die »Freiheit«,
die die französische Revolution dem dritten Stande verschaffte, hatte ihre
Bedeutung darin, daß ein vierter Stand da war, bzw. sich entwickelte, den
jener nun »frei« für sich arbeiten lassen konnte.
Die Freiheit der Kirche
bedeutet unmittelbar die Ausdehnung ihrer Machtsphäre; nach der Seite
ihrer »Lehrfreiheit« z.B., daß der Staat Bürger
erhält, welche von ihr geprägt sind und unter ihrer Suggestion
stehen.
An die Befreiung des
untertänigen Bauern schloß sich in ganz Europa unmittelbar das
Bestreben, ihn auch zum Eigentümer seiner Scholle zu machen - wie schon
die altjüdischen Bestimmungen, die den Schuldsklaven nach einer gewissen
Reihe von Jahren freizulassen gebieten, gleich hinzufügen, er solle nun
auch gleich mit einem Besitz aus-gestattet werden, möglichst sein
früheres Grundstück zurückerhalten.
Wo wirklich der rein
negative Sinn der Freiheit wirksam wird, da gilt sie deshalb als
Unvollkommenheit und Herabsetzung.
Giordano Bruno, in seiner
Begeisterung für das einheitlich-gesetzmäßige Leben des Kosmos,
hält die Freiheit des Willens für einen Mangel, so daß nur der
Mensch in seiner Unvollkommenheit sie besäße, Gott aber allein
Notwendigkeit zukäme.
Und nach diesem ganz
abstrakten ein ganz konkretes Beispiel: das Land der preußischen
Kossäten befand sich außerhalb der Flur, auf der die
Bauernäcker im Gemenge lagen.
Da diese letzteren nur nach
gemeinsamer Regel bearbeitet werden konnten, so hat der Kossät viel mehr
individuelle Freiheit; allein er steht außerhalb des Verbandes, er hat
nicht die positive Freiheit, in Flursachen mit zu beschließen, sondern
nur die negative, durch keinen Beschluß gebunden zu sein.
Und dies begründet es,
daß der Kossät es selbst bei bedeutendem Besitz nur zu einer
gedrückten und wenig angesehenen Stellung bringt.
Die Freiheit ist eben an
sich eine leere Form, die erst mit und an einer Steigerung anderweitiger
Lebensinhalte wirksam, lebendig, wertvoll wird.
Wenn wir die Vorgänge,
durch welche Freiheit gewonnen wird, zergliedern, so bemerken wir stets neben
ihrer formalen, den reinen Begriff der Freiheit darstellenden Seite, eine
materiell bestimmte, welche aber, indem sie jene zu positiver Bedeutung
ergänzt, zugleich ihrerseits eine gewisse
Beschränkung enthält, eine Direktive, was nun mit der Freiheit
positiv anzufangen wäre.
Es würden sich nun
alle Akte mit denen Freiheit gewonnen wird, in eine Skala gliedern lassen, von
dem Gesichtspunkt aus: wie erheblich ihr materieller Inhalt und Gewinn ist, im
Verhältnis zu ihrem formalen und negativen Momente der Befreiung von bisherigen
Bindungen.
Bei dem jungen Manne, z.B.,
der, aus dem Zwange der Schule entlassen, in die studentische Freiheit
eintritt, ist das letztere Moment das betontere, und die neue Substanz des
Lebens und Strebens, die dessen positive Seite bildet, zunächst sehr unbestimmt
und vieldeutig; so daß der Student, weil die bloße Freiheit etwas
ganz leeres und eigentlich unerträgliches ist, sich im Komment freiwillig
einen Zwang stärkster Art erzeugt.
Ganz anders liegt das
Verhältnis bei einem Kaufmann, der von einer lästigen
Handelsbeschränkung befreit wird; hier ist das neue Tun, um dessentwillen
jene Befreiung wertvoll ist, seinem Inhalt und seiner Direktive nach sehr
bestimmt, er bleibt gar nicht bei der bloßen Freiheit stehen, sondern
weiß sofort, wozu er sie unvermeidlich zu benutzen hat.
Bei einem Mädchen, die
aus der einengenden Ordnung des Elternhauses heraustritt, um sich eine
ökonomische Selbständigkeit zu gründen, hat die Freiheit einen
ganz andern positiven Sinn nach Quantität und Qualität, als wenn sie
»gefreit« wird und die Führung eines eigenen Hauses sich an
jene Befreiung als ihr Wesen und Zweck anschließt.
Kurz jeder Befreiungsakt
zeigt eine besondere Proportion zwischen der Betonung und Ausdehnung des damit
überwundenen-Zustandes und der des damit gewonnenen.
Würde man eine solche
Reihe je nach dem allmählich steigenden Übergewicht des einen
Momentes über das andere wirklich konstruieren können, so würde
die durch den Geldverkauf eines Objekts gewonnene Freiheit an einem Endpunkt
derselben stehen - wenigstens dann, wenn das Objekt bisher den Lebensinhalt
nach sich bestimmt hat.
Wer sein Landgut gegen ein
Haus in der Stadt vertauscht, der ist damit allerdings von den
Mühseligkeiten und Sorgen der Landwirtschaft befreit; aber diese Freiheit
bedeutet, daß er sich sogleich den Aufgaben und Chancen des
städtischen Grundbesitzes zu widmen hat.
Verkauft er aber sein Gut
gegen Geld, so ist er nun wirklich frei, das negative Moment der Befreiung von
den bisherigen Lasten ist das überwiegende, seine neu geschaffene Situation
als Geldbesitzer enthält nur ein Minimum bestimmter Direktiven für
die Zukunft.
In der Befreiung vom Zwange
des Objekts durch den Geldverkauf ist das positive Moment derselben auf seinen
Grenzwert hinabgesunken; das Geld hat die Aufgabe gelöst, die Freiheit des
Menschen nahezu in ihrem rein negativen Sinne zu verwirklichen. So ordnet sich die ungeheure Gefahr, die die Zugeldesetzung für
den Bauern bedeutete, einem allgemeinen System der menschlichen Freiheit ein.
Allerdings war es Freiheit,
was er gewann; aber nur Freiheit von etwas, nicht Freiheit zu etwas; allerdings
scheinbar Freiheit zu allem - weil sie eben bloß negativ war -,
tatsächlich aber eben deshalb ohne jede Direktive, ohne jeden bestimmten
und bestimmenden Inhalt und deshalb zu jener Leerheit und Haltlosigkeit
disponierend, die jedem zufälligen, launenhaften, verführerischen
Impuls Ausbreitung ohne Widerstand gestattete - entsprechend dem Schicksal des
ungefesteten Menschen, der seine Götter dahingegeben hat und dessen so gewonnene
»Freiheit« nur den Raum gibt, jeden beliebigen Augenblickswert zum
Götzen aufwachsen zu lassen.
Nicht anders ergeht es
manchem Kaufmann, für den, von den Sorgen und Arbeiten seines
Geschäftes belastet, der Verkauf desselben das ersehnteste Ziel ist.
Wenn er dann aber endlich,
mit dem Erlös dafür in der Hand, wirklich »frei« ist, so
stellt sich oft genug jene typische Langeweile, Lebenszwecklosigkeit, innere
Unruhe des Rentiers ein, die ihn zu den wunderlichsten und allem inneren und
äußeren Sinne zuwiderlaufendsten Beschäftigungsversuchen
treibt, damit er nur seiner »Freiheit« einen substanziellen Inhalt
einbaue. Ganz so verhält es sich vielfach mit dem Beamten, der nur
möglichst rasch eine Stufe erreichen will, deren Pension ihm ein
»freies« Leben ermöglicht.
So erscheint uns mitten in
den Qualen und Ängsten der Welt oft der Zustand bloßer Ruhe als das
absolute Ideal, bis der Genuß derselben uns sehr bald belehrt, daß
die Ruhe vor bestimmten Dingen nur wertvoll, ja, nur erträglich ist, wenn
sie zugleich die Ruhe zu bestimmten Dingen ist.
Während sowohl der
ausgekaufte Bauer wie der Rentier gewordene Kaufmann oder der pensionierte
Beamte ihre Persönlichkeit aus dem Zwange befreit zu haben scheinen, den
die spezifischen Bedingungen ihrer Besitztümer oder Positionen ihnen
antaten, ist - in den hier vorausgesetzten Fällen - tatsächlich das
Umgekehrte eingetreten: sie haben die positiven Inhalte ihres Ich für das
Geld dahingegeben, das ihnen keine ebensolchen gewährt.
Sehr bezeichnend
erzählt ein französischer Reisender von den griechischen
Bäuerinnen, die Stickereien fabrizieren und außerordentlich an ihren
sehr mühseligen Arbeiten hängen: elles les donnent, elles les
reprennent, elles regardent l'argent, puis leur ouvrage, puis l'argent;
l'argent finit toujours par avoir raison, et elles s'en vont
désolées de se voir si riches.
Weil die Freiheit, die das
Geld gibt, nur eine potenzielle, formale, negative ist, so bedeutet sein
Eintausch gegen positive Lebensinhalte - wenn sich nicht sogleich andere von
anderen Seiten her an die leergewordene Stelle schieben - den Ver- kauf von Persönlichkeitswerten.
Darum hat die
preußische Gemeinheitsteilung im ersten Viertel des 19. Jahrhunderts das
Aufkommen eines unsteten, wurzellosen Tagelöhnerstandes sehr
begünstigt.
Die nationalen Wiesen- und
Waldrechte waren eine Beihilfe für die Existenz des ärmeren Bauern,
die das in abstracto ermittelte Äquivalent absolut nicht aufwog - in Geld
ausbezahlt, war es sehr bald verloren, in Land war es zu klein, um selbständige
Bewirtschaftung zu lohnen; so daß auch diese Landentschädigungen
möglichst schnell zu Gelde gemacht wurden und den Weg zur Proletarisierung
und Lockerung der Lebenssubstanz eher verbreiterten als einengten.
Ganz entsprechend dem
Verhalten der griechischen Bäuerinnen berichten die Ethnologen von der
außer-ordentlichen Schwierigkeit, bei Naturvölkern
Gebrauchsgegenstände zu erstehen.
Denn jeder derselben
trägt - so hat man dies begründet - nach Ursprung und Bestimmung
ausgesprochen individuelles Gepräge; die ungeheure Mühe, die auf
Herstellung und Ausschmückung des Objekts verwendet wird, und sein
Verbleiben im persönlichen Gebrauch läßt es zu einem
Bestandstück der Person selbst werden, von dem sich zu trennen, einem der
Art nach gleichen Widerstand begegnet, wie von einem Körpergliede; so
daß statt der Expansion des Ich - die die unendlichen
»Möglichkeiten« des Geldbesitzes ebenso lockend wie undeutlich
versprechen - eine Kontraktion desselben eintritt.
Die Klarheit hierüber
ist nicht ohne Belang für das Verständnis unserer Zeit.
Seit es überhaupt Geld
gibt, ist, im großen und ganzen, jedermann geneigter zu verkaufen als zu
kaufen.
Mit steigender
Geldwirtschaft wird diese Geneigtheit immer stärker und ergreift immer
mehr von denjenigen Objekten, welche gar nicht zum Verkauf hergestellt sind,
sondern den Charakter ruhenden Besitzes tragen und vielmehr bestimmt scheinen,
die Persönlichkeit an sich zu knüpfen, als sich in raschem Wechsel
von ihr zu lösen: Geschäfte und Betriebe, Kunstwerke und Sammlungen,
Grundbesitz, Rechte und Positionen allerhand Art. Indem alles dies immer
kürzere Zeit in einer Hand bleibt, die Persönlichkeit immer schneller
und öfter aus der spezifischen Bedingtheit solchen Besitzes heraustritt,
wird freilich ein außerordentliches Gesamtmaß von Freiheit
verwirklicht; allein weil nur das Geld mit seiner Unbestimmtheit und inneren
Direktionslosigkeit die nächste Seite dieser Befreiungsvorgänge ist,
so bleiben sie bei der Tatsache der Entwurzelung stehen und leiten oft genug zu
keinem neuen Wurzelschlagen über.
Ja, indem jene Besitze bei
sehr rapidem Geldverkehr überhaupt nicht mehr unter der Kategorie eines
definitiven Lebensinhaltes angesehen werden, kommt es von vornherein nicht zu
jener innerlichen Bindung, Verschmelzung, Hingabe, die der
Persönlichkeit zwar eindeutig determinierende Grenzen, aber zugleich Halt
und Inhalt gibt.
So erklärt es sich,
daß unsere Zeit, die, als ganze betrachtet, sicher mehr Freiheit besitzt
als irgendeine frühere, dieser Freiheit doch so wenig froh wird.
Das Geld ermöglicht
nicht nur, uns von den Bindungen anderen gegenüber, sondern auch von
denen, die aus unserem eigenen Besitz quellen, loszukaufen; es befreit uns,
indem wir es geben und indem wir es nehmen.
So gewinnen
fortwährende Befreiungsprozesse einen außerordentlich breiten Raum
im modernen Leben, auch an diesem Punkte den tieferen Zusammenhang der
Geldwirtschaft mit den Tendenzen des Liberalismus enthüllend, freilich
auch einen der Gründe aufweisend, weshalb die Freiheit des Liberalismus so
manche Haltlosigkeit, Wirrnis und Unbefriedigung erzeugt hat.
Indem so viele Dinge aber,
fortwährend durch Geld abgelöst, ihre Richtung gebende Bedeutung
für uns verlieren, findet diese Veränderung unserer Beziehung zu
ihnen eine praktische Reaktion.
Wenn sich jene
geldwirtschaftliche Unsicherheit und Treulosigkeit gegenüber den
spezifischen Besitzen in dem so sehr modernen Gefühle rächt:
daß die Hoffnung der Befriedigung, die sich an ein Erlangtes knüpft,
im nächsten Augenblick schon darüber hinauswächst, daß der
Kern und Sinn des Lebens uns immer von neuem aus der Hand gleitet - so
entspricht dem eine tiefe Sehnsucht, den Dingen eine neue Bedeutsamkeit, einen
tieferen Sinn, einen Eigenwert zu verleihen.
Die Leichtigkeit im Gewinn
und Verlust der Besitze, die Flüchtigkeit ihres Bestandes, Genossenwerdens
und Wechselns, kurz: die Folgen und Korrelationen des Geldes, haben sie
ausgehöhlt und vergleichgültigt. Aber die lebhaften Erregungen in der
Kunst, das Suchen nach neuen Stilen, nach Stil überhaupt, der Symbolismus,
ja, die Theosophie, sind Symptome für das Verlangen nach einer neuen,
tiefer empfindbaren Bedeutung der Dinge - sei es, daß jedes für sich
wertvollere, seelenvollere Betonung erhalte, sei es, daß es diese durch
die Stiftung eines Zusammenhanges, durch die Erlösung aus ihrer
Atomisierung gewinne.
Wenn der moderne Mensch
frei ist - frei, weil er alles verkaufen, und frei, weil er alles kaufen kann -
so sucht er nun, oft in problematischen Velleitäten, an den Objekten
selber diejenige Kraft, Festigkeit, seelische Einheit, die er selbst durch das
vermöge des Geldes veränderte Verhältnis zu ihnen verloren hat.
Wenn wir früher sahen, daß durch das Geld der Mensch sich aus dem
Befangensein in den Dingen erlöst, so ist andrerseits der Inhalt seines
Ich, Richtung und Bestimmtheit doch mit konkreten Besitztümern soweit
solidarisch, daß das fortwährende Verkaufen und Wechseln derselben,
ja, die bloße Tatsache der Verkaufsmöglichkeit
oft genug einen Verkauf und eine Entwurzelung personaler Werte bedeutet.
Daß der Geldwert der
Dinge nicht restlos das ersetzt, was wir an ihnen selbst besitzen, daß
sie Seiten haben, die nicht in Geld ausdrückbar sind - darüber will
die Geldwirtschaft mehr und mehr hinwegtäuschen.
Wo es dennoch nicht zu
verkennen ist, daß die in Geld erfolgende Schätzung und Hingabe sie
der abschleifenden Banalität des täglichen Verkehrs nicht entziehen
kann, da sucht man wenigstens manchmal eine Geldform dafür, die von der
alltäglichen weit absteht.Die älteste italische Münze war das
Kupferstück ohne bestimmte Form, das deshalb nicht gezählt, sondern
gewogen wurde. Und nun wurde bis in die Kaiserzeit hinein, bei einem
unvergleichlich verfeinerten Geldwesen, dieses formlose Kupferstück sowohl
zu religiösen Spenden, wie als juristisches Symbol mit Vorliebe verwendet.
Daß der neben dem
Geldwert liegende Wert der Dinge sich dennoch Anerkennung erzwingt, liegt
besonders nahe, wenn nicht eine Substanz, sondern eine persönlich
ausgeübte Funktion verkauft wird, und wenn diese nicht nur in ihrer
äußerlichen Verwirklichung, sondern auch ihrem Inhalte nach
individuellen Charakter trägt.
Die folgende
Erscheinungsreihe mag das klar machen. Wo Geld und Leistungen ausgetauscht
werden, da beansprucht zwar der Geldgeber nur das festgestellte Objekt, die
sachlich umschriebene Leistung.
Der sachlich Leistende
dagegen verlangt, wünscht wenigstens, in vielen Fällen noch etwas
mehr, außer dem Gelde.
Wer in ein Konzert geht,
ist zufrieden, wenn er für sein Geld die erwarteten Stücke in
erwarteter Vollendung hört; der Künstler ist aber mit dem Gelde nicht
zufrieden, er verlangt auch Beifall. Wer sich malen läßt, ist
befriedigt, wenn er das hinreichend gelungene Porträt in Händen hat;
der Maler aber nicht, wenn er den verabredeten Preis in Händen hat,
sondern erst, wenn ihm noch dazu subjektive Anerkennung und
übersubjektiver Ruhm zu teil wird.
Der Minister verlangt nicht
nur den Gehalt, sondern auch den Dank des Fürsten und der Nation, der
Lehrer und der Geistliche nicht nur ihre Bezüge, sondern auch Pietät
und Anhänglichkeit, ja, der bessere Kaufmann will nicht nur Geld für
seine Ware, sondern auch, daß der Käufer zufrieden sei - und das
keineswegs immer nur, damit er wiederkomme.
Kurz, sehr viele Leistende
beanspruchen außer dem Gelde, das sie objektiv als das zureichende
Äquivalent ihrer Leistung anerkennen, doch noch eine persönliche
Anerkennung, irgendein subjektives Bezeigen des Bezahlers, das jenseits seiner
verabredeten Geldleistung steht und diese für das Gefühl des
Empfangenden erst zur vollen Äquivalenz mit seiner Leistung ergänzt.
Hier haben wir das genaue
Gegenstück der Erscheinung, die ich im dritten Kapitel
als das Superadditum des Geldbesitzes beschrieb.
Dort wuchs dem Geldgebenden
außer dem präzisen Gegenwert seiner Aufwendung noch ein Mehr aus dem
über jeden einzelnen Objektwert hinausgreifenden Charakter des Geldes zu.
Aber eben seinem Wesen, das
am meisten von allen empirischen Dingen, mit Jakob Böhme zu reden, Wurf
und Gegenwurf miteinander verbindet, entspricht diese Ausgleichung: personale
Darbietungen, die gerade über ihr Geldäquivalent hinaus noch ein Plus
fordern.
Und wie dort nach der Seite
des Geldes, so drückt sich hier nach der Seite der Leistung der Anspruch
über den direkten Austausch hinaus in einer Sphäre aus, die die
Persönlichkeit als der geometrische Ort ihrer Ansprüche umgibt und
jenseits jedes einzelnen von diesen besteht.
Der Saldo, der auf diese
Weise bei dem Austausch von Geld und personaler Leistung zugunsten der
letzteren bleibt, kann so sehr als das Überwiegende empfunden werden,
daß die Annahme eines Geldäquivalentes schon die Leistung und damit
die Person herabzusetzen scheint: als würde, was man an Geld erhält,
jenem idealen Lohne abgeschrieben, von dem man sich doch keinen Abzug gefallen
lassen will; so wissen wir von Lord Byron, daß er Verlegerhonorare nur
mit den peinlichsten Empfindungen angenommen hat.
Wo die gelderwerbende
Tätigkeit schon als solche des Ansehens entbehrt, wie im klassischen
Griechenland (weil man die soziale Bedeutung und Produktivität des
Geldkapitals noch nicht kannte, dieses vielmehr nur der egoistischen Konsumtion
dienstbar glaubte) - da steigert sich diese Deklassierung noch besonders
angesichts persönlich-geistiger Leistungen: etwa, für Geld zu lehren
und überhaupt geistig zu arbeiten, erschien als Entwürdigung der
Person.
Gegenüber allen aus
dem Kern der Persönlichkeit quellenden Betätigungen ist es eine
oberflächliche, die wirkliche Gefühlsweise gar nicht treffende
Vorstellung, daß man »seinen Lohn dahin haben« könne.
Kann man etwa die
Aufopferungen der Liebe durch irgendein Tun, selbst ein gleich wertvolles, aus
gleich starkem Ge-fühle fließendes, völlig vergelten? Es bleibt
immer ein Verpflichtungsverhältnis des Ganzen der Persönlichkeiten
bestehen, das vieleicht gegenseitig ist, aber sich der Aufrechnung auch durch
die Gegenseitigkeit prinzipiell entzieht.
Ebensowenig kann ein
Vergehen, soweit es innerlicher Natur ist, durch die Strafe so gesühnt
werden, als ob es nun ungeschehen wäre, wie etwa der äußerlich
angerichtete Schaden es kann. Wenn der Schuldige nach erduldeter Strafe eine
völlige Entsündigung fühlt, so entsteht dies nicht aus einem
Quittsein mit der Sünde durch die gezahlte Strafe, sondern aus einer durch
diese bewirkten innerlichen Umwandlung, die die Wurzel der
Sünde zerstört.
Die bloße Strafe aber
zeigt ihre Unfähigkeit, die Missetat wirklich zu begleichen, in dem
weiterwirkenden Mißtrauen und der Deklassierung, die der Sünder
trotz ihrer noch erfährt.
Was ich früher
ausführte: daß es zwischen qualitativ verschiedenen Elementen keine
unmittelbare Äquivalenz wie zwischen Aktiven und Passiven eines
Kontokorrents geben könne - das gewinnt seine gründlichste
Bewährung an den Werten, in denen sich die individuelle Persönlichkeit
verkörpert, und wird in dem Maße ungültiger, in dem die Werte,
von dieser Wurzel gelöst, selbständig-dinglichen Charakter annehmen,
sich so ins Unendliche dem Geld nähernd, das der schlechthin
inkommensurablen Persönlichkeit gegenüber das schlechthin
Kommensurable, weil das absolut Sachliche ist.
Es hat einerseits etwas
Grauenhaftes, sich die tiefe gegenseitige Unangemessenheit der Dinge,
Leistungen, psychischen Werte vorzustellen, die wir immerfort wie wirkliche
Äquivalente gegeneinander einsetzen; andrerseits gibt gerade diese Unvergleichbarkeit
von Lebenselementen, ihr Recht, von keinem angebbaren Aquivalent genau gedeckt
zu werden, dem Leben doch einen unersetzlichen Reiz und Reichtum.
Daß die personalen
Werte durch das Geld, für das sie dargeboten werden, gar nicht ausgeglichen
werden, mag einerseits der Grund von unzähligen Ungerechtigkeiten und
tragischen Situationen sein; aber andrerseits erhebt sich doch gerade daran das
Bewußtsein von dem Werte des Persönlichen, der Stolz des
individuellen Lebensinhaltes, sich durch keine Steigerung bloß
quantitativer Werte aufgewogen zu wissen.
Diese Inadäquatheit
wird, wie wir es schon so oft als typisch erkannten, bei sehr hohen Summen als
Gegenwerten gemildert, weil diese ihrerseits von jenem Superadditum umschwebt
werden, von phantastischen, über die Zahlbestimmtheit hinausgreifenden
Möglichkeiten, die, in ihrer Art, der in die Einzelleistung
hineingegebenen und doch über jede Einzelleistung hinausreichenden
Persönlichkeit korrespondieren.
Deshalb mag man gewisse
Objekte oder Leistungen für sehr vieles Geld wohl hingeben; aber wenn dies
nicht erlangbar ist, so verschenkt man sie lieber, als daß man wenig Geld
dafür nehme. Denn nur dies, aber nicht jenes deklassiert sie. Aus diesem
Gefühlszusammenhang heraus müssen unter feiner empfindlichen Menschen
Geschenke, die den Charakter persönlicher Huldigung haben, ihren Geldwert
gleichsam unsichtbar machen: bei Blumen und Näschereien, die man einer
fernerstehenden Dame allein zu schenken wagen darf, wirkt die rasche
Vergänglichkeit wie eine Aufhebung jedes substanziellen Wertes.
Nun ist weder das
Hinausragen der Leistung über ihr Geldäquivalent
immer von merkbarer Größe, noch, wenn es dies ist, immer so zum
Ausdruck zu bringen, wie in den angeführten Fällen des Künstlers
und des Arztes, des Beamten und des Gelehrten.
Wenn die Leistung sehr
unindividuell ist und die Persönlichkeit sich mit ihr nicht aus dem
Durchschnitt heraushebt, wie etwa bei dem ungelernten Arbeiter, so fehlt der
Punkt der Inkommensurabilität, das Hineinwachsen der mit nichts
vergleichbaren Persönlichkeit in das Werk, die sich immer nur in einer
irgendwie singulären Qualität zu erkennen geben kann.
Andrerseits, ob der
Leistende eine Begleichung jenes Saldo auf die angegebenen Arten erlangt,
hängt im Prinzip davon ab, ob seine soziale Stellung ihm überhaupt
derartige ideale Anerkennungen zugänglich macht; wo sie wegen seiner
allgemeinen Untergeordnetheit ausbleiben, erscheint er natürlich um so
herabgewürdigter, je persönlicheres er für Geld und nur für
Geld zu geben gezwungen ist.
So wurden die
mittelalterlichen Spielleute verachtet, mit der gelegentlichen Begründung,
daß sie auf Bestellung Lustiges wie Trauriges sängen, ihre
persönlichen Empfindungen damit prostituierten, daß sie »Geld
für Ehre nahmen«.
Um die Ausschließung
jenes idealen Lohnes aufrechtzuerhalten, war es deshalb durchaus konsequent,
daß man sie wenigstens in bezug auf den ökonomischen Lohn auch
streng gewissenhaft behandelte: obgleich die Spielleute allenthalben schlechtes
Recht hatten, so wurde ihnen doch, wie ich schon erwähnte, gerade in bezug
auf Hab und Gut unparteilich Recht gemessen.
Wo der eigentlich personale
Wert schlechthin gegen Geld, ohne eine darüber hinausgehende ideelle
Entschädigung, fortgegebeil werden muß, da findet deshalb eine Lockerung,
gleichsam ein Substanzverlust des individuellen Lebens statt.
Das Gefühl der
Tatsache, daß im Geldverkehr personale Werte für einen
inadäquaten Gegenwert ausgetauscht werden, ist sicher einer der
Gründe, aus denen in Kreisen von wirklich vornehmer und stolzer Gesinnung
der Geld-erkehr so oft perhorresziert und sein Gegenpol, die Landwirtschaft,
als das allein Geziernende gepriesen worden ist.
So war es zum Beispiel bei
den Adligen der schottischen Hochlande, die bis zum acht-zehnten Jahrhundert
ein ganz isoliertes und rein autochthones Dasein führten, das aber ganz
unter dem Ideal der denkbar höchsten persönlichen Freiheit stand.
Denn so sehr das Geld diese
fördern kann, wenn erst einmal ein eng gesponnener Verkehr die Menschen in
sich verwebt und eingeschlungen hat, so stark muß man doch vom Standpunkt
einer freien, auf sich gestellten und sich selbst genügenden Existenz aus
empfinden, daß der Austausch von Besitz und Leistungen gegen Geld das
Leben entpersonalisiert.
Wenn die subjektiven und
die objektiven Seiten des Lebens sich erst gesondert haben,
so kann freilich die Entpersonalisierung, die letzteren immer entschiedener
ergreifend, der reinen Herausarbeitung der ersteren dienen; bei einer
primitiveren und einheitlicheren Existenz muß es umgekehrt als eine
Unverhältnismäßigkeit und ein Verlust gelten, wenn Besitz und
Leistung, bisher nur persönlich genossen oder persönlich
gewährt, bloß zum Element eines Geldverkehrs und zum Gegenstand seiner
objektiven Gesetzmäßigkeiten werden.
Bei dem Übergange der
mittelalterlichen Grundherrschaft des Ritters zu der modernen Landwirtschaft
ist zu konstatieren, daß seine Standes-begriffe sich zwar dahin
erweitern: außer der Kriegstätigkeit sei doch auch
Erwerbstätigkeit für ihn zulässig - aber dies sei eben nur der
Betrieb der eigenen Güter; ein Erwerb, dessen Eigenart ihn nun den
Kaufmann, den Händler womöglich noch mehr verachten ließ, als
es vor seiner Wendung zum Ökonomischen der Fall war.
Das spezifische Gefühl
der Würdelosigkeit des Geldverkehrs tritt hier gerade deshalb so schroff
hervor, weil die beiden Wirtschaftsarten jetzt nahe aneinander gerückt
sind.
Es ist eine der
durchgehendsten soziologischen Erscheinungen, daß der Gegensatz zwischen
zwei Elementen nie stärker hervortritt, als wenn derselbe sich von einem
gemeinsamen Boden aus entwickelt: Sekten der gleichen Religion pflegen sich
intensiver zu hassen als ganz verschiedene Religionsgemeinschaften die
Feindschaften kleiner benachbarter Stadtstaaten waren, die ganze bekannte
Geschichte hindurch, leidenschaftlicher als die großer Staaten mit ihren
räumlich und sachlich getrennten Interessen-gebieten, ja, man hat
behauptet, daß der glühendste Haß, den es gibt, der zwischen
Blutsverwandten wäre.
Diese Steigerung des
Antagonismus, der sich gleichsam von dem Hintergrund einer Gemeinsamkeit
abhebt, scheint in manchen Fällen dann ein Maximum zuerreichen, wenn die
Gemeinsamkeit oder Ähnlichkeit in der Zunahme begriffen ist und damit die
Gefahr droht, daß der Unterschied und Gegensatz überhaupt verwischt
werde, an dessen Bestand wenigstens eine der Parteien lebhaft interessiert ist.
Je mehr ein tiefer- und ein
höherstehendes Element sich einander nähern, desto energischer wird
das letztere die noch bestehenden Differenzpunkte betonen, desto höher sie
werten.
So entsteht der
leidenschaftliche und aggressive Klassenhaß nicht dann, wenn die Klassen
noch durch unüberbrückbare Klüfte geschieden sind, sondern erst
in dem Augenblick, wo die niedere Klasse sich schon etwas erhoben hat, die höhere
einen Teil ihres Prestige verloren hat und ein Nivellement beider diskutiert
werden kann.
So empfand der Grundherr in
seinem Umwandlungsprozeß in den wirtschaftstreibenden Gutsbesitzer eine
gesteigerte Notwendigkeit, sich von dem geldwirtschaftenden Kaufmann abzuscheiden.
Er trieb Wirtschaft, aber
zunächst doch nur für den eigenen Bedarf, er gab doch nicht sein
Eigen für Geld hin; und wenn er das tat, so war es doch schließlich
nur das Produkt, er stellte sich doch nicht, wie der Kaufmann, mit der Unmittelbarkeit
persönlicher Leistung in den Dienst des Geldgebers; wie es von einem
ähnlichen Motiv aus - wenngleich unter dem wesentlichen Mitwirken anderer
- dem spartanischen Vollbürger zwar gestattet war, Land zu besitzen, aber
nicht, es selbst zu bebauen.
Jenen Unterschied gegen
andere Verkäufer zu betonen, war im Interesse der aristokratischen
Stellung deshalb so wichtig, weil das Geldgeschäft demokratisch
nivellierend wirkt; insbesondere wenn der sozial Höher-stehende der
Geldnehmer, der Tieferstehende der Empfänger der sachlichen Leistung ist,
macht es die Parteien leicht miteinander »gemein«.
Deshalb empfindet der
Aristokrat das Geldgeschäft als deklassierend, während der Bauer,
wenn er statt seiner Natural-leistungen dem Herrn in Geld zinst, dadurch ein
Aufsteigen erfährt.
Das zeigt sich also auch an
dem Geldverkauf personaler Werte als das Unvergleichliche des Geldes, daß
es allen Entgegengesetztheiten historisch-psychologischer Möglichkeiten
sich leihend, mit seiner eigenen Unentschiedenheit und Inhaltlosigkeit doch
alle jene zu äußerster Entschiedenheit ausbildet.
In der so gesteigerten
praktischen Welt erscheint das Geld, die verkörperte Relativität der
Dinge, gleichsam als das Absolute, das alles Relative mit seinen
Gegensätzen umschließt und trägt.
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