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Immanuel Kant
Kritik der Urteilskraft
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Einleitung
VII Von der ästhetischen Vorstellung der Zweckmäßigkeit der Natur
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VII
Von der
ästhetischen
Vorstellung
der
Zweckmäßigkeit
der
Natur
Was an der
Vorstellung
eines
Objekts
bloß
subjektiv
ist,
d.i.
ihre
Beziehung
auf das
Subjekt
, nicht auf den
Gegenstand
ausmacht
, ist die
ästhetische
Beschaffenheit
derselben
; was aber an ihr zur
Bestimmung
des
Gegenstandes
(zum
Erkenntnisse
)
dient
, oder
gebraucht
werden kann, ist ihre
logische
Gültigkeit
. In dem
Erkenntnisse
eines
Gegenstandes
der
Sinne
kommen
beide
Beziehungen
zusammen
vor
. In der
Sinnenvorstellung
der
Dinge
außer
mir ist die
Qualität
des
Raums
,
worin
wir sie
anschauen
, das
bloß
Subjektive
meiner
Vorstellung
derselben
(
wodurch
, was sie als
Objekte
an sich
sein
mögen
,
unausgemacht
bleibt
), um
welcher
Beziehung
willen
der
Gegenstand
auch
dadurch
bloß
als
Erscheinung
gedacht
wird; der
Raum
ist aber, seiner
bloß
subjektiven
Qualität
ungeachtet
,
gleichwohl
doch ein
Erkenntnisstück
der
Dinge
als
Erscheinungen
.
Empfindung
(hier die
äußere
)
drückt
ebensowohl
das
bloß
Subjektive
unserer
Vorstellungen
der
Dinge
außer
uns aus, aber
eigentlich
das
Materielle
(
Reale
)
derselben
(
wodurch
etwas
Existierendes
gegeben
wird), so wie der
Raum
die
bloße
Form
a
priori
der
Möglichkeit
ihrer
Anschauung
; und
gleichwohl
wird
jene
auch zum
Erkenntnis
der
Objekte
außer
uns
gebraucht
.
Dasjenige
Subjektive
aber an einer
Vorstellung
, was
gar
kein
Erkenntnisstück
werden kann, ist die mit ihr
verbundene
Lust
oder
Unlust
;
denn
durch sie
erkenne
ich nichts an dem
Gegenstande
der
Vorstellung
, obgleich sie
wohl
die
Wirkung
irgendeiner
Erkenntnis
sein
kann. Nun ist die
Zweckmäßigkeit
eines
Dinges
,
sofern
sie in der
Wahrnehmung
vorgestellt
wird, auch keine
Beschaffenheit
des
Objekts
selbst (
denn
eine solche kann nicht
wahrgenommen
werden), ob sie
gleich
aus einem
Erkenntnisse
der
Dinge
gefolgert
werden kann. Die
Zweckmäßigkeit
also, die
vor
dem
Erkenntnisse
eines
Objekts
vorhergeht
, ja sogar, ohne die
Vorstellung
desselben
zu einem
Erkenntnis
brauchen
zu
wollen
,
gleichwohl
mit ihr
unmittelbar
verbunden
wird, ist das
Subjektive
derselben
, was
gar
kein
Erkenntnisstück
werden kann. Also wird der
Gegenstand
alsdann
nur darum
zweckmäßig
genannt
, weil seine
Vorstellung
unmittelbar
mit dem
Gefühle
der
Lust
verbunden
ist; und diese
Vorstellung
selbst ist eine
ästhetische
Vorstellung
der
Zweckmäßigkeit
. - Es
fragt
sich nur, ob es
überhaupt
eine solche
Vorstellung
der
Zweckmäßigkeit
gebe
.
Wenn mit der
bloßen
Auffassung
(
apprehensio
) der
Form
eines
Gegenstandes
der
Anschauung
, ohne
Beziehung
derselben
auf einen
Begriff
zu einem
bestimmten
Erkenntnis
,
Lust
verbunden
ist: so wird die
Vorstellung
dadurch
nicht auf das
Objekt
,
sondern
lediglich
auf das
Subjekt
bezogen
; und die
Lust
kann nichts anders als die
Angemessenheit
desselben
zu den
Erkenntnisvermögen
, die in der
reflektierenden
Urteilskraft
im
Spiel
sind, und
sofern
sie darin sind, also
bloß
eine
subjektive
formale
Zweckmäßigkeit
des
Objekts
ausdrücken
.
Denn
jene
Auffassung
der
Formen
in die
Einbildungskraft
kann
niemals
geschehen
, ohne daß die
reflektierende
Urteilskraft
, auch
unabsichtlich
, sie
wenigstens
mit ihrem
Vermögen
,
Anschauungen
auf
Begriffe
zu
beziehen
,
vergliche
. Wenn nun in dieser
Vergleichung
die
Einbildungskraft
(als
Vermögen
der
Anschauungen
a
priori
) zum
Verstande
(als
Vermögen
der
Begriffe
) durch eine
gegebene
Vorstellung
unabsichtlich
in
Einstimmung
versetzt
und
dadurch
ein
Gefühl
der
Lust
erweckt
wird, so
muß
der
Gegenstand
alsdann
als
zweckmäßig
für
die
reflektierende
Urteilskraft
angesehen
werden. Ein
solches
Urteil
ist ein
ästhetisches
Urteil
über die
Zweckmäßigkeit
des
Objekts
,
welches
sich auf
keinem
vorhandenen
Begriffe
vom
Gegenstande
gründet
, und
keinen
von
ihm
verschafft
.
Wessen
Gegenstandes
Form
(nicht das
Materielle
seiner
Vorstellung
, als
Empfindung
) in der
bloßen
Reflexion
über
dieselbe
(ohne
Absicht
auf einen von
ihm
zu
erwerbenden
Begriff
) als der
Grund
einer
Lust
an der
Vorstellung
eines
solchen
Objekts
beurteilt
wird; mit dessen
Vorstellung
wird diese
Lust
auch als
notwendig
verbunden
geurteilt
,
folglich
als nicht
bloß
für
das
Subjekt
,
welches
diese
Form
auffaßt
,
sondern
für
jeden
Urteilenden
überhaupt
. Der
Gegenstand
heißt
alsdann
schön
; und das
Vermögen
, durch eine solche
Lust
(
folglich
auch
allgemeingültig
) zu
urteilen
, der
Geschmack
.
Denn
da
der
Grund
der
Lust
bloß
in der
Form
des
Gegenstandes
für
die
Reflexion
überhaupt
,
mithin
in keiner
Empfindung
des
Gegenstandes
, und auch ohne
Beziehung
auf einen
Begriff
, der irgendeine
Absicht
enthielte
,
gesetzt
wird: so ist es allein die
Gesetzmäßigkeit
im
empirischen
Gebrauche
der
Urteilskraft
überhaupt
(
Einheit
der
Einbildungskraft
mit dem
Verstande
) in dem
Subjekte
, mit der die
Vorstellung
des
Objekts
in der
Reflexion
, deren
Bedingungen
a
priori
allgemein
gelten
,
zusammenstimmt
; und,
da
diese
Zusammenstimmung
des
Gegenstandes
mit den
Vermögen
des
Subjekts
zufällig
ist, so
bewirkt
sie die
Vorstellung
einer
Zweckmäßigkeit
desselben
in
Ansehung
der
Erkenntnisvermögen
des
Subjekts
.
Hier ist nun eine
Lust
, die, wie alle
Lust
oder
Unlust
,
welche
nicht durch den
Freiheitsbegriff
(
d.i.
durch die
vorhergehende
Bestimmung
des
oberen
Begehrungsvermögens
durch
reine
Vernunft
)
gewirkt
wird,
niemals
aus
Begriffen
als mit der
Vorstellung
eines
Gegenstandes
notwendig
verbunden
,
eingesehen
werden kann,
sondern
jederzeit
nur durch
reflektierte
Wahrnehmung
als mit dieser
verknüpft
erkannt
werden
muß
,
folglich
, wie alle
empirische
Urteile
, keine
objektive
Notwendigkeit
ankündigen
und auf
Gültigkeit
a
priori
Anspruch
machen
kann. Aber, das
Geschmacksurteil
macht
auch nur
Anspruch
, wie jedes
andere
empirische
Urteil
,
für
jedermann
zu
gelten
,
welches
,
ungeachtet
der
inneren
Zufälligkeit
desselben
, immer
möglich
ist. Das
Befremdende
und
Abweichende
liegt
nur darin: daß es nicht ein
empirischer
Begriff
,
sondern
ein
Gefühl
der
Lust
(
folglich
gar
kein
Begriff
) ist,
welches
doch durch das
Geschmacksurteil
,
gleich
als ob es ein mit dem
Erkenntnisse
des
Objekts
verbundenes
Prädikat
wäre
,
jedermann
zugemutet
und mit der
Vorstellung
desselben
verknüpft
werden
soll
.
Ein
einzelnes
Erfahrungsurteil
,
z
.
B
. von dem, der in einem
Bergkristall
einen
beweglichen
Tropfen
Wasser
wahrnimmt
,
verlangt
mit
Recht
, daß ein jeder
andere
es
ebenso
finden
müsse
, weil er dieses
Urteil
, nach den
allgemeinen
Bedingungen
der
bestimmenden
Urteilskraft
, unter den
Gesetzen
einer
möglichen
Erfahrung
überhaupt
gefället
hat.
Ebenso
macht
derjenige
,
welcher
in der
bloßen
Reflexion
über die
Form
eines
Gegenstandes
, ohne
Rücksicht
auf einen
Begriff
,
Lust
empfindet
,
obzwar
dieses
Urteil
empirisch
und ein
einzelnes
Urteil
ist, mit
Recht
Anspruch
auf
jedermanns
Beistimmung
; weil der
Grund
zu dieser
Lust
in der
allgemeinen
obzwar
subjektiven
Bedingung
der
reflektierenden
Urteile
,
nämlich
der
zweckmäßigen
Übereinstimmung
eines
Gegenstandes
(er
sei
Produkt
der
Natur
oder der
Kunst
) mit dem
Verhältnis
der
Erkenntnisvermögen
unter sich, die zu jedem
empirischen
Erkenntnis
erfordert
werden (der
Einbildungskraft
und des
Verstandes
),
angetroffen
wird. Die
Lust
ist also im
Geschmacksurteile
zwar von einer
empirischen
Vorstellung
abhängig
, und kann
a
priori
mit
keinem
Begriffe
verbunden
werden (man kann
a
priori
nicht
bestimmen
,
welcher
Gegenstand
dem
Geschmacke
gemäß
sein
werde
, oder nicht, man
muß
ihn
versuchen
); aber sie ist doch der
Bestimmungsgrund
dieses
Urteils
nur
dadurch
, daß man sich
bewußt
ist, sie
beruhe
bloß
auf der
Reflexion
und den
allgemeinen
, obwohl nur
subjektiven
,
Bedingungen
der
Übereinstimmung
derselben
zum
Erkenntnis
der
Objekte
überhaupt
,
für
welche
die
Form
des
Objekts
zweckmäßig
ist.
Das ist die
Ursache
, warum die
Urteile
des
Geschmacks
ihrer
Möglichkeit
nach, weil diese ein
Prinzip
a
priori
voraussetzt
, auch einer
Kritik
unterworfen
sind, obgleich dieses
Prinzip
weder ein
Erkenntnisprinzip
für
den
Verstand
, noch ein
praktisches
für
den
Willen
, und also
a
priori
gar
nicht
bestimmend
ist.
Die
Empfänglichkeit
einer
Lust
aus der
Reflexion
über die
Formen
der
Sachen
(der
Natur
sowohl als der
Kunst
)
bezeichnet
aber nicht allein eine
Zweckmäßigkeit
der
Objekte
im
Verhältnis
auf die
reflektierende
Urteilskraft
,
gemäß
dem
Naturbegriffe
am
Subjekt
,
sondern
auch
umgekehrt
des
Subjekts
in
Ansehung
der
Gegenstände
ihrer
Form
, ja selbst ihrer
Unform
nach,
zufolge
dem
Freiheitsbegriffe
; und
dadurch
geschieht
es: daß das
ästhetische
Urteil
, nicht
bloß
als
Geschmacksurteil
, auf das
Schöne
,
sondern
auch, als aus einem
Geistesgefühl
entsprungenes
, auf das
Erhabene
bezogen
wird, und so
jene
Kritik
der
ästhetischen
Urteilskraft
in zwei diesen
gemäße
Hauptteile
zerfallen
muß
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