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Immanuel Kant
Kritik der Urteilskraft
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Einleitung
V Das Prinzip der formalen Zweckmäßigkeit der Natur ist ein transzendentales Prinzip der Urteilskraft
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V
Das
Prinzip
der
formalen
Zweckmäßigkeit
der
Natur
ist ein
transzendentales
Prinzip
der
Urteilskraft
Ein
transzendentales
Prinzip
ist
dasjenige
, durch
welches
die
allgemeine
Bedingung
a
priori
vorgestellt
wird, unter der allein
Dinge
Objekte
unserer
Erkenntnis
überhaupt
werden
können
.
Dagegen
heißt
ein
Prinzip
metaphysisch
, wenn es die
Bedingung
a
priori
vorstellt
, unter der allein
Objekte
, deren
Begriff
empirisch
gegeben
sein
muß
,
a
priori
weiter
bestimmet
werden
können
. So ist das
Prinzip
der
Erkenntnis
der
Körper
, als
Substanzen
und als
veränderlicher
Substanzen
,
transzendental
, wenn
dadurch
gesagt
wird, daß ihre
Veränderung
eine
Ursache
haben
müsse
; es ist aber
metaphysisch
, wenn
dadurch
gesagt
wird, ihre
Veränderung
müsse
eine
äußere
Ursache
haben: weil im
ersteren
Falle
der
Körper
nur durch
ontologische
Prädikate
(
reine
Verstandesbegriffe
),
z
.
B
. als
Substanz
,
gedacht
werden
darf
, um den
Satz
a
priori
zu
erkennen
; im
zweiten
aber der
empirische
Begriff
eines
Körpers
(als eines
beweglichen
Dinges
im
Raum
) diesem
Satze
zum
Grunde
gelegt
werden
muß
,
alsdann
aber, daß dem
Körper
das
letztere
Prädikat
(der
Bewegung
nur durch
äußere
Ursache
)
zukomme
,
völlig
a
priori
eingesehen
werden kann. - So ist, wie ich
sogleich
zeigen
werde
, das
Prinzip
der
Zweckmäßigkeit
der
Natur
(in der
Mannigfaltigkeit
ihrer
empirischen
Gesetze
) ein
transzendentales
Prinzip
.
Denn
der
Begriff
von den
Objekten
,
sofern
sie als unter diesem
Prinzip
stehend
gedacht
werden, ist nur der
reine
Begriff
von
Gegenständen
des
möglichen
Erfahrungserkenntnisses
überhaupt
, und
enthält
nichts
Empirisches
.
Dagegen
wäre
das
Prinzip
der
praktischen
Zweckmäßigkeit
, die in der
Idee
der
Bestimmung
eines
freien
Willens
gedacht
werden
muß
, ein
metaphysisches
Prinzip
; weil der
Begriff
eines
Begehrungsvermögens
als eines
Willens
doch
empirisch
gegeben
werden
muß
(nicht zu den
transzendentalen
Prädikaten
gehört
).
Beide
Prinzipien
aber sind
dennoch
nicht
empirisch
,
sondern
Prinzipien
a
priori
: weil es zur
Verbindung
des
Prädikats
mit dem
empirischen
Begriffe
des
Subjekts
ihrer
Urteile
keiner
weiteren
Erfahrung
bedarf
,
sondern
jene
völlig
a
priori
eingesehen
werden kann.
Daß der
Begriff
einer
Zweckmäßigkeit
der
Natur
zu den
transzendentalen
Prinzipien
gehöre
, kann man aus den
Maximen
der
Urteilskraft
, die der
Nachforschung
der
Natur
a
priori
zum
Grunde
gelegt
werden, und die
dennoch
auf nichts, als die
Möglichkeit
der
Erfahrung
,
mithin
der
Erkenntnis
der
Natur
, aber nicht
bloß
als
Natur
überhaupt
,
sondern
als durch eine
Mannigfaltigkeit
besonderer
Gesetze
bestimmten
Natur
,
gehen
,
hinreichend
ersehen
. - Sie
kommen
, als
Sentenzen
der
metaphysischen
Weisheit
, bei
Gelegenheit
mancher
Regeln
, deren
Notwendigkeit
man nicht aus
Begriffen
dartun
kann, im
Laufe
dieser
Wissenschaft
oft
genug, aber nur
zerstreut
vor
. "Die
Natur
nimmt
den
kürzesten
Weg
(
lex
parsimoniae
); sie tut
gleichwohl
keinen
Sprung
, weder in der
Folge
ihrer
Veränderungen
, noch der
Zusammenstellung
spezifisch
verschiedener
Formen
(
lex
continui
in
natura
); ihre
große
Mannigfaltigkeit
in
empirischen
Gesetzen
ist
gleichwohl
Einheit
unter
wenigen
Prinzipien
(
principia
praeter
necessitatem
non
sunt
multiplicanda
)";
u
.
dgl
.
m
.
Wenn man aber von diesen
Grundsätzen
den
Ursprung
anzugeben
denkt
, und es auf dem
psychologischen
Wege
versucht
, so ist dies dem
Sinne
derselben
gänzlich
zuwider
.
Denn
sie
sagen
nicht, was
geschieht
,
d.i.
nach
welcher
Regel
unsere
Erkenntniskräfte
ihr
Spiel
wirklich
treiben
, und wie
geurteilt
wird,
sondern
wie
geurteilt
werden
soll
; und
da
kommt
diese
logische
objektive
Notwendigkeit
nicht
heraus
, wenn die
Prinzipien
bloß
empirisch
sind. Also ist die
Zweckmäßigkeit
der
Natur
für
unsere
Erkenntnisvermögen
und ihren
Gebrauch
,
welche
offenbar
aus ihnen
hervorleuchtet
, ein
transzendentales
Prinzip
der
Urteile
und
bedarf
also auch einer
transzendentalen
Deduktion
,
vermittelst
deren der
Grund
so zu
urteilen
in den
Erkenntnisquellen
a
priori
aufgesucht
werden
muß
.
Wir
finden
nämlich
in den
Gründen
der
Möglichkeit
einer
Erfahrung
zuerst
freilich
etwas
Notwendiges
,
nämlich
die
allgemeinen
Gesetze
, ohne
welche
Natur
überhaupt
(als
Gegenstand
der
Sinne
) nicht
gedacht
werden kann; und diese
beruhen
auf den
Kategorien
,
angewandt
auf die
formalen
Bedingungen
aller uns
möglichen
Anschauung
,
sofern
sie
gleichfalls
a
priori
gegeben
ist. Unter diesen
Gesetzen
nun ist die
Urteilskraft
bestimmend
;
denn
sie hat nichts zu tun, als unter
gegebenen
Gesetzen
zu
subsumieren
.
Z
.
B
. der
Verstand
sagt
: Alle
Veränderung
hat ihre
Ursache
(
allgemeines
Naturgesetz
); die
transzendentale
Urteilskraft
hat nun nichts weiter zu tun, als die
Bedingung
der
Subsumtion
unter dem
vorgelegten
Verstandesbegriff
a
priori
anzugeben
: und das ist die
Sukzession
der
Bestimmungen
eines und
desselben
Dinges
.
Für
die
Natur
nun
überhaupt
(als
Gegenstand
möglicher
Erfahrung
) wird
jenes
Gesetz
als
schlechterdings
notwendig
erkannt
. - Nun sind aber die
Gegenstände
der
empirischen
Erkenntnis
,
außer
jener
formalen
Zeitbedingung
, noch auf
mancherlei
Art
bestimmt
, oder, so viel man
a
priori
urteilen
kann,
bestimmbar
, so daß
spezifisch-verschiedene
Naturen
,
außer
dem, was sie, als zur
Natur
überhaupt
gehörig
,
gemein
haben, noch auf
unendlich
mannigfaltige
Weise
Ursachen
sein
können
; und eine jede dieser
Arten
muß
(nach dem
Begriffe
einer
Ursache
überhaupt
) ihre
Regel
haben, die
Gesetz
ist,
mithin
Notwendigkeit
bei sich
führt
: ob wir
gleich
nach der
Beschaffenheit
und den
Schranken
unserer
Erkenntnisvermögen
diese
Notwendigkeit
gar
nicht
einsehen
. Also
müssen
wir in der
Natur
, in
Ansehung
ihrer
bloß
empirischen
Gesetze
, eine
Möglichkeit
unendlich
mannigfaltiger
empirischer
Gesetze
denken
, die
für
unsere
Einsicht
dennoch
zufällig
sind (
a
priori
nicht
erkannt
werden
können
); und in deren
Ansehung
beurteilen
wir die
Natureinheit
nach
empirischen
Gesetzen
, und die
Möglichkeit
der
Einheit
der
Erfahrung
(als
Systems
nach
empirischen
Gesetzen
), als
zufällig
. Weil aber doch eine solche
Einheit
notwendig
vorausgesetzt
und
angenommen
werden
muß
,
da
sonst kein
durchgängiger
Zusammenhang
empirischer
Erkenntnisse
zu einem
Ganzen
der
Erfahrung
stattfinden
würde
,
indem
die
allgemeinen
Naturgesetze
zwar einen
solchen
Zusammenhang
unter den
Dingen
ihrer
Gattung
nach, als
Naturdinge
überhaupt
, aber nicht
spezifisch
, als solche
besondere
Naturwesen
, an die
Hand
geben
: so
muß
die
Urteilskraft
für
ihren
eigenen
Gebrauch
es als
Prinzip
a
priori
annehmen
, daß das
für
die
menschliche
Einsicht
Zufällige
in den
besonderen
(
empirischen
)
Naturgesetzen
dennoch
eine,
für
uns zwar nicht zu
ergründende
aber doch
denkbare
,
gesetzliche
Einheit
, in der
Verbindung
ihres
Mannigfaltigen
zu einer an sich
möglichen
Erfahrung
,
enthalte
.
Folglich
, weil die
gesetzliche
Einheit
in einer
Verbindung
, die wir zwar einer
notwendigen
Absicht
(einem
Bedürfnis
) des
Verstandes
gemäß
, aber
zugleich
doch als an sich
zufällig
erkennen
, als
Zweckmäßigkeit
der
Objekte
(hier der
Natur
)
vorgestellt
wird: so
muß
die
Urteilskraft
, die, in
Ansehung
der
Dinge
unter
möglichen
(noch zu
entdeckenden
)
empirischen
Gesetzen
,
bloß
reflektierend
ist, die
Natur
in
Ansehung
der
letzteren
nach einem
Prinzip
der
Zweckmäßigkeit
für
unser
Erkenntnisvermögen
denken
,
welches
dann in
obigen
Maximen
der
Urteilskraft
ausgedrückt
wird. Dieser
transzendentale
Begriff
einer
Zweckmäßigkeit
der
Natur
ist nun weder ein
Naturbegriff
, noch ein
Freiheitsbegriff
, weil er
gar
nichts dem
Objekte
(der
Natur
)
beilegt
,
sondern
nur die
einzige
Art
, wie wir in der
Reflexion
über die
Gegenstände
der
Natur
in
Absicht
auf eine
durchgängig
zusammenhängende
Erfahrung
verfahren
müssen
,
vorstellt
,
folglich
ein
subjektives
Prinzip
(
Maxime
) der
Urteilskraft
; daher wir auch,
gleich
als ob es ein
glücklicher
unsre
Absicht
begünstigender
Zufall
wäre
,
erfreuet
(
eigentlich
eines
Bedürfnisses
entledigt
) werden, wenn wir eine solche
systematische
Einheit
unter
bloß
empirischen
Gesetzen
antreffen
: ob wir
gleich
notwendig
annehmen
mußten
, es
sei
eine solche
Einheit
, ohne daß wir sie doch
einzusehen
und zu
beweisen
vermochten
.
Um sich von der
Richtigkeit
dieser
Deduktion
des
vorliegenden
Begriffs
, und der
Notwendigkeit
,
ihn
als
transzendentales
Erkenntnisprinzip
anzunehmen
, zu
überzeugen
,
bedenke
man nur die
Größe
der
Aufgabe
: aus
gegebenen
Wahrnehmungen
einer
allenfalls
unendliche
Mannigfaltigkeit
empirischer
Gesetze
enthaltenden
Natur
eine
zusammenhängende
Erfahrung
zu
machen
,
welche
Aufgabe
a
priori
in unserm
Verstande
liegt
. Der
Verstand
ist zwar
a
priori
im
Besitze
allgemeiner
Gesetze
der
Natur
, ohne
welche
sie
gar
kein
Gegenstand
einer
Erfahrung
sein
könnte
: aber er
bedarf
doch auch
überdem
noch einer
gewissen
Ordnung
der
Natur
, in den
besonderen
Regeln
derselben
, die
ihm
nur
empirisch
bekannt
werden
können
, und die in
Ansehung
seiner
zufällig
sind. Diese
Regeln
, ohne
welche
kein
Fortgang
von der
allgemeinen
Analogie
einer
möglichen
Erfahrung
überhaupt
zur
besonderen
stattfinden
würde
,
muß
er sich als
Gesetze
(
d.i.
als
notwendig
)
denken
: weil sie sonst keine
Naturordnung
ausmachen
würden
, ob er
gleich
ihre
Notwendigkeit
nicht
erkennt
, oder
jemals
einsehen
könnte
. Ob er also
gleich
in
Ansehung
derselben
(
Objekte
)
a
priori
nichts
bestimmen
kann, so
muß
er doch, um diesen
empirischen
sogenannten
Gesetzen
nachzugehen
, ein
Prinzip
a
priori
, daß
nämlich
nach ihnen eine
erkennbare
Ordnung
der
Natur
möglich
sei
, aller
Reflexion
über
dieselbe
zum
Grunde
legen
,
dergleichen
Prinzip
nachfolgende
Sätze
ausdrücken
: daß es in ihr eine
für
uns
faßliche
Unterordnung
von
Gattungen
und
Arten
gebe
; daß
jene
sich
einander
wiederum
nach einem
gemeinschaftlichen
Prinzip
nähern
, damit ein
Übergang
von einer zu der
anderen
, und
dadurch
zu einer
höheren
Gattung
möglich
sei
; daß,
da
für
die
spezifische
Verschiedenheit
der
Naturwirkungen
ebensoviel
verschiedene
Arten
der
Kausalität
annehmen
zu
müssen
, unserem
Verstande
anfänglich
unvermeidlich
scheint
, sie
dennoch
unter einer
geringen
Zahl
von
Prinzipien
stehen
mögen
, mit deren
Aufsuchung
wir uns zu
beschäftigen
haben,
usw
. Diese
Zusammenstimmung
der
Natur
zu unserem
Erkenntnisvermögen
wird von der
Urteilskraft
, zum
Behuf
ihrer
Reflexion
über
dieselbe
, nach ihren
empirischen
Gesetzen
,
a
priori
vorausgesetzt
;
indem
sie der
Verstand
zugleich
objektiv
als
zufällig
anerkennt
, und
bloß
die
Urteilskraft
sie der
Natur
als
transzendentale
Zweckmäßigkeit
(in
Beziehung
auf das
Erkenntnisvermögen
des
Subjekts
)
beilegt
: weil wir ohne diese
vorauszusetzen
, keine
Ordnung
der
Natur
nach
empirischen
Gesetzen
,
mithin
keinen
Leitfaden
für
eine mit diesen nach aller ihrer
Mannigfaltigkeit
anzustellende
Erfahrung
und
Nachforschung
derselben
haben
würden
.
Denn
es
läßt
sich
wohl
denken
: daß,
ungeachtet
aller der
Gleichförmigkeit
der
Naturdinge
nach den
allgemeinen
Gesetzen
, ohne
welche
die
Form
eines
Erfahrungserkenntnisses
überhaupt
gar
nicht
stattfinden
würde
, die
spezifische
Verschiedenheit
der
empirischen
Gesetze
der
Natur
,
samt
ihren
Wirkungen
,
dennoch
so
groß
sein
könnte
, daß es
für
unseren
Verstand
unmöglich
wäre
, in ihr eine
faßliche
Ordnung
zu
entdecken
, ihre
Produkte
in
Gattungen
und
Arten
einzuteilen
, um die
Prinzipien
der
Erklärung
und des
Verständnisses
des einen auch zur
Erklärung
und
Begreifung
des
andern
zu
gebrauchen
, und aus einem
für
uns so
verworrenen
(
eigentlich
nur
unendlich
mannigfaltigen
, unserer
Fassungskraft
nicht
angemessenen
)
Stoffe
eine
zusammenhängende
Erfahrung
zu
machen
.
Die
Urteilskraft
hat also auch ein
Prinzip
a
priori
für
die
Möglichkeit
der
Natur
, aber nur in
subjektiver
Rücksicht
, in sich,
wodurch
sie, nicht der
Natur
(als
Autonomie
),
sondern
ihr selbst (als
Heautonomie
)
für
die
Reflexion
über
jene
, ein
Gesetz
vorschreibt
,
welches
man das
Gesetz
der
Spezifikation
der
Natur
in
Ansehung
ihrer
empirischen
Gesetze
nennen
könnte
, das sie
a
priori
an ihr nicht
erkennt
,
sondern
zum
Behuf
einer
für
unseren
Verstand
erkennbaren
Ordnung
derselben
in der
Einteilung
, die sie von ihren
allgemeinen
Gesetzen
macht
,
annimmt
, wenn sie diesen eine
Mannigfaltigkeit
der
besondern
unterordnen
will. Wenn man also
sagt
: die
Natur
spezifiziert
ihre
allgemeinen
Gesetze
nach dem
Prinzip
der
Zweckmäßigkeit
für
unser
Erkenntnisvermögen
,
d.i.
zur
Angemessenheit
mit dem
menschlichen
Verstande
in seinem
notwendigen
Geschäfte
: zum
Besonderen
,
welches
ihm
die
Wahrnehmung
darbietet
, das
Allgemeine
, und zum
Verschiedenen
(
für
jede
Spezies
zwar
Allgemeinen
)
wiederum
Verknüpfung
in der
Einheit
des
Prinzips
zu
finden
; so
schreibt
man
dadurch
weder der
Natur
ein
Gesetz
vor
, noch
lernt
man eines von ihr durch
Beobachtung
(
obzwar
jenes
Prinzip
durch diese
bestätigt
werden kann).
Denn
es ist nicht ein
Prinzip
der
bestimmenden
,
sondern
bloß
der
reflektierenden
Urteilskraft
; man will nur, daß man, die
Natur
mag
ihren
allgemeinen
Gesetzen
nach
eingerichtet
sein
wie sie
wolle
,
durchaus
nach jenem
Prinzip
und den sich darauf
gründenden
Maximen
ihren
empirischen
Gesetzen
nachspüren
müsse
, weil wir, nur so
weit
als
jenes
stattfindet
, mit dem
Gebrauche
unseres
Verstandes
in der
Erfahrung
fortkommen
und
Erkenntnis
erwerben
können
.
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