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Immanuel Kant
Kritik der Urteilskraft
IntraText CT - Text
Erster Teil. Kritik der ästhetischen Urteilskraft
Erster Abschnitt. Analytik der ästhetischen Urteilskraft
Zweites Buch Analytik des Erhabenen
Deduktion der reinen ästhetischen Urteile
§ 31 Von der Methode der Deduktion der Geschmacksurteile
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§ 31
Von der
Methode
der
Deduktion
der
Geschmacksurteile
Die
Obliegenheit
einer
Deduktion
,
d.i.
der
Gewährleistung
der
Rechtmäßigkeit
, einer
Art
Urteile
tritt
nur ein, wenn das
Urteil
Anspruch
auf
Notwendigkeit
macht
;
welches
der
Fall
auch
alsdann
ist, wenn es
subjektive
Allgemeinheit
,
d.i.
jedermanns
Beistimmung
,
fordert
:
indes
es doch kein
Erkenntnisurteil
,
sondern
nur der
Lust
oder
Unlust
an einem
gegebenen
Gegenstande
,
d.i.
Anmaßung
einer
durchgängig
für
jedermann
geltenden
subjektiven
Zweckmäßigkeit
ist, die sich auf keine
Begriffe
von der
Sache
gründen
soll
, weil es
Geschmacksurteil
ist.
Da
wir im
letztern
Falle
kein
Erkenntnisurteil
, weder ein
theoretisches
,
welches
den
Begriff
einer
Natur
überhaupt
durch den
Verstand
, noch ein (
reines
)
praktisches
,
welches
die
Idee
der
Freiheit
, als
a
priori
durch die
Vernunft
gegeben
, zum
Grunde
legt
,
vor
uns haben; und also weder ein
Urteil
,
welches
vorstellt
, was eine
Sache
ist, noch daß ich, um sie
hervorzubringen
, etwas
verrichten
soll
, nach seiner
Gültigkeit
a
priori
zu
rechtfertigen
haben: So wird
bloß
die
allgemeine
Gültigkeit
eines
einzelnen
Urteils
,
welches
die
subjektive
Zweckmäßigkeit
einer
empirischen
Vorstellung
der
Form
eines
Gegenstandes
ausdrückt
,
für
die
Urteilskraft
überhaupt
darzutun
sein
, um zu
erklären
, wie es
möglich
sei
, daß etwas
bloß
in der
Beurteilung
(ohne
Sinnenempfindung
oder
Begriff
)
gefallen
könne
, und, so wie die
Beurteilung
eines
Gegenstandes
zum
Behuf
einer
Erkenntnis
überhaupt
,
allgemeine
Regeln
hatte, auch das
Wohlgefallen
eines
jeden
für
jeden
andern
als
Regel
dürfe
angekündigt
werden.
Wenn nun diese
Allgemeingültigkeit
sich nicht auf
Stimmensammlung
und
Herumfragen
bei
andern
, wegen ihrer
Art
zu
empfinden
,
gründen
,
sondern
gleichsam
auf einer
Autonomie
des über das
Gefühl
der
Lust
(an der
gegebenen
Vorstellung
)
urteilenden
Subjekts
,
d.i.
auf seinem
eigenen
Geschmacke
,
beruhen
,
gleichwohl
aber doch auch nicht von
Begriffen
abgeleitet
werden
soll
; so hat ein
solches
Urteil
- wie das
Geschmacksurteil
in der
Tat
ist - eine
zwiefache
und zwar
logische
Eigentümlichkeit
:
nämlich
erstlich
die
Allgemeingültigkeit
a
priori
, und doch nicht eine
logische
Allgemeinheit
nach
Begriffen
,
sondern
die
Allgemeinheit
eines
einzelnen
Urteils
;
zweitens
eine
Notwendigkeit
(die
jederzeit
auf
Gründen
a
priori
beruhen
muß
), die aber doch von
keinen
Beweisgründen
a
priori
abhängt
, durch deren
Vorstellung
der
Beifall
, den das
Geschmacksurteil
jedermann
ansinnt
,
erzwungen
werden
könnte
.
Die
Auflösung
dieser
logischen
Eigentümlichkeiten
,
worin
sich ein
Geschmacksurteil
von
allen
Erkenntnisurteilen
unterscheidet
, wenn wir hier
anfänglich
von allem
Inhalte
desselben
,
nämlich
dem
Gefühle
der
Lust
abstrahieren
, und
bloß
die
ästhetische
Form
mit der
Form
der
objektiven
Urteile
, wie sie die
Logik
vorschreibt
,
vergleichen
, wird allein zur
Deduktion
dieses
sonderbaren
Vermögens
hinreichend
sein
. Wir
wollen
also diese
charakteristischen
Eigenschaften
des
Geschmacks
zuvor, durch
Beispiele
erläutert
,
vorstellig
machen
.
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