Index
|
Wörter
:
alphabetisch
-
Frequenz
-
rückläufig
-
Länge
-
Statistik
|
Hilfe
|
IntraText-Bibliothek
Immanuel Kant
Kritik der Urteilskraft
IntraText CT - Text
Einleitung
IX Von der Verknüpfung der Gesetzgebungen des Verstandes und der Vernunft durch die Urteilskraft
zurück
-
vor
Hier klicken um die Links zu den Konkordanzen auszublenden
IX
Von der
Verknüpfung
der
Gesetzgebungen
des
Verstandes
und der
Vernunft
durch die
Urteilskraft
Der
Verstand
ist
a
priori
gesetzgebend
für
die
Natur
als
Objekt
der
Sinne
, zu einem
theoretischen
Erkenntnis
derselben
in einer
möglichen
Erfahrung
. Die
Vernunft
ist
a
priori
gesetzgebend
für
die
Freiheit
und ihre eigene
Kausalität
, als das
Übersinnliche
in dem
Subjekte
, zu einem
unbedingt-praktischen
Erkenntnis
. Das
Gebiet
des
Naturbegriffs
, unter der einen, und das des
Freiheitsbegriffs
unter der
anderen
Gesetzgebung
, sind gegen
allen
wechselseitigen
Einfluß
, den sie
für
sich (ein jedes nach seinen
Grundgesetzen
)
aufeinander
haben
könnten
, durch die
große
Kluft
,
welche
das
Übersinnliche
von den
Erscheinungen
trennt
,
gänzlich
abgesondert
. Der
Freiheitsbegriff
bestimmt
nichts in
Ansehung
der
theoretischen
Erkenntnis
der
Natur
; der
Naturbegriff
ebensowohl
nichts in
Ansehung
der
praktischen
Gesetze
der
Freiheit
: und es ist
insofern
nicht
möglich
, eine
Brücke
von einem
Gebiete
zu dem
andern
hinüberzuschlagen
. - Allein wenn die
Bestimmungsgründe
der
Kausalität
nach dem
Freiheitsbegriffe
(und der
praktischen
Regel
die er
enthält
)
gleich
nicht in der
Natur
belegen
sind, und das
Sinnliche
das
übersinnliche
im
Subjekte
nicht
bestimmen
kann; so ist dieses doch
umgekehrt
(zwar nicht in
Ansehung
des
Erkenntnisses
der
Natur
, aber doch der
Folgen
aus dem
ersteren
auf die
letztere
)
möglich
und schon in dem
Begriffe
einer
Kausalität
durch
Freiheit
enthalten
, deren
Wirkung
diesen ihren
formalen
Gesetzen
gemäß
in der
Welt
geschehen
soll
,
obzwar
das
Wort
Ursache
, von dem
Übersinnlichen
gebraucht
, nur den
Grund
bedeutet
, die
Kausalität
der
Naturdinge
zu einer
Wirkung
,
gemäß
ihren
eigenen
Naturgesetzen
,
zugleich
aber doch auch mit dem
formalen
Prinzip
der
Vernunftgesetze
einhellig
, zu
bestimmen
,
wovon
die
Möglichkeit
zwar nicht
eingesehen
, aber der
Einwurf
von einem
vorgeblichen
Widerspruch
, der sich darin
fände
,
hinreichend
widerlegt
werden kann.
2
- Die
Wirkung
nach dem
Freiheitsbegriffe
ist der
Endzweck
, der (oder dessen
Erscheinung
in der
Sinnenwelt
)
existieren
soll
, wozu die
Bedingung
der
Möglichkeit
desselben
in der
Natur
(des
Subjekts
als
Sinnenwesens
,
nämlich
als
Mensch
)
vorausgesetzt
wird. Das, was diese
a
priori
und ohne
Rücksicht
auf das
Praktische
voraussetzt
, die
Urteilskraft
,
gibt
den
vermittelnden
Begriff
zwischen den
Naturbegriffen
und dem
Freiheitsbegriffe
, der den
Übergang
von der
reinen
theoretischen
zur
reinen
praktischen
, von der
Gesetzmäßigkeit
nach der
ersten
zum
Endzwecke
nach dem
letzten
möglich
macht
, in dem
Begriffe
einer
Zweckmäßigkeit
der
Natur
an die
Hand
;
denn
dadurch
wird die
Möglichkeit
des
Endzwecks
, der allein in der
Natur
und mit
Einstimmung
ihrer
Gesetze
wirklich
werden kann,
erkannt
.
Der
Verstand
gibt
, durch die
Möglichkeit
seiner
Gesetze
a
priori
für
die
Natur
, einen
Beweis
davon, daß diese von uns nur als
Erscheinung
erkannt
werde
,
mithin
zugleich
Anzeige
auf ein
übersinnliches
Substrat
derselben
; aber
läßt
dieses
gänzlich
unbestimmt
. Die
Urteilskraft
verschafft
durch ihr
Prinzip
a
priori
der
Beurteilung
der
Natur
, nach
möglichen
besonderen
Gesetzen
derselben
, ihrem
übersinnlichen
Substrat
(in uns sowohl als
außer
uns)
Bestimmbarkeit
durch das
intellektuelle
Vermögen
. Die
Vernunft
aber
gibt
eben
demselben durch ihr
praktisches
Gesetz
a
priori
die
Bestimmung
; und so
macht
die
Urteilskraft
den
Übergang
vom
Gebiete
des
Naturbegriffs
zu dem des
Freiheitsbegriffs
möglich
.
In
Ansehung
der
Seelenvermögen
überhaupt
,
sofern
sie als
obere
,
d.i.
als solche, die eine
Autonomie
enthalten
,
betrachtet
werden, ist
für
das
Erkenntnisvermögen
(das
theoretische
der
Natur
) der
Verstand
dasjenige
,
welches
die
konstitutiven
Prinzipien
a
priori
enthält
;
für
das
Gefühl
der
Lust
und
Unlust
ist es die
Urteilskraft
,
unabhängig
von
Begriffen
und
Empfindungen
, die sich auf
Bestimmung
des
Begehrungsvermögens
beziehen
und
dadurch
unmittelbar
praktisch
sein
könnten
;
für
das
Begehrungsvermögen
die
Vernunft
,
welche
ohne
Vermittelung
irgendeiner
Lust
, woher sie auch
komme
,
praktisch
ist, und demselben, als
oberes
Vermögen
, den
Endzweck
bestimmt
, der
zugleich
das
reine
Intellektuelle
Wohlgefallen
am
Objekte
mit sich
führt
. - Der
Begriff
der
Urteilskraft
von einer
Zweckmäßigkeit
der
Natur
ist noch zu den
Naturbegriffen
gehörig
, aber nur als
regulatives
Prinzip
des
Erkenntnisvermögens
;
obzwar
das
ästhetische
Urteil
über
gewisse
Gegenstände
(der
Natur
oder der
Kunst
),
welches
ihn
veranlasset
, in
Ansehung
des
Gefühls
der
Lust
oder
Unlust
ein
konstitutives
Prinzip
ist. Die
Spontaneität
im
Spiele
der
Erkenntnisvermögen
, deren
Zusammenstimmung
den
Grund
dieser
Lust
enthält
,
macht
den
gedachten
Begriff
zur
Vermittelung
der
Verknüpfung
der
Gebiete
des
Naturbegriffs
mit dem
Freiheitsbegriffe
in ihren
Folgen
tauglich
,
indem
diese
zugleich
die
Empfänglichkeit
des
Gemüts
für
das
moralische
Gefühl
befördert
. -
Folgende
Tafel
kann die
Übersicht
aller
oberen
Vermögen
ihrer
systematischen
Einheit
nach
erleichtern
.
3
Gesamte
Vermögen
des
Gemüts
Erkenntnisvermögen
Prinzipien
a
priori
Anwendung
auf
Erkenntnisvermögen
Verstand
Gesetzmäßigkeit
Natur
Gefühl
der
Lust
und
Unlust
Urteilskraft
Zweckmäßigkeit
Kunst
Begehrungsvermögen
Vernunft
Endzweck
Freiheit
2
Einer von den
verschiedenen
vermeinten
Widersprüchen
in dieser
gänzlichen
Unterscheidung
der
Naturkausalität
von der durch
Freiheit
ist der,
da
man ihr den
Vorwurf
macht
: daß, wenn ich von
Hindernissen
, die die
Natur
der
Kausalität
nach
Freiheitsgesetzen
(den
moralischen
)
legt
, oder ihre
Beförderung
durch
dieselbe
rede
, ich doch der
ersteren
auf die
letztere
einen
Einfluß
einräume
. Aber, wenn man das
Gesagte
nur
verstehen
will, so ist die
Mißdeutung
sehr
leicht
zu
verhüten
. Der
Widerstand
, oder die
Beförderung
, ist nicht zwischen der
Natur
und der
Freiheit
,
sondern
der
ersteren
als
Erscheinung
und den
Wirkungen
der
letztern
als
Erscheinungen
in der
Sinnenwelt
; und selbst die
Kausalität
der
Freiheit
(der
reinen
und
praktischen
Vernunft
) ist die
Kausalität
einer
jener
untergeordneten
Naturursache
(des
Subjekts
, als
Mensch
,
folglich
als
Erscheinung
betrachtet
), von deren
Bestimmung
das
Intelligible
,
welches
unter der
Freiheit
gedacht
wird, auf eine
übrigens
(
ebenso
wie
ebendasselbe
, was das
übersinnliche
Substrat
der
Natur
ausmacht
)
unerklärliche
Art
, den
Grund
enthält
.
3
Man hat es
bedenklich
gefunden
, daß meine
Einteilungen
in der
reinen
Philosophie
fast immer
dreiteilig
ausfallen
. Das
liegt
aber in der
Natur
der
Sache
.
Soll
eine
Einteilung
a
priori
geschehen
, so wird sie entweder
analytisch
sein
, nach dem
Satze
des
Widerspruchs
; und
da
ist sie
jederzeit
zweiteilig
(
quodlibet
ens
est
aut
A
aut
non
A
). Oder sie ist
synthetisch
; und, wenn sie in diesem
Falle
aus
Begriffen
a
priori
(nicht, wie in der
Mathematik
, aus der
a
priori
dem
Begriffe
korrespondierenden
Anschauung
)
soll
geführt
werden, so
muß
, nach
demjenigen
, was zu der
synthetischen
Einheit
überhaupt
erforderlich
ist,
nämlich
1)
Bedingung
, 2)ein
Bedingtes
, 3)der
Begriff
, der aus der
Vereinigung
des
Bedingten
mit seiner
Bedingung
entspringt
, die
Einteilung
notwendig
Trichotomie
sein
.
zurück
-
vor
Index
|
Wörter
:
alphabetisch
-
Frequenz
-
rückläufig
-
Länge
-
Statistik
|
Hilfe
|
IntraText-Bibliothek
Best viewed with any browser at 800x600 or 768x1024 on Tablet PC
IntraText®
(V89) - Some rights reserved by
EuloTech SRL
- 1996-2007. Content in this page is licensed under a
Creative Commons License