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Samyutta Nikáya

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  • 22. Khandha-Samyutta - Die Daseinsgruppen
      • S.22.37. Ananda I
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S.22.37. Ananda I

 

1. So habe ich gehört. Einst weilte der Erhabene zu Sávatthí, im Jeta-Hain, im Kloster des Anáthapindika.

 

2. Da begab sich der Ehrwürdige Ananda zum Erhabenen, begrußte ihn ehrerbietig und setzte sich zur Seite nieder.

 

3. Und der Erhabene sprach zum Ehrwürdigen Ananda also: "Wenn man dich, Ananda, fragen würde: 'Von welchen Dingen, Bruder Ananda, kennt man ein Entstehen, kennt man ein Vergehen, kennt man Veränderung des Bestehenden *f81)?' - so befragt, Ananda, was würdest du erwidern?"

 

4. "Wenn man mich, o Herr, fragt: 'Von welchen Dingen kennt man ein Entstehen, kennt man ein Vergehen, kennt man eine Veränderung des Bestehenden?' - so befragt, o Herr, würde ich erwidern:

 

5. 'Bei der Körperlichkeit, Bruder, kennt man ein Entstehen, kennt man ein Vergehen, kennt man eine Veränderung des Bestehenden. Beim Gefühl - bei der Wahrnehmung - bei den Gestaltungen - beim Bewußtsein kennt man ein Entstehen, kennt man ein Vergehen, kennt man eine Veränderung des Bestehenden.' - So befragt, o Herr, würde ich dieses erwidern."

 

6. "Gut, gut, Ananda! Bei der Körperlichkeit, Ananda, kennt man ein Entstehen... (Wiederholung von Abschnitt 5) So befragt, o Ananda, mögest du dieses erwidern."

 

 




*f81) Entstehen (uppáda), Veränderung des Bestehenden (thitassa aññathatta) und Vergehen (vaya) sind die drei Entwicklungsphasen oder Merkmale alles Gestalteten, wie sie in A III 47 genannt werden. Lt. Komm. gilt als Bestehen das Ingangbleiben der Lebenskraft, als Veränderung dabei gilt das Altern, d.h. die Annäherung an das Stadium des Vergehens. - Nach dem Abhidhamma hat jeder einzelne Bewußtseinsmoment diese drei Phasen, welche dort Entstehen (uppáda), Bestand (thiti) und Auflösung (bhanga) genannt werden. Die Formulierung der mittleren Phase im Sutta weist noch deutlicher als die des Abhidhamma auf die allgemeine Gültigkeit des Vergänglichkeitsgesetzes hin.

 






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