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Immanuel Kant
Kritik der Urteilskraft
IntraText CT - Text
Einleitung
VI Von der Verbindung des Gefühls der Lust mit dem Begriffe der Zweckmäßigkeit der Natur
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VI
Von der
Verbindung
des
Gefühls
der
Lust
mit dem
Begriffe
der
Zweckmäßigkeit
der
Natur
Die
gedachte
Übereinstimmung
der
Natur
in der
Mannigfaltigkeit
ihrer
besonderen
Gesetze
zu unserem
Bedürfnisse
,
Allgemeinheit
der
Prinzipien
für
sie
aufzufinden
,
muß
nach aller unserer
Einsicht
, als
zufällig
beurteilt
werden,
gleichwohl
aber doch,
für
unser
Verstandesbedürfnis
, als
unentbehrlich
,
mithin
als
Zweckmäßigkeit
,
wodurch
die
Natur
mit unserer, aber nur auf
Erkenntnis
gerichteten
,
Absicht
übereinstimmt
. - Die
allgemeinen
Gesetze
des
Verstandes
,
welche
zugleich
Gesetze
der
Natur
sind, sind
derselben
ebenso
notwendig
(obgleich aus
Spontaneität
entsprungen
), als die
Bewegungsgesetze
der
Materie
; und ihre
Erzeugung
setzt
keine
Absicht
mit
unseren
Erkenntnisvermögen
voraus
, weil wir nur durch
dieselben
von dem, was
Erkenntnis
der
Dinge
(der
Natur
)
sei
,
zuerst
einen
Begriff
erhalten
, und sie der
Natur
, als
Objekt
unserer
Erkenntnis
überhaupt
,
notwendig
zukommen
. Allein, daß die
Ordnung
der
Natur
nach ihren
besonderen
Gesetzen
, bei aller
unsere
Fassungskraft
übersteigenden
wenigstens
möglichen
Mannigfaltigkeit
und
Ungleichartigkeit
, doch dieser
wirklich
angemessen
sei
, ist, soviel wir
einsehen
können
,
zufällig
; und die
Auffindung
derselben
ist ein
Geschäft
des
Verstandes
,
welches
mit
Absicht
zu einem
notwendigen
Zwecke
desselben
,
nämlich
Einheit
der
Prinzipien
in sie
hineinzubringen
,
geführt
wird:
welchen
Zweck
dann die
Urteilskraft
der
Natur
beilegen
muß
, weil der
Verstand
ihr
hierüber
kein
Gesetz
vorschreiben
kann.
Die
Erreichung
jeder
Absicht
ist mit dem
Gefühle
der
Lust
verbunden
; und, ist die
Bedingung
der
erstern
eine
Vorstellung
a
priori
, wie hier ein
Prinzip
für
die
reflektierende
Urteilskraft
überhaupt
, so ist das
Gefühl
der
Lust
auch durch einen
Grund
a
priori
und
für
jedermann
gültig
bestimmt
: und zwar
bloß
durch die
Beziehung
des
Objekts
auf das
Erkenntnisvermögen
, ohne daß der
Begriff
der
Zweckmäßigkeit
hier im
mindesten
auf das
Begehrungsvermögen
Rücksicht
nimmt
, und sich also von aller
praktischen
Zweckmäßigkeit
der
Natur
gänzlich
unterscheidet
.
In der
Tat
,
da
wir von dem
Zusammentreffen
der
Wahrnehmungen
mit den
Gesetzen
nach
allgemeinen
Naturbegriffen
(den
Kategorien
) nicht die
mindeste
Wirkung
auf das
Gefühl
der
Lust
in uns
antreffen
, auch nicht
antreffen
können
, weil der
Verstand
damit
unabsichtlich
nach seiner
Natur
notwendig
verfährt
: so ist
andrerseits
die
entdeckte
Vereinbarkeit
zweier
oder
mehrerer
empirischen
heterogenen
Naturgesetze
unter einem sie
beide
befassenden
Prinzip
der
Grund
einer sehr
merklichen
Lust
,
oft
sogar einer
Bewunderung
, selbst einer
solchen
, die nicht
aufhört
, ob man schon mit dem
Gegenstande
derselben
genug
bekannt
ist. Zwar
spüren
wir an der
Faßlichkeit
der
Natur
, und ihrer
Einheit
der
Abteilung
in
Gattungen
und
Arten
,
wodurch
allein
empirische
Begriffe
möglich
sind, durch
welche
wir sie nach ihren
besonderen
Gesetzen
erkennen
, keine
merkliche
Lust
mehr: aber sie ist
gewiß
zu ihrer
Zeit
gewesen
, und nur weil die
gemeinste
Erfahrung
ohne sie nicht
möglich
sein
würde
, ist sie
allmählich
mit dem
bloßen
Erkenntnisse
vermischt
, und nicht mehr
besonders
bemerkt
worden
. - Es
gehört
also etwas, das in der
Beurteilung
der
Natur
auf die
Zweckmäßigkeit
derselben
für
unsern
Verstand
aufmerksam
macht
, ein
Studium
:
ungleichartige
Gesetze
derselben
, wo
möglich
, unter
höhere
, obwohl immer noch
empirische
, zu
bringen
, dazu, um, wenn es
gelingt
, an dieser
Einstimmung
derselben
für
unser
Erkenntnisvermögen
, die wir als
bloß
zufällig
ansehen
,
Lust
zu
empfinden
.
Dagegen
würde
uns eine
Vorstellung
der
Natur
durchaus
mißfallen
, durch
welche
man uns
voraussagte
, daß, bei der
mindesten
Nachforschung
über die
gemeinste
Erfahrung
hinaus, wir auf eine
Heterogeneität
ihrer
Gesetze
stoßen
würden
,
welche
die
Vereinigung
ihrer
besonderen
Gesetze
unter
allgemeinen
empirischen
für
unseren
Verstand
unmöglich
machte
; weil dies dem
Prinzip
der
subjektiv-zweckmäßigen
Spezifikation
der
Natur
in ihren
Gattungen
, und unserer
reflektierenden
Urteilskraft
in der
Absicht
der
letzteren
,
widerstreitet
.
Diese
Voraussetzung
der
Urteilskraft
ist
gleichwohl
darüber
so
unbestimmt
: wie
weit
jene
idealische
Zweckmäßigkeit
der
Natur
für
unser
Erkenntnisvermögen
ausgedehnt
werden
solle
, daß, wenn man uns
sagt
, eine
tiefere
oder
ausgebreitetere
Kenntnis
der
Natur
durch
Beobachtung
müsse
zuletzt
auf eine
Mannigfaltigkeit
von
Gesetzen
stoßen
, die kein
menschlicher
Verstand
auf ein
Prinzip
zurückführen
kann, wir es auch
zufrieden
sind, ob wir es
gleich
lieber
hören
, wenn
andere
uns
Hoffnung
geben
: daß,
je
mehr wir die
Natur
im
Inneren
kennen
würden
, oder mit
äußeren
uns
für
jetzt
unbekannten
Gliedern
vergleichen
könnten
, wir sie in ihren
Prinzipien
um
desto
einfacher
, und, bei der
scheinbaren
Heterogeneität
ihrer
empirischen
Gesetze
,
einhelliger
finden
würden
,
je
weiter
unsere
Erfahrung
fortschritte
.
Denn
es ist ein
Geheiß
unserer
Urteilskraft
, nach dem
Prinzip
der
Angemessenheit
der
Natur
zu unserem
Erkenntnisvermögen
zu
verfahren
, so
weit
es
reicht
, ohne (weil es keine
bestimmende
Urteilskraft
ist, die uns diese
Regel
gibt
)
auszumachen
, ob es irgendwo seine
Grenzen
habe, oder nicht; weil wir zwar in
Ansehung
des
rationalen
Gebrauchs
unserer
Erkenntnisvermögen
Grenzen
bestimmen
können
, im
empirischen
Felde
aber keine
Grenzbestimmung
möglich
ist.
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