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Immanuel Kant
Kritik der Urteilskraft
IntraText CT - Text
Zweiter Teil. Kritik der teleologischen Urteilskraft
Zweite Abteilung. Dialektik der teleologischen Urteilskraft
§ 76 Anmerkung
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§ 76
Anmerkung
Diese
Betrachtung
,
welche
es
gar
sehr
verdient
in der
Transzendentalphilosophie
umständlich
ausgeführt
zu werden,
mag
hier nur
episodisch
, zur
Erläuterung
(nicht zum
Beweise
des hier
Vorgetragenen
),
eintreten
.
Die
Vernunft
ist ein
Vermögen
der
Prinzipien
, und
geht
in ihrer
äußersten
Forderung
auf das
Unbedingte
;
da
hingegen
der
Verstand
ihr immer nur unter einer
gewissen
Bedingung
, die
gegeben
werden
muß
, zu
Diensten
steht
. Ohne
Begriffe
des
Verstandes
aber,
welchen
objektive
Realität
gegeben
werden
muß
, kann die
Vernunft
gar
nicht
objektiv
(
synthetisch
)
urteilen
, und
enthält
, als
theoretische
Vernunft
,
für
sich
schlechterdings
keine
konstitutive
,
sondern
bloß
regulative
Prinzipien
. Man wird
bald
inne
: daß, wo der
Verstand
nicht
folgen
kann, die
Vernunft
überschwenglich
wird, und in zuvor
gegründeten
Ideen
(als
regulativen
Prinzipien
), aber nicht
objektiv
gültigen
Begriffen
sich
hervortut
; der
Verstand
aber, der mit ihr nicht
Schritt
halten
kann, aber doch zur
Gültigkeit
für
Objekte
nötig
sein
würde
, die
Gültigkeit
jener
Ideen
der
Vernunft
nur auf das
Subjekt
, aber doch
allgemein
für
alle von dieser
Gattung
,
d.i.
auf die
Bedingung
einschränke
, daß nach der
Natur
unseres (
menschlichen
)
Erkenntnisvermögens
oder
gar
überhaupt
nach dem
Begriffe
, den wir uns von dem
Vermögen
eines
endlichen
vernünftigen
Wesens
überhaupt
machen
können
, nicht anders als so
könne
und
müsse
gedacht
werden: ohne doch zu
behaupten
, daß der
Grund
eines
solchen
Urteils
im
Objekte
liege
. Wir
wollen
Beispiele
anführen
, die zwar
zuviel
Wichtigkeit
und auch
Schwierigkeit
haben, um sie hier
sofort
als
erwiesene
Sätze
dem
Leser
aufzudrängen
, die
ihm
aber
Stoff
zum
Nachdenken
geben
, und dem, was hier unser
eigentümliches
Geschäft
ist, zur
Erläuterung
dienen
können
.
Es ist dem
menschlichen
Verstande
unumgänglich
notwendig
,
Möglichkeit
und
Wirklichkeit
der
Dinge
zu
unterscheiden
. Der
Grund
davon
liegt
im
Subjekte
und der
Natur
seiner
Erkenntnisvermögen
.
Denn
,
wären
zu dieser ihrer
Ausübung
nicht zwei
ganz
heterogene
Stücke
,
Verstand
für
Begriffe
, und
sinnliche
Anschauung
für
Objekte
, die ihnen
korrespondieren
,
erforderlich
; so
würde
es keine solche
Unterscheidung
(zwischen dem
Möglichen
und
Wirklichen
)
geben
.
Wäre
nämlich
unser
Verstand
anschauend
, so hätte er keine
Gegenstände
als das
Wirkliche
.
Begriffe
(die
bloß
auf die
Möglichkeit
eines
Gegenstandes
gehen
), und
sinnliche
Anschauungen
(
welche
uns etwas
geben
, ohne es
dadurch
doch als
Gegenstand
erkennen
zu
lassen
),
würden
beide
wegfallen
. Nun
beruht
aber alle
unsere
Unterscheidung
des
bloß
Möglichen
vom
Wirklichen
darauf, daß das
erstere
nur die
Position
der
Vorstellung
eines
Dinges
respektiv
auf unsern
Begriff
und
überhaupt
das
Vermögen
zu
denken
, das
letztere
aber die
Setzung
des
Dinges
an sich selbst (
außer
diesem
Begriffe
)
bedeutet
. Also ist die
Unterscheidung
möglicher
Dinge
von
wirklichen
eine solche, die
bloß
subjektiv
für
den
menschlichen
Verstand
gilt
,
da
wir
nämlich
etwas immer noch in
Gedanken
haben
können
, ob es
gleich
nicht ist, oder etwas als
gegeben
uns
vorstellen
, ob wir
gleich
noch
keinen
Begriff
davon haben. Die
Sätze
also: daß
Dinge
möglich
sein
können
, ohne
wirklich
zu
sein
, daß also aus der
bloßen
Möglichkeit
auf die
Wirklichkeit
gar
nicht
geschlossen
werden
könne
,
gelten
ganz
richtig
für
die
menschliche
Vernunft
, ohne darum zu
beweisen
daß dieser
Unterschied
in den
Dingen
selbst
liege
.
Denn
, daß dieses nicht daraus
gefolgert
werden
könne
,
mithin
jene
Sätze
zwar
allerdings
auch von
Objekten
gelten
,
sofern
unser
Erkenntnisvermögen
, als
sinnlich-bedingt
, sich auch mit
Objekten
der
Sinne
beschäftigt
, aber nicht von
Dingen
überhaupt
:
leuchtet
aus der
unablaßlichen
Forderung
der
Vernunft
ein, irgendein Etwas (den
Urgrund
) als
unbedingt
notwendig
existierend
anzunehmen
, an
welchem
Möglichkeit
und
Wirklichkeit
gar
nicht mehr
unterschieden
werden
sollen
, und
für
welche
Idee
unser
Verstand
schlechterdings
keinen
Begriff
hat,
d.i.
keine
Art
ausfinden
kann, wie er ein
solches
Ding
und seine
Art
zu
existieren
sich
vorstellen
solle
.
Denn
, wenn er es
denkt
(er
mag
es
denken
, wie er will), so ist es
bloß
als
möglich
vorgestellt
. Ist er sich dessen, als in der
Anschauung
gegeben
bewußt
, so ist es
wirklich
, ohne sich
hiebei
irgend
etwas von
Möglichkeit
zu
denken
. Daher ist der
Begriff
eines
absolut-notwendigen
Wesens
zwar eine
unentbehrliche
Vernunftidee
, aber ein
für
den
menschlichen
Verstand
unerreichbarer
problematischer
Begriff
. Er
gilt
aber doch
für
den
Gebrauch
unserer
Erkenntnisvermögen
nach der
eigentümlichen
Beschaffenheit
derselben
,
mithin
nicht vom
Objekte
und
hiemit
für
jedes
erkennende
Wesen
: weil ich nicht bei jedem das
Denken
und die
Anschauung
, als zwei
verschiedene
Bedingungen
der
Ausübung
seiner
Erkenntnisvermögen
,
mithin
der
Möglichkeit
und
Wirklichkeit
der
Dinge
,
voraussetzen
kann.
Für
einen
Verstand
, bei dem dieser
Unterschied
nicht
einträte
,
würde
es
heißen
: alle
Objekte
, die ich
erkenne
, sind (
existieren
); und die
Möglichkeit
einiger
, die doch nicht
existierten
,
d.i.
Zufälligkeit
derselben
wenn sie
existieren
, also auch die davon zu
unterscheidende
Notwendigkeit
,
würde
in die
Vorstellung
eines
solchen
Wesens
gar
nicht
kommen
können
. Was unserm
Verstande
aber so
beschwerlich
fällt
, der
Vernunft
hier mit seinen
Begriffen
es
gleich
zu tun, ist
bloß
: daß
für
ihn
, als
menschlichen
Verstand
,
dasjenige
überschwenglich
(
d.i.
den
subjektiven
Bedingungen
seines
Erkenntnisses
unmöglich
) ist, was doch die
Vernunft
als zum
Objekt
gehörig
zum
Prinzip
macht
. -
Hierbei
gilt
nun immer die
Maxime
, daß wir alle
Objekte
,
da
wo ihr
Erkenntnis
das
Vermögen
des
Verstandes
übersteigt
, nach den
subjektiven
, unserer (
d.i.
der
menschlichen
)
Natur
notwendig
anhängenden
,
Bedingungen
der
Ausübung
ihrer
Vermögen
denken
; und, wenn die auf diese
Art
gefällten
Urteile
(wie es auch in
Ansehung
der
überschwenglichen
Begriffe
nicht anders
sein
kann) nicht
konstitutive
Prinzipien
, die das
Objekt
, wie es
beschaffen
ist,
bestimmen
,
sein
können
, so werden es doch
regulative
, in der
Ausübung
immanente
und
sichere
, der
menschlichen
Absicht
angemessene
,
Prinzipien
bleiben
.
So wie die
Vernunft
, in
theoretischer
Betrachtung
der
Natur
, die
Idee
einer
unbedingten
Notwendigkeit
ihres
Urgrundes
annehmen
muß
; so
setzt
sie auch, in
praktischer
, ihre eigene (in
Ansehung
der
Natur
)
unbedingte
Kausalität
,
d.i.
Freiheit
,
voraus
,
indem
sie sich ihres
moralischen
Gebots
bewußt
ist. Weil nun aber hier die
objektive
Notwendigkeit
der
Handlung
, als
Pflicht
,
derjenigen
, die sie, als
Begebenheit
, haben
würde
, wenn ihr
Grund
in der
Natur
und nicht in der
Freiheit
(
d.i.
der
Vernunftkausalität
)
läge
,
entgegengesetzt
, und die
moralisch-schlechthin-notwendige
Handlung
physisch
als
ganz
zufällig
angesehen
wird (
d.i.
daß das, was
notwendig
geschehen
sollte
, doch
öfter
nicht
geschieht
); so ist
klar
, daß es nur von der
subjektiven
Beschaffenheit
unsers
praktischen
Vermögens
herrührt
, daß die
moralischen
Gesetze
als
Gebote
(und die ihnen
gemäße
Handlungen
als
Pflichten
)
vorgestellt
werden
müssen
, und die
Vernunft
diese
Notwendigkeit
nicht durch ein
Sein
(
Geschehen
),
sondern
Sein-Sollen
ausdrückt
:
welches
nicht
stattfinden
würde
, wenn die
Vernunft
ohne
Sinnlichkeit
(als
subjektive
Bedingung
ihrer
Anwendung
auf
Gegenstände
der
Natur
), ihrer
Kausalität
nach,
mithin
als
Ursache
in einer
intelligibelen
, mit dem
moralischen
Gesetze
durchgängig
übereinstimmenden
,
Welt
betrachtet
würde
, wo zwischen
Sollen
und Tun, zwischen einem
praktischen
Gesetze
von dem was durch uns
möglich
ist, und dem
theoretischen
von dem was durch uns
wirklich
ist, kein
Unterschied
sein
würde
. Ob nun aber
gleich
eine
intelligibele
Welt
, in
welcher
alles darum
wirklich
sein
würde
,
bloß
nur weil es (als etwas
Gutes
)
möglich
ist, und selbst die
Freiheit
, als
formale
Bedingung
derselben
,
für
uns ein
überschwenglicher
Begriff
ist, der zu
keinem
konstitutiven
Prinzip
, ein
Objekt
und dessen
objektive
Realität
zu
bestimmen
,
tauglich
ist; so
dient
die
letztere
doch, nach der
Beschaffenheit
unserer (zum
Teil
sinnlichen
)
Natur
und
Vermögens
,
für
uns und alle
vernünftige
mit der
Sinnenwelt
in
Verbindung
stehende
Wesen
,
soweit
wir sie uns nach der
Beschaffenheit
unserer
Vernunft
vorstellen
können
, zu einem
allgemeinen
regulativen
Prinzip
,
welches
die
Beschaffenheit
der
Freiheit
, als
Form
der
Kausalität
, nicht
objektiv
bestimmt
,
sondern
, und zwar mit nicht
minderer
Gültigkeit
, als ob dieses
geschähe
, die
Regel
der
Handlungen
nach
jener
Idee
für
jedermann
zu
Geboten
macht
.
Ebenso
kann man auch, was unsern
vorhabenden
Fall
betrifft
,
einräumen
: wir
würden
zwischen
Naturmechanism
und
Technik
der
Natur
,
d.i.
Zweckverknüpfung
in
derselben
,
keinen
Unterschied
finden
,
wäre
unser
Verstand
nicht von der
Art
, daß er vom
Allgemeinen
zum
Besonderen
gehen
muß
, und die
Urteilskraft
also in
Ansehung
des
Besondern
keine
Zweckmäßigkeit
erkennen
,
mithin
keine
bestimmende
Urteile
fällen
kann, ohne ein
allgemeines
Gesetz
zu haben,
worunter
sie
jenes
subsumieren
könne
.
Da
nun aber das
Besondere
, als ein
solches
, in
Ansehung
des
Allgemeinen
etwas
Zufälliges
enthält
,
gleichwohl
aber die
Vernunft
in der
Verbindung
besonderer
Gesetze
der
Natur
doch auch
Einheit
,
mithin
Gesetzlichkeit
,
erfordert
(
welche
Gesetzlichkeit
des
Zufälligen
Zweckmäßigkeit
heißt
), und die
Ableitung
der
besonderen
Gesetze
aus den
allgemeinen
, in
Ansehung
dessen was
jene
Zufälliges
in sich
enthalten
,
a
priori
durch
Bestimmung
des
Begriffs
vom
Objekte
unmöglich
ist; so wird der
Begriff
der
Zweckmäßigkeit
der
Natur
in ihren
Produkten
ein
für
die
menschliche
Urteilskraft
in
Ansehung
der
Natur
notwendiger
, aber nicht die
Bestimmung
der
Objekte
selbst
angehender
,
Begriff
sein
, also ein
subjektives
Prinzip
der
Vernunft
für
die
Urteilskraft
,
welches
als
regulativ
(nicht
konstitutiv
)
für
unsere
menschliche
Urteilskraft
ebenso
notwendig
gilt
, als ob es ein
objektives
Prinzip
wäre
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