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Immanuel Kant
Kritik der Urteilskraft

IntraText - Konkordanzen

jedermann

   Part. Sect. § | note
1 Ein. VI. 0| einen Grund a priori und für jedermann gültig bestimmt: und zwar 2 Ein. VII. 0| andere empirische Urteil, für jedermann zu gelten, welches, ungeachtet 3 Ein. VII. 0| verbundenes Prädikat wäre, jedermann zugemutet und mit der Vorstellung 4 Äst. I. 3| Ziele laufen, welches für jedermann das Vergnügen ist. ~ 5 Äst. I. 4| Glückseligkeit glaubt endlich doch jedermann, die größte Summe (der Menge 6 Äst. I. 5| Angenehmen betrifft, so sagt jedermann: Hunger ist der beste Koch, 7 Äst. I. 6| Grund des Wohlgefallens für jedermann enthalten müsse. Denn da 8 Äst. I. 6| glauben Grund zu haben, jedermann ein ähnliches Wohlgefallen 9 Äst. I. 6| Gültigkeit desselben für jedermann daran voraussetzen kann. 10 Äst. I. 6| Anspruch auf Gültigkeit für jedermann, ohne auf Objekte gestellte 11 Äst. I. 7| bloß für sich, sondern für jedermann, und spricht alsdann von 12 Äst. I. 7| Recht auf Gültigkeit für jedermann Anspruch; allein das Gute 13 Äst. I. 8| Wohlgefallen an einem Gegenstande jedermann ansinne, ohne sich doch 14 Äst. I. 8| allgemein gelte, sondern jedermann auch von selbst so bescheiden 15 Äst. I. 8| Urteils (über das Schöne) für jedermann, abgewiesen wird, wie die 16 Äst. I. 8| seiner Geschmacksurteile jedermann zumutet, ohne daß die Urteilenden 17 Äst. I. 8| gilt, so gilt es auch für jedermann, der sich einen Gegenstand 18 Äst. I. 8| d.i. der Gültigkeit für jedermann bei sich führt, welche im 19 Äst. I. 8| desselben, und darum für jedermann. ~ 20 Äst. I. 8| Anspruch auf den Beitritt von jedermann, da hingegen jede Privatempfindung 21 Äst. I. 8| welches zugleich als für jedermann gültig betrachtet werden 22 Äst. I. 8| kann, tun); es sinnet nur jedermann diese Einstimmung an, als 23 Äst. I. 8| sich die Beistimmung von jedermann verspricht: ein Anspruch, 24 Äst. I. 9| Vorstellungsart ist, die für jedermann gilt. ~ 25 Äst. I. 9| Verhältnis ebensowohl für jedermann gelten und folglich allgemein 26 Äst. I. 9| fordern, und daher auch für jedermann, der durch Verstand und 27 Äst. I. 11| Geschmacksurteil zugleich als für jedermann gültig erklärt wird; folglich 28 Äst. I. 14| andern sich schwerlich bei jedermann als auf gleiche Art beurteilt 29 Äst. I. 17| selbst den Geschmack von jedermann, beurteilen muß. Idee bedeutet 30 Äst. I. 18| erkannt werden kann, daß jedermann dieses Wohlgefallen an dem 31 Äst. I. 19| Geschmacksurteil sinnet jedermann Beistimmung an; und, wer 32 Äst. I. 19| schön erklärt, will, daß jedermann dem vorliegenden Gegenstande 33 Äst. I. 22| enthalten: er sagt nicht, daß jedermann mit unserm Urteile übereinstimmen 34 Äst. I. 22| Wohlgefallen an einem Objekt, für jedermann mit Recht zur Regel machen 35 Äst. I. 22| subjektiv-allgemein (eine jedermann notwendige Idee) angenommen, 36 Äst. I. 22| Zusammenfließens des Gefühls von jedermann mit jedes seinem besondern, 37 Äst. I. 25| Grunde gelegt, den man für jedermann, als ebendenselben, annehmen 38 Äst. I. 27| kein anderes bestimmtes für jedermann gültiges und unveränderliches 39 Äst. I. 29| Urteils mit dem unsrigen jedermann geradezu ansinnen, und auch, 40 Äst. I. 29| gesunden Verstande zugleich jedermann ansinnen und von ihm fordern 41 Äst. I. 29| Begriffe, bezieht, geradezu von jedermann; das zweite aber, weil sie 42 Äst. I. 29| Voraussetzung (die wir aber jedermann ansinnen zu dürfen uns berechtigt 43 Äst. I. 29| auch Gebot des Beifalls für jedermann in sich enthält, und gehört 44 Äst. I. 29| zugleich verlangen darf, daß jedermann ihm beipflichten soll; so 45 Äst. I. 31| Anmaßung einer durchgängig für jedermann geltenden subjektiven Zweckmäßigkeit 46 Äst. I. 31| den das Geschmacksurteil jedermann ansinnt, erzwungen werden 47 Äst. I. 36| welches dieses Wohlgefallen jedermann als notwendig ansinnet, 48 Äst. I. 36| geforderte Beistimmung von jedermann betrifft, Urteile a priori 49 Äst. I. 37| für die Urteilskraft, für jedermann gültig, in einem Geschmacksurteile 50 Äst. I. 37| d.i. jenes Wohlgefallen jedermann als notwendig ansinnen darf. ~ 51 Äst. I. 38| der Urteilskraft als für jedermann gültig a priori angenommen 52 Äst. I. 38| Gegenstandes überhaupt, wird jedermann mit Recht angesonnen werden 53 Äst. I. 38| subjektiven Gründen für jedermann gültig zu urteilen. Denn 54 Äst. I. 39| vorstellen, wenn man annimmt, daß jedermann einen gleichen Sinn mit 55 Äst. I. 39| dergleichen Gegenständen von jedermann zugestanden werde. Man kann 56 Äst. I. 39| und, soll die Lust bei jedermann gleichartig sein, durch 57 Äst. I. 39| auch jenes Wohlgefallen jedermann ansinnen, aber nur vermittelst 58 Äst. I. 39| Diese Lust muß notwendig bei jedermann auf den nämlichen Bedingungen 59 Äst. I. 39| erforderlich ist, den man bei jedermann voraussetzen darf. Eben 60 Äst. I. 40| Geschmacksurteile gleichsam als Pflicht jedermann zugemutet werde. ~ 61 Äst. I. 41| allgemeine Mitteilung von jedermann, gleichsam als aus einem 62 Äst. I. 42| finden, welches wir zugleich jedermann zur Regel machen, ohne daß 63 Äst. I. 42| zu bestimmen, welches wir jedermann zum Gesetze machen, ohne 64 Äst. I. 42| welches wir a priori für jedermann als Gesetz erkennen, ohne 65 Äst. I. 47| Darin ist jedermann einig, daß Genie dem Nachahmungsgeiste 66 Äst. I. 53| Spiele derselben als für jedermann gültige Bedingung seiner 67 Äst. I. 53| Recht über das Urteil von jedermann zum voraus auszusprechen, 68 Äst. I. 54| nicht so, wie das erstere, jedermann ansinnen kann. Vergnügen ( 69 Äst. II. 56| das Recht einräumen, für jedermann gültig auszusprechen, ist: 70 Äst. II. 57| notwendige Gültigkeit für jedermann Anspruch machen. Aber aus 71 Äst. II. 57| Urteile, als notwendig für jedermann, gründen: welcher daher 72 Äst. II. 57| zugleich Gültigkeit für jedermann (bei jedem zwar als einzelnes, 73 Äst. II. 57| in der schönen Kunst, die jedermann gefallen zu müssen rechtmäßigen 74 Äst. II. 58| a priori Gültigkeit für jedermann fordert (ohne doch die Zweckmäßigkeit, 75 Äst. II. 59| Rücksicht (einer Beziehung, die jedermann natürlich ist, und die auch 76 Äst. II. 59| natürlich ist, und die auch jedermann andern als Pflicht zumutet) 77 Äst. II. 59| als allgemein, d.i. für jedermann gültig, aber durch keinen 78 Tel. II. 76| Handlungen nach jener Idee für jedermann zu Geboten macht. ~ 79 Tel. Anh. 91| moralischer Rücksicht, wozu jedermann seine Beistimmung innigst


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