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Part. Sect. § | note
1 Ein. I. 0 | denn so wird die praktische Gesetzgebung der Vernunft nach dem Freiheitsbegriffe 2 Ein. II. 0 | Gebiet errichtet, und ihre Gesetzgebung ausgeübt wird, ist immer 3 Ein. II. 0 | denn ohnedas würde keine Gesetzgebung des Verstandes in Ansehung 4 Ein. II. 0 | Die Gesetzgebung durch Naturbegriffe geschieht 5 Ein. II. 0 | und ist theoretisch. Die Gesetzgebung durch den Freiheitsbegriff 6 Ein. II. 0 | der Naturbegriff auf die Gesetzgebung durch den Freiheitsbegriff 7 Ein. II. 0 | ebensowenig stört dieser die Gesetzgebung der Natur. - Die Möglichkeit, 8 Ein. II. 0 | sich zwar nicht in ihrer Gesetzgebung, aber doch in ihren Wirkungen 9 Ein. III. 0 | enthalten, beruheten auf der Gesetzgebung des Verstandes. - Der Freiheitsbegriff, 10 Ein. III. 0 | enthielt, beruhete auf der Gesetzgebung der Vernunft. Beide Vermögen 11 Ein. III. 0 | noch jedes seine eigene Gesetzgebung dem Inhalte nach, über die 12 Ein. III. 0 | gleich nicht eine eigene Gesetzgebung, doch ein ihr eigenes Prinzip 13 Ein. IX. 0 | Freiheitsbegriffs unter der anderen Gesetzgebung, sind gegen allen wechselseitigen 14 Äst. I. 29 | selbst, was den Grund dieser Gesetzgebung enthält, durch Anschauen 15 Äst. I. 41 | a priori, von denen alle Gesetzgebung abhängen muß, als ein solches 16 Äst. I. 42 | sie sich zur allgemeinen Gesetzgebung von selbst qualifizieren) 17 Tel. II. 70 | sondern ein Widerstreit in der Gesetzgebung der Vernunft. Die Vernunft 18 Tel. Anh. 84 | Moralität, ist die unbedingte Gesetzgebung in Ansehung der Zwecke anzutreffen, 19 Tel. Anh. 84(32)| eigenen inneren moralischen Gesetzgebung). Dies beweiset: daß die 20 Tel. Anh. 87 | auf die moralische innere Gesetzgebung und deren mögliche Ausführung, 21 Tel. Anh. 87 | zusammen, als bürgerliche Gesetzgebung mit der Frage, wo man die 22 Tel. Anh. 88 | ohnedas durch ihre eigene Gesetzgebung aufgegeben ist, einer Idee, 23 Tel. Anh. 89 | einer inneren notwendigen Gesetzgebung der Vernunft, eine äußere