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S.22.115. Künder der Lehre I
1.
So habe ich gehört. Einst weilte der Erhabene zu Sávatthí, im Jeta-Hain, im
Kloster des Anáthapindika.
2.
Da begab sich ein Mönch zum Erhabenen, begrüßte ihn ehrerbietig und setzte sich
zur Seite nieder.
3.
Seitwärts sitzend sprach jener Mönch zum Erhabenen also: ",Ein Künder der
Lehre', so sagt man, o Herr. Inwiefern nun, o Herr, ist man ein Künder der
Lehre?"
4.
"Wenn da, o Mönch, ein Mönch zur Abwendung, zur Entsüchtung von der
Körperlichkeit, zu ihrer Aufhebung die Lehre zeigt, dann ist es angebracht, von
ihm zu sagen: 'Ein Künder der Lehre ist der Mönch.' Wenn der Wandel eines
Mönches zur Abwendung, zur Entsüchtung von der Körperlichkeit, zu ihrer
Aufhebung dient, dann ist es angebracht, von ihm zu sagen: 'Der Lehre gemäß
wandelt der Mönch.' Wenn ein Mönch nach Abwendung, nach Entsüchtung von der
Körperlichkeit, nach ihrer Aufhebung ohne Haften befreit ist, dann ist es
angebracht, von ihm zu sagen: 'Bei Lebzeiten zum Nibbana gelangt ist dieser
Mönch!'
5.-8.
Wenn da, o Mönch, ein Mönch zur Abwendung, zur Entsüchtung von Gefühl -
Wahrnehmung - Gestaltungen - Bewußtsein, zu ihrer Aufhebung die Lehre zeigt,
dann ist es angebracht, von ihm zu sagen: 'Ein Künder der Lehre ist der Mönch.'
Wenn der Wandel eines Mönches zur Abwendung, zur Entsüchtung von Gefühl -
Wahrnehmung - Gestaltungen - Bewußtsein dient, zu ihrer Aufhebung, dann ist es
angebracht, von ihm zu sagen: 'Der Lehre gemäß wandelt der Mönch.' Wenn ein
Mönch nach Abwendung, nach Entsüchtung von Gefühl - Wahrnehmung - Gestaltungen
- Bewußtsein, nach ihrer Aufhebung ohne Haften befreit ist, dann ist es angebracht,
von ihm zu sagen: 'Bei Lebzeiten zum Nibbana gelangt ist dieser Mönch!'"
[ETML-N:/]
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