Index
|
Wörter
:
alphabetisch
-
Frequenz
-
rückläufig
-
Länge
-
Statistik
|
Hilfe
|
IntraText-Bibliothek
Immanuel Kant
Kritik der Urteilskraft
IntraText CT - Text
Erster Teil. Kritik der ästhetischen Urteilskraft
Erster Abschnitt. Analytik der ästhetischen Urteilskraft
Zweites Buch Analytik des Erhabenen
Deduktion der reinen ästhetischen Urteile
§ 38 Deduktion der Geschmacksurteile
zurück
-
vor
Hier klicken um die Links zu den Konkordanzen auszublenden
§ 38
Deduktion
der
Geschmacksurteile
Wenn
eingeräumt
wird: daß in einem
reinen
Geschmacksurteile
das
Wohlgefallen
an dem
Gegenstande
mit der
bloßen
Beurteilung
seiner
Form
verbunden
sei
; so ist es nichts anders, als die
subjektive
Zweckmäßigkeit
derselben
für
die
Urteilskraft
,
welche
wir mit der
Vorstellung
des
Gegenstandes
im
Gemüte
verbunden
empfinden
.
Da
nun die
Urteilskraft
in
Ansehung
der
formalen
Regeln
der
Beurteilung
, ohne alle
Materie
(weder
Sinnenempfindung
noch
Begriff
), nur auf die
subjektiven
Bedingungen
des
Gebrauchs
der
Urteilskraft
überhaupt
(die weder auf die
besondere
Sinnesart
, noch einen
besondern
Verstandesbegriff
eingeschränkt
ist),
gerichtet
sein
kann;
folglich
auf
dasjenige
Subjektive
,
welches
man in
allen
Menschen
(als zum
möglichen
Erkenntnisse
überhaupt
erforderlich
)
voraussetzen
kann: so
muß
die
Übereinstimmung
einer
Vorstellung
mit diesen
Bedingungen
der
Urteilskraft
als
für
jedermann
gültig
a
priori
angenommen
werden
können
.
D.i.
die
Lust
oder
subjektive
Zweckmäßigkeit
der
Vorstellung
für
das
Verhältnis
der
Erkenntnisvermögen
in der
Beurteilung
eines
sinnlichen
Gegenstandes
überhaupt
, wird
jedermann
mit
Recht
angesonnen
werden
können
12
.
Anmerkung
Diese
Deduktion
ist darum so
leicht
, weil sie keine
objektive
Realität
eines
Begriffs
zu
rechtfertigen
nötig
hat;
denn
Schönheit
ist kein
Begriff
vom
Objekt
, und das
Geschmacksurteil
ist kein
Erkenntnisurteil
. Es
behauptet
nur: daß wir
berechtigt
sind,
dieselben
subjektiven
Bedingungen
der
Urteilskraft
allgemein
bei jedem
Menschen
vorauszusetzen
, die wir in uns
antreffen
; und nur noch, daß wir unter diese
Bedingungen
das
gegebene
Objekt
richtig
subsumiert
haben. Obgleich nun dies
letztere
unvermeidliche
, der
logischen
Urteilskraft
nicht
anhängende
,
Schwierigkeiten
hat (weil man in dieser unter
Begriffe
, in der
ästhetischen
aber unter ein
bloß
empfindbares
Verhältnis
, der an der
vorgestellten
Form
des
Objekts
wechselseitig
unter
einander
stimmenden
Einbildungskraft
und des
Verstandes
,
subsumiert
, wo die
Subsumtion
leicht
trügen
kann); so wird
dadurch
doch der
Rechtmäßigkeit
des
Anspruchs
der
Urteilskraft
, auf
allgemeine
Beistimmung
zu
rechnen
, nichts
benommen
,
welcher
nur darauf
hinausläuft
: die
Richtigkeit
des
Prinzips
, aus
subjektiven
Gründen
für
jedermann
gültig
zu
urteilen
.
Denn
was die
Schwierigkeit
und den
Zweifel
wegen der
Richtigkeit
der
Subsumtion
unter
jenes
Prinzip
betrifft
, so
macht
sie die
Rechtmäßigkeit
des
Anspruchs
auf diese
Gültigkeit
eines
ästhetischen
Urteils
überhaupt
,
mithin
das
Prinzip
selber
, so wenig
zweifelhaft
, als die
eben
sowohl (obgleich nicht so
oft
und
leicht
)
fehlerhafte
Subsumtion
der
logischen
Urteilskraft
unter ihr
Prinzip
das
letztere
,
welches
objektiv
ist,
zweifelhaft
machen
kann.
Würde
aber die
Frage
sein
: Wie ist es
möglich
, die
Natur
als einen
Inbegriff
von
Gegenständen
des
Geschmacks
a
priori
anzunehmen
? so hat diese
Aufgabe
Beziehung
auf die
Teleologie
, weil es als ein
Zweck
der
Natur
angesehen
werden
müßte
, der ihrem
Begriffe
wesentlich
anhinge
,
für
unsere
Urteilskraft
zweckmäßige
Formen
aufzustellen
. Aber die
Richtigkeit
dieser
Annahme
ist noch sehr zu
bezweifeln
,
indes
die
Wirklichkeit
der
Naturschönheiten
der
Erfahrung
offen
liegt
.
12
Um
berechtigt
zu
sein
, auf
allgemeine
Beistimmung
zu einem
bloß
auf
subjektiven
Gründen
beruhenden
Urteile
der
ästhetischen
Urteilskraft
Anspruch
zu
machen
, ist genug, daß man
einräume
: 1)Bei
allen
Menschen
seien
die
subjektiven
Bedingungen
dieses
Vermögens
, was das
Verhältnis
der darin in
Tätigkeit
gesetzten
Erkenntniskräfte
zu einem
Erkenntnis
überhaupt
betrifft
,
einerlei
;
welches
wahr
sein
muß
, weil sich sonst
Menschen
ihre
Vorstellungen
und selbst das
Erkenntnis
nicht
mitteilen
könnten
. 2)Das
Urteil
habe
bloß
auf dieses
Verhältnis
(
mithin
die
formale
Bedingung
der
Urteilskraft
)
Rücksicht
genommen
, und
sei
rein
,
d.i.
weder mit
Begriffen
vom
Objekt
noch
Empfindungen
, als
Bestimmungsgründen
,
vermengt
. Wenn in
Ansehung
dieses
letztern
auch
gefehlt
worden
, so
betrifft
das nur die
unrichtige
Anwendung
der
Befugnis
, die ein
Gesetz
uns
gibt
, auf einen
besondern
Fall
,
wodurch
die
Befugnis
überhaupt
nicht
aufgehoben
wird.
zurück
-
vor
Index
|
Wörter
:
alphabetisch
-
Frequenz
-
rückläufig
-
Länge
-
Statistik
|
Hilfe
|
IntraText-Bibliothek
Best viewed with any browser at 800x600 or 768x1024 on Tablet PC
IntraText®
(V89) - Some rights reserved by
EuloTech SRL
- 1996-2007. Content in this page is licensed under a
Creative Commons License