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Immanuel Kant
Kritik der Urteilskraft
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Einleitung
VIII Von der logischen Vorstellung der Zweckmäßigkeit der Natur
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VIII
Von der
logischen
Vorstellung
der
Zweckmäßigkeit
der
Natur
An einem in der
Erfahrung
gegebenen
Gegenstande
kann
Zweckmäßigkeit
vorgestellt
werden: entweder aus einem
bloß
subjektiven
Grunde
, als
Übereinstimmung
seiner
Form
, in der
Auffassung
(
apprehensio
)
desselben
vor
allem
Begriffe
, mit den
Erkenntnisvermögen
, um die
Anschauung
mit
Begriffen
zu einem
Erkenntnis
überhaupt
zu
vereinigen
; oder aus einem
objektiven
, als
Übereinstimmung
seiner
Form
mit der
Möglichkeit
des
Dinges
selbst, nach einem
Begriffe
von
ihm
, der
vorhergeht
und den
Grund
dieser
Form
enthält
. Wir haben
gesehen
: daß die
Vorstellung
der
Zweckmäßigkeit
der
ersteren
Art
auf der
unmittelbaren
Lust
an der
Form
des
Gegenstandes
in der
bloßen
Reflexion
über sie
beruhe
; die also von der
Zweckmäßigkeit
der
zweiten
Art
,
da
sie die
Form
des
Objekts
nicht auf die
Erkenntnisvermögen
des
Subjekts
in der
Auffassung
derselben
,
sondern
auf ein
bestimmtes
Erkenntnis
des
Gegenstandes
unter einem
gegebenen
Begriffe
bezieht
, hat nichts mit einem
Gefühle
der
Lust
an den
Dingen
,
sondern
mit dem
Verstande
in
Beurteilung
derselben
zu tun. Wenn der
Begriff
von einem
Gegenstande
gegeben
ist, so
besteht
das
Geschäft
der
Urteilskraft
im
Gebrauche
desselben
zum
Erkenntnis
in der
Darstellung
(
exhibitio
),
d.i.
darin, dem
Begriffe
eine
korrespondierende
Anschauung
zur
Seite
zu
stellen
: es
sei
, daß dieses durch
unsere
eigene
Einbildungskraft
geschehe
, wie in der
Kunst
, wenn wir einen
vorhergefaßten
Begriff
von einem
Gegenstande
, der
für
uns
Zweck
ist,
realisieren
, oder durch die
Natur
, in der
Technik
derselben
(wie bei
organisierten
Körpern
), wenn wir ihr
unseren
Begriff
vom
Zweck
zur
Beurteilung
ihres
Produkts
unterlegen
; in
welchem
Falle
nicht
bloß
Zweckmäßigkeit
der
Natur
in der
Form
des
Dinges
,
sondern
dieses ihr
Produkt
als
Naturzweck
vorgestellt
wird. -
Obzwar
unser
Begriff
von einer
subjektiven
Zweckmäßigkeit
der
Natur
in ihren
Formen
, nach
empirischen
Gesetzen
,
gar
kein
Begriff
vom
Objekt
ist,
sondern
nur ein
Prinzip
der
Urteilskraft
sich in dieser ihrer
übergroßen
Mannigfaltigkeit
Begriffe
zu
verschaffen
(in ihr
orientieren
zu
können
): so
legen
wir ihr doch
hiedurch
gleichsam
eine
Rücksicht
auf unser
Erkenntnisvermögen
nach der
Analogie
eines
Zwecks
bei; und so
können
wir die
Naturschönheit
als
Darstellung
des
Begriffs
der
formalen
(
bloß
subjektiven
), und die
Naturzwecke
als
Darstellung
des
Begriffs
einer
realen
(
objektiven
)
Zweckmäßigkeit
ansehen
, deren eine wir durch
Geschmack
(
ästhetisch
,
vermittelst
des
Gefühls
der
Lust
), die
andere
durch
Verstand
und
Vernunft
(
logisch
, nach
Begriffen
)
beurteilen
.
Hierauf
gründet
sich die
Einteilung
der
Kritik
der
Urteilskraft
in die der
ästhetischen
und
teleologischen
;
indem
unter der
ersteren
das
Vermögen
, die
formale
Zweckmäßigkeit
(sonst auch
subjektive
genannt
) durch das
Gefühl
der
Lust
oder
Unlust
; unter der
zweiten
das
Vermögen
, die
reale
Zweckmäßigkeit
(
objektive
) der
Natur
durch
Verstand
und
Vernunft
zu
beurteilen
,
verstanden
wird.
In einer
Kritik
der
Urteilskraft
ist der
Teil
,
welcher
die
ästhetische
Urteilskraft
enthält
, ihr
wesentlich
angehörig
, weil diese allein ein
Prinzip
enthält
,
welches
die
Urteilskraft
völlig
a
priori
ihrer
Reflexion
über die
Natur
zum
Grunde
legt
,
nämlich
das einer
formalen
Zweckmäßigkeit
der
Natur
nach ihren
besonderen
(
empirischen
)
Gesetzen
für
unser
Erkenntnisvermögen
, ohne
welche
sich der
Verstand
in sie nicht
finden
könnte
:
anstatt
daß
gar
kein
Grund
a
priori
angegeben
werden kann, ja nicht
einmal
die
Möglichkeit
davon aus dem
Begriffe
einer
Natur
, als
Gegenstande
der
Erfahrung
im
allgemeinen
sowohl, als im
besonderen
,
erhellet
, daß es
objektive
Zwecke
der
Natur
,
d.i.
Dinge
die nur als
Naturzwecke
möglich
sind,
geben
müsse
;
sondern
nur die
Urteilskraft
, ohne ein
Prinzip
dazu
a
priori
in sich zu
enthalten
, in
vorkommenden
Fällen
(
gewisser
Produkte
), um zum
Behuf
der
Vernunft
von dem
Begriffe
der
Zwecke
Gebrauch
zu
machen
, die
Regel
enthält
; nachdem
jenes
transzendentale
Prinzip
schon den
Begriff
eines
Zwecks
(
wenigstens
der
Form
nach) auf die
Natur
anzuwenden
den
Verstand
vorbereitet
hat.
Der
transzendentale
Grundsatz
aber, sich eine
Zweckmäßigkeit
der
Natur
in
subjektiver
Beziehung
auf unser
Erkenntnisvermögen
an der
Form
eines
Dinges
als ein
Prinzip
der
Beurteilung
derselben
vorzustellen
,
läßt
es
gänzlich
unbestimmt
, wo und in
welchen
Fällen
ich die
Beurteilung
, als die eines
Produkts
nach einem
Prinzip
der
Zweckmäßigkeit
, und nicht
vielmehr
bloß
nach
allgemeinen
Naturgesetzen
anzustellen
habe, und
überläßt
es der
ästhetischen
Urteilskraft
, im
Geschmacke
die
Angemessenheit
desselben
(seiner
Form
) zu
unseren
Erkenntnisvermögen
(
sofern
diese nicht durch
Übereinstimmung
mit
Begriffen
,
sondern
durch das
Gefühl
entscheidet
)
auszumachen
.
Dagegen
gibt
die
teleologisch-gebrauchte
Urteilskraft
die
Bedingungen
bestimmt
an, unter denen etwas (
z
.
B
. ein
organisierter
Körper
) nach der
Idee
eines
Zwecks
der
Natur
zu
beurteilen
sei
; kann aber
keinen
Grundsatz
aus dem
Begriffe
der
Natur
, als
Gegenstandes
der
Erfahrung
,
für
die
Befugnis
anführen
, ihr eine
Beziehung
auf
Zwecke
a
priori
beizulegen
, und auch nur
unbestimmt
dergleichen
von der
wirklichen
Erfahrung
an
solchen
Produkten
anzunehmen
:
wovon
der
Grund
ist, daß viele
besondere
Erfahrungen
angestellt
und unter der
Einheit
ihres
Prinzips
betrachtet
werden
müssen
, um eine
objektive
Zweckmäßigkeit
an einem
gewissen
Gegenstande
nur
empirisch
erkennen
zu
können
. - Die
ästhetische
Urteilskraft
ist also ein
besonderes
Vermögen
,
Dinge
nach einer
Regel
, aber nicht nach
Begriffen
, zu
beurteilen
. Die
teleologische
ist kein
besonderes
Vermögen
,
sondern
nur die
reflektierende
Urteilskraft
überhaupt
,
sofern
sie, wie
überall
im
theoretischen
Erkenntnisse
, nach
Begriffen
, aber in
Ansehung
gewisser
Gegenstände
der
Natur
nach
besonderen
Prinzipien
,
nämlich
einer
bloß
reflektierenden
, nicht
Objekte
bestimmenden
Urteilskraft
,
verfährt
, also ihrer
Anwendung
nach zum
theoretischen
Teile
der
Philosophie
gehöret
, und der
besonderen
Prinzipien
wegen, die nicht, wie es in einer
Doktrin
sein
muß
,
bestimmend
sind, auch einen
besonderen
Teil
der
Kritik
ausmachen
muß
;
anstatt
daß die
ästhetische
Urteilskraft
zum
Erkenntnis
ihrer
Gegenstände
nichts
beiträgt
, und also nur zur
Kritik
des
urteilenden
Subjekts
und der
Erkenntnisvermögen
desselben
,
sofern
sie der
Prinzipien
a
priori
fähig
sind, von
welchem
Gebrauche
(dem
theoretischen
oder
praktischen
) diese
übrigens
auch
sein
mögen
,
gezählt
werden
muß
,
welche
die
Propädeutik
aller
Philosophie
ist.
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