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Immanuel Kant
Kritik der Urteilskraft
IntraText CT - Text
Erster Teil. Kritik der ästhetischen Urteilskraft
Erster Abschnitt. Analytik der ästhetischen Urteilskraft
Zweites Buch Analytik des Erhabenen
Deduktion der reinen ästhetischen Urteile
§ 35 Das Prinzip des Geschmacks ist das subjektive Prinzip der Urteilskraft überhaupt
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§ 35
Das
Prinzip
des
Geschmacks
ist das
subjektive
Prinzip
der
Urteilskraft
überhaupt
Das
Geschmacksurteil
unterscheidet
sich darin von dem
logischen
: daß das
letztere
eine
Vorstellung
unter
Begriffe
vom
Objekt
, das
erstere
aber
gar
nicht unter einen
Begriff
subsumiert
, weil sonst der
notwendige
allgemeine
Beifall
durch
Beweise
würde
erzwungen
werden
können
.
Gleichwohl
aber ist es darin dem
letztern
ähnlich
, daß es eine
Allgemeinheit
und
Notwendigkeit
, aber nicht nach
Begriffen
vom
Objekt
,
folglich
eine
bloß
subjektive
vorgibt
. Weil nun die
Begriffe
in einem
Urteile
den
Inhalt
desselben
(das zum
Erkenntnis
des
Objekts
Gehörige
)
ausmachen
, das
Geschmacksurteil
aber nicht durch
Begriffe
bestimmbar
ist, so
gründet
es sich nur auf der
subjektiven
formalen
Bedingung
eines
Urteils
überhaupt
. Die
subjektive
Bedingung
aller
Urteile
ist das
Vermögen
zu
urteilen
selbst, oder die
Urteilskraft
. Diese, in
Ansehung
einer
Vorstellung
,
wodurch
ein
Gegenstand
gegeben
wird,
gebraucht
,
erfordert
zweier
Vorstellungskräfte
Zusammenstimmung
:
nämlich
der
Einbildungskraft
(
für
die
Anschauung
und die
Zusammensetzung
des
Mannigfaltigen
derselben
), und des
Verstandes
(
für
den
Begriff
als
Vorstellung
der
Einheit
dieser
Zusammensetzung
). Weil nun dem
Urteile
hier kein
Begriff
vom
Objekte
zum
Grunde
liegt
, so kann es nur in der
Subsumtion
der
Einbildungskraft
selbst (bei einer
Vorstellung
,
wodurch
ein
Gegenstand
gegeben
wird) unter die
Bedingungen
, daß der
Verstand
überhaupt
von der
Anschauung
zu
Begriffen
gelangt
,
bestehen
.
D.i.
weil
eben
darin, daß die
Einbildungskraft
ohne
Begriff
schematisiert
, die
Freiheit
derselben
besteht
; so
muß
das
Geschmacksurteil
auf einer
bloßen
Empfindung
der sich
wechselseitig
belebenden
Einbildungskraft
in ihrer
Freiheit
, und des
Verstandes
mit seiner
Gesetzmäßigkeit
, also auf einem
Gefühle
beruhen
, das den
Gegenstand
nach der
Zweckmäßigkeit
der
Vorstellung
(
wodurch
ein
Gegenstand
gegeben
wird) auf die
Beförderung
des
Erkenntnisvermögens
in ihrem
freien
Spiele
beurteilen
läßt
; und der
Geschmack
, als
subjektive
Urteilskraft
,
enthält
ein
Prinzip
der
Subsumtion
, aber nicht der
Anschauungen
unter
Begriffe
,
sondern
des
Vermögens
der
Anschauungen
oder
Darstellungen
(
d.i.
der
Einbildungskraft
) unter das
Vermögen
der
Begriffe
(
d.i.
den
Verstand
),
sofern
das
erstere
in seiner
Freiheit
zum
letzteren
in seiner
Gesetzmäßigkeit
zusammenstimmt
.
Um diesen
Rechtsgrund
nun durch eine
Deduktion
der
Geschmacksurteile
ausfindig
zu
machen
,
können
nur die
formalen
Eigentümlichkeiten
dieser
Art
Urteile
,
mithin
sofern
an ihnen
bloß
die
logische
Form
betrachtet
wird, uns zum
Leitfaden
dienen
.
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