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Immanuel Kant
Kritik der Urteilskraft
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Erster Teil. Kritik der ästhetischen Urteilskraft
Erster Abschnitt. Analytik der ästhetischen Urteilskraft
Erstes Buch Analytik des Schönen
Zweites Moment des Geschmacksurteils, nämlich seiner Quantität nach
§ 8 Die Allgemeinheit des Wohlgefallens wird in einem Geschmacksurteile nur als subjektiv vorgestellt
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§ 8
Die
Allgemeinheit
des
Wohlgefallens
wird in einem
Geschmacksurteile
nur als
subjektiv
vorgestellt
Diese
besondere
Bestimmung
der
Allgemeinheit
eines
ästhetischen
Urteils
, die sich in einem
Geschmacksurteile
antreffen
läßt
, ist eine
Merkwürdigkeit
, zwar nicht
für
den
Logiker
, aber
wohl
für
den
Transzendental-Philosophen
,
welche
seine nicht
geringe
Bemühung
auffordert
, um den
Ursprung
derselben
zu
entdecken
, dafür aber auch eine
Eigenschaft
unseres
Erkenntnisvermögens
aufdeckt
,
welche
, ohne diese
Zergliederung
,
unbekannt
geblieben
wäre
.
Zuerst
muß
man sich davon
völlig
überzeugen
: daß man durch das
Geschmacksurteil
(über das
Schöne
) das
Wohlgefallen
an einem
Gegenstande
jedermann
ansinne
, ohne sich doch auf einem
Begriffe
zu
gründen
(
denn
da
wäre
es das
Gute
); und daß dieser
Anspruch
auf
Allgemeingültigkeit
so
wesentlich
zu einem
Urteil
gehöre
,
wodurch
wir etwas
für
schön
erklären
, daß, ohne
dieselbe
dabei zu
denken
, es niemand in die
Gedanken
kommen
würde
, diesen
Ausdruck
zu
gebrauchen
,
sondern
alles, was ohne
Begriff
gefällt
, zum
Angenehmen
gezählt
werden
würde
, in
Ansehung
dessen man
jeglichem
seinen
Kopf
für
sich haben
läßt
, und keiner dem
andern
Einstimmung
zu seinem
Geschmacksurteile
zumutet
,
welches
doch in
Geschmacksurteile
über
Schönheit
jederzeit
geschieht
. Ich kann den
ersten
den
Sinnen-Geschmack
, den
zweiten
den
Reflexions-Geschmack
nennen
:
sofern
der
erstere
bloß
Privaturteile
, der
zweite
aber
vergebliche
gemeingültige
(
publike
),
beiderseits
aber
ästhetische
(nicht
praktische
)
Urteile
, über einen
Gegenstand
,
bloß
in
Ansehung
des
Verhältnisses
seiner
Vorstellung
zum
Gefühl
der
Lust
und
Unlust
,
fället
. Nun ist es doch
befremdlich
, daß,
da
von dem
Sinnengeschmack
nicht allein die
Erfahrung
zeigt
, daß
sein
Urteil
(der
Lust
oder
Unlust
an
irgend
etwas) nicht
allgemein
gelte
,
sondern
jedermann
auch von selbst so
bescheiden
ist, diese
Einstimmung
andern
nicht
eben
anzusinnen
(ob sich
gleich
wirklich
öfter
eine sehr
ausgebreitete
Einhelligkeit
auch in diesen
Urteilen
vorfindet
), der
Reflexions-Geschmack
, der doch auch
oft
genug mit seinem
Anspruche
auf die
allgemeine
Gültigkeit
seines
Urteils
(über das
Schöne
)
für
jedermann
,
abgewiesen
wird, wie die
Erfahrung
lehrt
,
gleichwohl
es
möglich
finden
könne
(
welches
er auch
wirklich
tut) sich
Urteile
vorzustellen
, die diese
Einstimmung
allgemein
fordern
könnten
, und sie in der
Tat
für
jedes seiner
Geschmacksurteile
jedermann
zumutet
, ohne daß die
Urteilenden
wegen der
Möglichkeit
eines
solchen
Anspruchs
in
Streite
sind,
sondern
sich nur in
besondern
Fällen
wegen der
richtigen
Anwendung
dieses
Vermögens
nicht
einigen
können
.
Hier ist nun
allererst
zu
merken
, daß eine
Allgemeinheit
, die nicht auf
Begriffen
vom
Objekte
(wenn
gleich
nur
empirischen
)
beruht
,
gar
nicht
logisch
,
sondern
ästhetisch
sei
,
d.i.
keine
objektive
Quantität
des
Urteils
,
sondern
nur eine
subjektive
enthalte
,
für
welche
ich auch den
Ausdruck
Gemeingültigkeit
,
welcher
die
Gültigkeit
nicht von der
Beziehung
einer
Vorstellung
auf das
Erkenntnisvermögen
,
sondern
auf das
Gefühl
der
Lust
und
Unlust
für
jedes
Subjekt
bezeichnet
,
gebrauche
. (Man kann sich aber auch
desselben
Ausdrucks
für
die
logische
Quantität
des
Urteils
bedienen
, wenn man nur
dazusetzt
objektive
Allgemeingültigkeit
, zum
Unterschiede
von der
bloß
subjektiven
,
welche
allemal
ästhetisch
ist.)
Nun ist ein
objektiv
allgemeingültiges
Urteil
auch
jederzeit
subjektiv
,
d.i.
wenn das
Urteil
für
alles, was unter einem
gegebenen
Begriffe
enthalten
ist,
gilt
, so
gilt
es auch
für
jedermann
, der sich einen
Gegenstand
durch diesen
Begriff
vorstellt
. Aber von einer
subjektiven
Allgemeingültigkeit
,
d.i.
der
ästhetischen
, die auf
keinem
Begriffe
beruht
,
läßt
sich nicht auf die
logische
schließen
; weil
jene
Art
Urteile
gar
nicht auf das
Objekt
geht
.
Eben
darum aber
muß
auch die
ästhetische
Allgemeinheit
, die einem
Urteile
beigelegt
wird, von
besonderer
Art
sein
, weil sich das
Prädikat
der
Schönheit
nicht mit dem
Begriffe
des
Objekts
, in seiner
ganzen
logischen
Sphäre
betrachtet
,
verknüpft
, und doch
eben
dasselbe
über die
ganze
Sphäre
der
Urteilenden
ausdehnt
.
In
Ansehung
der
logischen
Quantität
sind alle
Geschmacksurteile
einzelne
Urteile
.
Denn
weil ich den
Gegenstand
unmittelbar
an mein
Gefühl
der
Lust
und
Unlust
halten
muß
, und doch nicht durch
Begriffe
, so
können
jene
nicht die
Quantität
objektivgemeingültiger
Urteile
haben; obgleich, wenn die
einzelne
Vorstellung
des
Objekts
des
Geschmacksurteils
nach den
Bedingungen
, die das
letztere
bestimmen
, durch
Vergleichung
in einen
Begriff
verwandelt
wird, ein
logisch
allgemeines
Urteil
daraus werden kann:
z
.
B
. die
Rose
, die ich
anblicke
,
erkläre
ich durch ein
Geschmacksurteil
für
schön
.
Dagegen
ist das
Urteil
,
welches
durch
Vergleichung
vieler
einzelnen
entspringt
: die
Rosen
überhaupt
sind
schön
,
nunmehr
nicht
bloß
als
ästhetisches
,
sondern
als ein auf einem
ästhetischen
gegründetes
logisches
Urteil
ausgesagt
. Nun ist das
Urteil
: die
Rose
ist (im
Geruche
)
angenehm
, zwar auch ein
ästhetisches
und
einzelnes
, aber kein
Geschmacks-
,
sondern
ein
Sinnenurteil
. Es
unterscheidet
sich
nämlich
vom
ersteren
darin: daß das
Geschmacksurteil
eine
ästhetische
Quantität
der
Allgemeinheit
,
d.i.
der
Gültigkeit
für
jedermann
bei sich
führt
,
welche
im
Urteile
über das
Angenehme
nicht
angetroffen
werden kann. Nur allein die
Urteile
über das
Gute
, ob sie
gleich
auch das
Wohlgefallen
an einem
Gegenstande
bestimmen
, haben
logische
, nicht
bloß
ästhetische
Allgemeinheit
;
denn
sie
gelten
vom
Objekt
, als
Erkenntnisse
desselben
, und darum
für
jedermann
.
Wenn man
Objekte
bloß
nach
Begriffen
beurteilt
, so
geht
alle
Vorstellung
der
Schönheit
verloren
. Also kann es auch keine
Regel
geben
, nach der
jemand
genötigt
werden
sollte
, etwas
für
schön
anzuerkennen
. Ob ein
Kleid
, ein
Haus
, eine
Blume
schön
sei
: dazu
läßt
man sich
sein
Urteil
durch keine
Gründe
oder
Grundsätze
aufschwatzen
. Man will das
Objekt
seinen
eigenen
Augen
unterwerfen
,
gleich
als ob
sein
Wohlgefallen
von der
Empfindung
abhinge
; und
dennoch
, wenn man den
Gegenstand
alsdann
schön
nennt
,
glaubt
man eine
allgemeine
Stimme
für
sich zu haben, und
macht
Anspruch
auf den
Beitritt
von
jedermann
,
da
hingegen
jede
Privatempfindung
nur
für
den
Betrachtenden
allein und
sein
Wohlgefallen
entscheiden
würde
.
Hier ist nun zu
sehen
, daß in dem
Urteile
des
Geschmacks
nichts
postuliert
wird, als eine solche
allgemeine
Stimme
, in
Ansehung
des
Wohlgefallens
ohne
Vermittelung
der
Begriffe
;
mithin
die
Möglichkeit
eines
ästhetischen
Urteils
,
welches
zugleich
als
für
jedermann
gültig
betrachtet
werden
könne
. Das
Geschmacksurteil
selber
postuliert
nicht
jedermanns
Einstimmung
(
denn
das kann nur ein
logisch
allgemeines
, weil es
Gründe
anführen
kann, tun); es
sinnet
nur
jedermann
diese
Einstimmung
an, als einen
Fall
der
Regel
, in
Ansehung
dessen es
Bestätigung
nicht von
Begriffen
,
sondern
von anderer
Beitritt
erwartet
. Die
allgemeine
Stimme
ist also nur eine
Idee
(
worauf
sie
beruhe
, wird hier noch nicht
untersucht
). Daß der,
welcher
ein
Geschmacksurteil
zu
fällen
glaubt
, in der
Tat
dieser
Idee
gemäß
urteile
, kann
ungewiß
sein
; aber daß er es doch darauf
beziehe
,
mithin
daß es ein
Geschmacksurteil
sein
solle
,
kündigt
er durch den
Ausdruck
der
Schönheit
an.
Für
sich selbst aber kann er durch das
bloße
Bewußtsein
der
Absonderung
alles dessen, was zum
Angenehmen
und
Guten
gehört
, von dem
Wohlgefallen
, was
ihm
noch
übrigbleibt
, davon
gewiß
werden; und das ist alles, wozu er sich die
Beistimmung
von
jedermann
verspricht
: ein
Anspruch
, wozu unter diesen
Bedingungen
er auch
berechtigt
sein
würde
, wenn er nur wider sie nicht
öfter
fehlte
und darum ein
irriges
Geschmacksurteil
fällete
.
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