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Immanuel Kant
Kritik der Urteilskraft
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Erster Teil. Kritik der ästhetischen Urteilskraft
Erster Abschnitt. Analytik der ästhetischen Urteilskraft
Erstes Buch Analytik des Schönen
Drittes Moment der Geschmacksurteile nach der Relation der Zwecke, welche in ihnen in Betrachtung gezogen wird
§ 15 Das Geschmacksurteil ist von dem Begriffe der Vollkommenheit gänzlich unabhängig
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§ 15
Das
Geschmacksurteil
ist von dem
Begriffe
der
Vollkommenheit
gänzlich
unabhängig
Die
objektive
Zweckmäßigkeit
kann nur
vermittelst
der
Beziehung
des
Mannigfaltigen
auf einen
bestimmten
Zweck
, also nur durch einen
Begriff
erkannt
werden.
Hieraus
allein schon
erhellet
: daß das
Schöne
, dessen
Beurteilung
eine
bloß
formale
Zweckmäßigkeit
,
d.i.
eine
Zweckmäßigkeit
ohne
Zweck
, zum
Grunde
hat, von der
Vorstellung
des
Guten
ganz
unabhängig
sei
, weil das
letztere
eine
objektive
Zweckmäßigkeit
,
d.i.
die
Beziehung
des
Gegenstandes
auf einen
bestimmten
Zweck
,
voraussetzt
.
Die
objektive
Zweckmäßigkeit
ist entweder die
äußere
,
d.i.
die
Nützlichkeit
, oder die
innere
,
d.i.
die
Vollkommenheit
des
Gegenstandes
. Daß das
Wohlgefallen
an einem
Gegenstande
,
weshalb
wir
ihn
schön
nennen
, nicht auf der
Vorstellung
seiner
Nützlichkeit
beruhen
könne
, ist aus
beiden
vorigen
Hauptstücken
hinreichend
zu
ersehen
; weil es
alsdann
nicht ein
unmittelbares
Wohlgefallen
an dem
Gegenstande
sein
würde
,
welches
letztere
die
wesentliche
Bedingung
des
Urteils
über
Schönheit
ist. Aber eine
objektive
innere
Zweckmäßigkeit
,
d.i.
Vollkommenheit
,
kommt
dem
Prädikate
der
Schönheit
schon
näher
, und ist daher auch von
namhaften
Philosophen
, doch mit dem
Beisatze
, wenn sie
verworren
gedacht
wird,
für
einerlei
mit der
Schönheit
gehalten
worden
. Es ist von der
größten
Wichtigkeit
, in einer
Kritik
des
Geschmacks
zu
entscheiden
, ob sich auch die
Schönheit
wirklich
in den
Begriff
der
Vollkommenheit
auflösen
lasse
.
Die
objektive
Zweckmäßigkeit
zu
beurteilen
,
bedürfen
wir
jederzeit
den
Begriff
eines
Zwecks
, und (wenn
jene
Zweckmäßigkeit
nicht eine
äußere
[
Nützlichkeit
],
sondern
eine
innere
sein
soll
) den
Begriff
eines
innern
Zwecks
, der den
Grund
der
innern
Möglichkeit
des
Gegenstandes
enthalte
. So wie nun
Zweck
überhaupt
dasjenige
ist, dessen
Begriff
als der
Grund
der
Möglichkeit
des
Gegenstandes
selbst
angesehen
werden kann: so wird, um sich eine
objektive
Zweckmäßigkeit
an einem
Dinge
vorzustellen
, der
Begriff
von diesem, was es
für
ein
Ding
sein
solle
,
vorangehen
; und die
Zusammenstimmung
des
Mannigfaltigen
in demselben zu diesem
Begriffe
(
welcher
die
Regel
der
Verbindung
desselben
an
ihm
gibt
) ist die
qualitative
Vollkommenheit
eines
Dinges
.
Hiervon
ist die
quantitative
, als die
Vollständigkeit
eines
jeden
Dinges
in seiner
Art
,
gänzlich
unterschieden
, und ein
bloßer
Größenbegriff
(der
Allheit
), bei
welchem
, was das
Ding
sein
solle
, schon zum
voraus
als
bestimmt
gedacht
, und nur, ob alles dazu
Erforderliche
an
ihm
sei
,
gefragt
wird. Das
Formale
in der
Vorstellung
eines
Dinges
,
d.i.
die
Zusammenstimmung
des
Mannigfaltigen
zu Einem (
unbestimmt
was es
sein
solle
)
gibt
,
für
sich,
ganz
und
gar
keine
objektive
Zweckmäßigkeit
zu
erkennen
; weil,
da
von diesem Einem, als
Zweck
(was das
Ding
sein
solle
)
abstrahiert
wird, nichts als die
subjektive
Zweckmäßigkeit
der
Vorstellungen
im
Gemüte
des
Anschauenden
übrigbleibt
,
welche
wohl
eine
gewisse
Zweckmäßigkeit
des
Vorstellungszustandes
im
Subjekt
, und in diesem eine
Behaglichkeit
desselben
eine
gegebene
Form
in die
Einbildungskraft
aufzufassen
, aber keine
Vollkommenheit
irgendeines
Objekts
, das hier durch
keinen
Begriff
eines
Zwecks
gedacht
wird,
angibt
. Wie
z
.
B
., wenn ich im
Walde
einen
Rasenplatz
antreffe
, um
welchen
die
Bäume
im
Zirkel
stehen
, und ich mir dabei nicht einen
Zweck
,
nämlich
daß er etwa zum
ländlichen
Tanze
dienen
solle
,
vorstelle
, nicht der
mindeste
Begriff
von
Vollkommenheit
durch die
bloße
Form
gegeben
wird. Eine
formale
objektive
Zweckmäßigkeit
aber ohne
Zweck
,
d.i.
die
bloße
Form
einer
Vollkommenheit
(ohne alle
Materie
und
Begriff
von dem wozu
zusammengestimmt
wird, wenn es auch
bloß
die
Idee
einer
Gesetzmäßigkeit
überhaupt
wäre
) sich
vorzustellen
, ist ein
wahrer
Widerspruch
.
Nun ist das
Geschmacksurteil
ein
ästhetisches
Urteil
,
d.i.
ein
solches
, was auf
subjektiven
Gründen
beruht
, und dessen
Bestimmungsgrund
kein
Begriff
,
mithin
auch nicht der eines
bestimmten
Zwecks
sein
kann. Also wird durch die
Schönheit
, als eine
formale
subjektive
Zweckmäßigkeit
,
keinesweges
eine
Vollkommenheit
des
Gegenstandes
, als
vorgeblich-formale
gleichwohl
aber doch
objektive
Zweckmäßigkeit
gedacht
; und der
Unterschied
zwischen den
Begriffen
des
Schönen
und
Guten
, als ob
beide
nur der
logischen
Form
nach
unterschieden
, der
erste
bloß
ein
verworrener
, der
zweite
ein
deutlicher
Begriff
der
Vollkommenheit
, sonst aber dem
Inhalte
und
Ursprunge
nach
einerlei
wären
, ist
nichtig
: weil
alsdann
zwischen ihnen kein
spezifischer
Unterschied
,
sondern
ein
Geschmacksurteil
ebensowohl
ein
Erkenntnisurteil
wäre
, als das
Urteil
,
wodurch
etwas
für
gut
erklärt
wird;
sowie
etwa der
gemeine
Mann, wenn er
sagt
, daß der
Betrug
unrecht
sei
,
sein
Urteil
auf
verworrene
, der
Philosoph
auf
deutliche
, im
Grunde
aber
beide
auf
einerlei
Vernunft-Prinzipien
gründen
. Ich habe aber schon
angeführt
, daß ein
ästhetisches
Urteil
einzig
in seiner
Art
sei
, und
schlechterdings
kein
Erkenntnis
(auch nicht ein
verworrenes
) vom
Objekt
gebe
:
welches
letztere
nur durch ein
logisches
Urteil
geschieht
;
da
jenes
hingegen
die
Vorstellung
,
wodurch
ein
Objekt
gegeben
wird,
lediglich
auf das
Subjekt
bezieht
, und keine
Beschaffenheit
des
Gegenstandes
,
sondern
nur die
zweckmäßige
Form
in der
Bestimmung
der
Vorstellungskräfte
, die sich mit jenem
beschäftigen
, zu
bemerken
gibt
. Das
Urteil
heißt
auch
eben
darum
ästhetisch
, weil der
Bestimmungsgrund
desselben
kein
Begriff
,
sondern
das
Gefühl
(des
innern
Sinnes
)
jener
Einhelligkeit
im
Spiele
der
Gemütskräfte
ist,
sofern
sie nur
empfunden
werden kann.
Dagegen
, wenn man
verworrene
Begriffe
und das
objektive
Urteil
, das sie zum
Grunde
hat,
wollte
ästhetisch
nennen
, man einen
Verstand
haben
würde
, der
sinnlich
urteilt
, oder einen
Sinn
, der durch
Begriffe
seine
Objekte
vorstellten
,
welches
beides
sich
widerspricht
. Das
Vermögen
der
Begriffe
, sie
mögen
verworren
oder
deutlich
sein
, ist der
Verstand
; und, obgleich zum
Geschmacksurteil
, als
ästhetischem
Urteile
, auch (wie zu
allen
Urteilen
)
Verstand
gehört
, so
gehört
er zu demselben doch nicht als
Vermögen
der
Erkenntnis
eines
Gegenstandes
,
sondern
als
Vermögen
der
Bestimmung
des
Urteils
und seiner
Vorstellung
(ohne
Begriff
), nach dem
Verhältnis
derselben
auf das
Subjekt
und dessen
inneres
Gefühl
, und zwar
sofern
dieses
Urteil
nach einer
allgemeinen
Regel
möglich
ist.
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