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Immanuel Kant
Kritik der Urteilskraft
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Einleitung
IV Von der Urteilskraft, als einem a priori gesetzgebenden Vermögen
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IV
Von der
Urteilskraft
, als einem
a
priori
gesetzgebenden
Vermögen
Urteilskraft
überhaupt
ist das
Vermögen
, das
Besondere
als
enthalten
unter dem
Allgemeinen
zu
denken
. Ist das
Allgemeine
(die
Regel
, das
Prinzip
, das
Gesetz
)
gegeben
, so ist die
Urteilskraft
,
welche
das
Besondere
darunter
subsumiert
(auch, wenn sie, als
transzendentale
Urteilskraft
,
a
priori
die
Bedingungen
angibt
,
welchen
gemäß
allein unter jenem
Allgemeinen
subsumiert
werden kann)
bestimmend
. Ist aber nur das
Besondere
gegeben
, wozu sie das
Allgemeine
finden
soll
, so ist die
Urteilskraft
bloß
reflektierend
.
Die
bestimmende
Urteilskraft
unter
allgemeinen
transzendentalen
Gesetzen
, die der
Verstand
gibt
, ist nur
subsumierend
; das
Gesetz
ist ihr
a
priori
vorgezeichnet
, und sie hat also nicht
nötig
,
für
sich selbst auf ein
Gesetz
zu
denken
, um das
Besondere
in der
Natur
dem
Allgemeinen
unterordnen
zu
können
. Allein es sind so
mannigfaltige
Formen
der
Natur
,
gleichsam
so viele
Modifikationen
der
allgemeinen
transzendentalen
Naturbegriffe
, die durch
jene
Gesetze
,
welche
der
reine
Verstand
a
priori
gibt
, weil
dieselben
nur auf die
Möglichkeit
einer
Natur
(als
Gegenstandes
der
Sinne
)
überhaupt
gehen
,
unbestimmt
gelassen
werden, daß dafür doch auch
Gesetze
sein
müssen
, die zwar, als
empirische
, nach unserer
Verstandeseinsicht
zufällig
sein
mögen
, die aber doch, wenn sie
Gesetze
heißen
sollen
(wie es auch der
Begriff
einer
Natur
erfordert
) aus einem,
wenngleich
uns
unbekannten
,
Prinzip
der
Einheit
des
Mannigfaltigen
, als
notwendig
angesehen
werden
müssen
. - Die
reflektierende
Urteilskraft
, die von dem
Besondern
in der
Natur
zum
Allgemeinen
aufzusteigen
die
Obliegenheit
hat,
bedarf
also eines
Prinzips
,
welches
sie nicht von der
Erfahrung
entlehnen
kann, weil es
eben
die
Einheit
aller
empirischen
Prinzipien
unter
gleichfalls
empirischen
, aber
höheren
Prinzipien
, und also die
Möglichkeit
der
systematischen
Unterordnung
derselben
unter
einander
,
begründen
soll
. Ein
solches
transzendentales
Prinzip
kann also die
reflektierende
Urteilskraft
sich nur selbst als
Gesetz
geben
, nicht
anderwärts
hernehmen
(weil sie sonst
bestimmende
Urteilskraft
sein
würde
), noch der
Natur
vorschreiben
; weil die
Reflexion
über die
Gesetze
der
Natur
sich nach der
Natur
, und diese sich nicht nach den
Bedingungen
richtet
, nach
welchen
wir einen in
Ansehung
dieser
ganz
zufälligen
Begriff
von ihr zu
erwerben
trachten
.
Nun kann dieses
Prinzip
kein
anderes
sein
, als: daß,
da
allgemeine
Naturgesetze
ihren
Grund
in unserem
Verstande
haben, der sie der
Natur
(
obzwar
nur nach dem
allgemeinen
Begriffe
von ihr als
Natur
)
vorschreibt
, die
besondern
,
empirischen
Gesetze
in
Ansehung
dessen, was in ihnen durch
jene
unbestimmt
gelassen
ist, nach einer
solchen
Einheit
betrachtet
werden
müssen
, als ob
gleichfalls
ein
Verstand
(
wenngleich
nicht der
unsrige
) sie zum
Behuf
unserer
Erkenntnisvermögen
, um ein
System
der
Erfahrung
nach
besonderen
Naturgesetzen
möglich
zu
machen
,
gegeben
hätte. Nicht, als wenn auf diese
Art
wirklich
ein
solcher
Verstand
angenommen
werden
müßte
(
denn
es ist nur die
reflektierende
Urteilskraft
, der diese
Idee
zum
Prinzip
dient
, zum
Reflektieren
, nicht zum
Bestimmen
);
sondern
dieses
Vermögen
gibt
sich
dadurch
nur selbst, und nicht der
Natur
, ein
Gesetz
.
Weil nun der
Begriff
von einem
Objekt
,
sofern
er
zugleich
den
Grund
der
Wirklichkeit
dieses
Objekts
enthält
, der
Zweck
und die
Übereinstimmung
eines
Dinges
mit
derjenigen
Beschaffenheit
der
Dinge
, die nur nach
Zwecken
möglich
ist, die
Zweckmäßigkeit
der
Form
desselben
heißt
: so ist das
Prinzip
der
Urteilskraft
, in
Ansehung
der
Form
der
Dinge
der
Natur
unter
empirischen
Gesetzen
überhaupt
, die
Zweckmäßigkeit
der
Natur
in ihrer
Mannigfaltigkeit
.
D.i.
die
Natur
wird durch diesen
Begriff
so
vorgestellt
, als ob ein
Verstand
den
Grund
der
Einheit
des
Mannigfaltigen
ihrer
empirischen
Gesetze
enthalte
.
Die
Zweckmäßigkeit
der
Natur
ist also ein
besonderer
Begriff
a
priori
, der
lediglich
in der
reflektierenden
Urteilskraft
seinen
Ursprung
hat.
Denn
den
Naturprodukten
kann man so etwas, als
Beziehung
der
Natur
an ihnen auf
Zwecke
, nicht
beilegen
,
sondern
diesen
Begriff
nur
brauchen
, um über sie in
Ansehung
der
Verknüpfung
der
Erscheinungen
in ihr, die nach
empirischen
Gesetzen
gegeben
ist, zu
reflektieren
. Auch ist dieser
Begriff
von der
praktischen
Zweckmäßigkeit
(der
menschlichen
Kunst
oder auch der
Sitten
)
ganz
unterschieden
, ob er zwar nach einer
Analogie
mit
derselben
gedacht
wird.
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